Höchstens ein Drittel der Plätze werden belegt

Medienmitteilung: Ab Donnerstag, 28. Mai, sind wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt, viele Gläubige und Seelsorgende haben darauf gewartet, entsprechend gross ist die Freude. Die Platzzahl in den Kirchen wird jedoch aufgrund der Corona-Pandemie noch stark reduziert auf vier Quadratmeter Raum pro Person, höchstens ein Drittel der Sitzplatzkapazität. Das Schutzkonzept des Bistums St.Gallen definiert zudem weitreichende Hygienemassnahmen.

Vor der Feier werden Kontaktstellen desinfiziert und ein Einlasssystem ist gekennzeichnet, ebenso die einzunehmenden Sitzplätze. Sind vorhandenen Plätze im Kirchenraum belegt, dürfen keine weiteren Gläubigen mehr eingelassen werden.

Diverse spezifische Hygienemassnahmen sind für die Gottesdienste definiert. Die Weihwasserbehälter bleiben bis auf Weiteres leer, an den Eingängen stehen Spender mit Desinfektionsmitteln, die lückenlose Handdesinfektion wird kontrolliert. Der Gemeindegesang im Gottesdienst bleibt bis auf Weiteres stark reduziert, Chorgesang ist nicht möglich. Vor dem Austeilen der Kommunion desinfizieren sich die Kommunionspendenden die Hände, der in der katholischen Liturgie übliche Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird in Zeiten von Corona vor dem Kommuniongang gemeinsam gesprochen, die Austeilung erfolgt danach schweigend, Mundkommunion ist nicht erlaubt.

Personen die krank sind oder sich krank fühlen werden aufgefordert, daheim zu bleiben. Sie können die Kommunion unter Einhaltung der Schutzmassnahmen zu Hause empfangen. Personen, die unter einer gemäss COVID-19-Verordnung definierten Vorerkrankung leiden (wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Immunsuppression, Krebsbehandlung) wird nahegelegt, vorläufig noch keine Gottesdienste zu besuchen.

Gottesdienst-Feiern sind ein wesentliches Element des kirchlichen Lebens. Bischof Markus Büchel und die Seelsorgenden freuen sich, dass das Pfingstfest als Geburtsstunde der Kirche wieder in Gemeinschaft gefeiert werden darf. Gläubige, die noch nicht an öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen können sind gebeten, sich bei den Mitarbeitenden vor Ort zu melden. Weiterhin engagiert sich die Kirche in der Einzelseelsorge und in der Unterstützung von Notleidenden.

(BistumSG/sar.)

Ergänzung/Hintergrund:
Schutzkonzept Gottesdienste Bistum St.Gallen: https://www.bistum-stgallen.ch/fileadmin/kundendaten/Aktuelles/News/News_2020/20200522_Schutzkonzept_Gottesdienste_II.pdf

Bistum St. Gallen
25. Mai 2020 | 17:00