Die römisch-katholische Kirche hat ihr eigenes Recht, ist nach ihrem eigenen Rechtssystem aufgebaut (Kirchenrecht). Damit eine Kirche in der Schweiz staatlich anerkannt wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Rechtsstaatlichkeit, demokratische Organisationsform und finanzielle Transparenz. und das bedingt die Existenz staatskirchenrechtlicher Körperschaften (Kirchgemeinden, kantonalkirchliche Organisationen). Wie das genau funktioniert, wird hier kurz und einfach erklärt:
Selbstverständlich gibt es in der Schweiz weitere Konfessionen und Religionsgemeinschaften. Der folgende Beitrag von Rolf Weibel erklärt welche, wie viele, wo und wie:
- Organisation der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Schweiz
Darstellung der Stellung der römisch-katholischen Kirchen sowie der weiteren Landeskirchen und Religionsgemeinschaften in der Schweiz.
Weitere Artikel zum Theme Kirche Schweiz, insbesondere zur römisch-katholischen Kirche:
- Kirchenstatistiken
Das SPI St. Gallen sammelt statistische Daten zu verschiedenen Themen der kath. Kirche Schweiz und wertet diese in Studien aus.
- Lebensstil, Religiosität und Ritualbedürfnis in jungen Familien (Beitrag von Alfred Dubach)
- Bei der Katholischen Kirchen beruflich engagieren? Informationen über Berufe in der Kirche: www.kirchliche-berufe.ch