Bundesrat will Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umsetzen
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat er die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser
publiziert. Wir verlinken wenn möglich direkt auf den Originalartikel. Von den Medienhäusern
gesperrte Beiträge werden mit einem Vorhängeschloss gekennzeichnet.