Beilegung des Rechtsstreits mit dem ehemaligen Redaktionsleiter der Kirchen-News

Medienmitteilung

In der Auseinandersetzung zwischen der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden und dem ehemaligen Redaktionsleiter der «Kirchen-News», Thomas Vaszary, konnte eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden. Anstelle der geforderten rund CHF 60›000.– erhält Herr Vaszary einen Betrag von CHF 20›000.–. Das im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung erzielte Ergebnis ist rechtskräftig und kann nicht weitergezogen werden. Hintergrund des Rechtsstreits war die Weigerung des ehemaligen Redaktionsleiters, den Entscheid des Kirchenrates zu akzeptieren, wonach die «Kirchen-News» als Informationsmedium für Aktivitäten der Kirche dienen und nicht für politische Themen zweckentfremdet werden dürfen. «Statt den Beschluss des Kirchenrates und damit den Wunsch einer breiten Leserschaft zu akzeptieren, wurden die «Kirchen-News» im November 2021 trotzdem mit einem persönlichen politischen Kommentar des Redaktionsleiters zur Konzernverantwortungsinitiative gedruckt. Das hat zu einem irreparablen Vertrauensbruch zwischen Herrn Vaszary und dem Kirchenrat geführt, weshalb das Mandat der Vaszary Media GmbH entzogen und die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beendet wurde», stellt Wolfgang Gaede, Präsident des Kirchenrates, klar.

In der Folge scheiterten sämtliche Bemühungen, die Angelegenheit mit Herrn Vaszary, respektive der Vaszary Media GmbH, rasch und gütlich beizulegen. «Die wiederholt und letztendlich im vergangenen Mai über seinen Anwalt gestellten Forderungen waren völlig überrissen und deshalb für den Kirchenrat unannehmbar», betont Wolfgang Gaede. Ein Gegenangebot der Evangelisch-Reformierten Kirche wurde von der Gegenseite abgelehnt. Dafür liess Herr Vaszary im Vorfeld der letzten Herbst-Kirchgemeindeversammlung über die Presse verlauten, er wolle die Forderung von CHF 60›000.— vor Gericht erwirken.

Mit dem vorliegenden, aussergerichtlich zustande gekommenen Ergebnis sieht sich der Kirchenrat in seiner Ansicht bestärkt, die Forderungen der Gegenseite auf den Prüfstand gestellt und nicht einfach vorbehaltlos akzeptiert zu haben. Gleichzeitig anerkennt der Rat aber auch die Bereitschaft der Gegenseite, der Vernunft folgend einzulenken und die Angelegenheit letztendlich gütlich zu beenden. Noch offen bleibt die Verabschiedung des Budgets 2022 durch die Kirchgemeindeversammlung. Das Budget war an der ordentlichen Herbstversammlung im letzten November abgelehnt worden, weil das Fehlen von Rückstellungen für den «Fall Vaszary» bemängelt worden war. Fakt ist, dass allfällige Rückstellungen nicht im abgelehnten Budget, sondern – wenn überhaupt – in der Rechnung 2021 hätten vorgenommen werden müssen. Mit dem Abschluss dieses Rechtsfalls kann auf die Bildung von Rückstellungen nun gänzlich verzichtet werden. Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden ist daher zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger den Voranschlag 2022 an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 8. März 2022 im zweiten Anlauf genehmigen werden.

Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden
26. Januar 2022 | 13:46