SKZ 49/1998

INHALT

Leitartikel

Menschenrechte realistisch und konkret

Möglichkeiten für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von Werner Heierle

 

Am 10. Dezember 1948 ­ vor 50 Jahren also ­ verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Entwurf einer «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» als Resolution Nr. 217, der rechtlich nur der Charakter von Empfehlungen zukommt, die aber dennoch die Theorie und Praxis des Völkerrechts nachhaltig prägte. Grund genug, angesichts dieses Jubiläums den Diskurs um die Menschenrechte weiterzuführen.
In diesem Zusammenhang plädiert Dieter Senghaas und mit ihm eigentlich auch die anderen Autoren der Themennummer der Zeitschrift «Widerspruch»1 für eine historische und realistische Betrachtungsweise der Menschenrechte. Das bedeutet die Wahrnehmung des Sachverhalts, dass sich die Menschenrechte in der europäischen Geschichte gegen die eigene Tradition durchsetzen mussten. «Was für uns heute selbstverständlich ist und was durch Verweise auf die christliche Vorstellung von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen für die europäische Geschichte als immer schon selbstverständlich geltend behauptet wird», war weitgehend nicht geschichtsbestimmend. Sie sind im Zuge der Aufklärung formuliert und von der römisch-katholischen Kirche erst nach erheblichen Widerständen in ihren christlichen Wurzeln erkannt und erst im Zweiten Vatikanischen Konzil anerkannt worden; allerdings haben Jacques Maritain und andere Katholiken in den 1940er Jahren mit ihren Anregungen massgeblich zur Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen beigetragen.
Die europäischen Christen und Christinnen können und müssen sich deshalb bei aller gebotenen europäischen und christlichen Selbstbescheidung entschieden für die Menschenrechte einsetzen, für den weiterführenden Diskurs so gut wie im Rahmen konkreter Aktionen zugunsten von in ihren Menschenrechten Gefährdeten. Eine besondere Möglichkeit für kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bietet hierzu die Berufsgruppe von Amnesty International, die sich seit Jahren weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzt. So empfehlen wir die folgende Information und Aufforderung von P. Werner Heierle SJ, Mitglied der kirchlichen Berufsgruppe, Ihrer Aufmerksamkeit.

Redaktion

Neben der gewohnten Arbeit in den Sektionen und den Gruppen organisiert Amnesty International Soforthilfeaktionen, die vor allem dank dem Engagement von Berufsgruppen durchgeführt werden können. Das geht so: Wenn irgendwo ein Jurist verhaftet wird wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte, schreiben Juristinnen und Juristen in aller Welt an die Verantwortlichen. Wenn es einen Pfarrer oder eine Pastorin, einen Katechisten oder eine kirchliche Mitarbeiterin trifft, werden von unserer Berufsgruppe und entsprechenden Berufsgruppen in anderen Ländern Briefe an die zuständigen Amtspersonen geschrieben.
Der Kirchliche Arbeitskreis, wie unsere Berufsgruppe seit einiger Zeit genannt wird, umfasst etwa 120 Mitglieder in der deutschen Schweiz, aus verschiedenen christlichen Konfessionen. Der Aufwand für die einzelnen, die übrigens nicht Mitglieder von Amnesty International sein müssen, ist nicht gross: Zwei- bis dreimal pro Jahr werden sie aufgefordert, einen Brief abzuschicken, in dem auf eine konkrete Menschenrechtsverletzung hingewiesen und Abhilfe verlangt wird. Wenn die Briefvorlage verwendet wird, die einer von unserem Team aufgrund der Unterlagen der Londoner Zentrale von Amnesty International erstellt, muss bloss der Absender und das Datum eingesetzt werden.
Trotz geringem Aufwand für die einzelnen ist der Erfolg, wie die Erfahrung zeigt, oft verblüffend gross, das heisst es kommt nicht selten zu einer Freilassung oder wenigstens zu einer markanten Verbesserung der Haftbedingungen; wobei allerdings meistens nicht auszumachen ist, ob eine Freilassung aufgrund unserer Briefe oder aufgrund anderer Demarchen zustande gekommen ist. Das herauszufinden scheint mir allerdings gar nicht so wichtig, Hauptsache, jemand hat ein Stück konkrete, manchmal lebensrettende Gerechtigkeit erfahren, und wir leisten unsern kleinen, aber eben doch wichtigen Beitrag für eine bessere Einhaltung der Menschenrechte.
Und da wir noch ein paar mehr brauchen könnten, die in unserer Berufsgruppe mitmachen, ergeht dieser Aufruf. Wer sich angesprochen fühlt, melde sich bitte bei unserem Koordinator: Pfr. Harry Bertschinger, Gladbachstrasse 103, 8044 Zürich, Telefon 01-2611014.


Anmerkung

1 Widerspruch. Beiträge zur sozialistischen Politik. Heft 35 (1998) 240 Seiten (das Zitat Seite 9; das Heft ist erhältlich bei Widerspruch, Postfach, 8026 Zürich). Die Beiträge umfassen unter anderem folgende Themen: Menschenrechte ohne Pflichten? Universalismus oder Kulturrelativismus? Frauenrechte/Männerrechte. Menschenrechte im Islam. Friedenspolitik und Recht auf Entwicklung. Arbeit, Nahrung und Wirtschaftsbürgerrechte im Weltkapitalismus. UNO und Rwanda. Algerien. Staatsterrorismus in Kolumbien und in der Türkei.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1998