31-32/2003 | |
INHALT | |
Dokumentation |
Unter der Leitung ihres Präsidenten, Dr. Peter Plattner, tagte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) am 27. und 28. Juni in St. Maurice (VS) im Foyer St. François. Als Gast nahm auch Mgr. Joseph Roduit, Abt von St. Maurice und Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz, an der Versammlung teil. In seinem Grusswort würdigte er das Engagement der Zentralkonferenz im Bereich der Vernehmlassung zur Harmonisierung der Personenregister und der Erarbeitung von Grundlagen für eine Konkordatspolitik sowie den grossen Einsatz der Delegierten in den kantonalkirchlichen Organisationen.
Im Zusammenhang mit ihren Beschlüssen bezüglich der Mitfinanzierung sprachregionaler und gesamtschweizerischer Organisationen nahm die RKZ mit Besorgnis und Bedauern Kenntnis davon, dass das Fastenopfer für 2004 erneut weniger Mittel zur Verfügung stellen wird. Der zunächst als «einmaliger Einbruch» bezeichnete Rückgang von Fr. 500000. im Vorjahr hält an, so dass das Fastenopfer sich gezwungen sieht, seinen Beitrag nochmals um Fr. 50000. zu reduzieren. Sein Inland-Engagement geht damit innert zwei Jahren um 17% von 3,2 Mio. auf 2,65 Mio. Fr. zurück. Die RKZ ihrerseits wird ihren Beitrag für 2004 um Fr. 200000. erhöhen. Doch insgesamt gehen die verfügbaren Mittel zurück. Betroffen sind zahlreiche Institutionen in zentralen Bereichen kirchlicher Arbeit: Kirchenleitung, Medienarbeit, Aus- und Weiterbildung, Fachstellen für Grundlagenarbeit im Dienst der Pastoral, Erwachsenen- und Jugendverbände, internationale Organisationen.
Das in den letzten 30 Jahren in mehreren Etappen entstandene und entsprechend
komplizierte Beitragssystem der kantonalkirchlichen Organisationen an die
RKZ und an die Fédération romande catholique romaine (FRCR)
soll nach Vorliegen der Ergebnisse der Volkszählung 2000 auf eine neue
Grundlage gestellt werden. Diese muss den Ansprüchen der Solidarität,
der Gerechtigkeit und der Transparenz genügen und soll zugleich
möglichst einfach sein.
Der Vorschlag des Präsidiums wurde in einer ersten Lesung wohlwollend
aufgenommen. Er sieht einen gesamtschweizerischen Schlüssel auf der
Basis des Anteils der einzelnen Kantone an der katholischen Wohnbevölkerung
der Schweiz, des eidgenössischen Finanzkraftindex und der finanziellen
Situation der katholischen Kirche in den Kantonen vor. Aufgrund der sehr
unterschiedlichen Regelungen der Beziehung zwischen Kirche und Staat, der
schwer miteinander vergleichbaren Steuer- und Finanzierungssysteme und des
Fehlens einheitlicher Daten zu den Finanzen der Kirchgemeinden sind bezüglich
des Faktors «kirchliche Finanzkraft» noch einige Fragen zu vertiefen.
Das Grundsatzreferat von P. Etienne Perrot SJ, einem ausgewiesenen Fachmann
in der Frage des Umgangs der Kirche mit ihrem Geld, passte sehr gut zu den
Schwerpunkten der Traktandenliste. Er stellte die Forderungen des Kirchenrechts
dar und erläuterte die zunehmenden Widerstände, die ihnen erwachsen.
Der Individualismus, das Verschwinden des Bewusstseins der gegenseitigen
Abhängigkeit und die Schwächung des wirtschaftlichen Wachstums
führen dazu, dass die Bereitschaft sinkt, der kirchenrechtlichen Verpflichtung
nachzukommen, «Beiträge für die Erfordernisse der Kirche
zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für
den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für
einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind»
(CIC, can. 222).
Im Blick auf konkrete Entscheidungen regte er an, eine «kontradiktorische
Methode» anzuwenden. So sei zum Beispiel dem Plan, eine neue Orgel
zu bauen, die Frage gegenüberzustellen, was mit den gleichen Mitteln
auf diözesaner oder gesamtschweizerischer Ebene getan werden könne.
Ebenso sei auch umgekehrt zu fragen: Wenn auf diözesaner oder überdiözesaner
Ebene neue Projekte anstehen, sind die gemeindlichen und kantonalen Instanzen
einzuladen, ernsthafte Alternativen auf unterer Ebene vorzuschlagen. Nur
durch solche Gegenüberstellungen komme es zu echten Unterscheidungen
und guten Entscheidungen.
Im Blick darauf, dass der «Rat» jene Gabe des Heiligen Geistes
ist, die zwischen der Weisheit und der Stärke steht, würdigte
P. Perrot die Aufgabe der kirchlichen Verwalter und Räte: Sie nehmen
ihre Aufgabe an der Schnittstelle zwischen jenen wahr, die wissen (ohne
jedoch immer zu können), und jenen, die können (ohne immer zu
wissen). Dies setze gemäss den Weisungen des Kirchenrechtes
Menschen voraus, «die in wirtschaftlichen Fragen sowie im Recht wirklich
erfahren sind und sich durch Integrität auszeichnen» (CIC, can.
492 und 494).
Höhepunkt und Abschluss der Plenarversammlung bildete eine Führung durch die Ausgrabungen, die Kirche und den Schatz der Abtei. Dass diese auf 1488 Jahre monastischen Lebens zurückblicken kann, das trotz Felsstürzen, Wassereinbrüchen, Kriegen, politischen Wirren und anderen Krisen nicht einen einzigen Tag unterbrochen wurde, ist ein beindruckendes und ermutigendes Zeichen der Beständigkeit des Lebens einer kirchlichen Gemeinschaft.
Neu erschienen: RKZ Aufgaben und Dienstleistungen. Um die Tätigkeiten und Aufgaben der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz besser bekannt zu machen und einen Überblick über die Finanzierung überdiözesaner und überkantonaler Tätigkeiten zu ermöglichen, hat die RKZ eine Broschüre (32 Seiten A4) und einen kleinen Prospekt (20 Seiten A5) veröffentlicht. Die Broschüre ist in Deutsch und Französisch, der Prospekt zusätzlich auch auf Italienisch erhältlich. Bezugsadresse: RKZ-Geschäftsstelle, Telefon 012661200, rkz@kath.ch