Die Augen offen halten

Gastkommentar von MARTINA CARONI und Stephanie Motz: Es mag saisonale Schwankungen geben, doch der Druck der Flüchtlingsströme auf Europa bleibt hoch. Immer wieder wird beim Grenzschutz daher um das Ausmass völkerrechtlicher Verpflichtungen gerungen. Zwar ist unbestritten, dass die Abweisung Schutzsuchender an der Grenze unzulässig ist, ebenso wie ihre Rückschaffung in ein Land, in dem sie Verfolgungen ausgesetzt sind. Dennoch bleibt einiges unklar. Gilt das Rückschiebungsverbot auch dann, wenn Schutzsuchende nicht direkt aus einem Verfolgerland, sondern aus sogenannt sicheren Drittstaaten einreisen? Sind die Lebensbedingungen im sicheren Drittstaat bei einer Abweisung an der Grenze zu berücksichtigen?

Neue Zürcher Zeitung
21. Oktober 2017 | 08:10