Nach der Vertragsunterzeichnung mit den Verträgen in der Hand (v.l.n.r.) Catherine Berger, Luc Humbel, Christoph Weber-Berg und Christoph Sterkman

Die Römisch-katholische und die Reformierte Landeskirche Aargau führen die Seelsorge im Gesundheitswesen künftig gemeinsam – ein historischer Meilenstein

Medienmitteilung

Heute, Montag, 9. Dezember, unterzeichneten die Präsidien der Römisch-Katholischen Kirche und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau sowie der Bischofsvikar der Bistumsregion St. Urs des Bistums Basel den Zusammenarbeitsvertrag «über die ökumenisch verantwortete Seelsorge in Institutionen des Gesundheitswesens im Kanton Aargau». Dies ist ein historischer Meilenstein in der ökumenischen Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen und in dieser Form einzigartig in der Schweiz.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Aargauer Landeskirchen begleiten Tag für Tag Menschen in seelischer, emotionaler, körperlicher oder sozialer Not, speziell in Institutionen des Aargauer Gesundheitswesens. Die Seelsorge gehört zum Kernauftrag der Kirche, nicht zuletzt weil Jesus Christus geboten hat, Kranke und Notleidende zu besuchen. Kirchliche Seelsorge wird heute an 25 kantonalen und überregionalen Institutionen im Kanton Aargau angeboten. Die Landeskirchen finanzieren mit ca. drei Millionen Franken pro Jahr insgesamt 30 theologisch und psychologisch ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger mit total 1800 Stellenprozenten. Diese Seelsorge stellen sie nun mit einem umfassenden Zusammenarbeitsvertrag auf eine völlig neue, ökumenische Grundlage.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger, zumeist ordinierte Pfarrer, Priester, Diakone oder Pfarrerinnen, sind für insgesamt 5440 Menschen bzw. Betten und Pflegeplätze in Kantons- und Regionalspitälern, psychiatrischen Einrichtungen, grossen Pflegeheimen, Rehabilitationszentren und Spezialkliniken da. Die Seelsorge unterstützt aber auch die Mitarbeitenden der Institutionen, etwa in ethischen Entscheidungssituationen, nach belastenden Ereignissen oder bei persönlichen Anliegen.

Leid aushalten – Hoffnung finden

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger helfen Menschen, ihre Not in Worte zu fassen und zu klagen und halten Schwieriges aus, ohne es zu verharmlosen. Sie sind überzeugt, dass Leid nicht gleichbedeutend ist mit Unheil und dass Heil nicht abhängt von Heilung. Sie vertrauen auf die Wirklichkeit Gottes und sein Evangelium, wenden sich aber allen Menschen unabhängig von ihrer Religion und Weltanschauung zu. Sie nehmen die eigene Lebensdeutung und Glaubenswelt der Menschen respektvoll wahr und wollen ihrer Lebenssituation angemessene Quellen der Hoffnung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation finden.

Seelsorge auf einer neuen, ökumenischen Grundlage

Die neue «ökumenisch verantwortete Seelsorge» stellt die Tätigkeit dieser Seelsorgerinnen und Seelsorger auf eine völlig neue Grundlage, die in der Schweiz in dieser Form der engen Zusammenarbeit der Landeskirchen bisher einzigartig ist. Am Montag, 9. Dezember, haben die Präsidien der Römisch-katholischen Kirche und der Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Luc Humbel und Christoph Weber-Berg sowie der Bischofsvikar des Bistums Basel, Christoph Sterkman, den entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem offiziellen Rahmen im Andachtsraum des Kantonsspitals Aarau statt.

In Institutionen ab 150 Betten werden institutionelle Seelsorgestellen künftig gemeinsam geführt. Die reformierten oder römisch-katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger wirken im Namen und Auftrag beider Konfessionen. Auf besonderen Wunsch der Patientinnen oder Patienten kann aber auch ein Seelsorger der eigenen Konfession aufgeboten werden. Dies ist ein historischer Meilenstein in der ökumenischen Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen.

Ökumenische Seelsorge bedeutet: gemeinsam geführt, finanziert und weiterentwickelt

Neben der gemeinsamen strategischen und operativen Leitung werden die Stellen auch gemeinsam finanziert, und sogar bei Bewerbungen und Anstellungen gehen die Kirchen gemeinsam vor. Damit bilden sie auch eine gemeinsame Grundlage für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Seelsorge zum Beispiel durch Fortbildung. Die ökumenische Seelsorge kann in den Institutionen und in deren internen Abläufe viel besser integriert werden und ist so für kranke und sterbende Menschen wie auch für die Mitarbeitenden der Institution besser verfügbar. Dadurch sollen mehr belastete Menschen zuverlässig seelsorgliche Unterstützung erhalten. Und schliesslich wird die Präsenz der Kirchen im Gesundheitswesen durch die Zusammenarbeit gestärkt.

Reformierte Landeskirche Aargau

Römisch-Katholische Kirche im Aargau

Nach der Vertragsunterzeichnung mit den Verträgen in der Hand (v.l.n.r.) Catherine Berger, Luc Humbel, Christoph Weber-Berg und Christoph Sterkman | © Werner Rolli
Aargauer Landeskirchen
9. Dezember 2019 | 16:01