Flüchtlingssituation im Thurgau – und die Hilfsmöglichkeiten der Kirchen

Medienmitteilung

Die Kirchenräte der beiden Landeskirchen im Thurgau nehmen gemeinsam Stellung zur aktuellen Flüchtlingssituation im Kanton. Die aktuelle Situation und verschiedene Hilfsmöglichkeiten der Kirchen werden aufgezeigt.

Die Kirchen sind in Asyl- und Flüchtlingsfragen im Thurgau seit Langem auf verschiedenen Ebenen aktiv:

  • In dem vom Bund geführten Empfangszentrum (Kreuzlingen und neuerdings auch Sulgen) führen die beiden Landeskirchen Teilzeitstellen für Seelsorge. Auf Vereinsbasis führt Agathu (Arbeitsgruppe für Asylsuchende, Thurgau) in Kreuzlingen einen Kaffeetreff.
  • Seit 1986 werden die Durchgangsheime im Thurgau von der Peregrina-Stiftung geführt, deren Stiftungsrat aus je 2 Mitgliedern der beiden Kirchenräte sowie dem zuständigen Departementsvorsteher des Kantons (aktuell: Regierungsrat Dr. Jakob Stark) zusammen-gesetzt ist. Seit 2010 gehört auch die Betreuung der anerkannten Flüchtlinge zu den Aufgaben der Peregrina-Stiftung.
  • Auf Ortsebene engagieren sich viele Kirchgemeinden für im Dorf/in der Stadt wohnende Asylsuchende und Flüchtlinge.

An einer ausserordentlichen Sitzung des Peregrina-Stiftungsrates wurde kürzlich die aktuelle Asyl- und Flüchtlingssituation im Thurgau erörtert, und es kamen auch die Hilfsmöglichkeiten der Kirche zur Sprache.

Die Situation im Thurgau ist zurzeit zwar sehr angespannt, aber nicht dramatisch. Das vom Bund betriebene Empfangs- und Verfahrenszentrum in Kreuzlingen musste, wie man den Medien entnehmen konnte, in Sulgen eine Aussenstelle in Betrieb nehmen. Die Durchgangsheime sind voll belegt, weshalb vermehrte Zuweisungen von im Asylverfahren stehenden Personen an die Gemeinden nötig sind. Und die Begleitung der anerkannten Flüchtlinge verzeichnet ebenfalls steigende Zahlen. Das alles bedeutet viel (Zusatz-)Aufwand für die Verantwortlichen, ist aber immer noch zu verkraften. Eine besondere Herausforderung sind die 57 unbegleiteten Minderjährigen, die sich derzeit im Thurgau befinden. 41 davon sind im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Für die Unterbringung der Minderjährigen, die Schulung und die ausserschulische Betreuung hat die Peregrina-Stiftung die nötigen Strukturen aufgebaut und baut sie laufend aus.

Immer wieder wurde die Frage gestellt, ob und inwiefern Christen persönlich oder Kirchgemeinden als Ganze helfen können und welche Hilfeleistungen sinnvoll sind. Dazu kann folgendes gesagt werden:

  1. Wenn es um grosse Lokalitäten geht (z.B. eine mögliche Unterbringung in Kirchgemeinde-häusern) werden Angebote gerne beim Sozialamt des Kantons Thurgau, St. Gallerstr. 1, 8510 Frauenfeld entgegengenommen. Sie fliessen dann in die Eventualplanungen ein, die für den Fall eines Ansturms grosser Flüchtlingsströme vorsorglich gemacht werden.
  1. Wenn Privatpersonen bereit sind, Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge für eine längere Zeit aufzunehmen, soll diese Bereitschaft den Sozialdiensten der Politischen Gemeinde vor Ort gemeldet werden. Gemeinsam kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine private Unterbringung gegeben sind.
  1. Froh sind die Verantwortlichen in jedem Fall um Angebote von Arbeits- und Praktikums-stellen für anerkannte Flüchtlinge. Diese sollen vom Anbieter direkt (und nicht über Drittpersonen) der Flüchtlingsbegleitung gemeldet werden: Peregrina-Stiftung, Flüchtlingsbegleitung, Arbeitsintegration, Daniela Jost, Kirchstrasse 3 8583 Sulgen. Tel: 071 642 18 10 daniela.jost@peregrina-stiftung.ch
  1. Für verschiedene mögliche kleinere und grössere Hilfestellungen hat die Peregrina-Stiftung ein Patensystem eingerichtet. Es wird auf der Homepage erläutert: http://www.peregrina-stiftung.ch/index.php/goette-goettin?view=alfcontact
  1. Hilfreich ist sicher auch das Aufeinander-Zugehen in der Nachbarschaft, das Einladen zu niederschwelligen Angeboten von Kirchgemeinde und Vereinen und das Entgegentreten gegen pauschale verurteilende Äusserungen gegenüber Fremden.
  1. Und schliesslich sind selbstverständlich auch Geldspenden erwünscht. Auf der jeweiligen Homepage sind die Kontonummern der Peregrinastiftung (www.peregrina-stiftung.ch) und von Agathu (www.agathu.ch) angegeben. Mindestens so hilfreich wie Spenden für in der Schweiz tätige Organisationen ist aber auch die Unterstützung von Werken, die für Flüchtlinge z.B. im angrenzenden Gebiet von Syrien (Libanon, Türkei, Jordanien) tätig sind.

Die Kirchenräte und die Peregrina-Stiftung freuen sich über die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung. Sie möchten vermeiden, dass gut gemeinte Initiativen in Frustration enden, aber auch, dass Leute und Gemeinden, die Hilfsmöglichkeiten hätten, nicht wissen, an wen sie mit ihrem Angebot gelangen können.

Es steht uns als Christen – bei allem Verständnis für die Sorge und Ungewissheiten, was die Wanderungsströme für die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft bedeuten werden – gut an zu helfen, wo immer wir können, unabhängig von der Religionszugehörigkeit der notleidenden Menschen. Wir wollen dies gerade als Zeugnis unseres christlichen Glaubens verstanden wissen.

Für den kath. Kirchenrat: Cyrill Bischof (Präsident)

Für den evang. Kirchenrat: Wilfried Bührer (Präsident)

Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau
17. November 2015 | 08:58