Hier hört die Kunstfreiheit auf
30 Liegestützen mögen eine reife Leistung sein – aber auf einem Kirchenaltar dargeboten sind sie strafbar, wie ein Gericht befand. Der Künstler wurde wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung verurteilt. Er wollte auf den Leistungsdruck in der Gesellschaft hinweisen.
© Katholisches Medienzentrum, 18.01.2017
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.
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