Mit Renata Asal-Steger übernimmt eine Frau das Präsidium der RKZ

Zwei Höhepunkte prägten die letzte Plenarversammlung der RKZ in der Amtsdauer 2018-2019: Die Aufnahme der Schwyzer Kantonalkirche und die Wahl von Renata Asal-Steger zur Präsidentin der Zentralkonferenz. Daneben gaben weitere wichtige Geschäfte zu reden: Der «Gemeinsame Weg zur Erneuerung der Kirche», die Erneuerungswahlen für sämtliche Gremien, die Revision des Schlüssels für die RKZ-Beiträge, der Abschluss von Leistungsvereinbarungen und teils kontroverse Finanzentscheidungen.

Aufnahme der Schwyzer Kantonalkirche

Die Aufnahme der Schwyzer Katholiken in die RKZ ist aus zwei Gründen ein Meilenstein: Erstens, weil es bis zum positiven Volksentscheid im Sommer 2019 mehrere Anläufe brauchte. Und zweitens, weil damit der letzte weisse Fleck auf der Landkarte der RKZ beseitigt ist: Ab dem ersten Advent bzw. 1. Dezember 2019 tragen alle kantonalkirchlichen Organisationen der Schweiz den Dachverband mit. «Ein wichtiges Zeichen dafür, dass Solidarität in der Kirche nicht beliebig ist und alle ihren Beitrag leisten», so RKZ-Präsident Luc Humbel. Mit langem Applaus würdigten die Delegierten das grosse Verdienst von Werner Inderbitzin, der sich als Präsident des Kantonskirchenvorstandes unermüdlich für den RKZ-Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche eingesetzt hat.

Welscher Mann oder Frau aus der Deutschschweiz?

Schon am Freitagabend standen die RKZ-Delegierten vor einer schwierigen Wahl. Erstmals standen für das Präsidium der RKZ zwei Personen zur Verfügung: Mit Renata Asal-Steger eine Frau aus der Deutschschweiz und mit Roland Loos ein Vertreter der Romandie. Beides hat in der fast 50-jährigen Geschichte der RKZ Seltenheitswert, wurde sie doch seit ihrer Gründung erst einmal von einer Frau aber auch erst einmal von einem Westschweizer geleitet. Viele hätten gerne beide Aspekte berücksichtigt – gewählt wurde schliesslich Renata Asal-Steger, seit 2014 Vizepräsidentin der RKZ und designierte Synodalratspräsidentin der Luzerner Landeskirche für die Jahre 2020-2021. «Mit grosser Freude und mit ebensolchem Respekt gestalte ich als Präsidentin der RKZ zusammen mit Ihnen die Kirche von morgen mit – eine Kirche, die sich mutig den Fragen der Zeit stellt», erklärte sie nach Annahme der Wahl.

Neu bestellt wurden auch alle übrigen Gremien und Vertretungen der RKZ. Erfreulich ist das hohe Ausmass an Kontinuität: Die allermeisten erklärten sich bereit, ihr Amt weiterhin wahrzunehmen. Wechsel gab es hauptsächlich bei den Experten: Als Nachfolge für den verstorbenen Philippe Gardaz und Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay wählten die Delegierten Paul-Henri Steinauer, emeritierter Professor für Privatrecht Universität Freiburg, und Felix Hafner, Professor für Öffentliches Recht Universität Basel, in die Kommission für Staatskirchenrecht. Die Nachfolge von Laure-Christine Grandjean in der Kommission für Kommunikation übernimmt auf Vorschlag der SBK der ehemalige SRG-Journalist Mariano Tschuor.

«Gemeinsamer Weg zur Erneuerung der Kirche»

Mit Zustimmung und Interesse nahmen die RKZ-Delegierten briefliche Informationen des Präsidenten der Bischofskonferenz zum geplanten Erneuerungsprozess zur Kenntnis. Dass dieser als «work in progress» gestaltet wird, wurde begrüsst. Zugleich wünscht die RKZ eine Stärkung und genauere Klärung ihres Einbezugs sowie der Rolle des Kooperationsrates von SBK und RKZ. Einstimmig ermächtigten die Delegierten das Präsidium der RKZ, für die von der SBK angedachte Steuerungsgruppe einen Delegierten oder eine Delegierte aus einer kantonalen Körperschaft zu ernennen. Auch Spielregeln müssen gemeinsam gefasst werden, wenn sie gemeinsam eingehalten werden sollen. Die RKZ wünscht darum den Einbezug in die Vorbereitung des Reglementes für den Erneuerungsprozess. Erfreut nahmen die Delegierten zudem zur Kenntnis, dass die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken der RKZ einen Beobachterstatus beim «Synodalen Weg» einräumen. Es ist wünschenswert, dass die beiden synodalen Vorhaben sich gegenseitig inspirieren und voneinander lernen.

Leistungsvereinbarungen und Finanzierungsfragen

Rund 8,5 Millionen Franken stellt die RKZ im Jahr 2020 für die Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben in der Schweiz zur Verfügung. Davon werden knapp 6 Millionen im Rahmen von Leistungsvereinbarungen über drei Jahre vergeben. Das erhöht die Planungssicherheit und gibt den Mitfinanzierungsgremien die Möglichkeit, Ziele für einen wirkungsvollen Mitteleinsatz zu definieren und deren Erreichung zu überprüfen.

Obwohl die Kirche mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist, stehen der RKZ nicht mehr Mittel zur Verfügung. Um die gesamtschweizerischen Finanzen zu entlasten muss darum immer wieder geprüft werden, wo Kräfte gebündelt und wo Aufgaben auf die kantonale oder diözesane Ebene verlagert werden können. Zudem gilt es Prioritäten zu setzen – und Institutionen zuzumuten, sich anders zu finanzieren oder mit weniger Geld auszukommen. Das sind schmerzhafte Entscheidungen, die unterschiedlich aufgenommen werden. Nach teils kontroverser Diskussion stimmten die Delegierten aber Anträgen zu, welche die Kirchenmusik an der Hochschule Luzern, die Bibelpastoral in der Westschweiz und in der Deutschschweiz, das Institut für Sozialethik Ethik 22, den Service Romand de la Catéchèse et du Catéchuménat und Voyage-Partage betreffen. Mehrfach wurde betont, dass diese Entscheidungen weder die Qualität noch die Bedeutung der geleisteten Arbeit in Frage stellen und dass die zuständigen Gremien bereit sind, aktiv zu zukunftsweisenden Lösungen beizutragen. Bevor die RKZ Gelder für pastorale Aufgaben zur Verfügung stellen kann, müssen diese beschafft werden. Die einzige Einnahmequelle sind die Beiträge der kantonalkirchlichen Organisationen. Die Lasten werden nach einem Verteilschlüssel verteilt. Eine Arbeitsgruppe hat die geltende Regelung einer Prüfung unterzogen und Anpassungen zur Diskussion gestellt. Die erste Lesung des angepassten Beitragsreglements ergab, dass die Vorschläge in die richtige Richtung gehen, aber noch präzisiert werden müssen. Nach weiteren Abklärungen soll im Frühling 2020 definitiv über die Anpassungen entschieden werden. Zur Diskussion steht insbesondere, die RKZ-Beiträge in «Kirche-Schweiz-Beiträge» umzubenennen, um deutlich zu machen, dass die von den kantonalkirchlichen Organisationen aufgebrachten Mittel hauptsächlich dazu dienen, pastorale Aufgaben zu finanzieren und nur zu einem kleinen Teil der RKZ selbst zugute kommen.

Dank an Luc Humbel

Herzlich verdankt und gewürdigt wurde der grosse Einsatz von Luc Humbel als Präsident der RKZ während der letzten vier Jahre. Er prägte und inspirierte das Handeln der RKZ, stärkte ihre Sichtbarkeit dank dem RKZ-Fokus und dem Engagement im Polit-Forum Bern, suchte unermüdlich den Dialog mit den Bischöfen auf Augenhöhe, plädierte hartnäckig für ein Gesamtkonzept für die Pastoral im Kontext von Migration und kultureller Vielfalt und nahm in seinen prägnanten Voten zur Eröffnung der Versammlungen jene Themen und Sorgen auf, die die RKZ-Delegierten in ihrem Engagement für die Kirche in der Schweiz beschäftigen. Gut zu wissen, dass Luc Humbel zwar das Präsidium an Renata Asal-Steger weitergibt, der RKZ und der katholischen Kirche in der Schweiz als Präsident der Landeskirche Aargau jedoch weiterhin erhalten bleibt.

Zusatzinformation 1: Wer ist Renata Asal-Steger?

Renata Asal-Steger (*1960) ist verheiratet und hat zwei Söhne. Die ausgebildete Heilpädagogin und Juristin ist seit 2010 Mitglied des Synodalrates der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern, den Sie in den kommenden zwei Jahren zum zweiten Mal präsidiert. Renata Asal-Steger ist seit 2012 RKZ-Delegierte und gehört seit 2014 dem RKZ-Präsidium als Vizepräsidentin an. Zudem präsidiert sie den Verein kirchliche Gassenarbeit Luzern, ist Mitglied des Stiftungsrates von Fastenopfer und gehört auch der Kommission Genugtuung an, die im Auftrag der Bischofskonferenz, der Ordensgemeinschaften und der RKZ den Fonds für die Ausrichtung von Genugtuungszahlungen für die Opfer verjährter sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld zuständig ist.

Zu ihrer Kandidatur für das RKZ-Präsidium sagte sie: «Ich bin überzeugt, dass kein Weg an einem Aggiornamento vorbeiführt, wenn unsere Kirche auch in Zukunft glaubwürdig als Verkünderin einer befreienden Botschaft wahr- und ernstgenommen werden. Ich werde mich beharrlich dafür einsetzen, dass die katholische Kirche in der Schweiz Schritte der Erneuerung geht.»

Zusatzinformation 2: Zusammensetzung des Präsidiums der RKZ in der Amtsdauer 2020-2021

Renata Asal-Steger (LU), Präsidentin
Roland Loos (VD), Vizepräsident
Franziska Driessen-Reding (ZH), Vizepräsidentin
Thomas Franck (SG)
Stefan Müller (GL)

Zusatzinformation 3: Eingangsvotum von Luc Humbel, Präsident der RKZ (gekürzt)

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die römisch-katholische Kirche als Institution erlebt derzeit die grösste Krise seit Jahrzehnten. Auch in der Schweiz. Die Gründe sind mannigfaltig und müssen nicht gebetsmühlenartig wiederholt werden. Aber zwei Umstände sollten zu denken geben: Die grössten Hilferufe kommen von der pastoralen Seite oder werden von dieser mitunterstützt: Gebet am Donnerstag, Wir haben es satt, Kirche mit* den Frauen, Maria 2.0 und weitere mehr. Weiter ist es offenkundig, dass sich auch bei den pastoralen Mitarbeitenden längst eine Ermüdung breit gemacht hat, welche weder für die betroffenen Personen noch für deren Arbeit einfach hingenommen werden darf.

Diese Krise ist kein Schweizer Phänomen. Sie reicht bis Amazonien und ist Anlass für den Synodalen Weg, den die Deutsche Bischofskonferenz in verbindlicher Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken gehen will und der mit dem 1. Adventssonntag beginnt.

Synodaler Weg in Deutschland

Das Präsidium der RKZ hat sich im Spätsommer mit einer der Vizepräsidentinnen des Zentralkomitees getroffen und ausgetauscht, die für die Vorarbeiten zum Themenfeld «Macht, Partizipation und Gewaltenteilung» zuständig war. Das entsprechenden Grundlagenpapier wurde in Co-Redaktion der beiden Hauptakteure – Bischofskonferenz und ZdK (Zentralkomitee) – ausgearbeitet. Darin ist von der These zu lesen, dass dort, wo sakramentale Vollmacht nicht von der administrativen Entscheidungsmacht unterschieden werde, sich ein Machtsystem zeige, das in sich geschlossen und nicht für die Gemeinschaft der Gläubigen geöffnet sei. Eine Sakramentalisierung der Macht, die sich auf Gott berufe, um sich der Kontrolle durch das Volk Gottes zu entziehen, widerspreche der Heiligkeit der Kirche und führe zu Sünde. Es ist aus meiner Sicht «wunderbar», dass mit dieser Offenheit und Klarheit über Prinzipien unserer sakramentalen Kirche diskutiert wird.

Gemeinsamer Weg zur Erneuerung der Kirche

Gefreut habe ich mich auch über das Schreiben des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz zum «gemeinsamen Weg der Erneuerung der Kirche», welches die RKZ Mitte diese Woche erreicht hat. Ihm kann entnommen werden, dass der Präsident der SBK gewillt ist, der RKZ eine wichtige Rolle im Prozess zuzugestehen. Wichtige Beschlüsse sollen nicht einseitig durch die SBK sondern im Einvernehmen im Kooperationsrat gefällt werden. Stimmen die anderen Mitglieder der Bischofskonferenz diesem Vorschlag zu, wäre der Schluss zu ziehen, dass die SBK die wichtige Funktion des Kooperationsrates und indirekt auch der staatskirchenrechtlichen Körperschaften auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche und darüber hinaus erkannt hat. Wichtig wäre nun, dass wir auch in der Frage, in welcher Form der Kooperationsrat eingebunden werden soll, schon vor der Beschlussfassung in der SBK ein Einvernehmen erzielen können. Auch «Spielregeln» müssen gemeinsam gefasst werden, wenn man sich diesen gemeinsam unterwerfen soll. Das lässt sich mit gutem Willen lösen, bedingt aber einen frühzeitigeren Einbezug des Gegenübers. Da dem Schreiben des Präsidenten der SBK der gute Wille und die Ernsthaftigkeit des Anliegens entnommen werden können, besteht Anlass zur Hoffnung, dass dieser Prozess nach einem etwas verzögerten und holprigen Start doch auf den angestrebten «Weg der Erneuerung» führt. Darüber freue ich mich mit Ihnen.

Das duale System und seine Weiterentwicklung als Schlüssel zu einer glaubwürdigen Zukunft

Zum Schluss nochmals ein Blick in den Norden: Die SBK ortet Diskussions- und Handlungsbedarf beim Thema «Macht und Kontrolle der Macht». Auch in den Synodalversammlungen und den Foren in Bonn wird ein anderes Verständnis von Leitungsverantwortung und Macht diskutiert. Nicht der Amtsträger allein entscheidet und trägt die Letztverantwortung.

Macht wird geteilt, Entscheidungen reifen in Prozessen der Meinungsbildung, Kontrolle und ein Gleichgewicht der Kräfte verhindern Machtmissbrauch. Daraus ziehe ich folgende Schlüsse:

1. Das duale System ist nicht mitursächlich für die Krise, sondern der Schlüssel zu einer glaubwürdigen Zukunft.

2. Das duale System sollte aber inskünftig weiter und nicht einzig in Bezug auf die finanzielle Mitverantwortung gedacht und ausgeprägt werden.

Es ist nicht nur an der Zeit, sondern dem Evangelium inne, die Partizipation der Laien weiter zu fassen. Dies bedingt, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, um Lösungen zu suchen und zu vereinbaren, welche für ein anderes Bild der Kirche stehen.

Auch ein solches Bild von Kirche ist immer noch dual. Noch schöner und stimmiger wäre, wenn schon bald auf diese Begrifflichkeit verzichtet werden könnte, weil die partizipative Mitwirkung der Gläubigen nicht weiter «dual» gedacht und gelebt würde, sondern als Ausdruck von Zusammengehörigkeit, Lebendigkeit und Bereitschaft zum Miteinander in der einen Kirche. So sind wird gefordert, gemeinsam mit den pastoral Verantwortlichen im Geiste des Evangeliums unser Verständnis von des gemeinsam Kircheseins weiterzuentwickeln. Dies nicht zu tun, hiesse die Gläubigen nicht ernst zu nehmen. Damit marginalisiert sich die Kirche selbst. Das kann im Hinblick auf das Evangelium und die Herausforderungen der Zeit nicht ernsthaft gewollt sein. Stehen wir also gemeinsam ein für dieses duale System und widmen ihm die notwendige Sorge.

Zusatzinformation 4: Lebenslang Mitglied bleiben  – Stichworte aus dem Referat von Pfr. Dr. Andrea Marco Bianca und Besuch im JENSEITS

Zum reich befrachteten Programm der Plenarversammlung der RKZ gehörten auch ein engagiertes Referat des Vizepräsidenten des Kirchenrates der reformierten Landeskirche Zürich zum Projekt «Lebenslang Mitglied bleiben». Er erläuterte dazu 10 einander ergänzende und zueinander in Spannung stehende zentrale Stichworte: 1. Menschen, 2. Lebenswelten, 3. Lebenslauf, 4. Innovation, 5. Kommunikation, 6. Identifikation, 7. Spiritualität, 8. Digitalisierung, 9. Ritualisierung, 10. +, wobei das + des letzten Stichwortes gleichzeitig für das Plus und für das Kreuz steht (www.mitgliedbleiben.ch) Im Rahmen eines kurzen Besuches des «JENSEITS im Viadukt» erhielten die Delegierten einen Einblick in das Projekt der katholischen Kirche in Stadt und Kanton Zürich, das sich an junge Erwachsene bis 25 richtet und seine Aktivitäten unter die drei Stichworte «Kultur – Nachhaltigkeit – Spiritualität» stellt.

RKZ Römisch-katholische Zentralkonferenz
3. Dezember 2019 | 12:12