Gemeinsames Ringen für die Erneuerung der Kirche

Medienmitteilung

Die 326. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2.-4. Dezember 2019 in Lugano, in der Casa Santa Birgitta, statt.

Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche

Intensiv haben die Schweizer Bischöfe den Prozess «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche» besprochen. Insbesondere die unterschiedlichen Realitäten in den verschiedenen Bistümern und Sprachregionen sind eine grosse Herausforderung für ein gesamtschweizerisches Vorhaben. Deshalb beginnt der Prozess auf lokaler, diözesaner und sprachregionaler Ebene. Es liegt an den Bistümern, konkrete Schritte einzuleiten.

Der Wille, diesen Weg gemeinsam mit allen Gläubigen der Schweiz zu gehen, ist ungebrochen. Das gilt auch für die Einsetzung einer Steuerungsgruppe. Der Austausch mit einer hierfür vorgesehenen Person hat bestätigt, dass innerhalb der SBK inhaltlich unterschiedliche Vorstellungen bestehen und dass die Suche nach einem gemeinsamen Vorgehen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist auch ein Weg des gemeinsamen Ringens.

Beobachter am deutschen «Synodalen Weg»

Auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken entsendet die SBK Weihbischof Alain de Raemy, Mitglied des Präsidiums, als Beobachter an die vier Synodalversammlungen, welche im Laufe der beiden nächsten Jahre in Frankfurt stattfinden werden.

Seelsorge und assistierter Suizid

Aus Angst vor Gebrechlichkeit, Schmerzen oder Einsamkeit greifen immer mehr Menschen in der Schweiz auf den begleiteten Suizid zurück. In diesem Kontext stellt sich für die Katholische Kirche die Frage nach einer richtigen seelsorgerlichen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid in Betracht ziehen und sich gleichzeitig an die Kirche wenden mit der Bitte um Begleitung und um den Empfang der Sakramente. Die SBK hat deshalb in Lugano eine entsprechende Orientierungshilfe für die Seelsorge sowie eine Zusammenfassung verabschiedet (vorerst stehen nur die französischen Versionen zur Verfügung, die deutschen Übersetzungen folgen nächste Woche). «Den Leidenden beizustehen, ist für Christinnen und Christen eine Pflicht, die aus dem Glauben kommt. Christus selbst hat diese Pflicht vorgelebt und sie darum als Werk der Barmherzigkeit gefordert», hält das Dokument fest. Gerade deshalb ist für Priester, Seelsorgerinnen und Seelsorger die ethische Herausforderung in diesen anspruchsvollen Situationen besonders gross.

In Anbetracht der aktuellen Tendenz hin zur Banalisierung des assistierten Suizids hält die SBK fest, dass ein Suizid aus christlicher Perspektive in dreifacher Hinsicht Pflichten verletzt:

  • Sich selbst gegenüber, weil der Suizid dem Liebesgebot entgegengesetzt ist, und daher jede Christin und jeder Christ dazu aufgerufen ist, sich selbst ebenso zu lieben, wie Gott sie oder ihn liebt;
  • Den Anderen gegenüber, weil er das eigene Umfeld in Mitleidenschaft zieht und so die Nächstenliebe verletzt;
  • Gegenüber Gott, weil das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist.

Das in Lugano verabschiedete Dokument urteilt keineswegs über Personen, sondern zeigt aufgrund von konkreten Beispielen aus der Seelsorge auf, welche Fragen sich stellen und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben können – gegenüber Menschen, die den assistierten Suizid beabsichtigen, gegenüber ihren Angehörigen sowie gegenüber dem Fachpersonal im Gesundheitswesen. Der Wunsch nach einem assistierten Suizid kann sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, welcher von unterschiedlichen Fragestellungen geprägt sein kann und auf welche die Seelsorge auch unterschiedlich eingehen soll.

Die Erfahrung zeigt, dass eine vollumfängliche menschliche Zuwendung und eine professionelle und medizinische Palliativbegleitung den Suizidwunsch der Betroffenen mindern oder zum Verschwinden bringen kann.

Ein besonderes Augenmerk legt das Dokument auf die seelsorgerische Begleitung von Menschen in eben dem Moment des Suizidaktes: Wie in allen anderen vorangehenden Phasen haben Seelsorgende die Hoffnung aufrechtzuerhalten, dass dieser Wunsch umkehrbar ist. In eben diesem Moment haben sie jedoch die Pflicht, das Zimmer des Suizidwilligen physisch zu verlassen. Den Raum zu verlassen bedeutet jedoch nicht, den Menschen zu verlassen. Nach erfolgter Einnahme der tödlichen Substanz bis der Tod eintrifft, was lang dauern kann, untersteht dies der Einschätzung der Seelsorgenden, welche die angemessenste Haltung ist. Dabei kann es beispielsweise sein, dass der Sterbende erneut aufgesucht wird oder dass die Angehörigen seelsorgerische Betreuung benötigen.

Der assistierte Suizid darf keine normale und sozial anerkannte Dienstleistung werden. Dennoch gilt es diese leidenden Menschen mit Liebe und Barmherzigkeit zu begleiten. Denn im Leiden ist ein Weg zusammen mit Christus möglich.

Erweiterung der Rassismus-Strafrechtsnorm in Bezug auf die sexuelle Orientierung

Die Lehre der Katholischen Kirche äussert sich ausnahmslos gegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung von einzelnen Personen oder Personengruppen. Ob dieser Grundsatz in der geltenden Gesetzgebung bereits genügend abgebildet ist oder einer Ergänzung bedarf, ist der Urteilskraft der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überlassen.

Studie zur sexuellen Ausbeutung im kirchlichen Umfeld in der Schweiz

Seit 2002 hat die SBK in Zusammenarbeit mit dem Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» zahlreiche Massnahmen getroffen und Daten erhoben. Um jedoch für die Gegenwart und für die Zukunft zum Schutz von Minderjährigen und Erwachsenen die gebotenen Entscheidungen zu treffen, ist es unerlässlich, die Vergangenheit ungefiltert betrachten zu können, um diese besser zu verstehen. Eine solche Studie ist vor allem den Opfern von sexueller Ausbeutung jeder Art geschuldet. Aus diesem Grund beabsichtigt die SBK, eine unabhängige, wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in seelsorglichen Abhängigkeitsverhältnissen seit 1950 in Auftrag zu geben. Dazu wird ihr eine Arbeitsgruppe konkrete Projektvorschläge unterbreiten.

Verleihung des Katholischen Medienpreises 2019

Erstmals im Rahmen einer ordentlichen Vollversammlung fand am 3. Dezember die Verleihung des Katholischen Medienpreises 2019 statt. Jurypräsidentin Anita Capaul und Medienbischof Alain de Raemy überreichten die Urkunde Autorin Susann Bosshard-Kälin und Fotograf Christoph Hammer für ihr Buch «Im Fahr». Weihbischof de Raemy zeigte sich in seiner Laudatio von der Authentizität der Zeugnisse beeindruckt: «Schon bei den ersten Gesprächen erfahren wir, dass es im Kloster eben nicht wie in einem Märchen läuft. Es sind reelle Zustände, keine Facebook-Fassade! Die Schwestern werben nicht für sich, sie werben für Gott.»

Die Produzenten des Fernsehexperiments «WG der Religionen», welche mit einer speziellen Erwähnung ausgezeichnet wurden, konnten leider aufgrund von Dreharbeiten im Ausland den Preis nicht persönlich in Lugano empfangen.

Die SBK gratuliert der Gewinnerin und den Gewinnern ganz herzlich und wünscht ihnen weiterhin segensreiches Wirken!

Sternsingerinnen und Sternsinger aus dem Tessin

Für eine farbenfrohe und musikalische Abwechslung sorgte eine Delegation von Sternsingerinnen und Sternsingern aus den Pfarreien San Nicolao in Lugano Besso und St. Peter und Paul in Gravesano. Bischof Valerio Lazzeri segnete den zwölfköpfigen Kinderchor, welcher – stellvertretend für die 11›000 Sternsinger in der Schweiz «»‘ von den Bischöfen in Lugano empfangen wurde. Mit ihren Dreikönigsliedern lieferten die Sängerinnen und Sänger eine frühzeitige Vorpremiere zur diesjährigen Aktion, welche jeweils traditionsgemäss kurz vor dem 6. Januar beginnt.

Die Sternsinger-Gruppen unterstützen weltweit an die 200 Projekte über den Solidaritätsfonds von Missio «Kinder helfen Kindern». Mit der diesjährigen Aktion «Frieden! Im Libanon und weltweit» lernen sie, dass sie selbst aktiv zu einem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion beitragen können. Sie machen die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche mehr verbindet als sie trennt – und dass es sich lohnt, offen und respektvoll aufeinander zuzugehen.

Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius

Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero empfangen.

Hostienbestellungen

Seit einiger Zeit versuchen weltliche und ausländische Firmen, auf dem Schweizer Hostienmarkt Fuss zu fassen, indem sie die hier bestehenden Preise unterlaufen. Die Wertschätzung und Unterstützung der SBK gilt den hiesigen Ordensgemeinschaften, die für ihren Lebensunterhalt auf Produktion und Verkauf von Hostien angewiesen sind. Deshalb erneuert sie ihre Empfehlung, die Hostien bei Ordensgemeinschaften zu beschaffen, die sich in der Schweiz befinden.

Ernennungen

Die SBK hat sämtliche Mitglieder der Pastoralkommission für weitere vier Jahre bestätigt:

  • François-Xavier Amherdt, Vizepräsident der Pastoralkommission
  • Barbara Kückelmann, Vizepräsidentin der Pastoralkommission
  • Richard Lehner, Domherr und Generalvikar für den deutschsprachigen Teil des Bistums Sitten
  • Jean Glasson, Bischofsvikar des französischsprachigen Teils des Kantons Freiburg
  • Christoph Casetti, Dompropst und Beauftragter für pastorale Fragen des Bistums Chur
  • Massimo Gaia, Beauftragter des Bistums Lugano
  • Franz Kreissl, Pastoralamtsleiter des Bistums St. Gallen
  • Karl-Anton Wohlwend, Nationaldirektor a.i. migratio
  • Rudolf Vögele, Leiter Ressort Pastoral Generalvikariat Zürich
  • Daniel Kosch, Generalsekretär RKZ
  • Anton Kurmann SJ, Leiter der Jesuitenmission Schweiz
  • Arnd Bünker, Leiter SPI

Zudem hat die SBK für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» mit Frau lic. iur. Beryl Niedermann, Rechtsanwältin, ein neues Mitglied ernannt. Sie folgt auf Elmar Tremp, Staatsanwalt, welcher per Ende 2019 aus dem Fachgremium austritt.

Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa Birgitta

Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen am 4. Dezember um 11.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa Birgitta ein. Der Feier stand Bischof Felix Gmür vor.

Schweizer Bischofskonferenz SBK
5. Dezember 2019 | 13:03