SKZ 3/1998

INHALT

Lesejahr C

Das Gesetz verstehen lernen

von Thomas Staubli

Kirche: Worthülsen statt lebendiger Auslegung

Viele Seelsorgerinnen und Seelsorger tun sich schwer mit einer konkreten Verkündigung. Dafür gibt es viele Gründe. Einer davon ist der antijudaistische Affekt gegen das Gesetz. Jene christlichen Kreise, die meinten, mit Jesus sei das Gesetz des Ersten Testamentes überflüssig geworden (trotz Mt 5,17­20!), ersetzten die konkrete, erfahrungs- und praxisbezogene Gesetzesauslegung oftmals durch eine abstrakt-theologische Allegorese und hymnische Beschwörungen einer allgemeinen Gottes- und Nächstenliebe, die nicht selten bis in die Phrasendrescherei absank. Die religiöse Sprache der christlichen Tradition steht deshalb in der permanenten Gefahr, schwärmerisch, weltfremd und floskelhaft zu sein. Dazu kommt in der hierarchisch verfassten römischen Kirche die (durch Strömungen wie das Opus Dei verstärkte) Tendenz, dem Volk nur noch ein Destillat dessen vorzusetzen, was die Theologen an den Universitäten und die Bischöfe in den Ordinariaten beschäftigt.

Welt: Spezialistentum statt Volksbildung

Ausserhalb der Kirche ist die Situation nicht besser. Das Gesetz bestimmt zwar alle Bereiche unsres Lebens, ist aber nur noch für Rechtswissenschaftler bzw. Rechtswissenschaftlerinnen durchschaubar. Schon bei relativ einfachen Konflikten und Problemen im Alltag sehen sich Laien gezwungen, für viel Geld Fachpersonen herbeizuziehen, die ihnen ihre Rechte erklären. Mieterschutzverbände, Unfallberatungsstellen, Ombudsmänner und -frauen usw. bieten Rechtsberatungen an. Nicht selten wird die Meinung des Volkes bei der Setzung neuen Rechts zugunsten kleiner plutokratischer Eliten und ihrer Konzerne missachtet. So zum Beispiel, wenn es um die für solche Kreise lukrative Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut geht.
Sowohl Kirche wie Staat kümmern sich also wenig um eine volksbezogene Vermittlung der Gesetze und Regeln, die unseren Alltag bestimmen. In dieser Situation stellt der Lesungstext eine wichtige, für Elitedenker und Spezialistinnen gefährliche, Erinnerung dar.

Bibel: Verstehen wollen und erklären können

Die von Esra initiierte Verkündigung und Auslegung des Gesetzes vor dem Wassertor in Jerusalem war ein feierlicher, identitätsstiftender Akt (vgl. Kasten). Die öffentliche Proklamation des Textes verband das Volk mit der Vergangenheit und verhiess ihm eine Zukunft. Die Versammlung von Gross und Klein stärkte die Bande der Gemeinschaft und das Vertrauen in die Mitmenschen. Die aktive Teilnahme an der Auslegung des Gesetzes förderte die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und verlieh den einzelnen Selbstachtung und Würde.
Neh 8­10 gehört nicht zur sogenannten Gedenkschrift Nehemias (Neh 1­7.11­13), die wohl noch auf die Tage Nehemias selber zurückgeht. Als ursprünglicher Ort dieser Kapitel, deren Hauptfigur Esra ist, kommt das Ende von Esr 8 in Frage. Die Nennung Nehemias in Neh 8,9a ist vom Kontext her völlig unmotiviert (in 8,2.4.5.6.10 wird nur Esra genannt!) und deutlich sekundär. Sie dürfte auf die Redaktion zurückgeführt werden, welche die Bücher Neh und Esr zu einem Ganzen verwob.
Die Datierung in 7,72b markiert einen Neueinsatz. Der siebente (!) Monat des Jahres (September/Oktober) vor der neuen Regenzeit war und ist der grosse Festmonat der Juden. Er beginnt mit dem Tag des Gedächtnisschmetterns, dem späteren Neujahrstag. Ihm folgt der Versöhnungstag (Jom Kippur) und das Laubhüttenfest (vgl. Lev 23). Letzteres wird unter Esra mit einer Gesetzesproklamation verbunden (nach Dtn 31,10­13 in jedem siebten Jahr). Die Initiative dazu geht nach 8,1 vom Volk aus. Ziel der Veranstaltung ist ein besseres Verständnis des Gesetzes von Männern, Frauen (!) und Kindern, die dazu in der Lage sind (8,3; vgl. Esr 10,1). Das Gesetz selber hat ein verständiges Volk im Blick (Ex 12,26f.; Dtn 4,6; 6,6ff.), das sich von Jugend an durch permanentes Lernen von den Heiden unterscheidet (vgl. Jes 44,18f.), um so dem Untergang zu entgehen (vgl. Hos 4,6). Die Tora ist für alle da, nicht bloss für eine gelehrte Elite. «Verstehen/verständlich machen = erklären» (hebr. bin) ist das Leit- und Schlüsselwort des Textes (8,2.3.7.8.9). Die Mittel zu diesem Zweck sind eine laute und deutliche Proklamation des Textes auf einer Holzkanzel vor versammelter Menge, der eine Auslegung und Erklärung der Texte in Gruppen durch die Leviten folgt, die anschliessend in einem freudigen Fest besiegelt wird.
Ältere Ausleger meinten, in diesem Text ein frühes Modell des Synagogengottesdienstes vor Augen zu haben. In diesem Sinn ist wohl auch die Auswahl der Passage als Lesung zu Lk 4,14­21 zu verstehen. Doch wichtige, zur Zeit Jesu typische Elemente des Synagogengottesdienstes werden hier nicht genannt: das Schma Jisrael (Höre Israel!), das Schmone Esreh (Achtzehnbittengebet), die Prophetenlesung und der Priestersegen. Verbürgt hingegen ist, dass sich Jesus wie Esra und die Leviten um eine volksgerechte Auslegung des Gesetzes bemühte. Und das hiess nicht, dass er das Gesetz verwässerte und auf fromme Floskeln reduzierte. Vielmehr mutete er dem Volk die Last des Gesetzes zu und bemühte sich selber um eine verständliche Aktualisierung: «Wer (die Gesetze) hält und halten lehrt, der wird gross sein im Himmelreich» (Mt 5,19).

Literaturhinweis: Eckart Otto, Jerusalem ­ die Geschichte der Heiligen Stadt, Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1980.


Jerusalem und das Gesetz

Der Wiederaufbau Jerusalems nach dem babylonischen Exil war eine langwierige Angelegenheit. Ermuntert durch die Propheten Sacharja und Haggai und unter der Leitung des Bevollmächtigten Serubbabel wurde 520 v. Chr. von den Rückkehrerpionieren mit persischem Staatsgeld der Wiederaufbau des Tempels in Angriff genommen.
515 v. Chr. wurde der bescheidene Bau eingeweiht. Diese Tätigkeiten motivierten weitere Exulanten zur Heimkehr. Aber erst um 440 v. Chr. erfolgte unter dem Statthalter Nehemia der Mauerbau (Neh 3; vgl. Karte) und eine Stabilisierung der Besitzverhältnisse. Der energische Reformer erreichte darüber hinaus eine politische Trennung von Samerina, dem alten Samaria. Jerusalem wurde Zentrum des Stadtstaates Jehud. Der Schriftgelehrte Esra stellte die überlieferten Schriften der Juden zu einem «Gesetzbuch Gottes» zusammen, das vielleicht bereits den Pentateuch (Gen-Dtn), mindestens aber Teile desselben umfasste. Die theokratisch verfasste Bevölkerung Jerusalems wurde auf dieses Gesetz verpflichtet und bildete eine theokratisch verfasste Gesellschaft. Am Tag vor dem Laubhüttenfest wurde vor dem Wassertor (vgl. Karte) aus dem Gesetz öffentlich vorgelesen. Das geschah wohl im Jahre 398 v. Chr. zum ersten Mal.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997