Kein Geld für Opfer von Münsterlingen
Der Kanton Thurgau will Betroffene nicht entschädigen, an denen die psychiatrische Klinik Münsterlingen Medikamententests durchgeführt hat.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser
publiziert. Wir verlinken wenn möglich direkt auf den Originalartikel. Von den Medienhäusern
gesperrte Beiträge werden mit einem Vorhängeschloss gekennzeichnet.