Jesuiten treten Anerkennungsverfahren bei

Die Deutsche Region der Jesuiten* ist dem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsbetroffenen beigetreten. Die neue Ordnung für das Verfahren, die die Deutsche Bischofskonferenz am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt hat, betrifft sowohl das Verfahren als auch die Höhe der Anerkennungsleistungen.

Mit der Teilnahme am Verfahren verpflichten sich die Jesuiten zur Sicherstellung der Finanzierung der zukünftigen Anerkennungsleistungen. «Auch in der neuen Zentraleuropäischen Provinz stellen wir uns der fortdauernden Verantwortung, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren und aus ihren Erfahrungen in unserem Orden eine veränderte Kultur erwachsen zu lassen, in der solchen Taten in Zukunft jeder Nährboden entzogen wird,» versichert P. Bernhard Bürgler SJ, Provinzial der Jesuiten in Zentraleuropa. «Unser Ziel ist es, Situationen zu schaffen, in denen Aufarbeitung und Heilung der Wunden möglich werden kann.»
Betroffene, die bereits Anerkennungszahlungen erhalten haben, können erneut einen Antrag auf Anerkennung nach der neuen Ordnung an den Orden richten, die dann mit der bereits erfolgten Anerkennungsleistung verrechnet wird. Therapiekosten bleiben davon weiter unberührt. Das Novum besteht darin, dass eine vom Orden unabhängige Kommission über die Vergabe und die Höhe von Anerkennungsleistungen entscheidet und sich dabei an der staatlichen Rechtsprechung orientiert.
Sowohl externe als auch interne Ansprechpersonen des Ordens finden Sie auf unserer Homepage: https://www.jesuiten.org/wie-wir-arbeiten/kinder-und-jugendschutz-aufarbeitung


Hinweis: Die Deutsche Region der Jesuiten ist seit dem 27. April 2021 Teil der Zentraleuropäischen Provinz. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie somit der Rechtsnachfolger für die ehemalige Deutsche Provinz der Jesuiten.

Deutsche Region der Jesuiten
4. Mai 2021 | 14:31