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Lesejahr C |
Viele Seelsorgerinnen und Seelsorger tun sich schwer mit einer konkreten Verkündigung. Dafür gibt es viele Gründe. Einer davon ist der antijudaistische Affekt gegen das Gesetz. Jene christlichen Kreise, die meinten, mit Jesus sei das Gesetz des Ersten Testamentes überflüssig geworden (trotz Mt 5,1720!), ersetzten die konkrete, erfahrungs- und praxisbezogene Gesetzesauslegung oftmals durch eine abstrakt-theologische Allegorese und hymnische Beschwörungen einer allgemeinen Gottes- und Nächstenliebe, die nicht selten bis in die Phrasendrescherei absank. Die religiöse Sprache der christlichen Tradition steht deshalb in der permanenten Gefahr, schwärmerisch, weltfremd und floskelhaft zu sein. Dazu kommt in der hierarchisch verfassten römischen Kirche die (durch Strömungen wie das Opus Dei verstärkte) Tendenz, dem Volk nur noch ein Destillat dessen vorzusetzen, was die Theologen an den Universitäten und die Bischöfe in den Ordinariaten beschäftigt.
Ausserhalb der Kirche ist die Situation nicht besser. Das Gesetz bestimmt
zwar alle Bereiche unsres Lebens, ist aber nur noch für Rechtswissenschaftler
bzw. Rechtswissenschaftlerinnen durchschaubar. Schon bei relativ einfachen
Konflikten und Problemen im Alltag sehen sich Laien gezwungen, für
viel Geld Fachpersonen herbeizuziehen, die ihnen ihre Rechte erklären.
Mieterschutzverbände, Unfallberatungsstellen, Ombudsmänner und
-frauen usw. bieten Rechtsberatungen an. Nicht selten wird die Meinung des
Volkes bei der Setzung neuen Rechts zugunsten kleiner plutokratischer Eliten
und ihrer Konzerne missachtet. So zum Beispiel, wenn es um die für
solche Kreise lukrative Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut
geht.
Sowohl Kirche wie Staat kümmern sich also wenig um eine volksbezogene
Vermittlung der Gesetze und Regeln, die unseren Alltag bestimmen. In dieser
Situation stellt der Lesungstext eine wichtige, für Elitedenker und
Spezialistinnen gefährliche, Erinnerung dar.
Die von Esra initiierte Verkündigung und Auslegung des Gesetzes
vor dem Wassertor in Jerusalem war ein feierlicher, identitätsstiftender
Akt (vgl. Kasten). Die öffentliche Proklamation des Textes verband
das Volk mit der Vergangenheit und verhiess ihm eine Zukunft. Die Versammlung
von Gross und Klein stärkte die Bande der Gemeinschaft und das Vertrauen
in die Mitmenschen. Die aktive Teilnahme an der Auslegung des Gesetzes förderte
die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und verlieh den einzelnen
Selbstachtung und Würde.
Neh 810 gehört nicht zur sogenannten Gedenkschrift Nehemias (Neh
17.1113), die wohl noch auf die Tage Nehemias selber zurückgeht.
Als ursprünglicher Ort dieser Kapitel, deren Hauptfigur Esra ist, kommt
das Ende von Esr 8 in Frage. Die Nennung Nehemias in Neh 8,9a ist vom Kontext
her völlig unmotiviert (in 8,2.4.5.6.10 wird nur Esra genannt!) und
deutlich sekundär. Sie dürfte auf die Redaktion zurückgeführt
werden, welche die Bücher Neh und Esr zu einem Ganzen verwob.
Die Datierung in 7,72b markiert einen Neueinsatz. Der siebente (!) Monat
des Jahres (September/Oktober) vor der neuen Regenzeit war und ist der grosse
Festmonat der Juden. Er beginnt mit dem Tag des Gedächtnisschmetterns,
dem späteren Neujahrstag. Ihm folgt der Versöhnungstag (Jom Kippur)
und das Laubhüttenfest (vgl. Lev 23). Letzteres wird unter Esra mit
einer Gesetzesproklamation verbunden (nach Dtn 31,1013 in jedem siebten
Jahr). Die Initiative dazu geht nach 8,1 vom Volk aus. Ziel der Veranstaltung
ist ein besseres Verständnis des Gesetzes von Männern, Frauen
(!) und Kindern, die dazu in der Lage sind (8,3; vgl. Esr 10,1). Das Gesetz
selber hat ein verständiges Volk im Blick (Ex 12,26f.; Dtn 4,6; 6,6ff.),
das sich von Jugend an durch permanentes Lernen von den Heiden unterscheidet
(vgl. Jes 44,18f.), um so dem Untergang zu entgehen (vgl. Hos 4,6). Die
Tora ist für alle da, nicht bloss für eine gelehrte Elite. «Verstehen/verständlich
machen = erklären» (hebr. bin) ist das Leit- und Schlüsselwort
des Textes (8,2.3.7.8.9). Die Mittel zu diesem Zweck sind eine laute und
deutliche Proklamation des Textes auf einer Holzkanzel vor versammelter
Menge, der eine Auslegung und Erklärung der Texte in Gruppen durch
die Leviten folgt, die anschliessend in einem freudigen Fest besiegelt wird.
Ältere Ausleger meinten, in diesem Text ein frühes Modell des
Synagogengottesdienstes vor Augen zu haben. In diesem Sinn ist wohl auch
die Auswahl der Passage als Lesung zu Lk 4,1421 zu verstehen. Doch
wichtige, zur Zeit Jesu typische Elemente des Synagogengottesdienstes werden
hier nicht genannt: das Schma Jisrael (Höre Israel!), das Schmone Esreh
(Achtzehnbittengebet), die Prophetenlesung und der Priestersegen. Verbürgt
hingegen ist, dass sich Jesus wie Esra und die Leviten um eine volksgerechte
Auslegung des Gesetzes bemühte. Und das hiess nicht, dass er das Gesetz
verwässerte und auf fromme Floskeln reduzierte. Vielmehr mutete er
dem Volk die Last des Gesetzes zu und bemühte sich selber um eine verständliche
Aktualisierung: «Wer (die Gesetze) hält und halten lehrt, der
wird gross sein im Himmelreich» (Mt 5,19).
Literaturhinweis: Eckart Otto, Jerusalem die Geschichte der Heiligen Stadt, Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1980.
Der Wiederaufbau Jerusalems nach dem babylonischen Exil war eine langwierige
Angelegenheit. Ermuntert durch die Propheten Sacharja und Haggai und unter
der Leitung des Bevollmächtigten Serubbabel wurde 520 v. Chr. von den
Rückkehrerpionieren mit persischem Staatsgeld der Wiederaufbau des
Tempels in Angriff genommen.
515 v. Chr. wurde der bescheidene Bau eingeweiht. Diese Tätigkeiten
motivierten weitere Exulanten zur Heimkehr. Aber erst um 440 v. Chr. erfolgte
unter dem Statthalter Nehemia der Mauerbau (Neh 3; vgl. Karte) und eine
Stabilisierung der Besitzverhältnisse. Der energische Reformer erreichte
darüber hinaus eine politische Trennung von Samerina, dem alten Samaria.
Jerusalem wurde Zentrum des Stadtstaates Jehud. Der Schriftgelehrte Esra
stellte die überlieferten Schriften der Juden zu einem «Gesetzbuch
Gottes» zusammen, das vielleicht bereits den Pentateuch (Gen-Dtn),
mindestens aber Teile desselben umfasste. Die theokratisch verfasste Bevölkerung
Jerusalems wurde auf dieses Gesetz verpflichtet und bildete eine theokratisch
verfasste Gesellschaft. Am Tag vor dem Laubhüttenfest wurde vor dem
Wassertor (vgl. Karte) aus dem Gesetz öffentlich vorgelesen. Das geschah
wohl im Jahre 398 v. Chr. zum ersten Mal.