MPLC-Umbrella-License® für Kirchen und Religiöse Vereinigungen

Öffentliche, nicht kommerzielle Filmvorführungen

Die Motion Picture Licensing Company (MPLC Switzerland GmbH) versendet in regelmässigen Abständen an Kirchgemeinden und Pfarreien Angebote zum Abschluss sogenannter Umbrella Lizenzen für öffentliche, nicht kommerzielle Filmvorführungen. Der Schweizerische Evangelischen Kirchenbund (SEK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) nehmen bezüglich der Angebote der MPLC Switzerland GmbH folgende Haltung ein:

  1. Die Pauschalverträge des SEK und der RKZ mit Suisseimage zum Gemeinsamen Tarif (GT) 7 decken das Vervielfältigen von Ton- und Tonbilddokumenten und das Aufzeichnen von Radio- und Fernseh- beiträgen (oder von Ausschnitten davon) auf leere Datenträger (CD, DVD etc.) sowie das Abspielen, Aufführen und Vorführen dieser Dokumente durch Lehrer/innen oder Schüler/innen für den Unterricht ab. Klasseninterne Filmvorführungen sind damit ohne weitere Bewilligungen und Entschädigungen möglich.
  2. Öffentliche Filmvorführungen (auch auszugsweise), zum Beispiel im Rahmen eines Kirchgemeindean- lasses, einer Veranstaltung der Hochschulseelsorge oder eines kirchlichen Filmklubs, bedürfen dage- gen der Einwilligung des Rechteinhabers. Allenfalls ist für die Filmvorführung auch eine Entschädigung an den Rechteinhaber zu entrichten. Die Musikrechte hingegen sind durch den GT C pauschal abge- golten, sofern kein Eintritt verlangt wird.
  3. Kirchliche Medienstellen und katechetische Arbeitsstellen (vgl. www.relimedia.ch) verfügen teilweise über solche Vorführrechte an Filmen (am grünen Ö-Aufkleber erkennbar). Diese Filme dürfen, sofern keinen Eintritt verlangt wird, ohne zusätzliche Bewilligung/Entschädigung öffentlich vorgeführt werden. Es ist deshalb empfehlenswert, zuerst abzuklären, ob der Film, den man zeigen möchte, in einer kirchli- chen Medienstelle oder katechetischen Arbeitsstelle verfügbar ist und ob dafür auch die Vorführrechte vorliegen. Ist dies nicht der Fall oder möchte man eine im Handel gekaufte Kopie zeigen, so sind die Vorführrechte beim Filmverleiher einzuholen.
  4. Die Firma MPLC Switzerland bietet sogenannte Umbrella Lizenzen an, die es erlauben, alle Filme der ihr angeschlossenen Studios/Produzenten für die Dauer eines Jahres zu zeigen, soweit es sich um nicht-kommerzielle Veranstaltungen handelt, für die kein Eintritt erhoben wird. Filmvorführungen im Freien sind durch die Lizenz ausdrücklich nicht abgedeckt.
  5. MPLC ist ein kommerzieller Anbieter für den Filmverleih. Anders als z.B. die SUISA handelt es sich bei der MPLC nicht um eine Verwertungsgesellschaft, die für ihre Tätigkeit eine Bewilligung des Bundes besitzt und unter Bundesaufsicht steht.
  6. Für Kirchgemeinden und Pfarreien besteht weder einen Abschlusszwang für eine solche Umbrella-Li- cense® noch eine Verpflichtung auf die Schreiben der MPLC Switzerland GmbH zu reagieren.
  7. Der SEK und die RKZ streben auch in Zukunft keinen Abschluss eines gesamtschweizerischen Ver- trags mit der MPLC Switzerland GmbH an und können auch den Bedarf und den Nutzen solcher «Schirmlizenzen» nicht abschliessend beurteilen. Jede Kirchgemeinde und Pfarrei muss deshalb den wirtschaftlichen Nutzen einer solchen Lizenz entsprechend dem eigenen Bedarf überprüfen. Die Entscheidung eine solche Umbrella-License® bei der MPLC Switzerland GmbH abzuschliessen, wird davon abhängen, in welcher Häufigkeit bzw. Regelmässigkeit öffentliche Filmvorführungen stattfinden und was für Filme gezeigt werden.
  8. Vor dem Abschluss eines Vertrages mit der MPLC Switzerland GmbH sind folgende Punkte zu beachten:
    • Eine Jahreslizenz für eine MPLC Umbrella License® kostet eine einzelne Kirchgemeinde/Pfarrei CHF 500. Bei Zusammenschlüssen von mehreren Kirchgemeinden zu einer Interessensgemein- schaft oder bei Gesamtverträgen mit kantonalkirchlichen Organisationen gibt es Rabatte. Zudem kann diese Lizenz neu zu einem reduzierten Spezialpreis von CHF 450 direkt bei relimedia (https://www.relimedia.ch/newsbeitrag/schirmlizenz-jetzt-zum-sonderpreis-bei-relimedia/) bean- tragt werden. Das Recht zur öffentlichen Vorführung einzelner Filme kostet im Normalfall zwi- schen CHF 200 und CHF 400. Grundsätzlich bedeutet das, dass es sich erst ab zwei oder drei öffentlich gezeigten Filmen pro Jahr lohnt, über einen Vertragsabschluss mit MPLC nachzudenken.
    • Die MPLC Switzerland GmbH verfügt nicht über die Rechte für das Vorführen sämtlicher Filme, sondern nur für die ihr angeschlossenen Studios. Daher ist auch nach einem allfälligen Abschluss einer solchen Schirmlizenz immer im Einzelfall abzuklären, ob der betreffende Film im Repertoire der MPLC enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, sind die Rechte wie bisher beim Rechteinhaber ein- zuholen. Die Liste den der MPLC angeschlossenen Studios, Produzenten und Fernsehstationen ist unter folgendem Link zugänglich: https://www.mplc.ch/page/studios-and-produzenten. Diese Liste sollten Sie sich in jedem Fall vor Vertragsabschluss vorlegen lassen.
    • Die MPLC vertritt nach eigenen Angaben über 1000 Studios, Produzenten und Fernsehstationen, allerdings fehlen einige wichtige sowie kleinere und unabhängige Filmgesellschaften.

Falls Sie sich entscheiden einen Vertrag mit MPLC abzuschliessen, sind wir sehr an Ihren Erfahrungen mit der MPLC interessiert und würden uns über Ihre Rückmeldung freuen.

Falls Sie Fragen haben oder mit Anfragen von Verwertungsgesellschaften konfrontiert sind, wenden Sie sich bitte zuerst an:

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) in Bern www.kirchenbund.ch /  info@sek.ch / Tel. 031 370 25 25

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) in Zürich www.rkz.ch /  info@rkz.ch / Tel. 044 266 12 00

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Haftungsausschluss: Beim vorliegenden Merkblatt handelt es sich um eine Zusammenstellung mit primär informativem Charakter. Trotz sorgfältiger Redaktion sind falsche oder ungenaue Angaben nicht auszuschliessen. RKZ und SEK lehnen diesbezüglich jede Haftung ab.

Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS
28. März 2019 | 14:46