Die Schweiz im Rückwärtsgang

Fette Schlagzeilen gab es nicht, als der Uno-Menschenrechtsrat am 16. Juni 2011 die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) verabschiedete. Doch zehn Jahre später wird klar, dass dieses Datum einen Wendepunkt markierte. Die Leitlinien statuieren, dass nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen die Menschenrechte respektieren müssen. Der Prozess, mit dem sie dies sicherstellen – die Sorgfaltsprüfungspflicht –, wurde definiert und von allen Akteuren anerkannt. Seither kann keine Firma mehr behaupten, dass sie nicht gewusst habe, was sie zu tun hatte. – Gastkommentar von Bernard Du Pasquier

Neue Zürcher Zeitung
21. Juli 2021 | 08:05