50/2001

INHALT

Kirche in der Schweiz

Schweizer Katholizismus 1933-1945

von Alois Steiner

 

Vor fünf Jahren, fünfzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, entbrannte in der Schweiz eine Diskussion von ungeahnter Heftigkeit über das Verhalten des Landes gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland. Sie erschütterte bisher kaum in Frage gestellte Mythen und brachte verdrängte oder vergessene Aspekte dieser Jahre an die Öffentlichkeit. Zwei Problemkomplexe wurden besonders intensiv diskutiert: die Frage der nachrichtenlosen Vermögenskonten und diejenige des Umgangs mit jüdischen Flüchtlingen. Letztere berührte unmittelbar die christlichen Kirchen, deren gesellschaftlicher Einfluss in jenen Jahren weit bedeutender gewesen war, als er heute nach den Säkularisierungswellen und dem Zerfall der konfessionellen Milieus erscheint.» So beginnt der Herausgeber des neuesten kritischen Werks zur Lage des Schweizer Katholizismus 1933­1945, das er eine «Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität» nennt.<1>

Anstoss zu diesem Werk

Am 5. März 1997 erklärten die Schweizer Bischöfe: «Wir haben das Erbe unserer Vergangenheit übernommen und daraus gelebt; wir müssen aber auch in die Verantwortung für die dunklen Seiten eintreten.» Massive Vorwürfe richteten sich an den schweizerischen Katholizismus. Er habe zum Flüchtlingsproblem und zur Judenverfolgung geschwiegen und nicht alles Mögliche getan, wozu die Stunde drängte. Die Bischöfe gaben in ihrer Erklärung zu bedenken, dass sich in der Beurteilung der Rolle, welche die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs gespielt hat, zwischen dem Erleben und den Erinnerungen der Kriegsgeneration und der historischen Wahrnehmung jüngerer Generationen begreiflicherweise Differenzen ergäben, und sie riefen zur Klärung der aufgeworfenen Fragen auf.
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz griff diesen Gedanken auf und stellte sich die Frage, was nun konkret getan werden müsse. Es galt, im Rückblick die Differenzen zwischen dem Erlebten und den Erinnerungen der Kriegsgeneration und der historischen Wahrnehmung jüngerer Jahrgänge zu klären und aufzuarbeiten; ebenso galt es, Sensibilität für ähnliche Gefahren in Gegenwart und Zukunft zu wecken, namentlich was unsern Umgang mit Flüchtlingen und die Mitwirkung an fremdem Unrecht betrifft. Daraus erwuchs die konkrete Idee, Prof. Victor Conzemius in Luzern, den ausgewiesenen Fachmann für Kirchengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, zu ersuchen, ein Konzept für das Forschungsprojekt «Katholizismus und Totalitarismus» zu erarbeiten. Nun liegt eine kritische Darstellung über den Schweizer Katholizismus 1933­1945 vor, an der gegen 20 Mitarbeiter mitwirkten. 17 Aufsätze in deutscher, vier in französischer und zwei in italienischer Sprache sind das Resultat dieser Bemühungen.

Einführungsartikel des Herausgebers

Als Luxemburger mit grossem internationalem Ansehen gelingt es Victor Conzemius, die Integration der drei Sprachgebiete in einem Band zu realisieren und den Versuch einer Synthese zu schaffen. Ein Blick in das Werk zeigt deutlich die grosse Verschiedenheit der Landesteile, die zum Teil unterschiedliche Erfahrungen im Kriege machten und ihn unterschiedlich intensiv erlebten. Conzemius setzt im Einführungsartikel die richtigen Akzente, schildert die Kirchenpolitik der Päpste Pius' XI. (1922­1939) und Pius' XII. (1939­1945) und verknüpft die Ortskirche Schweiz mit der Weltkirche und ihren Problemen. Zu Recht betont der Autor, es sei nicht von Erkenntnissen auszugehen, die einer späteren Zeit angehören, und daran kirchliche Akteure zu messen.
Albert Gasser zeichnet ein eindrückliches Bild der Selbstwahrnehmung des deutschschweizerischen Katholizismus, der zwischen Minderwertigkeitsgefühlen (vom Sonderbundskrieg und Kulturkampf herrührend) und Abwehrwillen schwankte und im Zweiten Weltkrieg durch seine kompromisslose Treue zur Hierarchie und zum Bundesstaat seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellte. Damals profilierte sich der Katholizismus in der Geistigen Landesverteidigung: Rütli, Ranft und Einsiedeln wurden Brennpunkte katholischer Identität. Hermann Kocher, reformierter Pfarrer und Kirchenhistoriker, versucht eben diesen römischen Katholizismus 1933­1945 aus der Optik des deutschschweizerischen Protestantismus zu durchleuchten. Die Eindrücke schwanken zwischen Faszination und Abwehrhaltung. Die Beschäftigung mit dem katholischen Gegenüber war immer auch ein Ringen um die eigene (reformierte) Identität.
Thomas Maissen untersucht den politischen Katholizismus 1920 bis 1950 aus der Sicht der liberalen Neuen Zürcher Zeitung. Einerseits spielte das traditionelle Misstrauen des liberalen Laizismus gegen klerikale Einflüsse in die Politik eine Rolle, anderseits fand das Abwehrpotential konfessioneller Parteien gegen die Totalitarismen zur Linken und zur Rechten wachsende Beachtung. Auf nationaler Ebene berichtete die NZZ in sachlicher Art und Weise über Catholica, während in der kantonalen Berichterstattung oft einseitig freisinnige Parteipolitik betrieben wurde. Luzern ist hiefür ein Paradebeispiel. Fairerweise muss der NZZ zugute gehalten werden, dass sie die masslosen Angriffe eines Arthur Frey oder eines Paul Schmid-Ammann entschieden abgelehnt hat. Vertreter der katholischen Geisteswelt fanden schon früh Zugang zu dieser Zeitung: Heinrich Federer etwa, dank des Feuilleton-Redaktors Eduard Korrodi. Auch der umstrittene Gonzague de Reynold wurde in der Zeitung respektiert. Sogar Philipp Anton von Segesser, der grosse Luzerner Staatsmann des 19. Jahrhunderts, fand Ende der Dreissigerjahre immer mehr Respekt. Im grossen Zürcher Blatt herrschte ein gewisses Verständnis für Mussolini sowie für die iberischen Diktaturen. Es traute Eugenio Pacelli, der das Konkordat mit Deutschland 1933 ausgehandelt hatte und als Pius XII. aus dem Konklave 1939 hervorging, die Charakterstärke zu, das Schifflein Petri durch die seit Menschengedenken schwerste Krise Europas zu steuern.
Zwei Beiträge sind der speziellen Situation des Genfer Katholizismus gewidmet. Jean Blaise Fellay berichtet aus katholischer Sicht über die konfessionelle Lage in der Rhonestadt, in der auf allen Ebenen starke Spannungen zwischen Katholiken und Protestanten herrschten. Der Einfluss von Charles Maurras auf die Intellektuellen der Romandie war deutlich spürbar. Genf erlebte anfangs der Zwanzigerjahre unter Alexandre Cingria den Aufschwung der religiösen Kunst. Abbé Charles Journet spielte in jenen Jahren eine starke Rolle in der Auseinandersetzung mit der protestantischen Seite. Seine Freundschaft mit Jacques Maritain kommt in der 1925 gegründeten Zeitschrift «Nova et Vetera» stark zum Ausdruck. René Leyvraz, ehemals Protestant und Sozialist, konvertiert und wird als Redaktor des «Courrier de Genève» und Wortführer des Genfer Christlichsozialen eine wichtige Rolle spielen. Diese profitierten von der Deutschschweizer Zuwanderung und gewannen eine bedeutende Stellung im Rahmen der Entente Nationale nach dem Sturz von Léon Nicoles Volksfrontregierung. Dadurch integrierten sie sich voll in der Rhonestadt. Die Anfänge des Ökumenismus (Le groupe des Dombes) fielen ebenfalls in diese Zeit. Olivier Fatio schildert diese Epoche aus protestantischer Sicht. Man fürchtete den wachsenden Einfluss der Katholiken, und es herrschte eine konfessionelle Polemik. Gegen das Ende der Fünfzigerjahre, als die Katholiken zahlenmässig stark zunahmen und daher eine dominierende Rolle spielen konnten, verhinderten die zunehmende Säkularisierung sowie das Aufkommen des Sozialismus einen beherrschenden Einfluss.

Die Gefahr des Totalitarismus

Die Dreissigerjahre konfrontierten den Schweizer Katholizismus mit verschiedenen Formen des ausländischen Totalitarismus: mit italienischem Faschismus, spanischer Falange und deutschem Nationalsozialismus. Anhand der Presse wird die Reaktion des katholischen Volksteils aufgezeigt. Fabrizio Panzera untersucht die Tessiner Haltung zum Faschismus, nachdem Mussolini 1921 den Gotthard zur natürlichen und sicheren Grenze Italiens erklärt hat. Eine gewisse Sympathie für die neue Bewegung wurde spürbar, als Mussolini mit den Lateranverträgen 1929 den Frieden mit der Kirche schloss. Bald aber überwogen die Abwehrtendenzen, und gegenüber dem Nationalsozialismus war die Ablehnung total. Während des Krieges, nach dem Staatsstreich Badoglios 1943, gewährte der Kanton Tessin den zahlreichen Flüchtlingen, die die Grenze zur Schweiz passierten, grosszügige Aufnahme. Patrick Bernold untersucht anhand von vier führenden katholischen Presseorganen der Deutschschweiz, den konservativen Blättern «Vaterland» (Luzern) und «Ostschweiz» (St. Gallen) sowie den christlichsozialen Tageszeitungen «Neue Zürcher Nachrichten» (Zürich) und «Hochwacht» (Winterthur) ihre Haltung zu den Totalitarismen. Wenn 1933 die Reaktion auf Hitlers Machtergreifung noch nicht total negativ war, so zeigte sich in der Folge die Skrupellosigkeit des Regimes sehr rasch und die Reaktion darauf sehr deutlich. Bereits im Juni 1934 wurde das «Vaterland» in Deutschland verboten, im September 1935 erlitten die «Neuen Zürcher Nachrichten» das gleiche Schicksal. Alle vier Zeitungen zeigen dem Nationalsozialismus entschlossenen Widerstand, lehnen den Kampf gegen die Kirche und gegen die Juden ab, wenn auch im Sinne des «doppelten Antisemitismus» gewisse Vorurteile gegenüber der jüdischen Finanz- und Wirtschaft zum Vorschein kommen. Die Rassengesetzgebung wird abgelehnt. Bereits 1938 hat eine nationalsozialistisch argumentierende Leipziger Doktorandin die Einschätzung der Proteste katholischer Zeitungen unseres Landes gegenüber den schärfer gegen Hitler-Deutschland polemisierenden Zeitungen der Sozialdemokraten und Kommunisten wie folgt kommentiert: Die stets sachlich vorgebrachte, mit dem Anschein von Objektivität verbrämte Darstellung bewirkt auf die Dauer mehr als der heftigste Protestaufruf. Diese Feststellung ist eine unbeabsichtigte Würdigung der journalistischen Leistung der vier katholischen Schweizer Tageszeitungen.
Sebastien Farré schildert die Reaktion der internationalen katholischen Öffentlichkeit auf den spanischen Bürgerkrieg 1936­1939. In der Romandie unterstützte Bischof Marius Besson eindeutig die Sache der Nationalisten. Sein Konflikt mit Abbé Journet hatte zum Ziel, die Kirche aus einer Polemik herauszuhalten, die die Einheit der Katholiken gefährden konnte. Der Bürgerkrieg wühlte die Meinung der Katholiken in der Westschweiz heftig auf, was insbesondere in der unterschiedlichen Haltung der zwei katholischen Tageszeitungen «Le Courrier» in Genf und der «Liberté» in Freiburg zum Ausdruck kam. Mehrheitlich sympathisierten die Katholiken in der Westschweiz mit den Aufständischen, wenn auch die Haltung der Basken Fragen offen liess.
Max Huber untersucht die Haltung der Deutschschweizer Katholiken gegenüber dem Spanischen Bürgerkrieg. Sie fassten den Krieg in erster Linie als weltanschaulichen Konflikt auf; nur eine kleine Minderheit wollte ihn als einen sozialen Klassenkampf sehen. Grossen Eindruck machten in weiten Teilen der Bevölkerung Berichte wie Rudolf Timmermanns Buch «Die Helden des Alcazars. Ein Tatsachenbericht von Toledo», der zur Popularisierung der Franco-Bewegung beitrug. Allerdings gab es auch dissidente Stimmen wie jene von J.B. Rusch in den «Schweizerischen Republikanischen Blättern» oder die kleine Zeitung von Luzern «Die Entscheidung», die unter anderem auf die Tragik des Baskenlandes hinwiesen.

Unterricht, Liturgie und Volkskunde

Stephan Leimgruber nimmt sich der Darstellung des Judentums im katholischen Religionsunterricht an. Im 19. Jahrhundert entstanden in Luzern (Höhere Theologische Lehranstalt) drei bemerkenswerte Lehrbücher, die pointiert Stellung gegenüber den Juden bezogen und den Religionsunterricht längere Zeit beeinflussten. Anton Tanner (1807­1893), Schüler des Tübinger Moraltheologen Johann Baptist Hirscher, verfasste 1841 das Buch «Das Reich Gottes auf Erden», worin er den Juden ein einseitiges Gottesbild, eine lediglich äussere Frömmigkeit und eine vermeintliche Heilssicherheit zubilligte. Josephe Desharbe SJ (1806­1871) gehört zur Gruppe der nach Luzern berufenen Jesuiten von 1844. Er erwähnt die Juden in seinem «Katholischen Katechismus oder Lehrbegriff für die Jugend sowohl als für Erwachsene» 1848 (4. Auflage) nur an wenigen Stellen, dann mehrheitlich in pejorativem Sinne. Dieser Katechismus errang eine rasche und weite Verbreitung und dominierte (nach didaktischer Umgestaltung) bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts weitgehend den deutschsprachigen Raum. Das dritte Lehrbuch stammte vom Luzerner Professor und späteren Stiftspropst Joseph Burkard Leu (1808­1865) und trug den Titel «Gieb Rechenschaft von Deinem Glauben» (1855). Darin wiederholt er die in der christlichen Tradition vorhandenen Stereotypen. Ein im Ganzen negatives Bild über die Juden wird nicht korrigiert, sondern tradiert.
Eine Veränderung zeichnet sich bei den Religionslehrbüchern des 20. Jahrhunderts (verfasst von Joseph Ambühl, Johann Erni, Lorenz Rogger, Franz Bürkli) ab. Bürkli nähert sich stark den Juden an und vermeidet weitgehend antijüdische Urteile. Joseph Christoph Bucher schuf ein Buch zur Sonntags-Christenlehre (1942) und tradiert das Motiv des Gottesmordes. Ein Umdenken erfolgt erst unter dem Eindruck des gewaltsamen Todes von Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg. Die Neubeurteilung setzt dann auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil mit «Nostra Aetate» an.
Urs Altermatt widmet seinen Beitrag der Karfreitagsliturgie und dem Volksbrauchtum in der Zwischenkriegszeit. Er stützt sich vor allem auf sein 1999 erschienenes Buch «Katholizismus und Antisemitismus». Besonderes Gewicht legt er auf das einprägsame Gemeinschaftserlebnis der Passionsspiele von Selzach und Luzern. Christoph Baumer untersucht die Haltung des Luzerner Jesuiten Rudolf Walter von Moos in seinen öffentlichen Stellungnahmen zu Judentum, Rassismus und Nationalsozialismus in den Jahren 1933­1938. Nach von Moos waltet der Zorn Gottes über Israel wegen seines Abfalls (gemäss Röm 9,22). Daher dürften gewisse Massnahmen gegen Juden ­ innerhalb der 10 Gebote ­ vorgenommen werden. Innerhalb von sechs Jahren wandelte sich dann allerdings die Haltung von Rudolf W. von Moos, nicht zuletzt unter dem Eindruck der Judenverfolgungen durch die Nazis.

Immer wieder Charles Journet

Philippe Chenaux spürt dem Genfer Abbé Charles Journet nach, dessen Freundschaft mit Jacques Maritain prägend war. Als Gründer und Redaktor der Zeitschrift «Nova et Vetera» nahm er unmissverständlich Stellung gegen den aufsteigenden Totalitarismus der Zwischenkriegszeit. Er geriet mit seinem Bischof Marius Besson in Gegensatz, als er in den Judendeportationen im Februar 1942 die Zusammenarbeit der französischen Polizei mit der Besetzungsmacht beklagte. Zum Schweigen verurteilt, vertiefte sich Journet in eine theologische Reflexion über das «Geheimnis Israel», dem das Buch von Léon Bloy «Le salut par les juifs» zugrunde lag. Nach dem Krieg entwickelte er sich zum grossen Freund der jüdisch-christlichen Ausssöhnung, wie sie im Konzilsdekret «Nostra Aetate» vom 28. Oktober 1965 Wirklichkeit wurde.

Praktischer Widerstand

Victor Conzemius widmet eine Studie der christlichen Widerstandsliteratur in der Schweiz 1933­1945. Seine Ausführungen basieren auf der Studie, die er bereits 1985 unter dem gleichnamigen Titel veröffentlicht hat. Es waren untypische Katholiken, die sich in diesem Sektor betätigten, etwa ein Otto Karrer, 1935 in Kriens eingebürgert, oder der Konvertit Albert Béguin. In Luzern wirkte der Emigrant Rudolf Rössler mit seinem Vita Nova-Verlag (zusammen mit dem Buchhändler Josef Stocker) oder der «Arbeitskreis junger Katholiken in der Schweiz» mit der Zeitschrift «Die Entscheidung» von 1936­1939. In der Westschweiz sind es die schon mehrfach genannte Zeitschrift «Nova et Vetera» von Journet oder die «Cahiers du Rhône» von Albert Béguin. Ein weiterer Beitrag des gleichen Verfassers ist unbekannten und vergessenen Helfern von Flüchtlingen, namentlich der Nord- und Westschweiz, gewidmet, die Fluchtwege für Flüchtlinge aus Deutschland und Frankreich in die Schweiz schufen. Schweizer Kartäuser wurden in der Kartause Farneta bei Lucca von SS-Verbänden mit etwa hundert Flüchtlingen erschossen, die sie ins Kloster aufgenommen hatten. Mehr Erfolg bei der Rettung von Bedrohten hatte Hildegar Gutzwiller von den Sacré-Cur-Schwestern in Budapest. Sie setzte sich mit ihren Mitschwestern heldenhaft für über 200 Flüchtlinge ­ unter ihnen 40 jüdische Frauen ­ ein, die 1944/45 bei ihnen Zuflucht gefunden hatten.
Josef Langs Beitrag gilt Josef Konrad Scheuber und seinem religiös-patriotischen Beitrag zur Geistigen Landesverteidigung. Scheuber, der begabte Jugendschriftsteller, Jugendseelsorger und Feldprediger, formte in enger Zusammenarbeit mit Bundesrat Philipp Etter den Widerstand der katholischen Jungmänner- und Männerwelt gegen den Totalitarismus während der Kriegsjahre. Seine Theatersprache wirkt auf heutige Leser leicht pathetisch, fand aber damals in kritischer Stunde durchaus den Tonfall und auch die Zustimmung der Zeitgenossen. Deplatziert wirken in diesem Beitrag einige Bemerkungen Langs zur Judenfrage, zu Pius XII. und zur Frauenfrage der damaligen Zeit.
Franz Xaver Bischof zeichnet die schwierige Lage der Verkündigung im Katholizismus zwischen Reduit-Denken und Weltverantwortung nach. Beeindruckt und erschreckt vom Landesstreik 1918 sahen die Bischöfe die Hauptgefahr im Sozialismus und Kommunismus. Später bezogen die Bischöfe Stellung gegen den Nationalsozialismus. Das Bettagsmandat der Schweizer Bischöfe von 1937 (verfasst von Bischof Aloisius Scheiwiler, St. Gallen) verurteilte sowohl den Kommunismus wie auch den «falschen Nationalismus», den Rassismus und die Verabsolutierung des Staates. Wenngleich die Regime in Deutschland und Italien nicht namentlich genannt wurden, war doch für Freund und Feind klar, wer gemeint war. Während des Krieges stellten sich die Bischöfe voll hinter die «Geistige Landesverteidigung». Es galt, die staatsbürgerliche Zuverlässigkeit herauszustreichen. Deshalb stützten sie auch die von den eidgenössischen und kantonalen Behörden gehandhabte Asyl- und Flüchtlingspolitik. Als im Nationalrat die Zahl von 9000 Flüchtlingen als Maximum für die Schweiz als tragbar erklärt wurde, erklärte der Luzerner Moraltheologe und Redaktor der Schweizerischen Kirchenzeitung, Alois Schenker, geradezu prophetisch: «Mit einer solchen Erklärung können wir proportional zu den vier Millionen Einwohnern (damals in der Schweiz) vor der Geschichte nicht bestehen.» Wenn sich Schenker an anderer Stelle auch anders geäussert hat, zeigt das nur die Komplexität der Situation und die Schwierigkeit, Personen umfassend und gerecht zu beurteilen.
Der konkreten Auslands- und Flüchtlingshilfe des Schweizerischen Caritasverbandes 1933­1945 geht Jonas Arnold nach. Dieser Verband wurde 1901 ins Leben gerufen. Bereits während des Ersten Weltkrieges wurden kriegsgeschädigte Mütter und Kinder im Ausland unterstützt. Eine ganz neue Situation brachte die Zeit der Machtergreifung Hitlers und des Anschlusses Österreichs 1938 mit der anlaufenden Flüchtlingswelle. Die Caritaszentrale beschäftigte sich vorerst mit den katholischen Flüchtlingen. Man versuchte, die Weiterreise der Flüchtlinge zu veranlassen auf Grund des zu engen Lebensraumes und des übersättigten Arbeitsmarktes. Trotz der 1942 verschärften Rückweisungspraxis gelangten zahrleiche Militär- und Zivilflüchtlinge in die Schweiz. Die Pfarreien wurden vermehrt in Pflicht genommen, als die Unterstützungsgelder knapp wurden. Die Sorge um die Flüchtlinge wurde ab 1943 zu einer Christenpflicht der kriegsverschonten Schweiz. Renata Broggini untersucht die Hilfe des Kantons Tessin an die italienischen Flüchtlinge der Jahre 1943­1945, der grosses Verständnis für sie aufbrachte, unterstützt von Bischof Jelmini und der diözesanen Caritas.

Neuland in der Nuntiaturforschung

Urban Fink betritt mit seiner Darstellung der Berner Nuntiatur im besagten Zeitraum Neuland. Das Vatikanische Archiv gibt seine Bestände erst bis 1922 für die Forschung frei. Folglich können die einschlägigen Akten noch nicht eingesehen werden. Trotzdem gelingt es ihm, dank der sorgfältigen Auswertung der zwölfbändigen Quellenpublikation «Actes et Documents du Saint-Siège relatifs à la Seconde Guerre mondiale» (Città del Vaticano 1965­1981) sowie einer in der Schweiz wenig bekannten ausländischen Literatur eine erste Skizze zur Geschichte der Berner Nuntiatur zu schreiben. Nuntius Filippo Bernardini (1935­1953) verstand es, ein gutes Verhältnis zum Bundesrat und zur Bischofskonferenz aufzubauen. Er kümmerte sich um die Flüchtlings- und Interniertenseelsorge, setzte sich für Kriegsgefangene und jüdische Flüchtlinge ein. Die Kontakte zur Caritas Schweiz waren deshalb besonders intensiv. Die Nuntiatur wirkte aber auch als vatikanische Nachrichtendrehscheibe gegenüber dem Ausland, da hier unauffällig Kontakte zu allen Kriegsparteien geknüpft werden konnten. Für die verfolgten Juden leistete die Nuntiatur tatkräftige Hilfe, wenn auch nicht alle Vermittlungsbemühungen Bernardinis erfolgreich waren.

Katholiken in zweitklassiger Stellung

Seit den Hochkonjunkturjahren der Nachkriegszeit vergisst man leicht, dass die Katholiken jener Zeit noch Bürger zweiter Klasse waren, sei es im Wirtschaftsleben, in den hohen Offiziersrängen, bei Chefpositionen in der Verwaltung und an den geisteswissenschaftlichen und juristischen Fakultäten der schweizerischen Hochschulen (ausser Freiburg i.Ü.). Zugleich herrschte eine kulturelle Inferiorität der Katholiken. Und allzu oft ertönte das Schlagwort des «politischen Katholizismus», wenn es galt, die faktische Gleichberechtigung einzufordern.

Ein Forschungsdesiderat

Es sei hier angebracht, auf eine Lücke in diesem Werk hinzuweisen. Man vermisst eine Behandlung des Schweizerischen Katholischen Volksvereins (SKVV) und der Jugendverbände, die ihren Sitz am St. Karliquai in Luzern hatten und unter der Führung von Dr. Josef Meier und Eugen Vogt eine grossartige Aufbau- und Abwehrarbeit leisteten, von der die nachfolgende Generation noch profitierte.
Das jetzt vorliegende Buch ist ein Dank und zugleich die kritische Besinnung einer Generation gegenüber, die in schwieriger Zeit, oft zögernd und allzu zurückhaltend, aber voll guten Willens und in ehrlicher Absicht ihren Beitrag zur Erfüllung ihrer Aufgabe geleistet hat.

 

Alois Steiner ist promovierter Historiker; er lehrte am Zentralschweizerischen Technikum (heute: Fachhochschule Zentralschweiz/Hochschule Technik+Architektur) und an der Universität Freiburg i.Ü.


Anmerkung

1 Victor Conzemius (Hrsg.), Schweizer Katholizismus 1933­1945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2001, 696 Seiten mit 24 Illustrationen.


Für den Frieden beten

von Rolf Weibel

 

Das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Pressecommuniqué der Wintersitzung der Schweizer Bischofskonferenz kann einen Eindruck von ihrer überfrachteten Tagesordnung vermitteln. Dementsprechend konnten an der anschliessenden Pressekonferenz auch keine Schwerpunkte herausgestellt werden. Bischof Amédée Grab erläuterte als Präsident der Bischofskonferenz das offizielle Communiqué, während Generalsekretär Agnell Rickenmann zusätzliche Auskünfte gab.

Gebetszeiten

Unter dem Eindruck der schrecklichen und erschreckenden Ereignisse der Zeit seit der letzten Sitzung der Bischofskonferenz unterstützen die Schweizer Bischöfe die von Papst Johannes Paul II. vorgegebenen Gebetszeiten für den Frieden besonders nachdrücklich: den Fasttag für den Frieden vom 14. Dezember, der mit dem Abschluss des Ramadan, des islamischen Fastenmonats zusammenfällt, den Weltfriedenstag vom 1. Januar 2002, der den örtlichen Gegebenheiten entsprechend auch später begangen werden kann und zu dem das Friedensdorf Broc eine praktische Handreichung erarbeitet hat<1>, den Tag des Gebetes der Religionen für den Frieden vom 24. Januar 2002. Dieser Gebetstag soll nach den Worten von Papst Johannes Paul II. ein Aufschrei unserer Herzen zum Himmel sein; begangen werden könne er den örtlichen Gegebenheiten entsprechend ökumenisch oder interreligiös, zumal Einladungen an Nichtchristen gute Begegnungen zur Folge haben können. An Bethlehem denken die Bischöfe nicht zuletzt deshalb, weil sich selbst an Weihnachten kaum Pilger einfinden werden, was für die Menschen erhebliche wirtschaftliche Folgen hat. Die Situation in Palästina sei eine Sorge aller Christen.

Arbeitsgruppen und Kommissionen

Nachdem migratio die Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration (früher: Schweizerische Katholische Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfragen [SKAF]) über Jahre in einer eigenen Arbeitsgruppe Fragen des praktischen Zusammenlebens von Christen/Christinnen und Muslimen/Musliminnen behandelt und dazu auch Veröffentlichungen herausgegeben hat, soll diese interreligiöse Arbeit in einer eigenen Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz weitergeführt und auf das gesamte Gebiet des Interreligiösen und Interkulturellen ausgeweitet werden; Fragen zwischen dem Christentum und dem Islam sind auch in der Schweiz nicht nur Migrationsfragen, lautet dafür die Begründung. Für die Breite der Aufgabenstellung stehen nach Auskunft von Agnell Rickenmann auch die Namen: Erwin Tanner befasst sich als Theologe und Jurist mit dem Verhältnis von Scharia und westlichem Recht, Francis Piccand beschäftigt sich im Departement für Auswärtiges mit dem Nahen Osten, mit Prof. Farhad Afshar ist ein Muslim dabei, mit Samuel Martin Beloul ein Religionswissenschaftler und mit dem Weissen Vater Raphaël Deillon ein intimer Kenner Nordafrikas. Ein Beobachter des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes hält Verbindung mit ähnlichen Bemühungen auf evangelischer Seite, und für spezielle Fragen sollen bei Bedarf Spezialisten und Spezialistinnen beigezogen werden können. Die Arbeit dieser Gruppe soll praktisch ausgerichtet sein, auch wenn sie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen genutzt werden kann.
Weil bioethische Fragen einer immer spezialisierteren Kompetenz bedürfen, können solche Fragen von «Iustitia et Pax» oder der Theologischen Kommission der Bischofskonferenz nicht mehr im Rahmen ihrer ordentlichen Studienarbeit und hinreichend rasch behandelt werden. Weil bioethische Fragen für die Bischofskonferenz aber eine grosse Sorge sind, hat sie die Bildung einer «ethischen Task force» beschlossen. Personell zusammengestellt werden konnte sie indes noch nicht.
Der Südafrika-Besuch einer Delegation der Bischofskonferenz war kein Höflichkeitsbesuch; für die Schweizer war der Besuch ein Zeichen der Solidarität und für die Südafrikanische Bischofskonferenz war die Einladung dazu ein echtes Bedürfnis, so dass es zur Begegnung mit 13 Bischöfen kam und die Reisen über Land der Schweizer Delegation Informationen aus erster Hand vermittelten. Festgestellt wurde dabei auch eine qualitativ und quantitativ hoch stehende Zusammenarbeit der Kirchen. Einzelne Abschnitte der Informationsreise wurden mit der gleichzeitig in Südafrika weilenden Delegation des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes koordiniert ­ aus ökumenischen Gründen, aber auch wegen den gemeinsamen Interessen. Erwartungen an die Schweiz wurden nicht nur im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit geäussert, sondern auch in jenem der Wiedergutmachung. Überhaupt müssten die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zur Zeit der Apartheid erst noch erforscht werden. Die Bischofskonferenz ist bereit, dabei zu helfen und namentlich auch ihre Archive zu öffnen. Zugleich hat sie ihre Kommission «Iustitia et Pax» beauftragt, von diesem Fragenkomplex nicht zu lassen. Im schriftlich abgegebenen Reisebericht merkt Abt Joseph Roduit an, dass auch die künftige Zusammenarbeit zwischen der Bischofskonferenz und dem Kirchenbund mit den christlichen Kirchen Südafrikas thematisiert werden müsse.

Im Bereich von Ethik und Politik

Die Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zur Frage der Fristenregelung im Rahmen ihrer letzten Pressekonferenz hat ihr den Unmut jener eingetragen, die nicht verstehen konnten, dass die Bischöfe die Initiative für Mutter und Kind nicht restlos unterstützen können, wozu noch missverständliche Formulierungen ­ allerdings nicht der Erklärung selber ­ beigetragen haben dürften. Und selbst die nachgereichte Klarstellung habe noch nicht alle aufgebrachten Gemüter beruhigen können, bedauerte Bischof Amédée Grab, so dass der ganze Monat September für die Bischofskonferenz und ihr Sekretariat zu einer schwere Belastung ­ bis hin zu nächtlichen unschönen Telefonanrufen ­ geworden sei. Um seine Einstellung in der Grundsatzfrage zu unterstreichen, habe er am 15. September an der Veranstaltung der Abtreibungsgegner «Äm Läbe z'lieb» teilgenommen.
Am 28. Dezember im Gebet auch an die Opfer der Schwangerschaftsabbrüche zu denken, sei nahe liegend; während in Deutschland die Kirchen mit einer Glocke läuten, könne in der Schweiz die Bischofskonferenz nicht einfach ein Glockengeläute anordnen, sie rufe aber zum Gebet auf.
Dass der Schweizerische Evangelische Kirchenbund die Fristenregelung unterstützt,<2> bedauert die Bischofskonferenz; diese wie andere Differenzen seien indes kein Grund, von der ökumenischen Zusammenarbeit abzulassen.
Zur Frage der «Sans-Papiers», der «Papierlosen», erinnerte Bischof Amédée Grab an die grundsätzliche Position der Bischofskonferenz: Bei der politischen Regelung dieser Frage sind die Menschenrechte der Betroffenen zu wahren. In der politischen Situation der Schweiz sei an eine Globallösung im Sinne einer vollständigen Amnestie nicht zu denken, aber auch die Einzellösung sei nicht zu verantworten, weil sie zu zeitaufwändig wäre. Deshalb schlagen die Bischöfe eine Lösung nach Kategorien vor. Im Übrigen sei die Regelung der Immigration eine politische Frage; die getroffenen Lösungen dürften indes die Menschenrechte der Betroffenen nicht verletzen.
Den Beitritt zur UNO schliesslich betrachten die Bischöfe mit dem Kirchenbund als eine Chance; auch wenn die UNO nicht alles leisten könne, was sie müsste, wird ihre Aufgabe auch von Papst Johannes Paul II. anerkannt und gewürdigt. Trotzdem erhält Bischof Amédée Grab regelmässig Briefe von Gläubigen, die einen Beitritt zur UNO aus religiösen Gründen abzulehnen verlangen.

Katholische Kirche Schweiz

Innerkirchliche und pastorale Themen waren Ernennungen wie sie das Communiqué auflistet, der Wechsel von Abt Georg Holzherr zu Abt Martin Werlen, Fragen der Militärseelsorge und die letzte Bischofssynode. Zum Treffen der Pfarreien mit den neuen geistlichen Bewegungen<3> schliesslich merkte Bischof Amédée Grab an, bei diesen Bewegungen handle es sich nicht um die neuen religiösen Bewegungen, mit denen sich die Ökumenische Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen in der Schweiz» zu befassen habe.


Anmerkungen

1 Hände reichen, zu beziehen bei Friedensdorf, Bouleyres, 1636 Broc, Telefon 026-9219642, Fax 026-9219643, E-Mail friedensdorf@com.mcnet.ch

2 Im nachstehenden Beitrag berichten wir über die Pressekonferenz, an der der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes seine Stellungnahme vorgestellt hat.

3 Wegen Raumschwierigkeiten konnten wir unseren Bericht über dieses Treffen leider noch nicht veröffentlichen.


Für einen Gewissensentscheid

von Rolf Weibel

 

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortet die von Parlament und Bundesrat vorgeschlagene Fristenregelung ohne Beratungsobligatorium, weil diese Regelung die innersten Überzeugungen und das ethische Gewissen aller Beteiligten, insbesondere aber der betroffenen Frauen, respektiert. Dabei ist sich der Rat des SEK bewusst, dass es ­ ganz abgesehen von der Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz ­ evangelische Christinnen und Christen gibt, die diese Stellungnahme nicht mittragen können, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch strikte ablehnen.<1> An der Medienkonferenz, an der diese Stellungnahme erläutert wurde, erklärte deshalb Monika Waller-Koch, der Rat respektiere andere Meinungen, erwarte aber die gleiche respektvolle Haltung von Andersdenkenden. Zudem stellte sie so genannte flankierende Massnahmen als die Aufgaben der Kirche heraus, ob jemand für oder gegen eine Fristenregelung eingestellt sei, zumal die Familien-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren in der Schweiz in erheblichen Rückstand geraten sei.

Ein Dilemma mit paradoxen Folgehandlungen

Bei seinem Entscheid ­ die grundsätzliche Wende von einer Indikationen- zu einer Fristenregelung vollzog der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, woran Ratspräsident Thomas Wipf einführend erinnerte, allerdings bereits 1997 ­ liess er sich von seinem Institut für Sozialethik und vor allem von Denis Müller, Professor für Ethik an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Lausanne, beraten. Die Argumentation von Denis Müller hebt zum einen auf das Dilemma ab. «Ausschlaggebend ist der Zwiespalt, in dem die Frau oder das Paar handeln müssen, mit ihrem Entscheid aber in ein ethisches Dilemma geraten, weil widersprüchliche Werte im Spiel sind und jede mögliche ÐLösungð des Dilemmas objektiv oder subjektiv negative Folgen nach sich zieht.» Anderseits vertritt er eine theologisch-ethische Position, die bewusst zu der paradoxen Dimension der zu fällenden Entscheidung steht, wenn sie behauptet: Unter Umständen ist es ethischer, ein Verbot zu übertreten oder es aufzuheben, als es blind und automatisch zu befolgen; die Abtreibung ist indes nicht ein erstrebenswertes Gut, sondern ein zu begrenzendes, zu kanalisierendes und zu regulierendes geringeres Übel. Das Paradox zeigt sich, wenn behauptet wird, ein Verbot könne übertreten werden, wo doch das kategorische «Du sollst nicht töten» erwarten lässt, dass es strikt befolgt wird, oder wenn behauptet wird, das Wohl der Frau gehe allem anderen vor, aber zugleich sei an der Verbindlichkeit des Verbots und an der Sittenwidrigkeit seiner Übertretung festzuhalten. In der Stellungnahme von Denis Müller wird dieser Standpunkt noch näher erläutert:
«a) Sofern jeder Schwangerschaftsabbruch werdendes menschliches Leben abtötet (was auch immer die spezifische Meinung über den naturwissenschaftlichen oder metaphysischen Status des Embryos und des Fötus sein mag), widerläuft er im Grundsatz Gottes Absicht und ist als menschliche Übertretung des gesellschaftstiftenden Tötungsverbots zu erkennen. Diese Aussage trägt der biblischen Schöpfungstheologie Rechnung: Embryo und Fötus sind nicht einfach biologische oder natürliche Produkte der sexuellen Aktivität der Menschen, sie sind immer auch in den Entwurf des Schöpfers eingebunden.
b) In Jesus Christus, der Mensch war wie wir, hat Gott den Menschen gezeigt, wie sehr er sie liebt und dass er mit Respekt und Milde die freien und verantworteten Handlungen seiner Geschöpfe annimmt. Das gilt auch und gerade dann, wenn sie ­ in einer echten Notlage und in einem echten, ununterdrückbaren Gewissenskonflikt ­ jene dramatische Übertretung, welche der Schwangerschaftsabbruch darstellt, einem noch grösseren Übel mit noch gravierenderen und noch nachhaltigeren Folgen vorziehen.
c) Konkret kann sich der Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch aus der Sicht des Evangeliums dann als ethischer erweisen, wenn eine Frau auf Grund ihrer Zwangslage dazu gebracht würde, höhere oder wichtigere Werte als das Leben des Fötus zu gefährden. Wir sprechen hier nicht bloss vom Überleben der Mutter, sondern beispielsweise von ihrer psychischen Entwicklung, ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zukunft, ihrer geistlichen Bestimmung und dem Gleichgewicht und den Chancen der Paarbeziehung. Umgekehrt bedeutet das keineswegs, dass der Schwangerschaftsabbruch stets die ethischere Lösung wäre. Einzuräumen ist, dass in manchen Situationen das Austragen des werdenden Kindes zu einer glücklichen und harmonischen Entfaltung eben dieser Werte beitragen kann.»

Die Priorität des Gewissens

Von dieser Position her unterscheidet Denis Müller und mit ihm der Rat des SEK zwischen dem ethischen und dem juristischen Bereich, ohne indes die beiden gänzlich zu trennen. Zwischen dem Recht des bzw. der einzelnen auf einen freien Gewissensentscheid und der Pflicht des Staates, das Leben zu schützen, räumt er allerdings dem individuellen Gewissen eine religiöse und ethische Priorität ein; das sei die zentrale Überzeugung der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen.
Von daher lässt sich die Regelung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs nicht gleichsam axiomatisch aus der Ethik ableiten, sondern muss als eine pragmatische und politische ­ und damit demokratische ­ Lösung gefunden werden, die allerdings ethisch annehmbar sein muss. Bei dieser Position geht es nicht ohne einen persönlich verantworteten Gewissensentscheid und damit nicht einfach um Autonomie, sondern um eine verantwortete Autonomie, wobei die Autonomie der Schwangeren erst noch mit den Autonomien der übrigen Betroffenen und Beteiligten abgeglichen werden muss.
Der einzige strittige Punkt im Rat des SEK war das Beratungsobligatorium. Für Denis Müller wurde hier ebenfalls die Unterscheidung zwischen Ethik und Recht, zwischen Sozialethik und Sozialpolitik wegleitend. Die Beratung gehöre in den Bereich der Ethik und nicht des Rechts, in den Bereich des Rechts hingegen gehöre die Pflicht des Staates, Beratungsstellen einzurichten. Aufgabe der Kirche wäre hier, so Monika Waller-Koch, die vorhandenen Beratungsstellen zu unterstützen, die Betroffenen zu begleiten und auf familien- und kinderfreundliche Strukturen hinzuwirken.
Die Herbst-Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes hiess die Stellungnahme des Rates mit 46 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut; die Begründung hingegen wurde nicht zustimmend, sondern nur formell zur Kenntnis genommen.
In der Folge haben sich auch evangelisch-reformierte Kantonalkirchen der Stellungnahme ihres Kirchenbundes angeschlossen. So will sich etwa die Synode der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Tessin wohl grundsätzlich für eine Gesellschaft einsetzen, «in welcher das Leben geschützt ist», sie hält aber dafür, dass Strafandrohungen Abtreibungen nicht verhindern können, sondern in die Illegalität abdrängen. Die Synode der evangelisch-reformierten Kirchen Bern-Jura lehnte allerdings eine Resolution, die vom Synodalrat eine differenziertere Position und eine Berücksichtigung der Überlegungen des von der CVP vorgelegten so genannten Schutzmodells und der Initiative für Mutter und Kind verlangte, mit 81 gegen 77 Stimmen nur knapp ab.


Anmerkung

1 So bezeichnete die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) die Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) umgehend als eine grosse Enttäuschung. Sie kann den Argumenten des SEK nicht folgen und erklärt, er mache es sich zu einfach, wenn er den Entscheid für oder gegen eine Abtreibung der Frau (scheinbar) überlässt. So sei die Frau vor dem Druck auf Abtreibung durch Gesellschaft und Umfeld nicht geschützt, zumal der Druck bei vermuteter Behinderung des Kindes offensichtlich sei.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001