«Es ist erlaubt, auf problematische Strukturen hinzuweisen»
Die Ächtung von ausgestiegenen Mitgliedern der Zeugen Jehovas ist Mobbing und verstösst gegen die Menschenrechte. Zu diesem Schluss kommt ein Zürcher Gerichtsurteil. Sektenexperte Georg Otto Schmid erklärt den Hintergrund.
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