51-52/1999

INHALT

Lesejahr B

Erlassjahr 2000

Thomas Staubli zu
Lev 25,1-24
Sir 3,2-6.12-14
Jes 60,1-6
Jes 42,5a.1-4.6-7

 

Welt: Der Skandal

Zu Beginn des 3. Jahrtausends hat die Verschuldung der armen Länder ein Ausmass erreicht, die jedes vorstellbare Mass überschreitet. Es ist überdeutlich geworden, dass an eine Rückzahlung der Schulden in nützlicher Frist nicht zu denken ist. Besonders angesichts der geringen, zurzeit sogar sinkenden (!) Lebenserwartung in den am meisten verschuldeten Ländern und den extrem beschränkten Wertschöpfungsmöglichkeiten stellt sich die Schuld für die heute lebenden Generationen als eine ewige dar. Tansania zum Beispiel gibt derzeit für den Schuldendienst neunmal mehr aus als für das Gesundheitswesen und viermal mehr als für seinen Bildungssektor. Die Tatsache, dass täglich ein Vielfaches an Gütern aus diesen mausarmen Ländern zu uns fliesst statt umgekehrt, ist ein Skandal, ist der Skandal unserer Zeit schlechthin.

Kirche: Die Initiative

In «Tertio millennio adveniente» (11­16) hat der Papst das Thema des Schuldenerlasses für die ärmsten Völker unmissverständlich angesprochen und vielen Gläubigen bewusst gemacht. Die dadurch motivierten kirchlichen Gruppierungen haben zusammen mit vielen nichtkirchlichen NGOs zwischenzeitlich bereits einen Erfolg verbuchen können. Beim G8-Gipfel in Köln kam auf Druck dieser Organisationen eine Schuldeninitiative zustande, die in Washington vom IWF-Gipfel positiv aufgenommen worden ist. Das gibt Hoffnung, dass der IWF und die Weltbank von ihrer bisherigen unerbittlichen Massnahmenpolitik abrücken, aber keine Garantie dafür, dass konkrete Taten folgen werden. Jedenfalls geht es bei der Entschuldung nicht um die Lösung eines finanztechnischen Problems. Ziel muss vielmehr eine qualifizierte Entschuldung sein, die den Armen wirklich zugute kommt. Bei der Konkretisierung der Erlassprojekte spielen die beim eidgenössischen Halljahr 1991 gewonnenen Erfahrungen übrigens eine wichtige Rolle. Die dort unterstützten Basisprojekte haben eine gewisse Vorbildfunktion für geplante Projekte auf Regierungsebene.

Bibel: Die Grundlage

Inspirationsquelle der Entschuldungsprojekte als Basis für nachhaltige Entwicklung ist die biblische Sozialgesetzgebung, deren Krönung das Jobeljahr ist. In der ältesten biblischen Rechtssammlung, dem Bundesbuch, wird die Schuldknechtschaft (vgl. Kasten) der Männer auf sechs Jahre begrenzt (Ex 21,2­4). Im jüngeren Deuteronomium wird auch die Schuldsklavin in diese Bestimmung einbezogen. Ausserdem dürfen die Entlassenen nicht mit leeren Händen fortgeschickt werden, damit der Teufelskreis nicht gleich wieder von vorne beginnt (Dtn 15,12­14.18). Ausserdem wird für jedes siebte Jahr ein Erlassjahr (schömitta) verfügt, das den Schuldnern Schuldenerlass oder doch zumindest ein Schuldenmoratorium gewährte. Ähnliche Massnahmen waren bis dahin nur anlässlich der Thronbesteigung eines Königs oder in Notfällen per königlichen Erlass ergriffen worden (vgl. Jer 34,8­22). Im Heiligkeitsgesetz wird die individuelle Brache dann in ein für das ganze Volk gemeinsam zu begehendes Sabbatjahr erweitert (25,1­7). Auch wenn dieses Sozialgesetz nie vollständig realisiert wurde, so wird es im Judentum doch bis heute bis zu einem gewissen Grad praktiziert. Das Jahr 2000 ist übrigens nach dem jüdischen Kalender ebenfalls ein Erlassjahr. Schliesslich wird nach jedem siebten Sabbatjahr, also im fünfzigsten Jahr ein Jobeljahr eingeschaltet, so benannt nach dem Widderhorn (qärän jobel), mit dem es eingeblasen wird. Die Vulgata übersetzt in Anlehnung an lat. jubilum (Hirtenlied) mit Jubeljahr (so auch EÜ). Luther versuchte mit der Wortprägung Halljahr (von hallen) den Sinn des Wortes einzudeutschen. Grund für die Jubeltöne ist die Loslassung (döror; EÜ: Freiheit) der in Schuldknechtschaft Gefallenen. Sie sollen erstens auf ihren Grundbesitz ('achusah) und zweitens zu ihrer Sippe (mischpacha) zurückkehren dürfen. Damit wären die Grundlagen für gerechte Produktions- und Reproduktionsverhältnisse gewährleistet. Ausgehend von der Beobachtung, dass zwischen dem Edikt der Perserkönigs Kyrus (538 v. Chr.; vgl. SKZ 39/1999) und dem Untergang Jerusalems (587 v. Chr.) genau 50 Jahre liegen, wurde die Vermutung ausgesprochen, dass das Jubeljahr zunächst ein Versuch war, den aus dem babylonischen Exil zurückgekehrten jüdischen Familien einen Neuanfang im Land ihrer Ahnen zu garantieren.

 

Literaturhinweise und Links: F. Crüsemann, Wie Gott die Welt regiert. Bibelauslegungen, (Kaiser Traktate 90), München 1986, 45­61. Bulletin Dei Verbum (Organ der Katholischen Bibelfödertation) Nr. 51 (2/1999): Jubeljahr und Schuldenerlass aus der Perspektive der Bibelpastoral [mit hilfreicher Literaturliste]. www.jubilee2000uk.org/links (Über-blick über die verschiedenen Gruppierungen, die sich der Initiative «Erlassjahr 2000» angeschlossen haben).


Schuldknechtschaft und Freilassung

Missernten, Kriege, Unglücks- und Todesfälle in der Familie konnten dazu führen, dass eine Familie Hab und Gut, dann das eigene Land und schliesslich sich selbst verpfänden musste. Der Prozess der totalen Veräusserung wird in der Josefsgeschichte anlässlich der sieben ägyptischen Hungerjahre eindrücklich beschrieben (Gen 47,13­21). Einmal an diesem Punkt angekommen, war es sehr schwer, ohne fremde Hilfe wieder frei zu werden. Diese Wirtschaftsweise ist übrigens keineswegs nur für den Alten Orient typisch. In der Republik Rom wurden Schuldknechte öffentlich ausgestellt. Kaufte sie niemand los, durften sie nach dem im Zwölftafelgesetz festgehaltenen Recht von den Gläubigern entsprechend ihren Schulden in Stücke zerteilt werden. Nichts könnte die Grausamkeit der Schuldwirtschaft besser illustrieren. Wie schwierig es selbst für einen tüchtigen Schuldknecht innerhalb der eigenen Verwandtschaft war, sich aus Knechtschaft freizukaufen, veranschaulicht narrativ die Jakob-Laban-Erzählung (Gen 29­31). Dennoch gibt es nebst den vielen bei Ausgrabungen gefundenen Tontafeln, die von Kindsverkäufen, Sklavenverkäufen und Leistungsversprechungen handeln, auch Freilassungsverträge. Aus Ur (um 2030 v. Chr.) stammt die notarielle Selbstauslösungsbestätigung einer Frau: «Ammazaza, die Sklavin des A'aduga, hat sich gegenüber A'aduga selbst ausgelöst. 13 Mine Silber und eine ausgewachsene Kuh hat sie ihm als ihren vollständigen Kaufpreis gezahlt. Solange A'aduga und Ninabbana leben, wird sie bei deren Kindern und deren Gatten Dienst tun. Nach (dem Tode des) A'aduga und der Ninabbana kann Ammazaza gehen, wohin sie will. Niemand wird Klage erheben.» Zumindest für die Klasse der freien Bürger sieht bereits der Kodex Hammurapi (um 1760 v. Chr.) eine Begrenzung der Schuldknechtschaft vor: «Wenn ein Bürger eine Schuldverpflichtung erfasst und er seine Frau, seinen Sohn oder seine Tochter für Geld hingibt, oder jeweils in ein Gewaltverhältnis gibt, so sollen diese drei Jahre das Haus ihres Käufers oder desjenigen, der sie in ein Gewaltverhältnis genommen hat, besorgen, und im vierten Jahre sollen sie freigegeben werden.»


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999