Zitat: «Gewaltentrennung muss noch erreicht werden»

Zürich, 13.6.19 (kath.ch) «Wir brauchen verbindliche Normen, welche alle Straftaten in diesem Bereich (im Bereich Missbrauch, d. Red.) festlegen und auch die entsprechenden verbindlichen Strafen. Die Zeiten, um Prozesse durchzuführen, müssen kürzer werden. Die Transparenz, die Aktenoffenlegung und eine so weit wie mögliche Gewaltentrennung müssen noch erreicht werden.

Gewaltentrennung bedeutet auch hier, dass die drei Leitungsvollmachten: Gesetze erlassen (Legislative) anordnen und leiten (Exekutive) – sowie richten (Judikative) von verschiedenen Instanzen wahrgenommen werden, also nicht von derselben Person oder vom selben Amt. Gerichte und Richter müssen unabhängig von der kirchlichen Hierarchie und mit eigener Vollmacht entscheiden können.»

Dies schreibt Joseph M. Bonnemain in einem Beitrag für das aktuelle Zürcher Pfarrblatt «Forum» (13/2019). Bonnemain ist Offizial im Bistum Chur und Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz. Er nimmt Stellung zu den im Mai von Papst Franziskus erlassenen neuen Normen der katholischen Kirche im Umgang mit sexuellen Übergriffen. (sys)


Im Kampf gegen Missbrauch braucht es Gewaltenteilung – das sieht auch die Weltsynode so. | © Pixabay.com/AJEL, Pixabay-Licence
13. Juni 2019 | 14:39
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!