33-34/2002

INHALT

Wortmeldung

Einspruch, Herr Lizentiat!

 

Sie müssen in SKZ 26/2002 Paulus gegenüber «grundsätzlichen Widerspruch» anmelden. Und «es wäre unangemessen, Paulus gegen diese Folgen [das Entstehen einer Ðtragischen, lebensbehindernden Leibfeindlichkeit in der abendländischen Traditionð] in Schutz zu nehmen». Wo «eine verengende, unheilvolle Rezeption bereits angelegt» ist, «muss auch der zugrunde liegende Text selbst kritisch hinterfragt werden». Es bedeutete «einen unangemessenen und übergrossen Aufwand, [zu versuchen,] dem paulinischen Begriff ÐFleischð in Predigt und Katechese die Ðrichtigenð Konnotationen abzugewinnen». Und zur Abrundung dieser kritischen Konfrontation könnte man «ein sinnliches Bestärkungsritual feiern, zum Beispiel Tanz, Brot und Wein». Ich habe anderswo gelernt, «dass jeder gute Christ mehr bereit sein muss, eine Aussage des Nächsten zu retten, als sie zu verdammen. Vermag er sie aber nicht zu retten, so forsche er nach, wie jener sie versteht, und wenn er sie übel versteht, so verbessere er ihn mit Liebe; genügt dies aber nicht, so suche er alle passenden Mittel, dass jener, sie richtig verstehend, sich rette.»
Mir scheint, dass der Verfasser des Einspruchs gegen Paulus gegen diese hermeneutische und spirituelle Grundregel verstösst, indem er schulterklopfend, besserwisserisch, weil exegetisch bewandert, ihn seiner bedauerlichen Fehler überführt. Wenn man bedenkt, wozu diese exegetischen Ausführungen dienen sollen ­ doch wohl den Sonntagspredigern eine Hilfe zu sein ­, dann kann ich mir nur mit Grauen ausdenken, wie diese Epigonen in 10 Minuten (was darüber ist, ist sowieso zu viel) die Zitrone noch mehr auspressen, sodass es dann wirklich sauer nachschmeckt. Und was die «Rituale» anbelangt, würde ich mir wünschen, dass man Brot und Wein für die Eucharistiefeier reserviert. Quo vadis, Ecclesia helvetica?

Iso Baumer


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002