Arbeitsfeld Diakonie vor Weichenstellung

Medienmitteilung

Die Evangelische Synode vom 24. Juni 2019 in Frauenfeld befasst sich mit dem Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2018 und der beabsichtigten Aufgabe der Stellenvermittlung Westschweiz und Tessin für Au-Pairs. Der Kirchenrat will die Idee von «kirchlichen Erprobungsräumen» im Arbeitsfeld Diakonie weiterverfolgen. Weiter stehen die Anpassung des Personalrechts wegen Erhöhung des Renteneintrittsalters der Pensionskasse, eine Vereinbarung mit der Katholischen Landeskirche zur Buchhaltungssoftware ökFibu, eine Interpellation zum sonntäglichen Gottesdienstangebot und die Ersatzwahl in die Rekurs- und Beschwerdekommission an.

Die Synode am Montag, 24. Juni 2019 in Frauenfeld ist wie immer öffentlich. Sie beginnt mit dem Synodegottesdienst um 8.30 Uhr in der Frauenfelder Stadtkirche, den Pfarrer Stefan Wohnlich aus Wängi gestaltet. Die Verhandlungen im Rathaus Frauenfeld beginnen um 9.45 Uhr und dauern bis längstens 17.00 Uhr. Von 12.00 bis 13.45 Uhr ist Mittagspause.

Förderung von «kirchlichen Erprobungsräumen»
Die Synode trifft eine Weichenstellung zu den landeskirchlichen Stellen im Arbeitsfeld Diakonie. Als konkrete Umsetzung von Gedanken, die auch an den verschiedenen Tagungen zur Kirchenentwicklung geäussert wurden, möchte der Kirchenrat, Kirche und Gemeinde in neuen Strukturen denken und leben, die nicht auf das bestehende Territorialprinzip fixiert und auch nicht einseitig von den traditionellen Finanzströmen der Kirche abhängig sind. Mit dem Umlagern von Stellenprozenten im Arbeitsbereich Diakonie könnten, so der Vorschlag des Kirchenrats, «kirchliche Erprobungsräume» oder «fresh expressions of church» kostenneutral gefördert werden. Die bisherige kirchliche Fachstelle bei Arbeitslosigkeit soll mit leicht reduziertem Pensum wiederbesetzt, die bisherige landeskirchliche Stellenvermittlung Westschweiz und Tessin dagegen mit der Pensionierung der derzeitigen Stelleninhaberin Ende Mai 2020 aufgegeben werden.

Interpellation zum Gottesdienstangebot in den Kirchgemeinden
Aufgrund der getroffenen Änderung des Vorsorgereglements der Pensionskasse, steigt das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter in den Jahren 2020 bis 2025 kontinuierlich um 7 Monate an. Weil dadurch das vorsorgerechtliche Renteneintrittsalter der Pensionskasse nicht mehr mit dem AHV-Alter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre) übereinstimmt, müssen verschiedene rechtliche Erlasse der Landeskirche anpasst werden.
Mit seiner Interpellation will der Synodale Rolf Ziegler, Schönholzerswilen, wissen, ob sich der Kirchenrat, eine kontrollierte Lockerung des Grundsatzes «jeden Sonntag in jeder Kirchgemeinde ein eigener Sonntagsgottesdienst» für kleine Kirchgemeinden vorstellen kann. In seiner Antwort hält der Kirchenrat fest, dass die rechtliche Regelung in der vor fünf Jahren (2014) erlassenen Kirchenordnung keinen Spielraum für eine Lockerung lasse. Jedoch zeigt der Kirchenrat im Zusammengehen kleinerer Nachbargemeinden eine Lösungsmöglichkeit für die konkret angesprochene Gemeindesituation auf.

Rechnung schliesst mit Plus von 200’000 Franken
Die Rechnung 2018 der Evangelischen Landeskirche schliesst mit einem Plus von Fr. 198’908.58 ab. Im Jahresbericht 2018 informiert der Kirchenrat über die Tätigkeit der Landeskirche und der Kirchgemeinden und wagt einen Blick in die Zukunft. In den Arbeitsbereichen von Kirche, Kind und Jugend wird ein Impulsprogramm vorgestellt, mit dem innovative Ideen und Projekte in den Kirchgemeinden angestossen und unterstützt werden sollen.

Trägerschaft für ökFibu
Die Synode entscheidet über eine Vereinbarung mit der Katholischen Landeskirche, wonach das Angebot ökFibu, das den Kirchgemeinden die neue Software für die Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung stellt, in eine definitive Trägerschaft übergehen soll. Die Kirchgemeinden beider Landeskirchen sollen via Kommission Einfluss auf die Weiterentwicklung der Software nehmen können.

Ersatzwahl und Durchführung einer Gesprächssynode
Nach dem Rücktritt von Monika Thomann-Hablützel aus Märwil, schlägt das Synodebüro Susanne Dschulnigg aus Kreuzlingen für die Ersatzwahl in die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche vor.

Brunhilde Bergmann

Weitere Informationen

Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau
17. Juni 2019 | 08:57