24/1999 | |
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Christoph Eggenberger (Hrsg.), Die Bilderwelt des Klosters Engelberg. Das Skriptorium unter den Äbten Frowin (11431178), Berchtold (11781197) und Heinrich (11971223), Diopter-Verlag, Luzern 1999, 185 Seiten.
Das Kloster Engelberg besitzt aus der Gründungszeit wertvolle, hervorragend
illuminierte Handschriften, die im Skriptorium des jungen Klosters unter
den Äbten Frowin, Berchtold und Heinrich entstanden sind. Die Gründung
des Klosters im Hochtal von Engelberg erfolgte 1120 durch den Freiherrn
Konrad von Sellenbüren. Es wurde von Mönchen aus Muri besiedelt.
Entscheidende Impulse erfuhren aber Muri und Engelberg im 12. Jahrhundert
durch das Schwarzwaldkloster St. Blasien und die nach ihm benannte Klosterreform.
Die mit Hirsau verwandte St. Blasianer Reform gehört in den Themenkreis
der Mönchsreform von Cluny, konnte sich aber von cluniazensischer Protektion
freihalten.
Die im 12. und anfangs des 13. Jahrhunderts entstandenen Handschriften:
die grosse Bibel, die Abt Frowin dem Schreiber Richene in Auftrag gegeben
hatte, Augustinus Handschriften, Bibelkommentare von Gregor dem Grossen
und vom Kirchenlehrer Hieronymus wurden jüngst vom Zürcher Mediävisten
Christoph Eggenberger mit seinem kunsthistorischen Seminar untersucht und
in Einzelarbeiten zusammengefasst.
Die vorliegende Publikation beruht auf diesen universitären Studien.
Dazu kommt eine leider nur gekürzte Version von einem Vortrag, den
Professor Dr. Anton von Euw, Köln, im November 1997 in Engelberg gehalten
hat: «Frühe Kunst und Kultur in den Hochtälern der Innerschweiz».
Anton von Euw ordnet die Engelberger Handschriften entsprechend ein und
gibt zugleich einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge
und Bezüge zu andern Klöstern und Skriptorien.
Auch die Arbeiten des Zürcher Seminars sind nicht zu unterschätzen.
Sie ordnen die Handschriften stilistisch in den Rahmen süddeutscher
Klöster ein wie Allerheiligen Schaffhausen, Weingarten, Zwiefalten.
Einzelne Seminaruntersuchungen behandeln eingehend und aufschlussreich formale
Elemente der Engelberger Initialen.
In diese Zusammenhänge gehört auch das Heilige Kreuz von Engelberg.
Das kostbare Reliquienkreuz nimmt heute noch einen zentralen Platz im Leben
des Klosters ein. Drei weitere Engelberger Zimelien sind die Abtsstäbe
aus der Engelberger Frühzeit, zwei von ihnen stammen aus den berühmten
Werkstätten von Limoges.
Der vorliegende repräsentativ gestaltete Band zeichnet sich aus durch
ca. 90 ganzseitige Farbreproduktionen der Initialen aus den Engelberger
Handschriften sowie ebenso sorgfältige Abbildungen der drei erwähnten
Abtsstäbe und des Engelberger Kreuzes aus. Der Band ist zum Anlass
der Ausstellung im Engelberger Talmuseum «Die Bilderwelt des Klosters
Engelberg» entstanden.
Um Enttäuschungen vorzubeugen, sei bemerkt, dass die Ausstellung im
Talmuseum keine Originale der Handschriften zeigt, sondern nur Farbreproduktionen.
Martin Grichting, Die Umschreibung der Diözesen. Die Kriterien des II. Vatikanischen Konzils für die kirchliche Zirkumskriptionspraxis, Adnotationes in Ius Canonicum, Band 7, Peter Lang, Frankfurt a.M. 1998, 113 Seiten.
In der Schweiz besteht das Anliegen einer Neuumschreibung der Diözesen
seit einiger Zeit. Die Errichtung des Erzbistums Vaduz hat das Thema Diözesanzirkumskription
neu aufgeworfen. Martin Grichting erörtert in seinem Buch aber nicht
ortskirchliche Perspektiven, sondern er geht der grundsätzlichen Frage
nach, welche Kriterien das Zweite Vatikanische Konzil für die Umschreibung
der Diözesen aufgestellt hat. Ist es dem Konzil gelungen, neben den
seit jeher bestimmenden Faktoren zum Beispiel geographische, (kirchen-)politische,
soziale, wirtschaftliche und historische Gegebenheiten eigentlich
kirchliche Gesichtspunkte für die Anpassung von Bistumsgrenzen zu finden?
Lassen sich aus dem Wesen der Diözese oder des Bischofsrates theologische
Kriterien gewinnen?
In seinem historisch aufgebauten Durchgang von der Konzilsvorbereitung bis
zu den in Christus Dominus Nrn. 2224 und 3941 verabschiedeten
Normen gelingt es dem Autor, den Leser in das mühevolle Ringen der
Konzilsväter um angemessene Lösungen mit hineinzunehmen. So vermag
der Leser auch Verständnis dafür aufzubringen, wenn das Ergebnis
des Konzils auf die vorgenannten Fragen recht bescheiden anmutet. Die nachkonziliare
Umsetzung in kirchenrechtliche Normen wird in einem kleinen Exkurs gestreift.
Hat sich Martin Grichting mit seiner kanonistischen Promotion über
die staatskirchenrechtliche Doppelstruktur in der Schweiz noch eher exponiert,
so wird man hier seine abschliessende Kritik, die andeutungsweise auf die
Errichtung des Erzbistums Vaduz zielt, theologisch gewiss teilen können:
Die kirchliche Autorität stuft bisweilen noch heute nicht theologische
Kriterien wie Staatsgrenzen oder kirchenpolitische Erfordernisse höher
ein als die (pastoral)theologischen Kriterien (wie z.B. die organische Einheit
der Diözese und die Ausrichtung auf die salus animarum), welche das
Konzil favorisierte. Insgesamt liefert Grichting einen gut verständlichen
Beitrag zur Konzilsrezeption in einem eher wenig beachteten Themenbereich.