| Schweizerische Kirchenzeitung| Gibt es die Universalkirche? von Bischof Kurt Koch In den öffentlichen Auseinandersetzungen und auch in vielen Begegnungen stelle ich immer wieder fest, dass das Wort «Universalkirche» selbst bei nicht wenigen Katholiken beinahe zu einem Fremd-Wort geworden ist. Die Gründe dafür sind gewiss zahlreich. Ein nicht unwesentlicher Grund dürfte darin liegen, dass sich das durchschnittliche Bewusstsein darauf konzentriert, dass Kirche am konkreten Ort im Mittelpunkt steht, so dass der Einbezug der Kirche am Ort in das grössere Ganze der Kirche und damit ihre universale Dimension weithin ausgeblendet wird. 1. Universalkirche und Konzil unter VerdachtEine unabdingbare Konsequenz ist freilich eine inklusive Sprache, die mir vor allem in der Wahrnehmung der realexistierenden Kirche und im Reden über die Kirche, und zwar auf allen Ebenen, begegnet: Man spricht vom Bistum Basel, vergisst aber den französischsprachigen Jura pastoral. Man redet von der Kirche in der Schweiz, denkt dabei aber nur an die deutschsprachige Situation und meint die romanisch geprägten Bistümer nicht einmal mit. Man redet von der Kirche in Europa, denkt dabei aber nur an den Westen und vergisst, dass die Kirche in Europa, um das von Papst Johannes Paul II. gerne verwendete Bild zu zitieren, mit zwei Lungen, der lateinisch-römischen und der griechisch-byzantinischen, atmet. Man spricht von der katholischen Kirche und meint nur den «Sonderfall Schweiz» und nimmt in einem kirchlich abgewandelten SVP-Europaaffekt die Universalkirche nur als Belastung und nicht als Bereicherung wahr. Man redet schliesslich von der Weltkirche und hat dabei nur die römisch-katholische Kirche im Blick, indem man die Orientalischen katholischen Schwesterkirchen aus dem ekklesialen Bewusstsein verdrängt. Solches Reden über die Kirche, die das Ganze zwar meint, aber es nur für einen Teil in Anspruch nimmt, ist genauso inklusiv wie die geschlechtlich geprägte Sprache, die nur die Brüder meint und dabei die Schwestern mitmeint. Die in der Kirche heute fein entwickelte Sensibilität für die sprachliche Ungleichbehandlung der Geschlechter geht aber merkwürdigerweise nur selten einher mit dem Sensorium für die inklusive Sprache auf anderen Gebieten, vor allem im Reden über die Kirche, das nur einen Teil explizit nennt und andere Teile (wenn es gut geht) mitmeint. Diese inklusive Sprache ist ein deutlicher Indikator dafür, dass das Bewusstsein, zu einer universalen Kirche zu gehören, heute immer mehr zu verdunsten droht. Symptomatisch für diese in der Kirche in der Schweiz weit verbreitete Tendenz sind Aussagen der Initiantin der Erklärung «zu drängenden seelsorgerlichen Fragen», die die staatskirchenrechtliche Institution der Synode in der Bistumsregion Luzern im Spätherbst 2003 an die Adresse der Schweizer Bischöfe beschlossen hat und in der die bekannten Postulate der Abschaffung der Zölibatsverpflichtung für die Priester und die Einführung der Priesterweihe auch für Frauen wiederholt werden. Gemäss einem Interview erwartet die Initiantin von den Schweizer Bischöfen die Bereitschaft, «sich gegen das Lehramt für die Menschen zu entscheiden»1, was nichts anderes heissen kann als, dass die Bischöfe die Postulate der Synode im Alleingang erfüllen sollen. Auf die Antwort der Schweizer Bischöfe, die angesprochenen Fragen könnten nur in Verbindung mit der Universalkirche angegangen werden, entgegnete die Initiantin sogar, für sie sei die Universalkirche nur ein Konstrukt, das es für sie ohnehin nicht gebe2. Angesichts solcher Behauptungen kann es nicht erstaunen, dass jeder Hinweis von Bischöfen auf die Universalkirche sofort als Ausrede abgetan wird. Selbst für diejenigen Katholiken, für die die Universalkirche noch eine Realität ist, ist sie weithin mit negativen Assoziationen verbunden. Dies zeigt sich vor allem daran, dass viele Katholiken lehramtliche Äusserungen, die aus Rom kommen, ablehnen und zurückweisen, ohne sie gelesen und sich mit ihnen auseinander gesetzt zu haben. Allein das Faktum, dass sie vom Lehramt stammen, löst sofort die Einstellung des Widerspruchs und des Widerstandes aus. Solche Reaktionen sind freilich symptomatisch für den in der heutigen Gesellschaft weithin feststellbaren Formalismus in den Auseinandersetzungen: Was ein Mensch denkt, interessiert eigentlich nicht. Über dessen Denken ist das Urteil vielmehr bereits gefällt, sobald man es einer entsprechenden formalen Kategorie wie konservativ oder progressiv, fundamentalistisch oder revolutionär zuordnen kann. Die Zuordnung zu einem formalen Schema erscheint als ausreichend, um die Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Denkens des betreffenden Menschen unnötig zu machen. Eine solche Unkultur des Dialogs und der Kommunikation in der heutigen Öffentlichkeit wird keineswegs besser, wenn auch im kirchlichen Leben der reine Formalismus des Urteilens über der inhaltlichen Auseinandersetzung steht. Dass dieser Primat des Formalen über dem Inhaltlichen auch in der Kirche festgestellt werden muss, stellt freilich ein alarmierendes Phänomen dar. Angesichts solcher Erscheinungen ist es an der Zeit, auf dem Hintergrund des Kirchenverständnisses des Zweiten Vatikanischen Konzils in Erinnerung zu rufen, warum für die katholische Sicht der Kirche die Universalkirche grundlegend und unaufgebbar ist3 und warum katholische Bischöfe nur in Gemeinschaft mit der Universalkirche handeln können. Diese Unaufgebbarkeit gilt natürlich auch im Blick auf das Papsttum. Dass sich nämlich die weit verbreitete Skepsis gegenüber der Universalkirche in der Skepsis gegen den Papst potenziert, ist nur konsequent. Wenn es keine Universalkirche gibt, dann macht auch das Papsttum keinen Sinn; und wenn die Universalkirche nur ein Konstrukt ist, dann kann auch das Papsttum letztlich nur einen absurden Anspruch vertreten. Das Petrusamt und seine Verantwortung kann es allein deshalb geben, weil es ihm voraus Universalkirche gibt. Wenn es keine Universalkirche gibt, dann wäre ferner das intensive Ringen des Zweiten Vatikanischen Konzils um das rechte und gesunde Zueinander von Episkopat und Primat, von Bischofskollegium und Papstamt4, ein akademisches Glasperlenspiel gewesen. Das grosse Thema des vergangenen Konzils und vor allem seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche war aber das Zu- und Ineinander von Ortskirchen und Universalkirche, das das Konzil mit der Basisformel zum Ausdruck gebracht hat, dass «die eine und einzige katholische Kirche» «in den Einzelkirchen und aus ihnen besteht»5. Die Infragestellung oder gar Leugnung der Existenz der Universalkirche verrät insofern, wie defizitär die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils in unseren Breitengraden ist. Ausgerechnet jene Katholiken, die uns Bischöfe immer wieder verdächtigen, hinter das Zweite Vatikanische Konzil zurückgehen zu wollen, dokumentieren, wie wenig Ahnung sie selbst vom Inhalt dieses Konzils haben. Jedenfalls ist immer wieder jener recht selektive Umgang mit dem Konzil festzustellen, den der Pastoraltheologe Hubert Windisch sehr zutreffend analysiert hat: «Nicht selten kann man feststellen, dass das Konzil als Legitimierungsfluchtpunkt für persönliche pastorale Anschauungen herhalten muss, ohne dass es für die jeweilige (selbstrechtfertigende) Ausbeutung eine Grundlage bietet. Die Texte des Konzils sind inzwischen, wie vormals die Bibel, zum Steinbruch für private Seelsorgekonzepte geworden. Parallel zur täglichen Einkaufspraxis wählt man aus dem Regal lehramtlicher Texte das aus, was gefällt wie im Selbstbedienungsladen.»6 Wie bewegend die Frage nach dem rechten Verhältnis von Ortskirchen und Universalkirche und insofern nach dem Erbe des Zweiten Vatikanischen Konzils auch heute ist, lässt sich daran ablesen, dass über diese Frage noch jüngst sogar ein innerkurialer Disput zwischen den Kardinälen Walter Kasper und Joseph Ratzinger stattgefunden hat, der freilich zu einer weit reichenden Annäherung der Standpunkte führen konnte.7 Die tendenzielle Ausblendung dieses Erbes des Konzils in unseren Breitengraden weist demgegenüber auf ein noch viel tiefer liegendes Problem in der heutigen kirchlichen Auseinandersetzung hin.2. Reformiertes Kirchenverständnis?Das Kernproblem in der kirchlichen Situation in der Schweiz liegt nach meiner Wahrnehmung darin, dass im durchschnittlichen kirchlichen Bewusstsein von heute nicht das katholisch-konziliare Kirchenverständnis wegleitend ist, sondern die bewusste oder unbewusste Orientierung an der reformierten Sicht der Kirche. Das reformierte und auch evangelische Kirchenverständnis hat seinen eindeutigen Schwerpunkt und gleichsam sein Gravitationszentrum in der konkreten einzelnen Gemeinde. In dieser Sicht ist die Kirche Jesu Christi die konkrete, um Wort und Sakrament versammelte Gottesdienstgemeinde. Dass die Gemeinde die prototypische Realisierung von Kirche ist, hat beispielsweise das vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) publizierte «Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen» mit dem Titel «Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis» dahingehend ausgesprochen, dass die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche «notwendig in Gestalt von einzelnen Gemeinden» existiert, «die die primäre Verwirklichung der katholischen Kirche sind». Selbstverständlich stehen diese einzelnen Gemeinden miteinander im Austausch. Der übergemeindliche oder gar universalkirchliche Aspekt ist insofern zwar implizit irgendwie vorhanden, freilich nur marginal und theologisch unterbelichtet. So sind beispielsweise die lutherischen oder reformierten Weltbünde eben Bünde von Kirchen, aber nicht selbst Kirche, höchstens auf dem Weg vom Kirchenbund zur Kirchengemeinschaft. In dieser Ausblendung oder zumindest Unterbelichtung des universalkirchlichen Aspektes des Kircheseins dürfte auch der eigentliche Grund liegen, warum evangelisches und reformiertes Kirchenverständnis keine allgemein anerkannte Theologie des Bischofsamtes und schon gar keine Theologie eines universalkirchlichen Amtes kennt, wie die römisch-katholische Kirche dieses im Petrusamt des Bischofs von Rom realisiert sieht. Diese Frage stellt sich im evangelischen Kirchenverständnis im Grunde gar nicht. Wenn nämlich in der konkreten Einzelgemeinde die entscheidende Vollzugsgestalt von Kirche gesehen wird, dann ist auch das Amt des Gemeindepfarrers der Prototyp des kirchlichen Amtes überhaupt. Nach evangelischem Kirchenverständnis sind deshalb Pastoren- und Bischofsamt theologisch identisch und nur funktional unterschieden: «Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis Pastorenamt in kirchenleitender Funktion.»8 Was das Papstamt betrifft, hat bereits Melanchthon in seinem berühmt gewordenen Zusatz zu den Schmalkaldischen Artikeln betont, es könnte unter bestimmten Bedingungen nach «menschlichem Recht» um des Friedens willen möglich sein, es sei aber für die Kirche keinesfalls notwendig. Diese Konzentration auf die einzelne Gemeinde ist auch in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz weithin wirksam geworden. Diese Entwicklung ist dabei massgeblich gefördert worden durch das Faktum, dass die katholische Kirche mit denselben staatskirchenrechtlichen, den staatlichen Verhältnissen völlig nachgebildeten Strukturen lebt wie die reformierten Kirchen. Während diese staatskirchenrechtlichen Systeme freilich bei den reformierten Kirchen stimmig sind, weil sie mit dem reformierten Wesen der Kirche identisch sind, stehen sie in der römisch-katholischen Kirche zumindest in einer grundlegenden Spannung zur konziliaren Sicht der Kirche.9 Es ist dabei vor allem das Prinzip der Kirchgemeindeautonomie (mit dem freilich die staatskirchenrechtlichen Systeme stehen oder fallen), das Bischof Peter Henrici mit Recht als den «grössten Hemmschuh für die Kirche in der Schweiz» beurteilt hat10 und das dazu verführen kann, diese Autonomie der Kirchgemeinde nicht nur im ökonomischen Bereich zu sehen, sondern sie auch auf das kirchliche Handeln und das Glaubensleben zu übertragen. «Autonomie der Kirchgemeinde» ist ein helvetisch-demokratisches, aber nicht ein katholisch-konziliares Prinzip. Dass die staatskirchenrechtlichen Kirchgemeinden in finanzieller Hinsicht autonom sind, mag zur Not noch angehen, wiewohl sich Finanz- und Pastoralverantwortung nicht trennen lassen.11 Völlig gefährlich wird es aber dort, wo eine Pfarrei sich auch in kirchlicher Hinsicht als autonom versteht. Denn eine Pfarrei ist nur dann eine Gemeinde der katholischen Kirche und damit eine über das Vereinswesen hinausgehende belangvolle Wirklichkeit, wenn sie nicht autonom, nicht in sich geschlossen ist.12 Das Kirchesein einer Pfarrei beruht vielmehr darauf, dass sie im Ganzen der Kirche steht; nur so ist sie katholisch. Eine Pfarrei ist Kirche in der Kirche allein dadurch, dass sie in die Bistumskirche und darüber hinaus in die weltweite Universalkirche hinein glaubt und lebt. Insofern muss der heute beliebte pastoraltheologische Grundsatz, dass sich Kirche in der Gemeinde realisiert, notwendigerweise mit dem anderen ergänzt werden, dass sich das Kirchesein aber nicht in der Gemeinde erschöpfen kann und darf. Eine Pfarrei verdient nur dann die Ehrenbezeichnung «katholisch», wenn sie ein prinzipiell offener Ort ist: offen für andere Gemeinden, offen für das Bistum und offen für die universale Kirche, und zwar im Geben wie im Empfangen. Gerade in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz ist die Erinnerung daran nicht unwichtig, dass bereits Paulus zwischengemeindliche Gemeinschaft und Solidarität einfordert, die auch die materielle Unterstützung anderer Gemeinden einschliesst13. Hier liegt beispielsweise der tiefe Sinn der Organisation der auf dem Apostelkonzil vereinbarten «Kollekte» der heidenchristlichen Gemeinden für die Urgemeinde in Jerusalem. Diese Geldsammlung war nicht nur eine karitative Aktion zugunsten der Urgemeinde, sondern vor allem eine Zeichenhandlung, um sowohl das Wissen der neu gegründeten Gemeinden um ihre Zugehörigkeit zur Urgemeinde in Jerusalem sichtbar und glaubwürdig zu machen als auch die vorbehaltlose Akzeptanz der paulinischen Missionsgemeinden durch die Urgemeinde zum Ausdruck zu bringen. Von daher versteht es sich von selbst, dass kirchliche Gemeinschaft zwischen den Gemeinden über die materielle Solidarität hinausgeht und tief in die Spiritualität der Gemeinschaft hineinreicht. In diesem Sinne erinnert Paulus die unter vielgestaltigen Drangsalen leidenden Thessalonicher daran, dass sie in ihrem Leiden für das Evangelium «die Gemeinden Gottes in Judäa nachahmen, die dasselbe erleiden wie wir von euren eigenen Landsleuten» (1 Thess 2,14f.). In dieser starken Zumutung des Apostels kommt zum Ausdruck, dass es zur Berufung der christlichen Gemeinden gehört, sich nicht voneinander zu isolieren, sondern untereinander auf allen Ebenen Gemeinschaft zu bilden, die der Zugehörigkeit zur einen Kirche Jesu Christi entspricht. Solche Überwindung gemeindlicher «Autonomie» ist ein vitaler Ausdruck des Glaubens und ergibt sich aus der gemeinsamen Anteilhabe aller Getauften an der Gnade Jesu Christi.3. Das Bischofsamt als Bindeglied der Katholizität der KircheSolche kirchliche Gemeinschaft zwischen den christlichen Gemeinden zu ermöglichen und zu fördern, ist die vornehmliche Aufgabe der Apostel in der neutestamentlichen Zeit und der Bischöfe als die Nachfolger der Apostel in der heutigen Zeit. Von daher wird auch nachvollziehbar, dass das Zweite Vatikanische Konzil unter «Ortskirche» in allererster Linie nicht die Pfarrei, sondern die Bistumskirche versteht. Das Bistum ist das elementare Lebens- und Ordnungsprinzip der römisch-katholischen Kirche, das in der Geschichte bereits früh greifbar ist und sich bis auf den heutigen Tag konsequent durchgehalten hat. Ein Bistum ist dabei, wie das Kirchenrecht im Anschluss an das Konzil festlegt, «der Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden anvertraut ist»: Indem die Diözese «ihrem Hirten anhängt und von ihm durch das Evangelium und die Eucharistie im Heiligen Geist zusammengeführt wird, bildet sie eine Teilkirche, in der die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig ist und wirkt»14. Unsere Kirche ist somit eine weltweite Kirche, die in und aus den verschiedenen Ortskirchen besteht, die Bistümer genannt werden. Und der Bischof ist Bindeglied zwischen der seiner Leitungsverantwortung anvertrauten Ortskirche und den anderen Ortskirchen auf der weiten Welt. Auch diese konziliare Sicht des Bischofsamtes ist in unseren Breitengraden weithin nicht rezipiert worden. Wenn das Sensorium für die Bistumskirche (noch) vorhanden ist, wird das Bischofsamt nicht selten nur noch halbiert wahrgenommen.15 Wie oft habe ich in den acht Jahren meines bischöflichen Dienstes hören müssen, ich solle endlich Bischof von Basel werden; und damit war gemeint, ich solle das Bistum als so autonom betrachten, wie sich offensichtlich einzelne Pfarreien als autonom verstehen. Man sieht im Bischof bloss noch den Leiter seiner Ortskirche. Die einzige Aussage über das Bischofsamt, die man vom Zweiten Vatikanischen Konzil zu kennen scheint, ist diejenige, dass die Bischöfe nicht «Stellvertreter der Bischöfe von Rom» sind. In der Tat hat das Konzil eine Neubewertung des Bischofsamtes eingeleitet und betont, dass die Bischöfe «eine ihnen eigene Gewalt inne»haben und «in voller Wahrheit Vorsteher des Volkes» heissen, das sie leiten: «Folglich wird ihre Gewalt von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz genommen.»16 Weithin in Vergessenheit geraten ist heute aber die weitere Betonung des Konzils, dass ein Bischof nur Leiter seiner Ortskirche sein kann, wenn er eingebunden ist in das weltweite Kollegium der Bischöfe. Dieser kollegiale Charakter des Bischofsamtes ist grundlegend für die ganze Kirche. So wie man nie allein Christ wird, so wird man auch nicht allein Priester. Das Priesteramt kann vielmehr nur in der vom Bischof geleiteten Gemeinschaft der Priester existieren. Denn die Priesterweihe bedeutet elementar die Aufnahme in das Presbyterium eines Bischofs. Genauso verhält es sich mit dem Bischofsamt, das nur möglich ist in der Einheit des Bischofskollegiums. Das Zweite Vatikanische Konzil redet deshalb von zwei gleichursprünglichen Dimensionen des Bischofsamtes, nämlich von der Gliedschaft des Bischofs im weltweiten Bischofskollegium und von seinem Hirtendienst in der Ortskirche: «Die kollegiale Einheit tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielfalt von Bischöfen und Gläubigen. Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament für die Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind.»17 Wie eine Pfarrei nur dann katholisch ist, wenn sie in den Glauben der Bistumskirche hineinglaubt, so ist auch ein Bistum nur katholisch, wenn es über sich hinausblickt in das Ganze der kirchlichen Gemeinschaft hinein. Für diese Einheit aller einzelnen Ortskirchen untereinander und zugleich mit dem apostolischen Ursprung der Kirche haben die Bischöfe in der Gemeinschaft mit dem Petrusnachfolger gerade zu stehen und diese Einheit zu verkörpern. Diese grundlegende Sicht des Zweiten Vatikanischen Konzils kommt sichtbar zum Ausdruck in der Feier der Eucharistie bei der Erwähnung des jeweiligen Ortsbischofs und des Papstes als des Bischofs von Rom im eucharistischen Hochgebet. Diese liturgische Praxis ist gerade nicht eine belanglose Äusserlichkeit oder eine unter Umständen auch zu vernachlässigende Nebensächlichkeit; sie zeigt vielmehr ausdrücklich, dass wahrhaft die eine Eucharistie Jesu Christi gefeiert wird, die zu empfangen nur in der einen Kirche möglich ist. Diese liturgische Praxis ist «Ausdruck der Communio, innerhalb derer die einzelne eucharistische Feier von ihrem innersten Wesen her sinnvoll ist»18; und sie ruft in Erinnerung, dass man die Eucharistie nur mit dem einen Christus und folglich mit der ganzen Kirche oder dass man sie überhaupt nicht feiern kann.Das Kollegium der Bischöfe als Bild der Universalkirche Eröffnungsgottesdienst der 10. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Jubiläumsjahr 2000 (Foto CPP/CIRIC).4. Universalkirchliche Dimension der SakramenteVon der Eucharistie und überhaupt von den Sakramenten her kann man verstehen, was Universalkirche ist. Denn es ist kein Zufall, dass die Dogmatische Konstitution über die Kirche auf die Frage, was die Universalkirche ist und wo und wie sie lebt, dadurch antwortet, dass sie von den Sakramenten spricht.19 In besonderer Weise gilt dies von den christlichen Grundsakramenten der Taufe und der Eucharistie. Von ihnen her erschliesst sich am deutlichsten die Universalität und Katholizität der katholischen Kirche. Das zweifellos universalste Sakrament der Kirche ist die Taufe, in der der einzelne Mensch in die Kirche aufgenommen wird, die in vielen Völkern lebt.20 Die Taufe kann deshalb nicht aus der einzelnen Gemeinde heraus kommen, in der Taufe öffnet sich vielmehr das Tor zur einen Kirche. Die Taufe ist folglich sehr viel mehr als eine ortsgemeindliche Sozialisation, wie es etwa in Taufankündigungen heisst: «Wir haben ... in unsere Gemeinde aufgenommen.» Die Taufe ist vielmehr Aufnahme in die universale Kirche auf dem Weg der Aufnahme in die konkrete Gemeinde. Dies hat vor allem zur Konsequenz, dass, wo immer ein Mensch getauft worden ist, er, wenn er seinen Wohnort wechselt, in jeder anderen Ortsgemeinde zuhause ist und sich gerade nicht neu taufen lassen muss, wie es der Überbetonung der Gemeindeautonomie wohl entsprechen würde. Wer in Venedig, in Lissabon, in Madrid oder in Sarajevo getauft worden ist, ist in jeder anderen Ortskirche in gleicher Weise zuhause wie in seiner Taufkirche. Denn Mitglied dieser einen Kirche wird man allein aufgrund der Taufe und keineswegs durch Vorweisen irgendeiner nationalen Identitätskarte oder gar aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten bürgerlichen Gemeinde. In der Taufe liegt auch der tiefste Grund dafür, dass es in der Kirche prinzipiell keine Aufteilung in Einheimische und Ausländer geben kann. Der Begriff des «Ausländers» ist tauftheologisch vielmehr als eine unkatholische Kategorie einzustufen. In der Kirche kann es prinzipiell nur getaufte Christen und Christinnen geben. Denn die Taufe impliziert das Aufgebrochenwerden «auf den einen am Kreuz für uns geöffneten Leib Christi hin (vgl. Eph 2.16), in den wir (und die anderen) durch den einen Geist hineingetauft wurden (1 Kor 12,13)... und dessen Glieder wir geworden sind was nicht zu verwechseln ist mit der Mitgliedschaft in einer Ortskirche»21. Eine ebenso universale und im ursprünglichen Sinn katholische Dimension eignet der Feier der Eucharistie, durch die die Kirche lebendig erhalten wird. Die Eucharistie entsteht genauso wenig wie die Taufe aus der lokalen Gemeinde heraus und kann unmöglich in ihr enden. Dann wäre sie nichts anderes als Sonderbrot einer Pfarrei oder einer Ortskirche. Wenn aber Christus in der Eucharistie uns seinen Leib schenkt und uns so zu seinem Leib umgestaltet, dann bedeutet die Feier der Eucharistie für jede Pfarrei und für jede Ortskirche deren Einbeziehung in den einen Christus und damit auch das Einswerden aller Kommunizierenden in der universalen Communio der Kirche. Die Eucharistie kann niemals die Privatfeier eines Ortes sein, sondern trägt stets das Kennzeichen des Gesamtkirchlichen und Universalen an sich. Gewiss wird die Eucharistie an einem konkreten Ort gefeiert; sie ist aber immer zugleich universal. Eucharistie ist deshalb nur in der apostolischen Tradition und damit in der Gemeinschaft mit der universalen Kirche möglich. Es ist in ökumenischer Sicht höchst erfreulich, dass die ortskirchliche und universalkirchliche Communio der Eucharistie auch von Theologen aus der reformatorischen Tradition immer deutlicher wiederentdeckt wird. So betont beispielsweise der Münchener evangelische Theologe Gunther Wenz, dass jede Gottesdienstgemeinde ihrem Wesen nach «mit einem universalkirchlichen Bezug unveräusserlich verbunden» ist und dass folglich die Kirche als congregatio sanctorum zugleich Gemeinschaft aller Gläubigen ist.22 Wenz spricht sogar von einer «Selbsttranszendenz», die zum Wesen jeder konkreten Gemeinschaft von Christen «elementar hinzugehört». Eine regionale Kirchengemeinschaft kann deshalb ihre Einheit nur wahren, wenn sie sich nicht in sich selbst verschliesst, «sondern aus ist auf eine überregional-ökumenische Einigkeit der Christen»23. Wäre es nicht an der Zeit, dass wir in der katholischen Kirche die universalkirchliche Dimension wenigstens von evangelischen Theologen wieder neu lernen würden? In den christlichen Grundsakramenten von Taufe und Eucharistie sind Ortskirchen und Universalkirche immer schon unlösbar miteinander verbunden. Dies sichtbar darzustellen und zu garantieren, ist der eigentliche Sinn des ordinierten Amtes des Bischofs und des Priesters in der katholischen Kirche. Dass die Feier der Eucharistie der Vorsteherschaft durch den bischöflichen und priesterlichen Dienst bedarf, ist gerade darin begründet, dass keine Gemeinde sich die Eucharistie selber geben kann, sondern dass sie sie nur von Christus empfangen kann durch die Vermittlung der einen Kirche. Hier liegt der tiefste Grund, dass es keinen Gegensatz zwischen Ortskirche und Universalkirche geben kann. Wie der Priester nur Priester ist als Mitglied des Presbyteriums, so ist der Bischof auch nicht als einzelner Bischof, sondern nur durch die Zugehörigkeit zum weltweiten Kollegium der Bischöfe. Deshalb hat er auf der einen Seite in seiner Ortskirche die eine universale Kirche zu repräsentieren und baut er auf der anderen Seite gerade dadurch die eine universale Kirche auf, dass er die ihm anvertraute Ortskirche aufbaut.24 Wenn man bedenkt, dass für die unlösbare Verbindung von Ortskirche und Universalkirche das ordinierte Amt steht, beginnt man auch das Ungeheuerliche in der Zumutung an die Bischöfe in der Schweiz zu erahnen, gerade bei der Ausgestaltung des ordinierten Amtes oder bei der Änderung der Weihevoraussetzungen einen von der Universalkirche losgelösten Sonderweg zu gehen, statt diese Frage in der Gemeinschaft der universalen Kirche zu besprechen. Diese in der Kirche in der Schweiz immer wieder erhobene Forderung ist nichts anderes als die Quadratur des Kreises und läuft auf die Einladung zu einer Spaltung der Ortskirche von der Universalkirche, freilich auch der Ortskirche selbst hinaus. Wenn die Initiantin der Erklärung der Luzerner Synode den Bischöfen sogar zumutet, «sich gegen das Lehramt und für die Menschen zu entscheiden» und dabei «nach ihrem besten Wissen und Gewissen zu handeln», dann wird ein Bischof, der in Treue zum Zweiten Vatikanischen Konzil seinen Dienst versteht und vollzieht, nur antworten können, dass sein Gewissen eine solche heillose und das tiefste Wesen der Kirche angreifende Alternative nicht kennen kann.5. Universalkirchliche und ortskirchliche Verfassung der KircheAngesichts solcher Tendenzen in der heutigen Kirche erweist es sich als überfällig, die eigentümliche und unverwechselbare theologische Verfassungsstruktur der katholischen Kirche, wie sie das Zweite Vatikanische Konzil eindringlich gelehrt hat, in Erinnerung zu rufen. Wenn die «eine und einzige katholische Kirche» «in den Einzelkirchen und aus ihnen besteht»25, dann ist die katholische Kirche am ehesten mit einer Ellipse mit zwei Brennpunkten Einheit der Universalkirche und Vielheit der Ortskirchen zu vergleichen. Dabei sind die Einheit der Universalkirche und die Vielheit der einen Kirche in den vielen Ortskirchen gleichwesentlich. Die Kirche ist deshalb weder allein universal noch nur lokal. Sie ist vielmehr beides zugleich, nämlich ortskirchlich wie universalkirchlich und damit episkopal und papal zugleich verfasst. Für diese eigentümliche Verfassungsstruktur der katholischen Kirche gibt es in keiner staatlichen Verfassung Analogien, auch nicht im helvetischen Modell von Gemeinden, Kantonen und Bund, wie freilich die bei uns vorhandenen staatskirchenrechtlichen Systeme vor allem auf gemeindlicher und kantonaler Ebene leicht insinuieren könnten. Bei einem derart komplexen Gebilde, wie es die katholische Kirche ist, braucht es eine besondere Sorgfalt, dass nicht der eine Pol verabsolutiert wird, so dass der andere Pol von ihm aufgesogen zu werden droht. Dies ist freilich dort der Fall, wo entweder die Universalkirche als in sich losgelöst über den Ortskirchen schwebend oder nur als blosses theologisches Konstrukt betrachtet wird, oder wo die Ortskirchen gleichsam nur noch als «Masken» der einen Universalkirche gesehen werden. Die erste Gefahr ist dort gegeben, wo die an sich legitime Eigenständigkeit der Ortskirchen derart überpointiert wird, dass ein teilkirchlicher Föderalismus oder gar ein nationalkirchlicher Partikularismus und Separatismus wirksam wird. Die Universalkirche wird dann, wenn überhaupt, nur noch als nachträgliche Summe beziehungsweise Konföderation von Teilkirchen wahrgenommen, die sich gerne national identifizieren. Wird in der Universalkirche aber nichts anderes mehr gesehen als der nachträgliche Zusammenschluss von in sich völlig subsistierenden Ortskirchen im Sinne eines organisatorischen Dachverbandes, dann macht sich schnell ein gefährlicher Partikularismus breit, der sich gerne in antirömischen Affekten Luft macht. In Vergessenheit gerät damit vollends, dass die katholische Kirche ihrer innersten Natur nach übernational ist, wie Kardinal Christoph Schönborn mit Recht betont: «Auf alle Menschen und alle Völker ausgerichtet, ist sie offen für alle, kennt sie keine Rassenschranken und Klassengrenzen. Der Gedanke einer Nationalkirche ist ein Widerspruch in sich.»26 Jede Ortskirche ist bei aller Eigenständigkeit immer auch Teilkirche innerhalb der universalen Kirche. Sie ist von vorneherein eingewiesen in eine lebendige Communio und in einen ebenso bereichernden Austausch mit anderen Ortskirchen, um in sich selbst die grössere Weite und bunte Fülle der Universalkirche aufzunehmen und um umgekehrt ihren authentischen Beitrag in die Universalkirche einzubringen. Die zweite Gefahr ist dort wirksam, wo die katholische Kirche derart emphatisch als Weltkirche wahrgenommen wird, dass die verschiedenen Ortskirchen nur noch als Unterabteilungen, gleichsam als Filialen der Universalkirche verstanden werden. Dabei handelt es sich um jenes Phänomen, das wir als weltkirchlichen Zentralismus, beziehungsweise Globalismus zu bezeichnen pflegen. Damit droht die grossartige Wiederentdeckung des Zweiten Vatikanischen Konzils in Vergessenheit zu geraten, dass die Universalkirche keine Superkirche ist, deren Teilkirchen lediglich Provinzen wären. Die Ortskirchen sind nicht unterste Verwaltungsbezirke, sondern lebendige Zellen, in denen der ganze Organismus der Kirche lebt. Der ortskirchliche Föderalismus und der weltkirchliche Globalismus sind die hauptsächlichen Gleichgewichtsstörungen in der kirchlichen Realität der Gegenwart. Kardinal Walter Kasper hat dabei sensibel beobachtet, dass sich beide Phänomene gegenseitig fördern und kräftig unterstützen.27 Auf der einen Seite kann der weltkirchliche Zentralismus pastoralen Wildwuchs in Teilkirchen provozieren, der auf der anderen Seite den Zentralismus nicht nur wiederum auf den Plan ruft, sondern auch legitimiert. Ist es nicht höchste Zeit, diese wechselseitigen Folgewirkungen von teilkirchlichem Föderalismus und weltkirchlichem Zentralismus zu durchschauen, statt nur das eine Phänomen wahrzunehmen und vom anderen abzulenken? Es wird gewiss nicht in die Zukunft führen, wenn die Ursache unerfreulicher Entwicklungen nur im Phänomen des römischen Zentralismus gesucht wird und diese Anklage bloss als Adamsfeigenblatt für die eigene Blösse eines nationalkirchlichen Föderalismus dient. In die Zukunft weist vielmehr nur die Wiederherstellung eines gesunden Gleichgewichts zwischen der Vielheit der Ortskirchen und der Einheit der Universalkirche, zu dem auch das geduldige Aushalten und Austragen von Spannungen auf allen Ebenen gehört. Nicht das heute weithin vorherrschende Denken in platten Alternativen entweder ein starker Papst oder starke Bischöfe oder umgekehrt ist zukunftsweisend, sondern nur der vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewiesene Weg, der darum weiss, dass wir in der Kirche einen starken Papst und starke Bischöfe zugleich brauchen, der von der Gleichwesentlichkeit und wechselseitigen Immanenz von Universalkirche und Ortskirchen ausgeht und der die Kirche als Gemeinschaft von Kirchen, als communio ecclesiae et ecclesiarum verstehen und erfahren lässt.28 Dies bedeutet konkret, dass auf der einen Seite die Ortskirchen nicht lediglich Provinzen der Universalkirche sind, dass aber auf der anderen Seite die Universalkirche keine Konföderation von Teilkirchen und keine organisatorische Superstruktur ist, sondern die notwendige Gestalt der Einzigkeit Jesu Christi und seiner Kirche in der Vielheit der Ortskirchen. Nimmt man die elliptische Struktur der katholischen Kirche ernst, dann muss man mit dem Erfurter Bischof Joachim Wanke urteilen: «Die Teilkirchen sind nicht einfach Dependenzen einer römischen Zentrale und die Bischöfe sind nicht einfach Unterbischöfe des Papstes, wiewohl dieser , aber übrigens als Bischof (!) von Rom inmitten seiner bischöflichen Brüder, nicht losgelöst von ihnen nach katholischem Verständnis der Einheitspunkt für das Bischofskollegium sein muss, ohne den dieses zerfallen würde.»29Die Universalkirche in Europa im ökumenischen Gespräch Kardinal Miloslav Vlk und Metropolit Jeremias unterzeichnen für den Rat der Europäischen Bischofskonferenzen und die Konferenz Europäischer Kirchen in der Thomaskirche zu Strassburg die Charta Oecumenica (Foto P. Thebault/CIRIC).6. Kirchliche Notwendigkeit des PapstamtesMit diesem letzten Hinweis ist deutlich geworden, dass das Papstamt notwendig zum Wesen der katholischen Kirche gehört. Was der Bischof auf der regionalen Ebene der Kirche ist, nämlich Bindeglied der Katholizität, dies repräsentiert auf der universalen Ebene der Papst. Sein Dienst richtet sich in besonderer Weise auf die Einheit der Communio der Bischöfe, wobei dieser Dienst die Verantwortung der Bischöfe nicht aufhebt, sondern ihr zugeordnet ist. Bischofsamt und Papstamt verhalten sich dabei in gleicher Weise wie Ortskirchen und Universalkirche. Aufgrund der wechselseitigen Immanenz von Universalkirche und Ortskirchen bedeutet dies konkret, dass auf der einen Seite der Episkopat in der Universalkirche präsent ist und dass auf der anderen Seite der Primat des Papstes in jeder Ortskirche gegenwärtig ist. Beide sind sich so gegenseitig innerlich, dass sie weder voneinander ableitbar noch aufeinander reduzierbar sind. Beide tragen vielmehr den authentischen Sinn von Kirche als communio ecclesiae et ecclesiarum in sich und dienen dem glaubwürdigen Zusammenspiel von katholischer Einheit und apostolischer Vielfalt. Die Notwendigkeit des Papstamtes in der katholischen Kirche lässt sich aber auch bereits geschichtlich einsichtig machen, wie einige Beispiele dokumentieren können: Die Entwicklung der Orthodoxen Kirchen mit ihrem forcierten Prinzip der Autokephalie und der mit ihm verbundenen Nationalismen zeigt, dass ohne ein wirksames Papsttum auch der römisch-katholischen Kirche das gleiche Schicksal beschieden gewesen wäre: Ohne das Papsttum wäre auch sie schon längst in verschiedene Nationalkirchen zerfallen. Wie oft hat ferner die Verbindung mit der Universalkirche einzelne Ortskirchen auch vor einer übermässigen Anpassung an den herrschenden Zeitgeist verschont. Man kann sich beispielsweise fragen, ob es nicht die Bindung an die Universalkirche gewesen ist, die die katholische Kirche in Deutschland während des Dritten Reiches vor ähnlichen schwerwiegenden Identitätsgefährdungen bewahren konnte, wie sie die evangelische Christenheit durchmachen musste. Auch das Bistum Basel kann als geschichtliches Beispiel dienen. Ohne die Hilfe der Universalkirche wäre seine Neuerrichtung im Jahre 1828 wohl kaum möglich gewesen. Der rigide Staatsabsolutismus der Diözesankantone, der wie über alle gesellschaftlichen Bereiche so auch über die Kirche herrschte, war damals derart stark, dass man am liebsten eine von Rom losgelöste nationale katholische Kirche errichtet hätte. Selbst das Recht der Bischofswahl durch das Domkapitel hat dieses Bistum Rom zu verdanken, weil in der damaligen Zeit die staatliche Diözesankonferenz sich als das «eigentliche Wahlorgan» betrachtete und dem Domkapitel nur eine «Statistenrolle» beimessen wollte.30 Vor dem Ersten Vatikanischen Konzil gab es im Bistum Basel wiederum einflussreiche Kreise, die den seit den dreissiger Jahren des 19. Jahrhunderts anvisierten Plan umsetzen wollten, ein Schweizer Nationalbistum zu errichten, wie beispielsweise aus einem Brief des Pfarrers von Laufenburg, Cajetan Bosshard, an Augustin Keller im Jahre 1873 deutlich wird: «Es wäre wohl gut, es würde mit Rom einmal zum entscheidenden Bruch kommen und eine Nationalkirche leitete unseres Interessen.»31 Auch wenn solche Pläne, freilich auf andere Weise, mit der Errichtung einer eigenen christkatholischen Kirche, die eigentlich aus einer katholischen Protestbewegung gegen das Erste Vatikanische Konzil herausgewachsen war, in Erfüllung gegangen sind32, wird man nicht behaupten können, dass die Versuchung, die katholische Kirche im Bistum Basel nationalkirchlich zu strukturieren, seither für immer gebannt gewesen wären. Die Kirchengeschichte kennt viele Beispiele dafür, dass die Rückbindung an das Ganze der Kirche vor allem in Teilkirchen, die in politischer Unterdrückung leben mussten, die Universalkirche als Hort der Freiheit hat erfahren lassen. Offensichtlich können sich nur wohlhabende Kirchen den Luxus leisten, nur noch die Probleme in unserer Weltkirche wahrzunehmen. Die bestehenden Probleme kann und darf man gewiss nicht verschweigen, wenn wir nur an den alarmierenden Priestermangel in unseren Breitengraden denken. Auf der anderen Seite aber dürfen wir auch die Schönheiten der Universalkirche nicht übersehen. Vor allem angesichts der heutigen Globalisierung der Wirtschaft ist es eine Wohltat, dass es auch eine Globalisierung des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft gibt und dass die katholische Kirche eine globalisierte, wenn nicht die einzige globale religiöse Realität in der heutigen Welt darstellt. Sie ist auf jeden Fall der älteste «global player»33, gleichsam die älteste Weltgemeinschaft, zu der wir Sorge tragen und von der wir uns nicht abkoppeln dürfen. Muss es nicht zu denken geben, dass dieses kostbare Erbe der katholischen Kirche manchmal ausserhalb der Kirche sensibler erkannt wird als innerhalb der Kirche?7. Gibt es eine Alternative?Wenn man diese Zusammenhänge bedenkt, gibt es eigentlich nur eine Alternative. Die eine Seite dieser Alternative besteht im historischen Weg der reformatorischen Kirchen, die die meisten Probleme und Konflikte mit Spaltungen gelöst haben, so dass es nur noch ein grosses Pluriversum von reformatorischen kirchlichen Gemeinschaften gibt. Die andere Seite ist der Weg der katholischen Kirche, die solange, wie es nur irgendwie geht, die verschiedenen Strömungen und Tendenzen in der einen Universalkirche zusammenhalten will. Dass damit die Spannungen und Konflikte nicht kleiner und nicht weniger werden, versteht sich von selbst. Doch wer wirklich katholisch glaubt und denkt, für den gibt es die reformatorische Alternative nicht, sondern für den kann es nur diesen in der Geschichte immer wieder bewährten Weg der katholischen Kirche auch und gerade in der Schweiz geben. So verhält es sich jedenfalls, wenn die Kirche an ihren pfingstlichen Ursprung denkt und sich immer wieder pfingstlich erneuert. Der Bericht über das Pfingstgeschehen, an dem die Kirche endgültig begründet worden ist, in der Apostelgeschichte (2,13) zeigt uns die Kirche in der Stunde ihrer Geburt. Dabei erwähnt Lukas die vielen Ländernamen deshalb so ausführlich und genau, weil es ihm um die Universalität der Kirche geht, und zwar bereits in ihrer Geburtsstunde. Von Ost nach West und von Nord nach Süd nennt Lukas zunächst die zwölf Länder der damaligen Welt. Hernach sprengt er diese Grenzen und geht bis nach Rom und zur Insel Kreta. Damit zeigt Lukas, dass die Kirche keineswegs erst im Laufe der Geschichte allmählich universal geworden ist. Die Kirche ist vielmehr von ihrem Ursprung her und seit ihrer Geburt universal, eine Glaubensgemeinschaft mit weltweitem Horizont und aus vielen Völkern. In diesem ursprünglichen und authentischen Sinn ist die Kirche «katholisch»: in allen Sprachen sprechend und doch eins in demselben Geist. Das Pfingstgeschehen ruft ferner das schöne Bild in Erinnerung, das Jesus den Jüngern am See von Tiberias schenkt, wenn sie im Netz 153 Fische fangen (Joh 21,114). Schon die Kirchenväter haben darauf hingewiesen, dass der Zahl 153 die Zahl 17 zugrunde liegt. 17 aber ist die Zahl jener Völker, die im Pfingstbericht erwähnt werden. Es ist eine Zahl der Ganzheit und der Fülle. Wie die 17 Völker im Pfingstbericht auf die Kirche aus allen Völkern verweisen, so deuten die 153 Fische auf die Weite der Kirche Jesu Christi hin, die alle Arten von Fischen in sich bergen und ihnen Raum geben soll. Das Evangelium hebt ja ausdrücklich hervor, dass das Netz nicht zerriss, obwohl es so viele Fische waren. Der jüdische Gelehrte Robert Eisler hat zudem darauf aufmerksam gemacht, dass 153 die Summe der Zahlenwerte von Simon (76) und icquV (77 = Fisch) ist und dass folglich der Fisch Jesus Christus und Petrus zusammengehören und nicht voneinander zu trennen sind.34 Damit ist uns ein wunderschönes Bild der Katholizität der Kirche geschenkt, die dazu berufen ist, in der Verbundenheit mit dem Petrusnachfolger der Raum für alle Fische Jesu Christi zu sein. Diesen biblischen Ursprung immer wieder zu bewähren, macht die besondere Verpflichtung der römisch-katholischen Kirche aus, die freilich Last bedeuten kann, aber in erster Linie Segen ist.
|  | |  | | | 1 | | [zurück] | | Neue Luzerner Zeitung vom 8. November 2003, Seite 3. | | 2 | | [zurück] | | Neue Luzerner Zeitung vom 6. Dezember 2003, Seite 24. | | 3 | | [zurück] | | Vgl. die grundlegende Arbeit von Th. Ruckstuhl, «Ecclesia universalis». Das sakramentale Universalitätsverständnis als hermeneutischer Schlüssel für die Kirche in der Moderne, Frankfurt a.M. 2003. | | 4 | | [zurück] | | Vgl. K. Rahner/J. Ratzinger, Episkopat und Primat, Freiburg i.Br. 1961. | | 5 | | [zurück] | | Lumen Gentium, Nr. 23. | | 6 | | [zurück] | | H. Windisch, Laien Priester. Rom oder der Ernstfall. Zur «Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester», Würzburg 1998, 11. | | 7 | | [zurück] | | W. Kasper, Zur Theologie und Praxis des bischöflichen Amtes, in: W. Schreer/G.Steins (Hrsg.), Auf neue Art Kirche sein. Wirklichkeiten Herausforderungen Wandlungen. Festschrift für Bischof Dr. Josef Homeyer, München 1999, 3248; J. Kardinal Ratzinger, Die Ekklesiologie der Konstitution Lumen gentium, in: Ders., Weggemeinschaft des Glaubens. Kirche als Communio, Augsburg 2002, 107131; W. Kardinal Kasper, Das Verhältnis von Universalkirche und Ortskirche. Freundschaftliche Auseinandersetzung mit der Kritik von J. Kardinal Ratzinger, in: Stimmen der Zeit 218, 2000, 795804. | | 8 | | [zurück] | | W. Kardinal Kasper, Perspektiven einer sich wandelnden Ökumene. Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche, in: Stimmen der Zeit 220, 2002, 651661, zit. 659. | | 9 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Staatskirchenrechtliche Systeme und katholische Ekklesiologie, in: Schweizerische Kirchenzeitung 168 (2000) 541555. | | 10 | | [zurück] | | Konzentration auf das Wesentliche. Weihbischof Dr. Peter Henrici SJ, Zürich, im Gespräch mit Georg Rimann, in: U. Fink und R. Zihlmann (Hrsg.), Kirche Kultur Kommunikation. Peter Henrici zum 70. Geburtstag, Zürich 1998, 911930, zit. 921. | | 11 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Geld oder Gott? Marginalien zu einer vernachlässigten Theo-Logie des Geldes, in: Ders., Konfrontation oder Dialog? Brennpunkte heutiger Glaubensverkündigung, Graz 1996, 3243. | | 12 | | [zurück] | | Vgl. J. Ratzinger/H. Maier, Demokratie in der Kirche, Limburg 1970. | | 13 | | [zurück] | | Vgl. Th. Söding, Ekklesia und Koinonia. Grundbegriffe paulinischer Ekklesiologie, in: Catholica 57 (2003) 197123, zit. 122. | | 14 | | [zurück] | | Can 369. | | 15 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Der Bischof als erster Verkünder, Liturge und Leiter der Ortskirche. Perspektiven des Bischofsamtes im Licht des Zweiten Vatikanischen Konzils, in: Ders., Fenster sein für Gott. Unzeitgemässe Gedanken zum Dienst in der Kirche, Freiburg/Schweiz 2002, 7691; Ders., Das Bischofsamt. Zur Rettung eines kirchlichen Dienstes, Freiburg/ Schweiz 1992. | | 16 | | [zurück] | | Lumen Gentium, Nr. 27. | | 17 | | [zurück] | | Lumen Gentium, Nr. 23. | | 18 | | [zurück] | | W. Kasper, Einheit und Vielfalt der Aspekte der Eucharistie. Zur neuerlichen Diskussion um Grundgestalt und Grundsinn der Eucharistie, in: Ders., Theologie und Kirche, Mainz 1987, 300320, zit. 316. | | 19 | | [zurück] | | Vgl. J. Kardinal Ratzinger, Die Ekklesiologie der Konstitution Lumen Gentium, in: Ders., Weggemeinschaft des Glaubens. Kirche als Communio, Augsburg 2002, 107131. | | 20 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Die Kirche: Eine Gemeinschaft aus vielen Völkern, in: migratio (Hrsg.), Eine Kirche für alle aufbauen. Zur Zukunft der Fremdsprachigenseelsorge in der Schweiz, Luzern 2001, 336. | | 21 | | [zurück] | | V. Pfnür, Communio und excommunicatio, in: B. Hilberath/D. Sattler (Hrsg.), Vorgeschmack. Ökumenische Bemühungen um die Eucharistie. Festschrift für Theodor Schneider, Mainz 1995, 277292, zit. 292. | | 22 | | [zurück] | | G. Wenz, Communio Ecclesiarum. Die theologische Relevanz der ökumenischen Verständigung: Bestimmung und Beleuchtung einer protestantischen Zielperspektive, in: KNA-Dokumentation Nr. 7 vom 10. Juli 2001, Seiten 110, zit. 3. | | 23 | | [zurück] | | G. Wenz, Das Petrusamt aus lutherischer Sicht, in: S. Hell/L. Lies (Hrsg.), Papstamt. Hoffnung, Chance, Ärgernis. Ökumenische Diskussion in einer globalisierten Welt, Innsbruck 2000, 6795, zit. 82. | | 24 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Das Bistum Basel in der Spannung zwischen ortskirchlichem Aufbruch und weltkirchlicher Einbindung, in: Ders., Zeit-Zeichen. Kleine Beiträge zur heutigen Glaubenssituation, Freiburg/Schweiz 1998, 9399. | | 25 | | [zurück] | | Lumen Gentium, Nr. 23. | | 26 | | [zurück] | | Ch. Kardinal Schönborn, Die Menschen, die Kirche, das Land. Christentum als gesellschaftliche Herausforderung, Wien 1998, 48. | | 27 | | [zurück] | | W. Kasper, Zur Theologie und Praxis des bischöflichen Amtes, in: W. Schreer/G. Steins (Hrsg.), Auf neue Art Kirche sein. Festschrift für Bischof J. Homeyer, München 1999, 3248, bes. 4448. | | 28 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Primat und Episkopat in der Sicht einer trinitätstheologischen Ekklesiologie, in: L. Gerosa/S. Demel/P. Krämer/L. Müller (Hrsg.), Patriarchale und synodale Strukturen in den katholischen Ostkirchen, (Kirchenrechtliche Bibliothek, Band 3), Münster 2001, 930. | | 29 | | [zurück] | | J. Wanke, Der Bischof im Dienst von Einheit und Vielfalt, von Bewahrung und Erneuerung, in: K. Hillenbrand/G. Koch/J. Pretscher (Hrsg.), Einheit und Vielfalt. Tradition und Innovation in der Kirche, Würzburg 2000, 94109, zit. 98. | | 30 | | [zurück] | | V. Conzemius, Eugène Lachat, 18631886, Bischof im Kulturkampf, in: U. Fink/ St. Leimgruber/M. Ries (Hrsg.), Die Bischöfe von Basel 17941995, Freiburg/Schweiz 1996, 131159, zit. 135. | | 31 | | [zurück] | | Zit. bei V. Conzemius, aaO., vgl. Anm. 30, 146. | | 32 | | [zurück] | | Vgl. K. Koch, Die Beziehungen zwischen der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirche in der Schweiz, in: H. Gerny/H. Rein/M. Weyermann (Hrsg.), Die Wurzel aller Theologie: Sentire cum Ecclesia. Festschrift zum 60. Geburtstag von Urs von Arx, Bern 2003, 326347. | | 33 | | [zurück] | | Vgl. P. Schulmeister, Papst und Papstamt als sozialpolitische Wirklichkeit in einer globalen Welt, in: S. Hell/L. Lies (Hrsg.), Papstamt. Hoffnung, Chance, Ärgernis. Ökumenische Diskussion in einer globalisierten Welt, Innsbruck 2000, 1736. | | 34 | | [zurück] | | Zit. bei J. Kardinal Ratzinger, Diener Eurer Freude. Meditationen über die priesterliche Spiritualität, Freiburg i.Br. 1988, 59.Zukunft der GemeindeleitungIn Zusammenarbeit mit der Schweizer Sektion der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie und der Gruppe «Nachhaltigkeit Tagsatzung 2001» führt der Lehrstuhl für Pastoraltheologie der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg eine Symposion zur Zukunft der Gemeindeleitung durch. Dabei geht es von der Feststellung aus: «In der katholischen Kirche Schweiz sind angesichts des sich wandelnden Profils der Pfarrer-Rolle, der Differenzierung der seelsorglichen Berufe und des Wandels in den Pfarreien grundsätzliche und praktische Fragen aufgebrochen, die im Rahmen der herkömmlichen kirchlichen Strukturen nicht mehr zu lösen sind. Vor allem ist es der Pfarrermangel, der die Gemeindeleitung in vielen Pfarreien zum Problem werden lässt.» Daraus ergibt sich die Frage: «Welche Wege führen in eine theologisch mögliche und praktisch sinnvolle Zukunft?» | | Das | | [zurück] | | Symposion findet am Donnerstag, 11. März 2004, von 10.00 bis 17.00 Uhr an der Universität Freiburg statt. | | Die | | [zurück] | | Tagung wird von Prof. Leo Karrer eröffnet; er führt auch in die aktuelle Thematik ein. In den sich anschliessenden drei Statements werden Varianten von Lösungsmodellen praktischer Gemeindeleitung in der Deutschschweiz vorgestellt. | | Prof. | | [zurück] | | Dietrich Wiederkehr (emeritierter Professor für Fundamentaltheologie) erörtert anschliessend grundsätzliche Aspekte unter dem Thema: «Lebensplan vor Stellenplan». | | Am | | [zurück] | | Nachmittag wird Weihbischof Paul Vollmar (Generalvikar in Zürich) von seinen mehrjährigen Erfahrungen mit Gemeindeleitern und Gemeindeleiterinnen berichten und Schwerpunkte für weitere Schritte innerhalb der Gemeindeleitung ansprechen. | | Prof. | | [zurück] | | Karrer wird das Symposion mit dem Referat «Hören, was der Geist den Gemeinden sagt...» abschliessen und Fragen für den weiteren Weg benennen. | | Die | | [zurück] | | Anmeldung (bis zwei Wochen vor Tagungsbeginn noch möglich) an: Weiterbildungsstelle, Universität Freiburg, Chemin du Musée 8, 1700 Freiburg, Telefon 026 300 73 47, E-Mail formcont unifr.ch, Online-Anmeldung über www.unifr.ch/formcont/ (Seminarkosten Fr. 120. inkl. Kursunterlagen). |
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Donnerstag, 29. Juli 2010, 15:35 Uhr | | 
|  | 9/2004 • 26. Februar 172. Jahrgang erscheint donnerstags ISSN 1420-5041 |
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Gibt es die Universalkirche? Bischof Kurt Koch Zukunft der Gemeindeleitung Der Weg auf den Berg Marie-Louise Gubler zu Lk 9,28b-36
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