Bundesgericht soll Neuenburger Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden für ungültig erklären

Medienmitteilung

Zwei Neuenburger Bürger jenischer Herkunft, der jenische Verein schäft qwant und die Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) haben gestern beim Bundesgericht einen Rekurs gegen das neue Neuenburger Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden eingereicht.

Das im Februar 2018 vom Neuenburger Grossrat beschlossene Gesetz soll vordergründig den Aufenthalt von fahrenden Gemeinschaften im Kanton Neuenburg regulieren. Die Rekurrierenden befürchten aber, dass es stattdessen die Diskriminierung der fahrenden Gemeinschaften zementiert. Denn das Gesetz schafft keine Plätze für Fahrende, sondern ist ein enges Regelwerk, das den Bau von Plätzen erschwert und Wegweisungen erleichtert. Die Rekurrierenden sind der Meinung, dass das Gesetz gegen die Bundesverfassung, gegen weitere schweizerische Gesetze sowie gegen Völkerrecht verstösst. Nun soll das Bundesgericht über die Gültigkeit des Neuenburger Gesetzes entscheiden, dessen Annulation die Rekurrierenden fordern.  «Fahrende Gemeinschaften wurden während der Erarbeitung des Gesetzes weder einbezogen noch konsultiert», kritisiert Venanz Nobel, Vizepräsident des Vereins schäft qwant, der den Rekurs mitträgt. «Es wird von den Fahrenden als stark diskriminierend wahrgenommen. Sie kritisieren, dass das Gesetz die Bereitstellung von Stellplätzen auf selbst gekauftem Land verunmöglicht und mögliche private Landvermieter mit einem engen Korsett staatlicher Vorschriften abschreckt.» Der Kanton selbst behält sich das Recht vor, Plätze für Fahrende in andere Kantone auszulagern. Überdies wird der Rechtsweg für die Fahrenden beschnitten, teilweise gar ausgehebelt, was der Rechtsgleichheit für alle Bürger widerspricht. Mit dem neuen Gesetz definiert der Kanton zum Beispiel auch, unter welchen Bedingungen die Polizei fahrende Gemeinschaften sofort wegweisen darf, selbst wenn der Kanton keine Alternative anbieten kann. Damit drückt sich der Kanton um die Verantwortung bei der Bereitstellung von genügend Plätzen für die fahrenden Gemeinschaften.

Repression statt Rechte für Minderheiten

In der ganzen Schweiz fehlen Stand-, Durchgangs- und Transitplätze für die fahrenden Gemeinschaften; die Situation hat sich in den letzten Jahren gar verschärft, wie eine Studie der GfbV im letzten Herbst aufzeigte. Ausländische Fahrende haben es besonders schwer, obwohl die Schweiz in der Pflicht wäre, ihnen als Bürger Europas im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr Transitplätze zur Verfügung zu stellen. Statt allen fahrenden Gemeinschaften genügend Plätze zu verschaffen, setzt nun der Kanton Neuenburg auf Repression.

Denn während andere Kantone bislang in Abstimmung mit den Bundesbehörden die Schaffung von Plätzen für Fahrende in ihren allgemeinen Raumplanungen regelten, schafft der Kanton Neuenburg als erster eine umfassende und eigenständige «Lex Fahrende». Diese beschränkt sich auf restriktive Regeln für das Leben auf nicht vorhandenen Stellplätzen. Es räumt den anerkannten Minderheiten keine Möglichkeiten zur Förderung und Pflege ihrer Kultur ein und regelt auch nicht deren Zugang zu sozialen Institutionen. «Dem Gesetz und seiner Prüfung durch das Bundesgericht messen wir grosse Bedeutung als Präjudiz für andere Behörden zu», sagt Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter der GfbV.  Das Bundesgericht hat nun zu entscheiden, ob das Neuenburger Gesetz gegen verschiedene Artikel der Bundesverfassung, gegen die kantonale Verfassung von Neuenburg, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und über den Pakt II der UNO zu den zivilen und politischen Rechten verstösst.

Gesellschaft für bedrohte Völker
24. April 2018 | 09:58