25/2001

INHALT

Dokumentationen

Römisch-katholische Zentralkonferenz

Zur Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 über den Bistumsartikel

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) nimmt den Volksentscheid über den Bistumsartikel mit Genugtuung zur Kenntnis. Er entspricht ihrer Empfehlung vom 24. März 2001. Damals hat sie bereits auch festgehalten, dass nun zwei Aufgaben anstehen: die Förderung der Konkordatspolitik und die Erarbeitung eines Religionsartikels.

Konkordatspolitik

Hier geht es um völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen den Kantonen und dem Heiligen Stuhl unter Mitwirkung des Bundes. Offene Bistumsfragen sind zu klären und zu regeln, etwa die Errichtung neuer Bistümer oder die definitive Zugehörigkeit von Uri, Zürich, Ob- und Nidwalden und der beiden Appenzell. Zugleich ist für alle Diözesen eine «rechtlich festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe» zu erreichen. «Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig sein.» Dies hatte die gesamtschweizerische Synode 72 empfohlen. Die Schweizer Bischöfe haben diese Forderung damals gutgeheissen und in den letzten Wochen bekräftigt. Somit haben sie sich erneut für eine grundlegende Reform der Bischofsbestellung ausgesprochen. Die RKZ wird die Bischofskonferenz in diesem Vorhaben unterstützen.

Religionsartikel

Die RKZ unterstützt das Begehren des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften allgemein zu überprüfen und dabei auch einen neuen Religionsartikel zu erarbeiten. Die Unterstützung dieser Forderung gebietet sich schon aus ökumenischen Gründen. Die andern Kirchen sollen wissen, dass wir die Fragen und Überlegungen, die sie im Vorfeld der Volksabstimmung geäussert haben, ernst nehmen.
Dies drängt sich auch aus staatspolitischen Gründen auf. Religion und Religionsgemeinschaften sind in der Verfassung nicht nur individual- und polizeirechtlich zu behandeln. Auch ihre gesellschaftliche Bedeutung ist positiv zum Ausdruck zu bringen.
Dass diese Fragestellung wichtig ist, zeigt sich im drohenden Missbrauch von Religion. In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Juli 1999 einen Bericht über «Sekten oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz» vorgelegt. Darin will sie die Notwendigkeit staatlichen Handelns gegenüber vereinnahmenden Bewegungen aufzeigen und Wege zu einer eidgenössischen «Sekten»-Politik vorschlagen. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom Juni 2000 kritisch zu diesem Bericht geäussert und die Forderungen im Wesentlichen zurückgewiesen. Die nationalrätliche Kommission behandelt nun dieses Thema trotzdem weiter. Sie lehnt sich dabei an ausländische Vorbilder an. So oder so wäre eine gesetzgeberische Tätigkeit vonseiten des Bundes nur aufgrund einer klaren Verfassungsgrundlage möglich. Auch in diesem Sinn könnte ein Religionsartikel Klarheit schaffen.

Bern, den 10. Juni 2001
Dr. Peter Plattner, Präsident
Dr. Alois Odermatt, Geschäftsführer

Die RKZ ist der Verband der öffentlich-rechtlichen kantonalen Körperschaften und verwandter kantonaler Organisationen der katholischen Kirche in der Schweiz. Aus jedem Kanton nehmen jeweils zwei Delegierte an den vierteljährlichen Plenarsitzungen teil.


Finanzkommission des Bistums Basel

Erfreulicher Rechnungsabschluss im Bistum Basel

Mit Genugtuung konnte die Finanzkommission des Bistums Basel an der Sitzung vom vergangenen Samstag von einem positiven Rechnungsabschluss Kenntnis nehmen.
Unter Beisein von Bischof Kurt Koch tagte die Finanzkommission des Bistums Basel am 9. Juni 2001 in Solothurn. Haupttraktanden der ordentlichen Sitzung waren die Kenntnisnahme der verschiedenen Berichte und die Genehmigung der Jahresrechnung 2000.
Bei einem Gesamtaufwand von 4,40 Millionen und einem Gesamtertrag von 4,73 Millionen Franken schloss die Rechnung 2000 mit einem Mehrertrag von Fr. 322773.­. Dies sind rund 320000 Franken mehr als budgetiert. Dieses Resultat konnte trotz erheblichen Mindereinnahmen realisiert werden. Diese Verbesserungen gegenüber dem Budget betreffen insgesamt 16 Positionen und sind vor allem auf nicht besetzte Stellen und auf einen Minderaufwand bei der Diözesanen Fortbildung zurückzuführen. Ohne den ausserordentlichen Bistumsbeitrag, den die Finanzkommission zur notwendigen Äufnung des Umlaufvermögens beschlossen hat, wäre aber wiederum ein Defizit entstanden.
Die Bistumsleitung hofft, die bewilligten, aber aus verschiedenen Gründen noch immer vakanten Stellen im Bischöflichen Ordinariat im Verlaufe dieses Jahres besetzen zu können.
Die Finanzkommission konnte erfreulicherweise erfahren, dass das EDV-Problem bald gelöst werden kann. In Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat Zürich steht eine für das Bistum angepasste und trotzdem kostengünstige Softwarelösung in Aussicht.
Für das Budget 2002 wurden die Beiträge der Kantonalkirchen an die allgemeine Bistumsverwaltung auf der bisherigen Höhe belassen, nämlich Fr. 2.­ ordentlicher und Fr. ­.50 Sonderbeitrag pro Kirchenmitglied.
Zum Schluss der Sitzung wurde Dr. Bruno Gutzwiller, Therwil, und Werner Huber, Wohlen, verabschiedet. Beide waren langjährige und verdiente Mitglieder der Finanzkommission, die nun auch in ihren Kantonalkirchen ihre Ämter abgegeben haben. Mit Werner Huber verabschiedete sich zudem das letzte Mitglied der Finanzkommission des Bistums Basel, das bereits 1973 zum Entstehen der Finanzkommission und damit zur Regelung der Bistumsfinanzen massgeblich beigetragen hat.

18. Juni 2001

Finanzkommission der Römisch-katholischen
Kantonalorganisationen des Bistums Basel


Katholische und reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Zur Besetzung der Kirche St.Paul durch die "Papierlosen"

Die Besetzung der Kirche St. Paul hat uns als Kirchen sehr stark aufgerufen, vor allem weil einer unserer Gottesdienstorte, ohne vorausgehende Absprache mit uns, durch das Kollektiv der «Papierlosen» dazu ausgesucht worden ist. Wir sind auf verschiedenen Ebenen aufgerufen: Die kleine Gemeinschaft, die sich auf dem Schönberg installiert hat, lässt Personen aus der Verborgenheit hervortreten. Reale Gesichter von Männern, Frauen und Kindern, verschiedene unter uns haben sie dort auf dem Platz besucht. Der Mut ihres riskierten Vorgehens kann uns nur ermutigen, ein Wort und Taten zu riskieren.
Die katholische Kirche fühlt sich aufgerufen auf der Ebene ihrer universellen Tradition, die bestätigt: In der Kirche gibt es keine Fremde. Die reformierte Kirche fühlt sich aufgerufen auf der Ebene ihrer prophetischen Tradition, die bestätigt: Die Kirche muss, in der Gesellschaft, die Rolle eines Wachpostens wahrnehmen. So wagen wir es, mit einer gemeinsamen Stimme die folgende Deklaration zu veröffentlichen:
Die Errichtung eines Zufluchtsortes ist ein Vorgehen, dass verstanden werden kann, wenn Personen, und vor allem Familien durch die Rückweisung in ihre Heimatländer bedroht sind, währenddem sie, und oft arbeitend, während vielen Jahren in der Schweiz waren. Wir sind überzeugt, dass unsere politischen Behörden die Aufnahme von Ausländern in unserem Land in einer nicht diskriminierenden Weise erleichtern müssen, dies in Übereinstimmung mit der Menschenrechtskonvention und derjenigen der Rechte der Kindern, nicht nur in Beziehung zum Asylrecht, sondern auch in Beziehung zum Arbeitsrecht. In Wirklichkeit wissen wir, dass ein Teil unserer Wirtschaft zu einem Teil auf dem Kommen und auf der Präsenz von gewissen Ausländern ohne Papiere beruht.
Wir müssen anerkennen, dass eine demokratische Politik schön und gut und legal ist, jedoch nicht immer legitim und richtig. Wir wollen unsere legislativen und exekutiven Behörden ermutigen, die Fragen des Asyls und der Arbeit in einem Sinne anzupacken, dass sie der humanitären, gesetzlichen und sozialen Ordnung gerecht werden.
Das «Vicariat épiscopal» und das Bischofsvikariat der katholischen Kirche sowie der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg wünschen, dass die momentane Aktion in der Kirche St. Paul die Positionen nicht verhärtet. Sie erklären mit Überzeugung, dass uns damit eine Chance gegeben worden ist: den Dialog mit allen Partnern zu eröffnen, um schlussendlich eine humanitäre Lösung zu finden. Die Behörden unserer beiden Kirchen sind bereit, an allen Bemühungen, die in diesem Sinne getan werden, teilzunehmen.

Für die katholische Kirche von Freiburg:
Jacques Banderet, «Vicaire épiscopal»
Kurt Stulz, Bischofsvikar

Für den Synodalrat der Evangelisch-
reformierten Kirche des Kantons Freiburg:
Daniel de Roche, Synodalratspräsident


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001