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Leitartikel |
Am 10. Dezember 1948 vor 50 Jahren also verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen den Entwurf einer «Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte» als Resolution Nr. 217, der rechtlich
nur der Charakter von Empfehlungen zukommt, die aber dennoch die Theorie
und Praxis des Völkerrechts nachhaltig prägte. Grund genug, angesichts
dieses Jubiläums den Diskurs um die Menschenrechte weiterzuführen.
In diesem Zusammenhang plädiert Dieter Senghaas und mit ihm eigentlich
auch die anderen Autoren der Themennummer der Zeitschrift «Widerspruch»1
für eine historische und realistische Betrachtungsweise der Menschenrechte.
Das bedeutet die Wahrnehmung des Sachverhalts, dass sich die Menschenrechte
in der europäischen Geschichte gegen die eigene Tradition durchsetzen
mussten. «Was für uns heute selbstverständlich ist und was
durch Verweise auf die christliche Vorstellung von der Gottesebenbildlichkeit
des Menschen für die europäische Geschichte als immer schon selbstverständlich
geltend behauptet wird», war weitgehend nicht geschichtsbestimmend.
Sie sind im Zuge der Aufklärung formuliert und von der römisch-katholischen
Kirche erst nach erheblichen Widerständen in ihren christlichen Wurzeln
erkannt und erst im Zweiten Vatikanischen Konzil anerkannt worden; allerdings
haben Jacques Maritain und andere Katholiken in den 1940er Jahren mit ihren
Anregungen massgeblich zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen
beigetragen.
Die europäischen Christen und Christinnen können und müssen
sich deshalb bei aller gebotenen europäischen und christlichen Selbstbescheidung
entschieden für die Menschenrechte einsetzen, für den weiterführenden
Diskurs so gut wie im Rahmen konkreter Aktionen zugunsten von in ihren Menschenrechten
Gefährdeten. Eine besondere Möglichkeit für kirchliche Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen bietet hierzu die Berufsgruppe von Amnesty International,
die sich seit Jahren weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte
einsetzt. So empfehlen wir die folgende Information und Aufforderung von
P. Werner Heierle SJ, Mitglied der kirchlichen Berufsgruppe, Ihrer Aufmerksamkeit.
Neben der gewohnten Arbeit in den Sektionen und den Gruppen organisiert
Amnesty International Soforthilfeaktionen, die vor allem dank dem Engagement
von Berufsgruppen durchgeführt werden können. Das geht so: Wenn
irgendwo ein Jurist verhaftet wird wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte,
schreiben Juristinnen und Juristen in aller Welt an die Verantwortlichen.
Wenn es einen Pfarrer oder eine Pastorin, einen Katechisten oder eine kirchliche
Mitarbeiterin trifft, werden von unserer Berufsgruppe und entsprechenden
Berufsgruppen in anderen Ländern Briefe an die zuständigen Amtspersonen
geschrieben.
Der Kirchliche Arbeitskreis, wie unsere Berufsgruppe seit einiger Zeit genannt
wird, umfasst etwa 120 Mitglieder in der deutschen Schweiz, aus verschiedenen
christlichen Konfessionen. Der Aufwand für die einzelnen, die übrigens
nicht Mitglieder von Amnesty International sein müssen, ist nicht gross:
Zwei- bis dreimal pro Jahr werden sie aufgefordert, einen Brief abzuschicken,
in dem auf eine konkrete Menschenrechtsverletzung hingewiesen und Abhilfe
verlangt wird. Wenn die Briefvorlage verwendet wird, die einer von unserem
Team aufgrund der Unterlagen der Londoner Zentrale von Amnesty International
erstellt, muss bloss der Absender und das Datum eingesetzt werden.
Trotz geringem Aufwand für die einzelnen ist der Erfolg, wie die Erfahrung
zeigt, oft verblüffend gross, das heisst es kommt nicht selten zu einer
Freilassung oder wenigstens zu einer markanten Verbesserung der Haftbedingungen;
wobei allerdings meistens nicht auszumachen ist, ob eine Freilassung aufgrund
unserer Briefe oder aufgrund anderer Demarchen zustande gekommen ist. Das
herauszufinden scheint mir allerdings gar nicht so wichtig, Hauptsache,
jemand hat ein Stück konkrete, manchmal lebensrettende Gerechtigkeit
erfahren, und wir leisten unsern kleinen, aber eben doch wichtigen Beitrag
für eine bessere Einhaltung der Menschenrechte.
Und da wir noch ein paar mehr brauchen könnten, die in unserer Berufsgruppe
mitmachen, ergeht dieser Aufruf. Wer sich angesprochen fühlt, melde
sich bitte bei unserem Koordinator: Pfr. Harry Bertschinger, Gladbachstrasse
103, 8044 Zürich, Telefon 01-2611014.
1 Widerspruch. Beiträge zur sozialistischen Politik. Heft 35 (1998) 240 Seiten (das Zitat Seite 9; das Heft ist erhältlich bei Widerspruch, Postfach, 8026 Zürich). Die Beiträge umfassen unter anderem folgende Themen: Menschenrechte ohne Pflichten? Universalismus oder Kulturrelativismus? Frauenrechte/Männerrechte. Menschenrechte im Islam. Friedenspolitik und Recht auf Entwicklung. Arbeit, Nahrung und Wirtschaftsbürgerrechte im Weltkapitalismus. UNO und Rwanda. Algerien. Staatsterrorismus in Kolumbien und in der Türkei.