EVP verabschiedet Resolution gegen Menschenhandel und Ausbeutung

Medienmitteilung

Die EVP Schweiz hat heute an ihrem Son­der­par­tei­tag in Brugg die Reso­lu­tion «Men­schen sind keine Ware» ver­ab­schie­det. Sie ruft damit zum kon­se­quen­ten Kampf gegen Men­schen­han­del und Aus­beu­tung in der Schweiz auf. Die Reso­lu­tion for­dert Res­sour­cen für eine effek­tive Straf­ver­fol­gung, einen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung, umfas­sende Prä­ven­tion und Auf­klä­rung sowie einen gesell­schaft­li­chen Bewusst­seins­wan­del gegen­über der Pro­sti­tu­tion.

«Von Anfang an gehörte das poli­ti­sche Enga­ge­ment für Gerech­tig­keit und die Men­schen­würde zur DNA der EVP», erin­nerte Par­tei­prä­si­den­tin Mari­anne Streiff in ihrer Begrüs­sung an die Grün­dung der Par­tei vor genau 100 Jah­ren. «Ent­spre­chend selbst­ver­ständ­lich und fol­ge­rich­tig ist des­halb heute auch ihr Ein­satz gegen die Aus­beu­tung und den Men­schen­han­del!»

Men­schen als Ware auch in der Schweiz

Die Schweiz sei noch immer Ziel- und Tran­sit­land des äus­serst lukra­ti­ven Men­schen­han­dels. «Direkt vor unse­rer Haus­türe wer­den Men­schen zur Ware gemacht, müs­sen ihren Kör­per für Sex ver­kau­fen, wer­den in Abhän­gig­keit gehal­ten, um ihre Arbeits­kraft in Gas­tro­no­mie, pri­va­ter Pflege oder auf dem Bau aus­zu­beu­ten», so Mari­anne Streiff. Fach­leute gin­gen von einer enorm hohen Dun­kel­zif­fer aus. Und: «Diese unsäg­li­chen Ver­bre­chen gegen die Men­schen­würde wer­den kaum geahn­det.»

4 Ansatz­he­bel: Res­sour­cen, Straf­recht, Prä­ven­tion und Bewusst­seins­wan­del

Hier setzt die Reso­lu­tion «Men­schen sind keine Ware» an, die von den Anwe­sen­den unter­zeich­net wurde. Sie for­dert

  • den Aus­bau der finan­zi­el­len, per­so­nel­len, mate­ri­el­len, fach­li­chen und tech­ni­schen Res­sour­cen für eine effek­tive und kon­se­quente Straf­ver­fol­gung und damit für eine wirk­same Abschre­ckung;
  • einen eige­nen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung;
  • ein flä­chen­de­cken­des Präventions-, Sensibilisierungs- und Auf­klä­rungs­pro­gramm, ins­be­son­dere gegen «Lover­boys»;
  • sowie geeig­nete Mass­nah­men für einen gesell­schaft­li­chen Bewusst­seins­wan­del gegen­über der Pro­sti­tu­tion. Diese ver­stösst gegen Men­schen­würde und Gleich­be­rech­ti­gung. Sie ist mit dem Menschen- und Gesell­schafts­bild der Schweiz nicht ver­ein­bar.

Berei­che­rungs­ab­sicht ins Zen­trum

Zuvor hatte Daniel Stehlin, Stv. Lei­ten­der Staats­an­walt, Basel­land, für einen neuen Straf­tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung plä­diert, der die Motive der Arbeit­ge­ber, zum Bei­spiel die Berei­che­rungs­ab­sicht, ins Zen­trum stellt. Er erläu­terte zudem die straf­pro­zes­sua­len Schwie­rig­kei­ten und den immen­sen Unter­su­chungs­auf­wand, wes­halb meist nur eine Hand­voll Fälle pro Jahr unter­sucht wer­den könn­ten.

Rechts­klima, das Men­schen­han­del als schwere Ver­bre­chen ahn­det

Leah Edwards vom Euro­pean Free­dom Net­work aus den Nie­der­lan­den zog einige Learnings aus dem schwe­di­schen Modell der Frei­er­be­stra­fung. Die Cyber­nut­zung stelle vor ganz neue Her­aus­for­de­run­gen. Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den benö­tig­ten kon­se­quente Unter­stüt­zung. Es gelte ein Rechts­klima zu schaf­fen, in dem die Straf­ta­ten der Aus­beu­tung und des Men­schen­han­dels als schwere Ver­bre­chen behan­delt wür­den.

Straf­pro­zes­suale Schwie­rig­kei­ten

Irene Hir­zel, Geschäfts­füh­re­rin von ACT212, führte in die Loverboy-Problematik ein. Patrick Frey, Dienst­chef Struk­tur­de­likte der Kan­tons­po­li­zei Aar­gau, berich­tete von der Pra­xis­front im aar­gaui­schen Milieu über die straf­pro­zes­sua­len Schwie­rig­kei­ten, gegen die Täter vor­zu­ge­hen, deren Draht­zie­her zudem oft im Aus­land agier­ten und deren Opfer in ihrer Hei­mat viel zu ver­lie­ren hät­ten.

Reso­lu­tion

Evangelische Vokspartei der Schweiz
21. September 2019 | 19:24