23-24/2000 | |
INHALT |
Pastoral |
Während sich in der mittelalterlichen Westkirche Firmung und Erstkommunion als eigene gottesdienstliche Handlungen aus der Taufe gelöst haben, sind in den Ostkirchen Myron-Salbung und Taufkommunion noch heute mit der Wassertaufe in einem liturgischen Verbund. In der nachtridentinischen römisch-katholischen Kirche ist dann der pastorale Charakter der Firmung immer stärker hervorgetreten. Folgerichtig sind es seit einigen Jahren denn auch pastoraltheologische Überlegungen, die das bisherige Firmalter in Frage stellten und stellen. Für die Erwachsenen stellte die Ordnung der Erwachsenentaufe von 1972 die alte Einheit von Taufbad, Salbung und Eucharistie wieder her. Für die als Kinder Getauften wurde das bisherige Firmalter mit «sozio-pastoralen» Argumenten zunehmend in Frage gestellt und manchenorts bereits erhöht. Der folgende Beitrag plädiert mit vor allem dogmatischen Argumenten für eine Beibehaltung des bisherigen Firmalters in der Nähe der Erstkommunion; auch diese Überlegungen verdienen bedacht zu werden. Redaktion
Gegenwärtig steht die Frage nach dem angemessenen Firmalter im Raum.
Die Diskussion über dieses Thema schliesst wichtige pastoraltheologische
Entscheidungen und praktische Konsequenzen in sich, die an der authentischen
Lehre der Kirche vom Sakrament der Firmung zu messen und zu prüfen
sind. So gilt es zuerst, die einschlägigen lehramtlichen Dokumente
zu befragen. Denn die Ordnung und Verwaltung der Sakramente wurde von ihrem
Stifter seiner Kirche übertragen.
Die erste grundlegende Aussage der kirchlichen Lehre über die heilige
Firmung lautet dahin, dass dieses Sakrament, zusammen mit Taufe und Eucharistie,
die sogenannte «christliche Initiation», das heisst Einweihung
oder Einführung in die Gemeinschaft in das Leben der Kirche konstituiert.
Durch dieses Sakrament wird dem Firmling, wie einst der jungen Kirche in
Jerusalem am ersten Pfingstfest, die Fülle des Heiligen Geistes geschenkt.
Die Firmung vollendet die Taufe; darum heisst es im «Ordo confirmationis»
(praenot. 1): «Den Gläubigen ist zu erklären, dass der Empfang
der Firmung zur Vollendung der Taufe notwendig ist.» Ist die Taufe
das Sakrament der Wiedergeburt zum neuen Leben in Christus, so ist die Firmung
das Sakrament der übernatürlichen Reife und Mündigkeit des
Christen.
Das Zweite Vatikanische Konzil umschreibt in der Dogmatischen Konstitution
über die Kirche (Nr. 11) Wesen und Wirkung der Firmung wie folgt: «Durch
das Sakrament der Firmung werden sie (die Menschen) vollkommener der Kirche
verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet.
So sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen
Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen.»
Aus diesen Worten ergibt sich, dass die Taufe geradezu nach der Firmung
als ihrer «organischen» Ergänzung und Vollendung verlangt,
damit so der Christ vollends ausgerüstet werde für seine Vollmitgliedschaft
am mystischen Leib Christi und den damit verbundenen Auftrag zur Aktualisierung
des Glaubens in Bekenntnis und christlichem Leben.
Zusammen mit der sakramentalen Gnade wird der Seele des Firmlings ein unauslöschliches
Merkmal oder geistiges Siegel eingeprägt, das ihm, in Ergänzung
zum Taufcharakter, noch eine intensivere Teilnahme am Propheten-, Priester-
und Königsamt Christi verleiht (vgl. Konzil von Trient, Neuner/Roos
Nr. 629). Man hat die Firmung sinnvoll als geistlichen «Ritterschlag»
bezeichnet, wodurch der Christ zum Kämpfer Christi, des Königs,
bestellt und zugleich zum aktiven Laienapostel berufen wird. Zum Letzteren
bemerkt das Konzil: «Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der
Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn
selbst durch Taufe und Firmung bestellt» (Dogmatische Konstitution
über die Kirche «Lumen gentium», Nr. 33, vgl. auch Dekret
über das Laienapostolat «Apostolicam actuositatem», Nr.
3).
Im Hinblick auf die vitale Bedeutung der Firmung für die Entfaltung
des christlichen Lebens und aufgrund der Tatsache, dass Taufe, Firmung und
Eucharistie innerlich zusammengehören und die heilige Trias der christlichen
Initiation bilden (vgl. Lit. n 71), sind die Gläubigen, wie das neue
Rechtsbuch der Kirche erklärt, «verpflichtet, dieses Sakrament
rechtzeitig (tempestive) zu empfangen. Die Eltern und die Seelsorger...haben
dafür zu sorgen, dass die Gläubigen für seinen Empfang gebührend
unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen» (can. 890).
Was die Kirche unter dem «rechtzeitigen Empfang» versteht, wird
in Canon 891 näher präzisiert und erläutert. «Das Sakrament
der Firmung ist den Gläubigen im Unterscheidungsalter zu spenden, wenn
nicht die Bischofskonferenz ein anderes Alter festgesetzt hat.» Der
frühzeitige Empfang dieses Sakraments wird übrigens auch vom Sinn
und der Struktur der Initiation nahegelegt, deren drei Elemente, wie erwähnt,
innerlich zusammengehören und die darum auch zeitlich nicht zu weit
auseinanderliegen sollten.
Diese Überlegungen rücken den Zeitpunkt des rechtzeitigen Firmempfangs
in die Nähe der Eucharistiefähigkeit des Kindes, weshalb es bis
vor wenigen Jahren in unseren Regionen allgemein üblich war, die Firmung
im Alter zwischen 9 und 12 Jahren zu spenden. Dieser bewährten Tradition
gegenüber kam in den letzten Jahren die Tendenz und Praxis auf, den
Firmempfang bis ins 17./18. Lebensjahr hinauszuschieben. Als Argument dafür
wird unter anderem die Tatsache angeführt, dass die Firmung das Sakrament
der christlichen Mündigkeit sei und als solches in Analogie zum
zivilen Mündigkeitsalter besonders aber in Erwägung der
damit verbundenen Pflichten eine entsprechende geistige Reife und Entscheidungsfreiheit
erfordere.
Auf diese Bedenken ist zu erwidern, dass man das Alter des Erwachsenseins
im Glauben nicht ohne weiteres dem Alter des natürlichen (biologischen)
Erwachsenseins gleichsetzen kann. Im Reiche der Übernatur gelten eben
andere Gesetze und Massstäbe als im natürlich-menschlichen Bereich.
Während in diesem rein menschliche Kräfte und Potenzen am Werk
sind, kann und darf man im andern Bereich mit den übernatürlichen
Kräften und Potenzen der göttlichen Gnade rechnen, welche die
menschlichen Möglichkeiten wesentlich übersteigen. Das gilt besonders
auch im menschlichen Erkenntnis- und Willensbereich.
Des Weiteren sollte man die Firmung als Sakrament der Mündigkeit nicht
so verstehen, als ob mit seinem Empfang das christliche Mündigsein
schon perfekt gegeben sei, sondern eher so, dass damit der konstitutive
Anfang des christlichen Mündigwerdens als eines geistigen Reifungsprozesses
gesetzt wird, der unter dem ständigen Antrieb des Heiligen Geistes
bis zum Lebensende dauert. Welcher Christ ausgenommen der Heilige
kann schon von sich behaupten, er sei vollauf reif und mündig
im Lebens- und Aktionsbereich des Volkes Gottes? Diese Optik eröffnet
dem Firmsakrament einen erweiterten Wirkungshorizont und eine neue pneumatische
Tiefendimension, indem der Heilige Geist den Firmling, nicht ohne seine
Mitwirkung, in einem kontinuierlichen geistlichen Wachstum dem «Vollalter
Christi» entgegenreifen lässt, wie dies durch das bleibende Firm-Prägemal
als «signum configurativum Christo» angedeutet und gewissermassen
verbürgt wird.
Für die vom Firmsakrament begründete «inchoative»
Mündigkeit genügt nach der Lehre der Kirche zu Recht das Unterscheidungsalter.
Wenn man schon dem Kind nach entsprechender religiöser Unterweisung
die geistige Reife zuschreibt, seinen Herrn und Heiland in der Eucharistie
mit dem nötigen, kindgemässen Glaubensverständnis zu empfangen,
so ist nicht einzusehen, weshalb es nach gründlicher katechetischer
Vorbereitung und begleitet von der göttlichen Gnade zwei oder drei
Jahre später nicht ebenso fähig sein soll, den Heiligen Geist
im Sakrament der Firmung fruchtbringend zu empfangen. Sein göttliches
Persongeheimnis ist dem geistgewirkten Glauben des Kindes nicht weniger
zugänglich als dem Glauben des Erwachsenen. Lässt sich nicht auch
hier das Jesuswort sinngemäss anwenden: «Ich preise dich, Vater,
Herr des Himmels und der Erde, weil du all das den Weisen und Klugen verborgen,
den Unmündigen aber geoffenbart hast.»?
Die Kirche kann sich zugunsten der frühzeitigen Spendung der Firmung
auch auf den vom Konzil von Trient (15451563) formulierten dogmatischen
Grundsatz berufen, wonach die Sakramente die Gnade, die sie enthalten und
bezeichnen, denen mitteilen, die ihr kein Hindernis entgegensetzen («non
ponentibus obicem», vgl. Neuner/Roos Nr. 418). In diesem wichtigen
Grundsatz kommt die Glaubensüberzeugung zum Ausdruck, dass in den Sakramenten
nicht der Mensch, sondern Christus, der Hohepriester, durch den Heiligen
Geist der Hauptwirkende ist. Aufgrund dieser Tatsache spendet die Ostkirche,
wie dies übrigens in den ersten Jahrhunderten auch in der abendländischen
Kirche allgemein üblich war, in ein- und derselben Feier, zusammen
mit der (Kinder-)Taufe zugleich die heilige Firmung, womit die Einheit der
christlichen Initiation überzeugend dokumentiert wird.
Gewiss ist es höchst wünschenswert, dass der Empfänger eines
Sakramentes mit der Absicht, dasselbe zu empfangen, auch Akte des Glaubens
und der Frömmigkeit verbindet und sich so für einen fruchtbaren
Empfang der sakramentalten Gnade disponiert. Dazu ist ein gut unterrichtetes
und in das christliche Glaubens- und Gebetsleben eingeführtes Kind
mit dem Beistand der helfenden Gnade auf seine Weise nicht weniger fähig
als ein Mensch in vorgerücktem Alter. So trifft denn gewiss auch hier
das Herrenwort zu: «Lasset die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht
daran. Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich» (Mt 19,14).
Im Zeitalter des Übergangs von der Volkskirche zur Bekenntniskirche
wird in gut gemeinter Absicht immer mehr die Forderung laut, dass der junge
Mensch angesichts der kirchlichen Pflichten und religiös-sittlichen
Konsequenzen, welche die Firmung mit sich bringt, sich bewusst und frei
für den Empfang dieses Sakramentes entscheide. Dieser Forderung gegenüber
ist zu bedenken, dass der Jugendliche zwar für diesen Entscheid an
sich eher fähig ist als das Kind im Schulalter. Aber hat hier nicht
auch die Entscheidungshilfe der Eltern ihren berechtigten Platz; der Eltern,
die ihr Kind aufgrund ihrer christlichen Verantwortung für sein seelisches
Wohl ja schon taufen liessen? («Wer glaubt und sich taufen lässt,
wird selig werden...» [Mt 16,16]).
So ist es denn nicht mehr als konsequent, wenn die Eltern ihr Kind in Übereinstimmung
mit ihrer vorausgegangenen Option für seine Taufe auch zum Empfang
der Firmung als der «organischen» Ergänzung und Vollendung
der Taufe ermuntern und ihm in kluger Zusammenarbeit mit dem Seelsorger
bzw. Katecheten zu diesem Entscheid verhelfen. Es wäre ein falscher
und gefährlicher Liberalismus, wenn das Kind in einer für sein
Seelenheil so wichtigen Entscheidung unter dem Vorwand, seine Gewissensfreiheit
nicht einzuschränken allein gelassen würde. Die Eltern nehmen
sich auch in profanen Dingen in Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung
die Freiheit, im Interesse des Kindes Entscheidungen zu treffen, für
die es selber noch nicht (ganz) reif ist.
Im religiös und moralisch gefährdeten Umfeld unserer Zeit ist nicht zu übersehen, dass die frühzeitige Firmung der Kinder auch eine intensivere glaubensmässige Betreuung und spirituelle Begleitung der Kinder seitens der Eltern erfordert. Die Kinder tragen heute den Schatz der geistgeschenkten Kindschaftsgnade buchstäblich in «zerbrechlichen Gefässen» (vgl. 2 Kor 4,7) und bedürfen daher eines vermehrten geistigen Schutzes und religionspädagogischer Zuwendung von Seiten der Eltern, Erzieher und Seelsorger. Dasselbe gilt ebenso für die Paten, die ihre freiwillig übernommene Verantwortung gegenüber ihren Schützlingen im Sinne eines aktiven Patronates des guten Beispiels, der betenden, beratenden und helfenden Beistandschaft in erhöhtem Masse wahrnehmen müssten. Wirklich ein ideales, zukunftsträchtiges und verdienstliches Feld für ein engagiertes Laienapostolat (vgl. can. 892)!
Für die Lösung unseres Problems sei nochmals auf Canon 890
verwiesen, wonach die Gläubigen im Hinblick auf die anzustrebende Vollständigkeit
der sakramentalen Struktur des Christseins und der Kirchengliedschaft «verpflichtet
(nicht gezwungen) sind, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen».
Ein solider Vorbereitungsunterricht, der den heute im Allgemeinen so frühreifen
Kindern (siehe Medienkonsum) Sinn und Wesen der Firmung ihrem Fassungsvermögen
entsprechend klar macht und von einer lebendigen Glaubens- und Gebetspraxis
der Eltern begleitet und von der Gnade des Heiligen Geistes befruchtet wird,
dürfte das Kind, wie die Erfahrung zeigt, ohne Schwierigkeit dafür
motivieren, sich freiwillig und freudig für den Empfang der Firmung
zu entschliessen worauf es überdies als (getauftes) Glied der
Kirche ein gutes Recht hat (vgl. can. 96 und 213).
Für den hiefür notwendigen Unterricht dürfte übrigens
das Schulkind leichter erreichbar sein als der Jugendliche im Alter von
17/18 Jahren, der infolge Lehre oder Ausbildung nicht selten ausserhalb
der eigenen Pfarrei wohnt und deshalb auch ein gemeinsamer Unterricht für
ihn erschwert ist. Auch dürfte das Kind im Schulalter für das
Wirken des Heiligen Geistes nicht weniger empfänglich sein als ein
Jugendlicher, der vielleicht schon durch verschiedene religiöse und
moralische Krisen hindurchgegangen ist oder dessen Glaube von einem kirchenfeindlichen
Milieu bedroht ist.
Die Verschiebung der Firmung auf einen späteren Zeitpunkt zieht schliesslich
auch den nicht zu unterschätzenden geistlichen Nachteil nach sich,
dass dem Kind die volle Gnadenausstattung des Christen vorenthalten wird,
und zwar gerade in einer Etappe seiner Entwicklung gemeint ist die
anstehende Pubertät , wo es der göttlichen Gnadenhilfe und
des speziellen Beistandes des Heiligen Geistes mit seinen Gaben und Charismen
besonders bedarf. Weil das Prägemal eines Sakramentes den Empfänger
zu bestimmten geistlichen Handlungen befähigt, gibt es ihm auch ein
gewisses Anrecht auf die helfenden Gnaden, um jene Handlungen gewissenhaft
und gottgefällig zu vollziehen. Das bedeutet konkret für die Firmung,
dass der Empfänger dieses Sakraments seine Mitwirkung vorausgesetzt
mit der nötigen Gnadenhilfe rechnen darf, um seinen «amtlichen»
Auftrag als Kämpfer Christi den Glauben mutig zu bekennen und zu verteidigen
und aktiv am Auf- und Ausbau des Reiches Gottes recht zu erfüllen.
Dass zur Erfüllung dieses Auftrages auch Kinder fähig sind, bestätigen
nicht wenige christliche Heldenmädchen und -knaben aus allen Epochen
der Kirchengeschichte.
Bei der Entscheidung über das richtige, angemessene Firmalter sprechen
theologische und religionspädagogische Gründe und Motive vorwiegend
für einen frühzeitigen Empfang des Firmsakramentes, während
für einen späteren Empfang vor allem anthropologische und psychologische
Argumente ins Feld geführt werden können.
Bei Entscheidungen, bei denen es um geistige übernatürliche Belange
und heilsrelevante Anliegen geht, ist unstreitig den theologischen vor den
anthropologischen Gesichtspunkten und Überlegungen die Priorität
einzuräumen. Geben wir darum den Kindern wie bisher die heilsame Chance,
rechtzeitig durch den Empfang der Firmung die Kraft und Fülle des Heiligen
Geistes zu erlangen! So mag sich denn auch hierin der Psalmvers bewahrheiten:
«Aus dem Mund der Kinder und Säuglinge schaffst du dir Lob, o
Herr» (Ps 8,3).
Pfarrer Dr. theol. Wilhelm Stolz ist geistlicher Begleiter im Kloster Maria der Engel, Wattwil.
Die Kirche: eine missionarische Familie Gottes? ist die Frage, die dieses Jahr im Monat der Weltmission gestellt wird. Beispielhaft wird aufgezeigt, wie die Kirche im Tschad sich bemüht, «Kirche als Familie Gottes» zu werden. Dann wird gefragt, was in der Schweiz zu tun sei, damit unsere Pfarreien und Diözesen zu «Familien» werden, das heisst zu Gemeinschaften, in denen Herzlichkeit, Solidarität, Annahme, Dialog und Vertrauen vorherrschen. Die Missio-Materialien erscheinen Mitte August.
Die Pfarreien und religiösen Gemeinschaften sind zur Bildung einer
Gebetskette für die Menschen im Tschad eingeladen (wie letztes Jahr
mit grossem Erfolg für Haiti): An jedem Tag des Monates Oktober betet
mindestens eine Pfarrei bzw. eine religiöse Institution für den
Tschad, indem sie einen Gottesdienst (Heilige Messe, Andacht, Rosenkranz,
Meditation) speziell gestaltet. Die Liste der betenden Gemeinschaften wird
Missio Ende September in der Schweiz publizieren und auch den Bischöfen
des Tschad zur Kenntnis bringen. Anmeldungen bis Ende August.
Parallel zur Aktion im Oktober-Monat der Weltmission führt das Jugend-
und Kindermissionswerk von Missio zwei eigene Kampagnen durch.
Zusammen mit ihren Partnerorganisationen in Aachen, München und
Wien hat sich Missio Schweiz-Liechtenstein vorgenommen, die Öffentlichkeit
auf das Unrecht, das Kindern durch den Sextourismus angetan wird, aufmerksam
zu machen. Von europäischen Flughäfen aus fliegen bekanntlich
jährlich mehrere Hunderttausend Männer in die «grosse weite
Welt», um dort Sex zu suchen. Sie scheuen sich nicht, auch Kinder
zu missbrauchen. Gleichzeitig soll bekannt gemacht werden, wie sich die
Kirchen in diesen Ländern für den Schutz gefährdeter und
für die Rehabilitation geschädigter Kinder einsetzen.
Missio startete ihre Kampagne zu Sensiblisierung der Öffentlichkeit
am Welttag gegen Kinderprostitution, dem 31. März 2000: In den Flughäfen
München, Wien und Zürich wurden die Fluggäste um ein Zeichen
der Solidarität gegen Kinderprostitution gebeten: Mit Engelsflügeln
am Rücken und mit einer Sofortbildkamera in der Hand haben Missio-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
in den Hallen der Flughäfen nach «Schutzengeln», das heisst
nach Reisenden gesucht, die sich fotografieren liessen und erlaubten, dass
ihr Bild auf eine grosse Plakatwand geklebt wurde. Zusammen mit vorbereiteten
Statements und Fotos von Persönlichkeiten aus Politik (Ruth Metzler),
Gesellschaft (Renato Tosio) und Kirchen (Bischof Amédée Grab)
bildeten die fotografierten Gäste auf der Plakatwand ein «Schutzengel-Heer»
für die geschundenen Kinder. Am selben Tag informierte Missio die Medien
über Bemühungen der Kirche in Asien und andern Kontinenten zum
Schutze und zur Rehabilitation von Kindern.
Dazu kommt nun ab Juni 2000 die Jugend-Aktion «Schutzengel».
Zielpublikum sind Jugendliche ab 15 Jahren (Oberstufe, «Firmung 17plus»)
in Schule und Religionsunterricht und in Gruppenstunden von Jugendstufe
Jungwacht, Blauring, Pfadfinder/Pfadfinderinnen. Dazu sind folgende Materialien
erhältlich: Broschüre «Sextourismus bricht Kinderseelen»,
Werkmappe, Dia-Serie und CD.
Die europäischen Missio-Kinder- und -Jugendwerke haben sich einer breiten «Koalition für die Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten» angeschlossen. Unsere Kinder sollen aufgefordert werden, auf Kriegsspielzeuge bewusst zu verzichten. Als Zeichen der Solidarität mit jenen Kindern, die zum furchtbaren Kriegshandwerk gezwungen sind, werden die Kinder eingeladen, vorhandene Kriegsspielzeuge an Missio einzusenden. Ein Künstler wird daraus eine grosse Friedenstaube bilden. Zu dieser Aktion sind ein Brief an Eltern, ein Brief an Kinder, ein Dossier «Kindersoldaten» und weitere Materialien erhältlich.<1>
1 Anfragen an: Missio, Route de la Vignettaz 48, 1709 Freiburg 9, Telefon 026-4221120, Fax 026-4221124, E-Mail missio@missio