Basler Sexualkundeunterricht verletzt keine Grundrechte
Der Basler Sexualkundeunterricht im Kindergarten ist zulässig. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte heisst das Vorgehen der Basler Behörden gut und weist die Klage einer Baslerin zurück. Die Mutter wollte ihre Tochter vom Sexualkundeunterricht befreien lassen.
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