Basler Kirchen sind dankbar und erfreut

Medienmitteilung

Die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Stadt sind dankbar für das Vertrauen und erfreut über das Abstimmungsresultat vom Wochenende: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons haben den Weg frei gemacht dafür, dass künftig der Kanton die Kirchensteuern einzieht. Das ermöglicht es den Kirchen, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt haben am Wochenende mit deutlichem 2/3 mehr der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes zugestimmt. Die Revision erlaubt es den Kirchen, ihre Steuern durch die kantonale Steuerverwaltung einziehen zu lassen. Die Änderung der Praxis gegenüber heute wurde nötig, weil der Kanton sein Computersystem aktualisiert, was es den Kirchen verunmöglicht, die Steuern wie heute selbst einzuziehen. Die Alternative zum Einzug der Steuern durch den Kanton wäre der teure und risikobehaftete Aufbau eines Steuerrechenzentrums für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften gewesen.

«Wir sind froh und dankbar, dass wir uns auf unsere eigentliche Arbeit konzentrieren können und unser Geld nicht in Computersysteme investieren müssen», erklärt Pfr. Dr. Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt.

«Kirchen haben heute gesellschaftlich manchmal einen schweren Stand. Das heutige Abstimmungsergebnis ist für uns eine grosse Ermutigung und ein Zeichen dafür, dass der Kanton Basel-Stadt und seine Bevölkerung zu seinen Religionsgemeinschaften steht», erklärt Christian Griss, Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt.

Im Grossen Rat war die Teilrevision des Steuergesetzes unbestritten: Das Basler Parlament hatte am 14. November 2018 der Vorlage mit 76 gegen 6 Stimmen zugestimmt. Gegen den Beschluss hatten jedoch die Freidenker und die humanistischen Atheisten das Referendum ergriffen.

Der Steuereinzug durch den Kanton ist einfach, sicher und kostengünstig. Von der neuen Lösung werden nicht nur die Evangelisch-reformierte und die Römisch-katholische Kirche profitieren, sondern auch die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde Basel. Betroffen vom Entscheid sind nur die Mitglieder der vier Religionsgemeinschaften. Auf Ihrer Steuerrechnung wird ab dem Jahr 2020 eine eigene Zeile für die Kirchensteuern anstelle einer eigenen Rechnung stehen.

Röm.-kath. Kirche in Basel-Stadt
19. Mai 2019 | 14:11