19/2001

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Für die Streichung eines diskriminierenden und obsoleten Artikels

Am 10. Juni ist das Schweizer Volk dazu aufgerufen, über die Streichung des Bistumsartikels aus der Bundesverfassung abzustimmen. Die Schweizer Bischöfe begrüssen mit Genugtuung den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates und ermutigen die Schweizerinnen und Schweizer zu einem entschlossenem Ja zur Abschaffung dieses diskriminierenden und obsoleten Gesetzesartikels.

Als Argumente führen sie unter anderen folgende Gründe auf:

Der Artikel 72,3 der Bundesverfassung ist ein Relikt aus der Vergangenheit (Kulturkampf), der in einer modernen Verfassung keinen Platz mehr hat. Alle anderen Ausnahmeartikel wurden gestrichen (Juden [1874], Jesuiten [1973], Möglichkeit für kirchliche Würdenträger ins Parlament gewählt zu werden [1993] usw.).
Der Artikel 72,3 stellt eine Diskriminierung einer einzigen religiösen Gemeinschaft dar.
Im Zusammenhang mit dem internationalen, nationalen und kirchlichen Recht stellt der Artikel 72,3 eine problematische Ausnahme dar.
Der Artikel 72,3 widerspricht dem grundlegenden Prinzip der Freiheit der Kirchen, sich selbst und unabhängig vom Staat zu organisieren, entsprechend ihren pastoralen Notwendigkeiten.
Man kann keinen Bezug herstellen zwischen diesem Artikel und den existierenden Konkordaten zwischen dem Heiligen Stuhl und den verschiedenen Kantonen. Diese bleiben bestehen, auch nach einer Streichung, da sie auf internationalem Recht beruhen.
Es ist nicht Sache des Staates, sich in die internen Probleme der katholischen Kirche einzumischen (z.B. Beibehaltung des Bistumsartikels, um ein grösseres Mitspracherecht der Lokalkirchen bei Bischofsernennungen einzufordern...).
Die Bischöfe sind nicht gegen die Einführung eines Religionsartikels in der Verfassung. Falls Vorschläge in diese Richtung vorliegen, haben sie bereits im Pressecommuniqué der letzten ordentlichen Versammlung von Anfang März Gesprächsbereitschaft signalisiert. Damit wird sich jedenfalls ein umfangreiches und langwieriges Unterfangen anbahnen. Der Artikel 72,3 hingegen muss jedenfalls unabhängig von dieser neuen Gesetzgebung gestrichen werden.
Zur Erinnerung, die zwei ersten Abschnitte vom Artikel 72, welche die Religons- und Kirchenfrage behandeln, bleiben bestehen:
Art. 72 Kirche und Staa
1. Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.
2. Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Gewisse Kreise äussern die Vermutung, dass es eine gemeinsame Strategie vom Bundesrat und der Schweizer Bischofskonferenz gäbe. Dem ist nicht so. Die Bischöfe stellen mit Genugtuung fest, dass die vertiefte Situationsanalyse durch die Kammern des Parlamentes und durch den Bundesrat zur Empfehlung geführt hat, diesen diskriminierenden Artikel zu streichen. Es ist von Bedeutung, dass die Initiative zur Streichung nicht aus kirchlichen Kreisen kommt, sondern von politischer Seite.
Die Befürchtung, dass nach einer Streichung des Bistumsartikels der Heilige Stuhl komplett freie Hände hätte, ist unbegründet: In der gegenwärtigen Praxis wird keine Diözese errichtet ohne die Befragung der Lokalkirche oder der politischen Behörden vor Ort.
Bezüglich der Befürchtungen anderer Kreise, dass man in Kürze neue Diözesen zu erwarten habe, so z.B. in Genf oder Zürich, muss die Antwort klar ausfallen: Arbeitshypothesen dazu wurden vor 20 Jahren formuliert. Seitdem ruhen sie in den Schubladen, da andere Lösungen gefunden werden konnten. So wurden beispielsweise in verschiedenen Diözesen Weihbischöfe ernannt, um näher bei den Leuten zu sein. Falls eines Tages eine neue Diözese errichtet werden müsste, so nähmen die Abklärungen dazu lange Zeit in Anspruch. Sicher geschähe dies nicht am Tag nach der Abstimmung und jedenfalls nicht ohne unsere Partner zu befragen (andere Konfessionen, Behörden usw.). Es handelt sich dabei in erster Linie um eine pastorale und nicht um eine politische Initiative.


Katholischer Medienpreis 2001 für Schwester Ingrid Grave OP

Ordensfrau mit überzeugender TV-Präsenz

Die Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz verleiht den Katholischen Medienpreis 2001 zum achten Mal erstmals an eine Frau als exklusive Preisträgerin: Anerkennung findet dieses Jahr die TV-Arbeit der Ilanzer Dominikanerin Schwester Ingrid Grave als langjährige Moderatorin der sonntäglichen «Sternstunden» und gegenwärtige Sprecherin beim «Wort zum Sonntag» des Deutschschweizer Fernsehens SF DRS. Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen einer Feier in Zürich am 1. Juni dieses Jahres.
Mit dieser Auszeichnung wird das beeindruckende Zeugnis der Preisträgerin gewürdigt, als Ordensfrau dank ihrer Ausstrahlung und Bescheidenheit ein breites Publikum immer wieder konstruktiv-kritisch und stets glaubwürdig mit Grundfragen des menschlichen Lebens zu konfrontieren. Ihr gelingt es, in den Medien plausibel die Kirche als Glaubensgemeinschaft zu repräsentieren, die sich die «Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute» vorbehaltlos zu eigen machen will (II. Vatikanisches Konzil). 1937 in Niedersachsen geboren, trat Schwester Ingrid Grave 1960 in die Gemeinschaft der Dominikanerinnen von Ilanz (GR) ein, wo sie als Lehrerin tätig war. Von 1994 bis 2000 moderierte sie die Sonntagssendungen «Sternstunden» bei SF DRS; gegenwärtig gehört sie zum Team der «Wort zum Sonntag»-Sprecher und -Sprecherinnen. Der Katholische Medienpreis 2001 wird am Freitag, 1. Juni, im Centrum 66 in Zürich durch Medien-Bischof Peter Henrici übergeben.
Der Katholische Medienpreis ging in den letzten Jahren an den Westschweizer Journalisten Michel Bavarel (2000), das Projekt der wöchentlichen Sonderseiten «Religion & Gesellschaft» bzw. «Christ und Welt» der Vereinigung der Verleger katholischer Zeitungen (1999), die Redaktion «Religion» von Schweizer Radio DRS (1998), an die Journalisten Yvan Stern/Philippe Dahinden (1997), an den ehemaligen NZZ-Redaktor Hanno Helbling (1996), an die Filmemacher Reni Mertens/Walter Marti (1995) und an die TV-Schaffenden Jean-Philippe Rapp/Georges Haldas (1994). Der «Mediensonntag» will am 27. Mai 2001 wieder die kirchliche Verantwortung im Bereich sozialer Kommunikationsmittel bewusst machen und mit dem Medienopfer die dafür erforderlichen Mittel zusammentragen. Die entsprechenden Unterlagen werden den Pfarreien dieser Tage zugestellt.

Medienkommission der
Schweizer Bischofskonferenz


Stundengebet

Das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat folgendes Schreiben der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erhalten: «Antwortschreiben auf die Frage bezüglich der obligatorischen Verrichtung des Stundengebetes». Dieses Dokument ist auf der offziellen Webseite der SBK aufrufbar: http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/d/dokumente/briefe/004.htm
Auf Anfrage ist es ebenfalls im Sekretariat der SBK erhältlich. Wir werden es Ihnen gerne per E-Mail oder per Post zustellen.
Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Avenue du Moléson 21, Postfach 122, 1706 Freiburg, Telefon 026-3224794, Fax 026-3224993, E-Mail sbk-ces@gmx.ch, Internet www.kath.ch/sbk-ces-cvs


Bistum Basel

 

Ernennung des nichtresidierenden Domherrn des Standes Schaffhausen

Bischof Dr. Kurt Koch hat Dekan Albert Schneider, Pfarrer zu St. Marien, Schaffhausen, zum nichtresidierenden Domherrn des Standes Schaffhausen ernannt.
Das Domkapitel des Bistums Basel entbietet seinem neuen Mitglied einen herzlichen Willkomm und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Hans Stauffer
Sekretär des Domkapitels


Ernennung neuer Chorherr des Stiftes St. Leodegar Luzern

Auf Vorschlag des Diözesanbischofs Dr. Kurt Koch und im Einvernehmen mit dem Stiftskapitel St. Leodegar zu Luzern, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern Herrn em. Pfarrer Dr. Josef Studhalter, Greppen, zum Chorherrn des Stiftes St. Leodegar in Luzern gewählt. Chorherr Dr. Studhalter tritt die Nachfolge von Chorherr Dr. Heinrich Wey, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist, an.


Erste Beauftragungen

Mit der ersten Beauftragung bringen die Theologie Studierenden ihre Bereitschaft zum kirchlichen Dienst im Bistum Basel zum Ausdruck.
Im Auftrag des Diözesanbischofs hat Weihbischof Denis Theurillat diese Bereitschaftserklärung am Freitag, 27. April 2001, in der St.-Johannes-Kapelle des Bischöflichen Ordinariats Solothurn entgegengenommen und Alois Metz, von Beilngries (D) in Allschwil als Lektor und Kommunionhelfer beauftragt.
Im Auftrag des Diözesanbischofs hat Weihbischof Martin Gächter diese Bereitschaftserklärung am Sonntag, 29. April 2001, im Seminar St. Beat Luzern entgegengenommen und folgende Theologie Studierende als Lektorin oder Lektor und Kommunionhelferin oder Kommunionhelfer beauftragt:

Antonie Aebersold-Stängl von Niederhünigen (BE) in Heimenschwand,
Rainer Barmet von Inwil und Ebikon in Luzern,
Marie-Pierre Böni von Amden (SG) in Hohenrain,
Leo Elmiger-Schrag von Hohenrain in Rain,
Noémi Hejj von Ungarn in Baar,
Guido Helfenstein von Sempach in Freiburg,
Simon Lippuner von Grabs (SG) in Luzern,
Karl-Heinz Scholz von Burghausen (D) in Breitenbach,
Stephan Stadler von Passau (D) in Basel,
Barbara Ulsamer von Spalt (D) in Luzern,
Matthias Vomstein von Freiburg i.Br. in Luzern,
Monika von Arb von Neuendorf (SO) in Luzern,
Benedikt Wey von Gunzwil in Luzern,
Remo Zengaffinen-Mark von Steg (VS) in Solothurn.

Bischöfliche Kanzlei


Neue Mitarbeiterin im Diözesanen Personalamt

Frau Luisa Heislbetz, Gemeindeleiterin der Pfarrei Worb (BE), ist von Bischof Kurt Koch zur Mitarbeiterin im Diözesanen Personalamt für den deutschsprachigen Teil berufen worden. Sie beginnt ihre Tätigkeit im Januar 2002 und trägt Mitverantwortung zusammen mit den bisherigen Leitern des Personalamtes, Arno Stadelmann und Alois Reinhard. Die personelle Erweiterung im Diözesanen Personalamt ist begründet durch die gewachsenen Erwartungen an diese Stelle. Zudem wurde Arno Stadelmann mit zusätzlichen Aufgaben betraut (z.B. Domkapitel, Armeeseelsorge). Frau Luisa Heislbetz, die ihre Schul- und Jugendzeit in Neumarkt/Deutschland erlebt hat, schloss das Theologiestudium 1983 an der Theologischen Fakultät in Tübingen ab. Sie arbeitete als Pastoralassistentin in den Pfarreien St. Niklaus, Reinach (BL) (1984­1989), und Baar (1989­1998). Im November 1998 hat Bischof Kurt Frau Heislbetz Seelsorgeverantwortung als Gemeindeleiterin der Pfarrei Worb übertragen. Seit dem Sommer 1999 ist Frau Heislbetz Präsidentin der Diözesanen Kommission für die Fortbildung kirchlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger.

Informationsstelle


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001