Zitat: «So tönt 3000 Jahre alte Burnout-Prophylaxe»

Zürich, 22.10.17 (kath.ch) «Es ist eine uralte Errungenschaft, die sich als tiefe Weisheit in der Bibel niedergeschlagen hat: Einen Tag in der Woche soll alles ruhen. Die ganze Schöpfung, der Mensch, Sklaven, auch alle Tiere, jeder Esel. So tönt 3000 Jahre alte Burnout-Prophylaxe.»

Der römisch-katholische Theologe Arnold Landtwing in seinem «Wort zum Sonntag» auf SRF 1 (21. Oktober). Darin kritisiert Landtwing die Praxis der Stadt Zürich in Sachen Ladenöffnungszeiten. Einen weiteren Ausbau der Sonntags- und Nachtarbeit lehnt er ab, weil damit ein «Schaden an der Zivilgesellschaft» drohe. Was in Zürich vor sich geht, betrachtet Landtwing «als ein Rädchen mehr in der Salamitaktik zum Abbau des Sonntags».

Hintergrund ist die Eröffnung eines Avec-Ladens am Hardplatz in Zürich, der laut einer Meldung von «Lokalinfo» (11. Oktober) auch an Sonn- und Feiertagen offen ist. Die Haltestelle Hardplatz werde aufgrund der hohen Fahrgastfrequenzen als «Terminal» des öffentlichen Verkehrs eingestuft, hiess es von Seiten der Ladenbetreiber. Grundlage dafür liefere eine Wegleitung des Staatssekretariats (Seco). Diese hält fest, dass Betriebe für Reisende sonntags nicht nur an Bahnhöfen und Flughäfen, sondern auch an «Terminals des öffentlichen Verkehrs» geöffnet sein dürfen. Gemäss «Tages-Anzeiger» (20. Oktober) hat die Stadt Zürich diese Wegleitung in Absprache  mit dem Kanton konkretisiert: An Haltestellen, an denen täglich durchschnittlich mehr als 15’000 Passagiere ein- und aussteigen, dürften Läden Reisenden ein Grundangebot (Essen, Getränke, Zeitungen) verkaufen. Der Betrieb dürfe maximal 200 Quadratmeter gross sein und müsse unmittelbar an einer Haltestelle liegen.

Anke Poiger, Leiterin Fachbereich Kommunikation beim Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) teilte auf Anfrage mit, der UGZ habe Anfang 2017 das Kriterium der täglichen Frequenz an den Haltestellen «mit einer Zahl präzisiert, um für alle Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu schaffen». Die Möglichkeit des Sonntagsverkaufs habe schon bisher bestanden, «einzig wurde bisher nicht das Kriterium der 15’000 Ein- und Ausstiege angewendet, sondern situativ entschieden». Poiger will zudem klarstellen: «Am Grundsatz des Sonntagsarbeitsverbots hat sich nichts geändert.» Und es gebe kein neues Gesetz, das «schleichend und leise in Kraft gesetzt wurde».

Landtwing macht allerdings darauf aufmerksam, dass es in der Stadt Zürich mehr als 20 andere Bus- und Tramstationen gebe, die die Voraussetzungen für den Sonntagsverkauf erfüllten. (sys/bal)

Arnold Landtwing | © Hans Merrouche
22. Oktober 2017 | 16:00
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