Für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft

Medienmitteilung

Erweiterung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung – Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn befürwortet die Erweiterung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung, die am 9. Februar zur Abstimmung kommt. Die Erweiterung um das Kriterium «sexuelle Orientierung» bedeutet die längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft.

 Wer heute in der Schweiz öffentlich zu Hass, Hetze oder Diskriminierung gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen aufruft, kann dafür rechtlich nicht belangt werden – und dies, obwohl solche Aufrufe nachweislich Beschimpfungen, Pöbeleien, Spuckattacken und sogar tätliche Angriffe fördern. Ein weiteres Indiz für die schlimme Auswirkung von Hass, Hetze und Diskriminierung ist die Suizidrate unter homosexuellen Jugendlichen, die fünfmal höher ist als bei heterosexuellen Jugendlichen.

Gleiche Rechte für alle Menschen

Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn kann solches Unrecht nicht akzeptieren. Seine Haltung betreffend die sexuelle Orientierung eines Menschen entspricht der Erklärung der Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes vom Juni 2019: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.» Gott schuf alle Menschen nach seinem Bild (Genesis 1,27). Die Gottesebenbildlichkeit gilt somit für alle Menschen – unabhängig von Religion oder Herkunft, sexueller Identität oder Orientierung.

Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn befürwortet daher die Erweiterung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG) um das Kriterium «sexuelle Orientierung». Durch diese Erweiterung können Hass, Hetze und Diskriminierung gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen bekämpft werden – so wie das bei Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten bereits heute der Fall ist. Die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm bedeutet somit die längst fällige Schliessung einer gravierenden Gesetzeslücke. In den meisten anderen Ländern Europas ist der Aufruf zu Hass und Diskriminierung gegen nicht heterosexuell orientierten Menschen längst strafbar.

Glaubens- und Meinungsfreiheit bleibt bewahrt

Kritische Meinungen und kontroverse Diskussionen, etwa zur Frage der Heirat von lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen, wären bei einer Annahme dieser Gesetzesänderung nicht tangiert. Nur wer sich öffentlich in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zur sexuellen Orientierung einzelner Menschen oder Gruppen äussert oder zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufruft, macht sich strafbar. Dies hat weder mit christlicher Nächstenliebe noch mit Glaubens- oder Meinungsfreiheit zu tun. Freiheitsrechte haben ihre Grenzen, und zwar dort, wo die Würde und die Rechte anderer Menschen verletzt werden.

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
22. Januar 2020 | 16:35