Die Zeugen Jehovas betreiben Mobbing, das bestätigt ein Zürcher Gericht – und bringt die Gemeinschaft damit auch in Deutschland in Verlegenheit

Kritiker dürfen ungestraft sagen, dass die Ächtung von Aussteigern bei den Zeugen Jehovas gegen die Menschenrechte und die Verfassung verstösst. Das wirft Fragen auf bezüglich der staatlichen Anerkennung der Kirche.