Eine neue Verfassung für eine moderne Katholische Kirche im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Am vergangenen Sonntag den 16.06. 2019 wurden die Stimmen für die Abstimmung über die Verfassungstotalrevision ausgezählt. Bei einer Stimmbeteiligung von 14,51% ergab sich ein klares Ja von 90,13% für die neue Verfassung, die damit sofort rechtskräftig wird, denn Synode und Regierungsrat des Kantons gaben bereits Ihren Segen für das neue höchste Gesetz der Kantonalkirche.

Bischof Felix Gmür hatte sich anlässlich der letzten Verfassungsteilrevision im Jahr 2014, in der es wesentlich auch um die Einführung des Passus zur kirchlichen Gleichstellung im Ingress ging, sein Mitbestimmungsrecht wegbedungen. Die Verfassung für die Kantonalkirche solle nicht von einem kirchlichen Würdenträger abhängig sein, da es sich dabei um ein staatskirchenrechtliches Regelwerk handle.

Was wird sich durch den neuen Verfassungstext konkret ändern? Zunächst einmal wurden Regelungslücken geschlossen, die die Verfassung bisher enthielt. So fehlten in der bis anhin geltenden Kirchenverfassung etwa Bestimmungen darüber, wann einzelne Amtsträger in den Ausstand treten müssen und welche Ämter und Berufskategorien unvereinbar sind. Bisher auch nicht geregelt war eine gesetzliche Grundlage für die kirchenübergreifende Zusammenarbeit, die vor allem bei anderssprachiger Seelsorge und Spezialseelsorge häufig benötigt wird. Darüber hinaus wurden weitere Regelungslücken geschlossen etwa die explizite Nennung kantonalkirchlicher Ämter und Dienste und die Errichtung selbständiger Anstalten.

Ausserdem mussten bestehende Organe und Strukturen an die neue Mitgliederzahl angepasst werden, die nur noch weniger als ein Drittel der einstigen Mitgliederzahl beträgt. Demzufolge sollten die Strukturen insbesondere in einigen Bereichen der neuen Mitgliederzahl angepasst werden. Betroffen sind davon das Wahlverfahren für Synode und Pfarreiräte, die Zusammensetzung und Grösse der Synode und die Zusammensetzung und Amtsdauer des Synodenbüros. Ausserdem musste die Rolle des Pastoralraums / der Leitung des Pastoralraums neu definiert werden, da nun ganz Basel einen Pastoralraum bildet.

Besonders beachtenswert und auf einen Antrag von Christian Gris und auf Verlangen des Regierungsrates hin, wurde § 27 Absatz 4 eingefügt, der fordert: «Bei der Besetzung der Leitung der Pfarrei ist die Gleichstellung von Mann und Frau insbesondere in Bezug auf gleiche Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn gewährleistet.» Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip wird hier ausdrücklich erwähnt und soll auch eine geschlechtsneutrale Ausschreibung bei Pfarreileitungsstellen ermöglichen.

Das Stimmvolk hat damit eine modernere, zukunftsfähige Verfassung angenommen, die auch konkret den Wunsch nach mehr Gleichberechtigung der Geschlechter aufnimmt und im Rahmen der staatskirchenrechtlichen Möglichkeiten umsetzt.

Ausserdem wurden in den Pfarreien Heiliggeist und Sacre-Coeur, die Pfarreiräte und Synodalen gewählt, in der Pfarrei San Pio X nur der Pfarreirat. Für die Synodalen in der Pfarrei San Pio X sowie für Pfarreiräte und Synodale in den Pfarreien St. Anton, St. Marien, Allerheiligen und St. Clara wurden die Gremien durch stille Wahlen besetzt. In der Pfarrei St. Franziskus wird es noch eine Nachwahl für den Pfarreirat geben müssen da dort keine Kandidierenden für den Pfarreirat gemeldet worden waren.

Die Wahl fand unter sachkundiger Anleitung der Abstimmungsprofis des Kantons statt und Ihre Ordnungsgemässe Durchführung und Auszählung konnte durch die synodale Wahlprüfungskommission überprüft werden.

Röm.-kath. Kirche in Basel-Stadt
18. Juni 2019 | 12:43