Ehe-Recht / Ehe-Annullierung
Eine Ehe gilt in der römisch-katholischen Kirche aufgrund ihres sakramentalen Charakters als unauflöslich. Die Annullation einer Ehe ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zuständig ist der Kirchenrechtler des Bistums (Offizial), aus dem die Gesuchstellenden stammen. Dieser klärt, ob die Ehe nach kirchlichen Kriterien ungültig ist bzw. ungültig geschlossen wurde.
Ungültig ist eine Ehe unter anderem, wenn:
- ein Ehepartner zur Ehe gezwungen wurde
- arglistige Täuschung oder gezieltes Vorenthalten wichtiger Tatsachen
- eine psychische Erkrankung zum Zeitpunkt der Eheschliessung
Für weitere Informationen nehmen Sie mit den Zuständigen Ihres Bistums Kontakt auf:
- Offizialat Bistum Basel
- Offizialat Bistum Chur
- Offizialat Bistum Sitten
- Offizialat Bistum Lausanne Genf Freiburg
- Offizialat Bistum Lugano
- Offizialat Bistum St. Gallen
Weitere Informationen
- Antworten auf die wichtigsten Fragen (Bistum Chur)
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