25/2001 | |
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Dokumentationen |
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) nimmt den Volksentscheid über den Bistumsartikel mit Genugtuung zur Kenntnis. Er entspricht ihrer Empfehlung vom 24. März 2001. Damals hat sie bereits auch festgehalten, dass nun zwei Aufgaben anstehen: die Förderung der Konkordatspolitik und die Erarbeitung eines Religionsartikels.
Hier geht es um völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen den Kantonen und dem Heiligen Stuhl unter Mitwirkung des Bundes. Offene Bistumsfragen sind zu klären und zu regeln, etwa die Errichtung neuer Bistümer oder die definitive Zugehörigkeit von Uri, Zürich, Ob- und Nidwalden und der beiden Appenzell. Zugleich ist für alle Diözesen eine «rechtlich festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe» zu erreichen. «Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig sein.» Dies hatte die gesamtschweizerische Synode 72 empfohlen. Die Schweizer Bischöfe haben diese Forderung damals gutgeheissen und in den letzten Wochen bekräftigt. Somit haben sie sich erneut für eine grundlegende Reform der Bischofsbestellung ausgesprochen. Die RKZ wird die Bischofskonferenz in diesem Vorhaben unterstützen.
Die RKZ unterstützt das Begehren des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes, das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
allgemein zu überprüfen und dabei auch einen neuen Religionsartikel
zu erarbeiten. Die Unterstützung dieser Forderung gebietet sich schon
aus ökumenischen Gründen. Die andern Kirchen sollen wissen, dass
wir die Fragen und Überlegungen, die sie im Vorfeld der Volksabstimmung
geäussert haben, ernst nehmen.
Dies drängt sich auch aus staatspolitischen Gründen auf. Religion
und Religionsgemeinschaften sind in der Verfassung nicht nur individual-
und polizeirechtlich zu behandeln. Auch ihre gesellschaftliche Bedeutung
ist positiv zum Ausdruck zu bringen.
Dass diese Fragestellung wichtig ist, zeigt sich im drohenden Missbrauch
von Religion. In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsprüfungskommission
des Nationalrates im Juli 1999 einen Bericht über «Sekten oder
vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz» vorgelegt. Darin will sie
die Notwendigkeit staatlichen Handelns gegenüber vereinnahmenden Bewegungen
aufzeigen und Wege zu einer eidgenössischen «Sekten»-Politik
vorschlagen. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom Juni 2000 kritisch
zu diesem Bericht geäussert und die Forderungen im Wesentlichen zurückgewiesen.
Die nationalrätliche Kommission behandelt nun dieses Thema trotzdem
weiter. Sie lehnt sich dabei an ausländische Vorbilder an. So oder
so wäre eine gesetzgeberische Tätigkeit vonseiten des Bundes nur
aufgrund einer klaren Verfassungsgrundlage möglich. Auch in diesem
Sinn könnte ein Religionsartikel Klarheit schaffen.
Die RKZ ist der Verband der öffentlich-rechtlichen kantonalen Körperschaften und verwandter kantonaler Organisationen der katholischen Kirche in der Schweiz. Aus jedem Kanton nehmen jeweils zwei Delegierte an den vierteljährlichen Plenarsitzungen teil.
Mit Genugtuung konnte die Finanzkommission des Bistums Basel an der Sitzung
vom vergangenen Samstag von einem positiven Rechnungsabschluss Kenntnis
nehmen.
Unter Beisein von Bischof Kurt Koch tagte die Finanzkommission des Bistums
Basel am 9. Juni 2001 in Solothurn. Haupttraktanden der ordentlichen Sitzung
waren die Kenntnisnahme der verschiedenen Berichte und die Genehmigung der
Jahresrechnung 2000.
Bei einem Gesamtaufwand von 4,40 Millionen und einem Gesamtertrag von 4,73
Millionen Franken schloss die Rechnung 2000 mit einem Mehrertrag von Fr.
322773.. Dies sind rund 320000 Franken mehr als budgetiert. Dieses
Resultat konnte trotz erheblichen Mindereinnahmen realisiert werden. Diese
Verbesserungen gegenüber dem Budget betreffen insgesamt 16 Positionen
und sind vor allem auf nicht besetzte Stellen und auf einen Minderaufwand
bei der Diözesanen Fortbildung zurückzuführen. Ohne den ausserordentlichen
Bistumsbeitrag, den die Finanzkommission zur notwendigen Äufnung des
Umlaufvermögens beschlossen hat, wäre aber wiederum ein Defizit
entstanden.
Die Bistumsleitung hofft, die bewilligten, aber aus verschiedenen Gründen
noch immer vakanten Stellen im Bischöflichen Ordinariat im Verlaufe
dieses Jahres besetzen zu können.
Die Finanzkommission konnte erfreulicherweise erfahren, dass das EDV-Problem
bald gelöst werden kann. In Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat
Zürich steht eine für das Bistum angepasste und trotzdem kostengünstige
Softwarelösung in Aussicht.
Für das Budget 2002 wurden die Beiträge der Kantonalkirchen an
die allgemeine Bistumsverwaltung auf der bisherigen Höhe belassen,
nämlich Fr. 2. ordentlicher und Fr. .50 Sonderbeitrag pro
Kirchenmitglied.
Zum Schluss der Sitzung wurde Dr. Bruno Gutzwiller, Therwil, und Werner
Huber, Wohlen, verabschiedet. Beide waren langjährige und verdiente
Mitglieder der Finanzkommission, die nun auch in ihren Kantonalkirchen ihre
Ämter abgegeben haben. Mit Werner Huber verabschiedete sich zudem das
letzte Mitglied der Finanzkommission des Bistums Basel, das bereits 1973
zum Entstehen der Finanzkommission und damit zur Regelung der Bistumsfinanzen
massgeblich beigetragen hat.
Die Besetzung der Kirche St. Paul hat uns als Kirchen sehr stark aufgerufen,
vor allem weil einer unserer Gottesdienstorte, ohne vorausgehende Absprache
mit uns, durch das Kollektiv der «Papierlosen» dazu ausgesucht
worden ist. Wir sind auf verschiedenen Ebenen aufgerufen: Die kleine Gemeinschaft,
die sich auf dem Schönberg installiert hat, lässt Personen aus
der Verborgenheit hervortreten. Reale Gesichter von Männern, Frauen
und Kindern, verschiedene unter uns haben sie dort auf dem Platz besucht.
Der Mut ihres riskierten Vorgehens kann uns nur ermutigen, ein Wort und
Taten zu riskieren.
Die katholische Kirche fühlt sich aufgerufen auf der Ebene ihrer universellen
Tradition, die bestätigt: In der Kirche gibt es keine Fremde. Die reformierte
Kirche fühlt sich aufgerufen auf der Ebene ihrer prophetischen Tradition,
die bestätigt: Die Kirche muss, in der Gesellschaft, die Rolle eines
Wachpostens wahrnehmen. So wagen wir es, mit einer gemeinsamen Stimme die
folgende Deklaration zu veröffentlichen:
Die Errichtung eines Zufluchtsortes ist ein Vorgehen, dass verstanden werden
kann, wenn Personen, und vor allem Familien durch die Rückweisung in
ihre Heimatländer bedroht sind, währenddem sie, und oft arbeitend,
während vielen Jahren in der Schweiz waren. Wir sind überzeugt,
dass unsere politischen Behörden die Aufnahme von Ausländern in
unserem Land in einer nicht diskriminierenden Weise erleichtern müssen,
dies in Übereinstimmung mit der Menschenrechtskonvention und derjenigen
der Rechte der Kindern, nicht nur in Beziehung zum Asylrecht, sondern auch
in Beziehung zum Arbeitsrecht. In Wirklichkeit wissen wir, dass ein Teil
unserer Wirtschaft zu einem Teil auf dem Kommen und auf der Präsenz
von gewissen Ausländern ohne Papiere beruht.
Wir müssen anerkennen, dass eine demokratische Politik schön und
gut und legal ist, jedoch nicht immer legitim und richtig. Wir wollen unsere
legislativen und exekutiven Behörden ermutigen, die Fragen des Asyls
und der Arbeit in einem Sinne anzupacken, dass sie der humanitären,
gesetzlichen und sozialen Ordnung gerecht werden.
Das «Vicariat épiscopal» und das Bischofsvikariat der
katholischen Kirche sowie der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche
des Kantons Freiburg wünschen, dass die momentane Aktion in der Kirche
St. Paul die Positionen nicht verhärtet. Sie erklären mit Überzeugung,
dass uns damit eine Chance gegeben worden ist: den Dialog mit allen Partnern
zu eröffnen, um schlussendlich eine humanitäre Lösung zu
finden. Die Behörden unserer beiden Kirchen sind bereit, an allen Bemühungen,
die in diesem Sinne getan werden, teilzunehmen.