Das kirchliche Leben ist durch den Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt. Das sogenannte kanonische Recht regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von canon (griech. / lat.: Richtschnur) ab.
In der Schweiz ist das Verhältnis von Kirche und Staat zudem durch das Staatskirchenrecht geregelt.
Beiträge
- Kirchliche oder Staatskirchenrechtliche Strukturen (Referat von Daniel Kosch, thchur.ch, 2005)
Bischofswahlrecht
- Das Bischofswahlrecht und das Privileg des Churer Domkapitels (SKZ)
- St. Galler Bischofswahlrecht (Bistum St. Gallen)
- Bischofswahlrecht Bistum Basel (NZZ, 1. Juli 2010l)
Eherecht
Links
- Codex Iuris Canonici Lateinisch und Deutsch
- Kirchenrecht weltweit Überblick auf die Situation in anderen Ländern