19/2001 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Am 10. Juni ist das Schweizer Volk dazu aufgerufen, über die Streichung des Bistumsartikels aus der Bundesverfassung abzustimmen. Die Schweizer Bischöfe begrüssen mit Genugtuung den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates und ermutigen die Schweizerinnen und Schweizer zu einem entschlossenem Ja zur Abschaffung dieses diskriminierenden und obsoleten Gesetzesartikels.
Der Artikel 72,3 der Bundesverfassung ist ein Relikt aus der Vergangenheit
(Kulturkampf), der in einer modernen Verfassung keinen Platz mehr hat. Alle
anderen Ausnahmeartikel wurden gestrichen (Juden [1874], Jesuiten [1973],
Möglichkeit für kirchliche Würdenträger ins Parlament
gewählt zu werden [1993] usw.).
Der Artikel 72,3 stellt eine Diskriminierung einer einzigen religiösen
Gemeinschaft dar.
Im Zusammenhang mit dem internationalen, nationalen und kirchlichen Recht
stellt der Artikel 72,3 eine problematische Ausnahme dar.
Der Artikel 72,3 widerspricht dem grundlegenden Prinzip der Freiheit der
Kirchen, sich selbst und unabhängig vom Staat zu organisieren, entsprechend
ihren pastoralen Notwendigkeiten.
Man kann keinen Bezug herstellen zwischen diesem Artikel und den existierenden
Konkordaten zwischen dem Heiligen Stuhl und den verschiedenen Kantonen.
Diese bleiben bestehen, auch nach einer Streichung, da sie auf internationalem
Recht beruhen.
Es ist nicht Sache des Staates, sich in die internen Probleme der katholischen
Kirche einzumischen (z.B. Beibehaltung des Bistumsartikels, um ein grösseres
Mitspracherecht der Lokalkirchen bei Bischofsernennungen einzufordern...).
Die Bischöfe sind nicht gegen die Einführung eines Religionsartikels
in der Verfassung. Falls Vorschläge in diese Richtung vorliegen, haben
sie bereits im Pressecommuniqué der letzten ordentlichen Versammlung
von Anfang März Gesprächsbereitschaft signalisiert. Damit wird
sich jedenfalls ein umfangreiches und langwieriges Unterfangen anbahnen.
Der Artikel 72,3 hingegen muss jedenfalls unabhängig von dieser neuen
Gesetzgebung gestrichen werden.
Zur Erinnerung, die zwei ersten Abschnitte vom Artikel 72, welche die Religons-
und Kirchenfrage behandeln, bleiben bestehen:
Art. 72 Kirche und Staa
1. Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat
sind die Kantone zuständig.
2. Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen
treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen
der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Gewisse Kreise äussern die Vermutung, dass es eine gemeinsame Strategie
vom Bundesrat und der Schweizer Bischofskonferenz gäbe. Dem ist nicht
so. Die Bischöfe stellen mit Genugtuung fest, dass die vertiefte Situationsanalyse
durch die Kammern des Parlamentes und durch den Bundesrat zur Empfehlung
geführt hat, diesen diskriminierenden Artikel zu streichen. Es ist
von Bedeutung, dass die Initiative zur Streichung nicht aus kirchlichen
Kreisen kommt, sondern von politischer Seite.
Die Befürchtung, dass nach einer Streichung des Bistumsartikels der
Heilige Stuhl komplett freie Hände hätte, ist unbegründet:
In der gegenwärtigen Praxis wird keine Diözese errichtet ohne
die Befragung der Lokalkirche oder der politischen Behörden vor Ort.
Bezüglich der Befürchtungen anderer Kreise, dass man in Kürze
neue Diözesen zu erwarten habe, so z.B. in Genf oder Zürich, muss
die Antwort klar ausfallen: Arbeitshypothesen dazu wurden vor 20 Jahren
formuliert. Seitdem ruhen sie in den Schubladen, da andere Lösungen
gefunden werden konnten. So wurden beispielsweise in verschiedenen Diözesen
Weihbischöfe ernannt, um näher bei den Leuten zu sein. Falls eines
Tages eine neue Diözese errichtet werden müsste, so nähmen
die Abklärungen dazu lange Zeit in Anspruch. Sicher geschähe dies
nicht am Tag nach der Abstimmung und jedenfalls nicht ohne unsere Partner
zu befragen (andere Konfessionen, Behörden usw.). Es handelt sich dabei
in erster Linie um eine pastorale und nicht um eine politische Initiative.
Die Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz verleiht den Katholischen
Medienpreis 2001 zum achten Mal erstmals an eine Frau als exklusive Preisträgerin:
Anerkennung findet dieses Jahr die TV-Arbeit der Ilanzer Dominikanerin Schwester
Ingrid Grave als langjährige Moderatorin der sonntäglichen «Sternstunden»
und gegenwärtige Sprecherin beim «Wort zum Sonntag» des
Deutschschweizer Fernsehens SF DRS. Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen
einer Feier in Zürich am 1. Juni dieses Jahres.
Mit dieser Auszeichnung wird das beeindruckende Zeugnis der Preisträgerin
gewürdigt, als Ordensfrau dank ihrer Ausstrahlung und Bescheidenheit
ein breites Publikum immer wieder konstruktiv-kritisch und stets glaubwürdig
mit Grundfragen des menschlichen Lebens zu konfrontieren. Ihr gelingt es,
in den Medien plausibel die Kirche als Glaubensgemeinschaft zu repräsentieren,
die sich die «Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von
heute» vorbehaltlos zu eigen machen will (II. Vatikanisches Konzil).
1937 in Niedersachsen geboren, trat Schwester Ingrid Grave 1960 in die Gemeinschaft
der Dominikanerinnen von Ilanz (GR) ein, wo sie als Lehrerin tätig
war. Von 1994 bis 2000 moderierte sie die Sonntagssendungen «Sternstunden»
bei SF DRS; gegenwärtig gehört sie zum Team der «Wort zum
Sonntag»-Sprecher und -Sprecherinnen. Der Katholische Medienpreis
2001 wird am Freitag, 1. Juni, im Centrum 66 in Zürich durch Medien-Bischof
Peter Henrici übergeben.
Der Katholische Medienpreis ging in den letzten Jahren an den Westschweizer
Journalisten Michel Bavarel (2000), das Projekt der wöchentlichen Sonderseiten
«Religion & Gesellschaft» bzw. «Christ und Welt»
der Vereinigung der Verleger katholischer Zeitungen (1999), die Redaktion
«Religion» von Schweizer Radio DRS (1998), an die Journalisten
Yvan Stern/Philippe Dahinden (1997), an den ehemaligen NZZ-Redaktor Hanno
Helbling (1996), an die Filmemacher Reni Mertens/Walter Marti (1995) und
an die TV-Schaffenden Jean-Philippe Rapp/Georges Haldas (1994). Der «Mediensonntag»
will am 27. Mai 2001 wieder die kirchliche Verantwortung im Bereich sozialer
Kommunikationsmittel bewusst machen und mit dem Medienopfer die dafür
erforderlichen Mittel zusammentragen. Die entsprechenden Unterlagen werden
den Pfarreien dieser Tage zugestellt.
Das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat folgendes Schreiben
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erhalten:
«Antwortschreiben auf die Frage bezüglich der obligatorischen
Verrichtung des Stundengebetes». Dieses Dokument ist auf der offziellen
Webseite der SBK aufrufbar: http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/d/dokumente/briefe/004.htm
Auf Anfrage ist es ebenfalls im Sekretariat der SBK erhältlich. Wir
werden es Ihnen gerne per E-Mail oder per Post zustellen.
Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Avenue du Moléson
21, Postfach 122, 1706 Freiburg, Telefon 026-3224794, Fax 026-3224993, E-Mail
sbk-ces@gmx.ch, Internet www.kath.ch/sbk-ces-cvs
Bischof Dr. Kurt Koch hat Dekan Albert Schneider, Pfarrer zu St. Marien,
Schaffhausen, zum nichtresidierenden Domherrn des Standes Schaffhausen ernannt.
Das Domkapitel des Bistums Basel entbietet seinem neuen Mitglied einen herzlichen
Willkomm und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Auf Vorschlag des Diözesanbischofs Dr. Kurt Koch und im Einvernehmen mit dem Stiftskapitel St. Leodegar zu Luzern, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern Herrn em. Pfarrer Dr. Josef Studhalter, Greppen, zum Chorherrn des Stiftes St. Leodegar in Luzern gewählt. Chorherr Dr. Studhalter tritt die Nachfolge von Chorherr Dr. Heinrich Wey, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist, an.
Mit der ersten Beauftragung bringen die Theologie Studierenden ihre Bereitschaft
zum kirchlichen Dienst im Bistum Basel zum Ausdruck.
Im Auftrag des Diözesanbischofs hat Weihbischof Denis Theurillat diese
Bereitschaftserklärung am Freitag, 27. April 2001, in der St.-Johannes-Kapelle
des Bischöflichen Ordinariats Solothurn entgegengenommen und Alois
Metz, von Beilngries (D) in Allschwil als Lektor und Kommunionhelfer beauftragt.
Im Auftrag des Diözesanbischofs hat Weihbischof Martin Gächter
diese Bereitschaftserklärung am Sonntag, 29. April 2001, im Seminar
St. Beat Luzern entgegengenommen und folgende Theologie Studierende als
Lektorin oder Lektor und Kommunionhelferin oder Kommunionhelfer beauftragt:
Antonie Aebersold-Stängl von Niederhünigen (BE) in Heimenschwand,
Rainer Barmet von Inwil und Ebikon in Luzern,
Marie-Pierre Böni von Amden (SG) in Hohenrain,
Leo Elmiger-Schrag von Hohenrain in Rain,
Noémi Hejj von Ungarn in Baar,
Guido Helfenstein von Sempach in Freiburg,
Simon Lippuner von Grabs (SG) in Luzern,
Karl-Heinz Scholz von Burghausen (D) in Breitenbach,
Stephan Stadler von Passau (D) in Basel,
Barbara Ulsamer von Spalt (D) in Luzern,
Matthias Vomstein von Freiburg i.Br. in Luzern,
Monika von Arb von Neuendorf (SO) in Luzern,
Benedikt Wey von Gunzwil in Luzern,
Remo Zengaffinen-Mark von Steg (VS) in Solothurn.
Frau Luisa Heislbetz, Gemeindeleiterin der Pfarrei Worb (BE), ist von Bischof Kurt Koch zur Mitarbeiterin im Diözesanen Personalamt für den deutschsprachigen Teil berufen worden. Sie beginnt ihre Tätigkeit im Januar 2002 und trägt Mitverantwortung zusammen mit den bisherigen Leitern des Personalamtes, Arno Stadelmann und Alois Reinhard. Die personelle Erweiterung im Diözesanen Personalamt ist begründet durch die gewachsenen Erwartungen an diese Stelle. Zudem wurde Arno Stadelmann mit zusätzlichen Aufgaben betraut (z.B. Domkapitel, Armeeseelsorge). Frau Luisa Heislbetz, die ihre Schul- und Jugendzeit in Neumarkt/Deutschland erlebt hat, schloss das Theologiestudium 1983 an der Theologischen Fakultät in Tübingen ab. Sie arbeitete als Pastoralassistentin in den Pfarreien St. Niklaus, Reinach (BL) (19841989), und Baar (19891998). Im November 1998 hat Bischof Kurt Frau Heislbetz Seelsorgeverantwortung als Gemeindeleiterin der Pfarrei Worb übertragen. Seit dem Sommer 1999 ist Frau Heislbetz Präsidentin der Diözesanen Kommission für die Fortbildung kirchlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger.