Kirchenrecht

Das kirchliche Leben ist durch den Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt. Das sogenannte kanonische Recht regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von canon (griech. / lat.: Richtschnur) ab.

In der Schweiz ist das Verhältnis von Kirche und Staat zudem durch das Staatskirchenrecht geregelt.

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