24/1999

INHALT

Neue Bücher

Kunst und Kultur

Christoph Eggenberger (Hrsg.), Die Bilderwelt des Klosters Engelberg. Das Skriptorium unter den Äbten Frowin (1143­1178), Berchtold (1178­1197) und Heinrich (1197­1223), Diopter-Verlag, Luzern 1999, 185 Seiten.

Das Kloster Engelberg besitzt aus der Gründungszeit wertvolle, hervorragend illuminierte Handschriften, die im Skriptorium des jungen Klosters unter den Äbten Frowin, Berchtold und Heinrich entstanden sind. Die Gründung des Klosters im Hochtal von Engelberg erfolgte 1120 durch den Freiherrn Konrad von Sellenbüren. Es wurde von Mönchen aus Muri besiedelt. Entscheidende Impulse erfuhren aber Muri und Engelberg im 12. Jahrhundert durch das Schwarzwaldkloster St. Blasien und die nach ihm benannte Klosterreform. Die mit Hirsau verwandte St. Blasianer Reform gehört in den Themenkreis der Mönchsreform von Cluny, konnte sich aber von cluniazensischer Protektion freihalten.
Die im 12. und anfangs des 13. Jahrhunderts entstandenen Handschriften: die grosse Bibel, die Abt Frowin dem Schreiber Richene in Auftrag gegeben hatte, Augustinus Handschriften, Bibelkommentare von Gregor dem Grossen und vom Kirchenlehrer Hieronymus wurden jüngst vom Zürcher Mediävisten Christoph Eggenberger mit seinem kunsthistorischen Seminar untersucht und in Einzelarbeiten zusammengefasst.
Die vorliegende Publikation beruht auf diesen universitären Studien. Dazu kommt eine leider nur gekürzte Version von einem Vortrag, den Professor Dr. Anton von Euw, Köln, im November 1997 in Engelberg gehalten hat: «Frühe Kunst und Kultur in den Hochtälern der Innerschweiz». Anton von Euw ordnet die Engelberger Handschriften entsprechend ein und gibt zugleich einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge und Bezüge zu andern Klöstern und Skriptorien.
Auch die Arbeiten des Zürcher Seminars sind nicht zu unterschätzen. Sie ordnen die Handschriften stilistisch in den Rahmen süddeutscher Klöster ein wie Allerheiligen Schaffhausen, Weingarten, Zwiefalten. Einzelne Seminaruntersuchungen behandeln eingehend und aufschlussreich formale Elemente der Engelberger Initialen.
In diese Zusammenhänge gehört auch das Heilige Kreuz von Engelberg. Das kostbare Reliquienkreuz nimmt heute noch einen zentralen Platz im Leben des Klosters ein. Drei weitere Engelberger Zimelien sind die Abtsstäbe aus der Engelberger Frühzeit, zwei von ihnen stammen aus den berühmten Werkstätten von Limoges.
Der vorliegende repräsentativ gestaltete Band zeichnet sich aus durch ca. 90 ganzseitige Farbreproduktionen der Initialen aus den Engelberger Handschriften sowie ebenso sorgfältige Abbildungen der drei erwähnten Abtsstäbe und des Engelberger Kreuzes aus. Der Band ist zum Anlass der Ausstellung im Engelberger Talmuseum «Die Bilderwelt des Klosters Engelberg» entstanden.
Um Enttäuschungen vorzubeugen, sei bemerkt, dass die Ausstellung im Talmuseum keine Originale der Handschriften zeigt, sondern nur Farbreproduktionen.

Leo Ettlin


Zur Umschreibung der Diözesen

Martin Grichting, Die Umschreibung der Diözesen. Die Kriterien des II. Vatikanischen Konzils für die kirchliche Zirkumskriptionspraxis, Adnotationes in Ius Canonicum, Band 7, Peter Lang, Frankfurt a.M. 1998, 113 Seiten.

In der Schweiz besteht das Anliegen einer Neuumschreibung der Diözesen seit einiger Zeit. Die Errichtung des Erzbistums Vaduz hat das Thema Diözesanzirkumskription neu aufgeworfen. Martin Grichting erörtert in seinem Buch aber nicht ortskirchliche Perspektiven, sondern er geht der grundsätzlichen Frage nach, welche Kriterien das Zweite Vatikanische Konzil für die Umschreibung der Diözesen aufgestellt hat. Ist es dem Konzil gelungen, neben den seit jeher bestimmenden Faktoren ­ zum Beispiel geographische, (kirchen-)politische, soziale, wirtschaftliche und historische Gegebenheiten ­ eigentlich kirchliche Gesichtspunkte für die Anpassung von Bistumsgrenzen zu finden? Lassen sich aus dem Wesen der Diözese oder des Bischofsrates theologische Kriterien gewinnen?
In seinem historisch aufgebauten Durchgang von der Konzilsvorbereitung bis zu den in Christus Dominus Nrn. 22­24 und 39­41 verabschiedeten Normen gelingt es dem Autor, den Leser in das mühevolle Ringen der Konzilsväter um angemessene Lösungen mit hineinzunehmen. So vermag der Leser auch Verständnis dafür aufzubringen, wenn das Ergebnis des Konzils auf die vorgenannten Fragen recht bescheiden anmutet. Die nachkonziliare Umsetzung in kirchenrechtliche Normen wird in einem kleinen Exkurs gestreift. Hat sich Martin Grichting mit seiner kanonistischen Promotion über die staatskirchenrechtliche Doppelstruktur in der Schweiz noch eher exponiert, so wird man hier seine abschliessende Kritik, die andeutungsweise auf die Errichtung des Erzbistums Vaduz zielt, theologisch gewiss teilen können: Die kirchliche Autorität stuft bisweilen noch heute nicht theologische Kriterien wie Staatsgrenzen oder kirchenpolitische Erfordernisse höher ein als die (pastoral)theologischen Kriterien (wie z.B. die organische Einheit der Diözese und die Ausrichtung auf die salus animarum), welche das Konzil favorisierte. Insgesamt liefert Grichting einen gut verständlichen Beitrag zur Konzilsrezeption in einem eher wenig beachteten Themenbereich.

Urs Brosi


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1999