SKZ 37/1998

INHALT

Leitartikel

Schuld und Schuldbewältigung

Wie mit der geschichtlichen Schuldzuweisung an die Schweiz umgehen? Eine theologische Besinnung zum Dank-, Buss- und Bettag von Hans Halter

 

Das stolze Schweizer Haus ächzt auf seinem Felsensockel. Die Fassade hat Schaden gelitten. Der Sockel bröckelt. Das Schweizer Haus wird seit einiger Zeit mit faulen Eiern beworfen. Manchmal fliegen sogar Steine. Briefboten füllen den Briefkasten mit unverschämten Rechnungen. Fast täglich folgen Mahnungen mit Drohungen, die manchmal Erpressungen gleichen. Im Hause herrscht Unruhe: Die einen sind wütend auf die Angreifer, viele sind nachdenklich geworden oder verunsichert. Was sollen wir jetzt tun?
Dem stolzen Schweizer Haus ergeht es heute nicht besser als dem andern altehrwürdigen Haus, das schon seit längerer Zeit unter Beschuss steht und von vielen verlassen worden ist: Ich meine das «Haus voll Glorie schauet weit über alle Land, aus ewgem Stein erbauet von Gottes Meisterhand», wie wir bei Nr. 670 unseres Kirchengesangbuches singen oder seinerzeit gesungen haben. Im Zuge der seit wenigen Jahren neu erwachten Sensibilität für das, was den Juden vor allem während der Zeit des Nationalsozialismus angetan wurde, ist auch die Kirche mit ihrer langen, belasteten antijüdischen Vergangenheit und ihrem sehr zögerlichen Verhalten gegenüber der nationalsozialistischen Judenverfolgung erneut auf die Anklagebank gesetzt worden. Die Reaktion auf die vatikanische Erklärung «Heilsame Mahnung» vom 17. März 1998<1> zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, mit einer belasteten Vergangenheit umzugehen. Denn es sind nicht einzelne Christen, es ist die Kirche, die angeklagt wird. Also wir.
Und nun geht es seit 1995 der Schweiz als Volk und Staat ganz ähnlich. Aus dem Edelknaben von einst ist ein Prügelknabe geworden. Ich brauche die Vorwürfe an die Schweiz wegen ihrer Neutralität gegenüber einem verbrecherischen Unrechtssystem, wegen ihrer Flüchtlingspolitik besonders im Blick auf ungefähr 30000 abgewiesenen Juden, wegen ihrer Gold- und Geldgeschäfte, wegen ihrer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der NS-Diktatur und wegen der Schwerhörigkeit der Banken bei nachrichtenlosen Konten bis in die jüngste Zeit hinein, hier nicht detailliert zu wiederholen<2>. Die historisch Gebildeteren wussten es schon lange, jetzt wissen wir es alle, dass unsere Schweizer Geschichte keine reine Heldengeschichte ist, und das gilt nicht erst seit dem Zweiten Weltkrieg. Da gibt es Schattenseiten, da gab es Unrecht, sogar schweres Unrecht. Und es will nicht gelingen, dafür bloss ein paar einzelne verantwortlich zu machen. Nein: Die Schweiz, das Volk, wir sitzen auf der Anklagebank. Auf uns Heutigen lastet die Schuld.
Das mögen manche in unserer Gesellschaft nicht hören. Auf uns lastet die Schuld? Was soll das?

Menschliche Schuld

Nationalrat Christoph Blocher findet seit der Ankündigung der Solidaritätsstiftung im März 1997, dass sich die Schweiz für gar nichts zu entschuldigen brauche, weil sich die Schweiz im Zweiten Weltkrieg nichts habe zuschulden kommen lassen.<3>
Jüngere Männer und Frauen unseres Staates fragen: Was können wir Heutigen dafür, wir haben doch damals gar nicht gelebt, hatten jedenfalls keine verantwortlichen Positionen.
Dann gibt es jene, und das sind wohl die meisten, für die gibt es nur Schuld einzelner Menschen: damals während und nach dem Zweiten Weltkrieg und heute<4>. Wenn es schon um Schuld in der Vergangenheit der Schweiz geht, dann sollen jene zur Verantwortung gezogen werden, die schuldig geworden sind, das sind nicht wir, das sind einzelne Bundesräte, Politiker, Militärs, Geschäftsleute, Bankiers. Die meisten davon sind heute tot.
Andere sehen es noch grundsätzlicher: Sie haben überhaupt etwas dagegen, dass von Schuld gesprochen wird, aus psychologischen Gründen: weil Menschen eben aus Angst oder Verunsicherung problematisch oder falsch handeln, oder weil Menschen eben nicht so frei sind, wie sie vielleicht meinen, oder weil Menschen als Produkte einer jahrmillionenalten Evolution gar nicht anders handeln können, als sie eben handeln.
Auf diese zuletzt genannten Auffassungen möchte ich mich hier nicht einlassen. Man kann zwar mit dem Phänomen Schuld auch so umgehen, dass man sie entweder psychologisch verharmlost oder dass man den Menschen zu einem Wesen macht, das aus verschiedenen Gründen zwar Fehler machen, aber nicht eigentlich schuldig werden kann. Bei Konrad Lorenz hiess das: «Das sogenannte Böse». Aber so löst man mit Sicherheit keine Probleme, ganz abgesehen davon, dass solche Auffassungen vor dem Rätsel des ungeheuerlichen Bösen, das eben nur Menschen zustande bringen, kläglich versagen muss.
Ich gehe davon aus, dass es grundsätzlich menschliche Schuld gibt und dass es solche in der Geschichte der Kirche und der Schweiz je nach Zeit und Umständen reichlich gegeben hat und immer noch gibt. Aber Schuld hat viele Gesichter. Es gibt nicht nur offensichtliche, direkte Schuld, es gibt auch verdeckte und indirekte Schuld, es gibt Mitschuld und Schuldverstrickung; es gibt gemeine und bösartige Schuld, es gibt aber auch schwächliche, feige, sogar freundliche und anständige Schuld, es gibt auch eine tragische Schuld auf dem Boden des guten Willens.
Aber was ist das überhaupt, Schuld? Moralisch im engeren Sinn des Wortes werden wir dann subjektiv schuldig, wenn wir frei und bewusst etwas wollen, tun, unterlassen oder zulassen, von dem wir wissen, dass es nicht in Ordnung ist oder dass es uns und besonders andern unnötigerweise schadet. Insofern können wir Heutige mit Recht sagen, dass wir an den Ereignissen vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg in diesem streng moralischen Sinn nicht schuldig geworden sind. Und wir werden wohl auch sagen müssen, dass der Grossteil der Schweizer Bevölkerung zur Zeit des Zweiten Weltkrieges in diesem engen moralischen Sinn nicht schuldig geworden ist. Solche direkte moralische Schuld beschränkte sich auf ganz bestimmte Verantwortliche der damaligen Zeit. Ist das Schuldproblem damit aber schon erledigt? Ich glaube nicht. Schuld hat ­ wie gesagt ­ viele Gesichter. Dem müssen wir jetzt etwas nachgehen.

Schuld als Verhängnis

Es gibt auch die Form von Schuld, wo wir etwas Problematisches oder Falsches tun, dessen wir uns im Moment des Entscheidens und Handelns entweder gar nicht oder nicht klar genug bewusst sind. Man kann ja bekanntlich für alles Handeln irgendwelche guten Gründe finden. Oder wir entscheiden und handeln ohne lange Überlegung, weil es im Augenblick das einfachste oder vorteilhafteste zu sein scheint. Wenn es dann passiert ist, wenn die negativen Folgen unseres Handelns klar werden, dann gehen uns die Augen auf und wir merken erst, was wir angerichtet haben, was verkehrt war. Diese Einsicht kann rasch kommen, vielleicht kommt sie aber auch erst nach Jahrzehnten. Und wenn wir nicht ein Gewissen aus Hartholz haben, werden wir dann sagen: «Mein Gott, Es tut mir leid. Wenn ich das gewusst hätte, ich hätte es nicht getan, ich hätte es nicht gesagt, ich hätte nicht geschwiegen, ich hätte etwas unternommen, ich hätte zugehört, ich hätte geholfen» usw. Wer von uns hat das nicht schon erlebt! Ich nenne diese Art des Schuldigwerdens Verhängnis, Tragik oder unglückliche Schuld. Wir haben etwas angerichtet, ohne es zu wollen. (Der Sündenfall Adams und Evas kann vielleicht so gedeutet werden. Ihnen sind die Augen auch zu spät aufgegangen.)
Aber ist das wirklich Schuld? Schuld ist es nicht einfach deswegen, weil wir etwas Übles verursacht haben. Solange wir wirklich nicht wissen konnten, was wir mit unserem Tun oder Unterlassen anrichten, geht es nicht um eigentliche (moralische) Schuld, obwohl es uns nachher sehr leid tut, wenn die üblen Folgen offenkundig werden. Aber mit Schuld hat es insofern zu tun, als wir beim Entscheiden und Handeln mit einer Blindheit geschlagen waren, die nicht hätte sein müssen, wenn wir uns nachträglich sagen müssen: Eigentlich hätten wir es wissen müssen, es gab doch Anzeichen für das Problem, wir haben nichts näher abgeklärt, wir haben unüberlegt gehandelt, haben warnende Stimmen überhört. Es wäre nicht nötig gewesen, so zu handeln, wie wir gehandelt haben, wiewohl wir in einer schwierigen Situation waren, wir hätten auch anders handeln können.
Das scheint mir die Schuld zu sein, die es immer gegeben hat und immer noch gibt, jeden Tag, es scheint mir auch die überwiegende Form der Schuld zu sein, die wir heute feststellen müssen, wenn wir auf die Schweiz im Zweiten Weltkrieg und danach zurücksehen. Hätte man damals ohne Zweifel klar gewusst, was mit den an der Schweizer Grenze abgewiesenen Juden passieren wird, man hätte diese Juden in der Schweiz ziemlich sicher aufgenommen. So ist die Schweizer Flüchtlingspolitik tragischerweise zum Handlanger der nationalsozialistischen Judenvernichtung geworden.
Die verhängnisvolle, die mit Blindheit geschlagene Schuld, war wohl auch die überwiegende Form der Schuld, wenn wir auf das Verhältnis der Kirche zu den Juden im Verlauf der Jahrhunderte zurücksehen. Man glaubte, ein guter Christ zu sein, wenn man Juden als Gottesmörder an den Pranger stellte, vertrieb oder gar umbrachte. Jesus hat diese Form der Schuld am Kreuz beim Namen genannt, als er im Blick auf seine jüdischen und römischen Peiniger ausrief: «Vater, verzeih ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!» (Lk 23,34) Jesus hat damit seine Peiniger nicht von Verantwortung und Schuld freigesprochen, aber er hat die grosse Bedeutung der verhängnisvollen menschlichen Schuld ein für allemal deutlich gemacht. Und ich meine ergänzen zu dürfen: Diese Art Schuld macht wohl den Löwenanteil der menschlichen Schuld aus: individuell und gesellschaftlich.

Schuld-Verstrickung

Gibt es auch eine kollektive Schuld? Die Frage ist alt, wie das Alte Testament zeigt, und sie ist nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem im Blick auf die Schuld des deutschen Volkes am Mächtigwerden Hitlers und seiner Schergen intensiv diskutiert worden. Versteht man unter Schuld die moralische Schuld im engeren Sinn, dann gibt es sicher keine kollektive Schuld. Dazu kommt, dass die Redeweise von der kollektiven Schuld einfach viel zu grobschlächtig ist, so als ob alle Glieder eines Volkes, einer Gesellschaft, eines Staates, einer Kirche in gleicher Weise für ein Unrecht verantwortlich gemacht werden könnten. Dieses kollektivistische Schuldverständnis ist unhaltbar.
Unhaltbar ist aber auch das rein individuelle Schuldverständnis<5>. Es gibt nicht nur eine Verantwortung von Individuen, es gibt auch eine gemeinschaftliche, eine gesellschaftliche, eine staatliche und damit auch eine gemeinsame Verantwortung in Familie, Unternehmen, Organisationen und Institutionen, in Gesellschaft, Staat und Kirche. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, in die alle Mitglieder eines Kollektivs eingebunden sind, die einen mehr, die anderen weniger, die einen so, die andern anders. Das gilt in einem modernen Staat und der heutigen Kirche natürlich viel mehr als in früheren Zeiten, wo sich die Untertanen oder Gläubigen einer gottgewollten Obrigkeit gegenübersahen, welche die Verantwortung allein trug. Wir sind heute als Staatsvolk, jedenfalls als stimmfähige Glieder verantwortlich für unsere Verfassung, unsere Gesetze, unser Verhältnis zu Europa, zur Dritten Welt, zur UNO, für unser Wirtschaftssystem, für unsere Ausländerpolitik, für die sozialen Sicherungssysteme usw. Genauso wie wir heute alle im Schweizer Boot sitzen und irgendwie mitrudern oder steuern oder einfach mitfahren, so war es auch damals.
Die gemeinsame, geteilte Verantwortung ist das eine. Das andere ist nun die Schuldfrage. Je grösser die Mitverantwortung des Volkes für die Ordnungen und dessen Vollzüge ist, desto aktueller wird auch die Frage der Mitschuld. Da wären wir wieder beim Problem des Zweiten Weltkriegs. Nun möchte ich hier ganz klar betonen, dass die Schweiz damals eingeschlossen von den ganz Europa beherrschenden faschistischen Achsenmächten in einer äusserst schwierigen Situation war. Die Schweiz musste um ihr Überleben, um ihre Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen und das möglichst so, dass sie selbst nicht in den Krieg verwickelt wurde, was tatsächlich gelungen ist. Der Erfolg hatte allerdings auch seinen problematischen Preis. Die Schweiz hat ihre Unabhängigkeit und den Frieden teilweise auch mit fragwürdigen Mitteln erreicht. Dazu gehört die Rückweisung von Juden an der Grenze, die Gold- und Devisenpolitik, die aufs Ganze gesehen doch recht umfangreiche wirtschaftliche Kooperation mit Deutschland inklusive Rüstungsgeschäfte, das Offenhalten des Gotthards für die Achsenmächte und anderes mehr. Damit sind wir wieder bei der verhängnisvollen Schuld, in die das ganze Staatsvolk mehr oder weniger verstrickt war, sei's so, dass die offizielle Staatspolitik, die Hitler so weit wie nötig entgegenkam, um ihn nicht zum Angriff zu provozieren, vom Volk getragen und mitvollzogen wurde, oder sei's so, dass das Volk von dieser problematischen Politik selbst profitiert hat, auch wenn man sie nicht aktiv vollzogen hat. Die Schweiz hat später auch von den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Bankkonten profitiert, nicht nur die Banken. Kurz und gut: Es gibt eine gemeinsame Schuldverstrickung, in die auch das Staatsvolk eingewoben ist.

Schuldgeschichte

Damit sind wir bei einer letzten Frage in unserem vorsichtigen Abtasten der Schuldproblematik. Was hat die Schuld der Vergangenheit, auch wenn es nicht nur individuelle, sondern auch gemeinsame Schuld war, mit den jetzt lebenden Menschen zu tun, die später geboren wurden, die damals weder aktiv noch passiv dabei waren? Wir können die gleiche Frage auch für die Kirche stellen: Was haben wir heutige Christen und Katholiken zu tun mit der jahrhundertealten Schuldgeschichte der Kirche den Juden gegenüber? Es ist eigentlich ungerecht, da wir ja nichts dafür können, aber es ist nun mal seit Adam und Eva so, dass die späteren Generationen die Altlasten ihrer Vorfahren übernehmen müssen. Wir kennen das aus unzähligen Beispielen, aus der eigenen Biographie, im Blick auf frühere Umweltzerstörungen oder aus der politischen Geschichte. Niemand kann beim idealen, unbefleckten Punkt Null anfangen, wo ihm alle positiven Möglichkeiten offenstehen. Das gilt für uns als einzelne Menschen, als Gesellschaft, als Staat und als Kirche. Wir müssen als die jetzt Lebenden die alte Chronik dort weiterschreiben, wo sie bei unserem Lebenseintritt aufhört, und diese Chronik hat «Tolggen» und Eselsohren und verschmutzte Seiten. Wir übernehmen wohl oder übel die ganze Geschichte mit ihren positiven Errungenschaften, aber auch mit ihren Schattenseiten und Verwerfungen. Mit der Erfolgsgeschichte müssen wir auch die Schuldgeschichte übernehmen. Geschichte ist ein Teil von uns und wir sind gewissermassen auch eine Frucht dieser Geschichte mit ihrem ganzen Stallgeruch. Das gehört zu unserer Identität als Familie, als Volk, als Staat, auch als Kirche. So müssen wir in gewisser Weise auch die Schuld unserer Vorgängergenerationen übernehmen. Ich nenne sie mal die politische oder wirtschaftliche oder soziale oder kirchliche «Erbschuld». Sie ist unser Verhängnis, wir können nichts dafür, müssen sie aber doch austragen und sogar dafür gerade stehen. Das heisst: Wir müssen die Altlasten so weit wie möglich abtragen, das ist unsere heutige Verantwortung. Und das ist eine kollektive Verantwortung. Wir können sie nicht delegieren an den Bundesrat, das Parlament oder die Banken. Die haben dabei alle ihre speziellen Aufgaben zu erfüllen, aber wir sind damit nicht aus dem Schneider.
Das alles hat etwas mit dem zu tun, was man in der Theologie spätestens seit Augustinus Erbsünde nennt. Das ist nicht nur eine individuell zu tragende Erblast der vergangenen Geschichte, es ist auch eine politische und kirchliche Erblast. Und: So wie wir jetzt unter der Erblast unserer Ahnen stöhnen, so werden einst künftige Generationen über das stöhnen, was wir ihnen heute einbrocken. Es ist für uns schon schwer genug, mit persönlicher Schuld fruchtbar umzugehen. Nun haben wir auch noch die Schuld unserer Vorfahren zu über-nehmen, für die wir doch persönlich gar nichts können, für die wir aber trotzdem die Verantwortung übernehmen müssen in dem Sinne, dass wir diese Schuld irgendwie sühnen und negative Konsequenzen beseitigen oder mindern müssen, damit eine Versöhnung zustande kommen kann. Das gilt für uns persönlich, es gilt auch für uns als Kirche und als Schweiz. Was sollen wir tun?

Individuelle Schuldbewältigung

Leider gibt es in unserer heutigen Kirche und noch viel mehr in unserer heutigen Gesellschaft sehr wenig eingespielte Gesetzmässigkeiten und Ritualien zum Umgang mit gemeinsamer Schuld, weil bei uns vieles, was früher immer auch Sache der Gemeinschaft war, radikal individualisiert und privatisiert worden ist, auch der Umgang mit Schuld. Da könnten wir vom Volk der Juden im Alten Testament und auch noch vom heutigen Judentum allerhand lernen. Aber ich will jetzt nicht an jüdischen Traditionen anknüpfen, sondern am Umgang mit Schuld in unserer katholischen Kirche, vor allem an der Art, wie die persönliche Schuld verarbeitet wurde.

Angenommensein in unsrer Schuld

Die kirchliche Schuldbewältigung geht von einer fundamentalen Voraussetzung aus. Wir glauben an die Vergebung der Sündenschuld durch Gott. Was schon im Alten Testament gilt, wird in Jesus Christus in einzigartiger Weise bestätigt und verstärkt. Was heisst das? Gott nimmt uns auch in unserer Schuld an. Damit wird die üble Vergangenheit nicht ungeschehen gemacht. Wir sind zur Wiedergutmachung verpflichtet, soweit eine solche überhaupt noch möglich ist. Aber wir werden nicht auf unsere üble Vergangenheit festgenagelt. Dafür wurde Jesus Christus stellvertretend für uns am Kreuz auf die Schuld der Menschheit festgenagelt und durch die Auferweckung aus dieser Annagelung befreit, damit die Menschheit aus der Barmherzigkeit Gottes leben darf. So hält Gott uns die Zukunft offen: Wir dürfen uns von neuem zu bewähren versuchen. Die Hoffnung bleibt, von Gott einst für immer angenommen zu werden. Dieser Glauben und die Hoffnung ändern unsere Einstellung zum Umgang mit Schuld, die ich in drei Punkten vorausschicken möchte:
1. Die Juden und ­ mehr noch ­ die Kirche halten den Glauben an die Vergebung Gottes gläubig fest, aber nicht bloss für sich. Die Vergebung Gottes gilt allen Menschen. Und sie gilt nicht bloss für jeden einzelnen Menschen, sie gilt auch den Gemeinschaften, den Völkern, letztlich der Menschheit. Ich sage es jetzt provokativ direkt: Es darf auch das Volk der Deutschen und der Schweizer wie jedes andere Volk aus der Vergebung Gottes leben. Kein Volk wird auf seine Vergangenheit mit seinen Schattenseiten für immer festgenagelt. Das Problem ist nur, dass es keine gesellschaftlichen oder gar staatlichen Ritualien für Busse und Schuldvergebung gibt wie bei den Juden und in der Kirche. Es kann sie so auch gar nicht geben, vor allem nicht in einer säkularisierten Gesellschaft. Die auf Autonomie schwörende Gesellschaft muss die Schuld tragen und kann davon nicht erlöst werden.
2.
Weil es eine Vergebung gibt, können wir der individuellen und der gemeinsamen Schuld nüchtern ins Auge sehen. Wir können Schuld anerkennen. Wir brauchen nichts zu beschönigen, wir brauchen aber auch nichts zu verschlimmern. Wir sind ja von Gott auch mit unserer belasteten Vergangenheit angenommen.
3. Gott schenkt Versöhnung und will Versöhnung: Dazu müssen wir aber das Unsrige beitragen. Wir sollen uns selbst auch annehmen in unserer Schuld, und: Wir sollen auch die andern annehmen mit ihrer Schuld, das heisst wir sollen auch einander vergeben. Was gemeint ist mit dem menschlichen Mühen um Versöhnung im Sinne des Umgangs mit eigener Schuld, können wir zum Beispiel an der ehemaligen Beichtpraxis gewissermassen durchbuchstabieren und dann ins Soziale übersetzen.

Alte Weisheiten vom Beichten:
Die fünf «B»

Manche erinnern sich bestimmt noch: Wir wurden seinerzeit im Beichtunterricht belehrt, dass wir uns an die fünf «B» halten sollen, damit die von Gott gewollte Versöhnung wirklich gelingen könne. Die fünf «B» waren:

  1. Besinnen, wozu auch das Beten gehört.
  2. Bereuen
  3. Beichten, worauf dann die Absolution folgte.
  4. Büssen.
  5. Bessern.

Da gings zwar um individuelle Schuldverarbeitung, wie wir heute sagen. Ich meine aber, die Orientierung an diesen fünf B könnte uns auch im Umgang mit gemeinsamer Schuld in Kirche und Staat weiterhelfen.

Soziale Schuldbewältigung

Besinnen im Gebet

Was unsere kirchliche und unsere schweizerische Vergangenheitsbewältigung im Blick auf unsere belastete Geschichte mit Judentum und Nationalsozialismus betrifft, befinden wir uns noch sehr stark beim ersten B: beim Besinnen über das, was sich faktisch zugetragen hat. Das gilt für die Geschichte der Schweiz stärker als für die Geschichte der Kirche. Verglichen mit Deutschland sind wir zwar in der Schweiz in Sachen Vergangenheitsbewältigung ausgesprochene Spätzünder. Aber besser zu spät als gar nie. Ich finde, dass man sich offiziell der historischen Aufarbeitung der belasteten Schweizer Geschichte rings um den Zweiten Weltkrieg vorbildlich stellt, besser als dies in der Kirche, vor allem der katholischen, bisher geschehen ist. Wenn die frühere Beichterziehung mit dem Besinnen auch das Beten verband, so wäre das heute noch bedenkenswert. Es geht darum, dass wir der schmerzhaften schuldbelasteten Vergangenheit viel ehrlicher ins Auge schauen können, wenn wir es im Angesicht Gottes tun. Denn Gott können wir nichts vormachen. Ausreden zählen nicht. Unter diesem Aspekt könnten wir in der Schweiz den Eidgenössischen Dank-, Buss und Bettag vielleicht wieder neu entdecken und aufwerten. Das ist zwar ein Stück Schweizer Zivilreligion. Aber der Gedanke bleibt gewahrt, dass echte Busse ohne Beten, ohne sich vor Gottes Angesicht zu stellen, leicht zur Heuchelei oder zu oberflächlichem Bedauern über Unerfreuliches verkommen kann. Die Kirche sollte in ihren Gottesdiensten am Bettag das Problem der gemeinsamen Schuld auch der Schweiz aufnehmen.

Bereuen

Wenn wir uns der Schuldgeschiche der Kirche und der Schweiz bezüglich Juden und Nationalsozialismus vielleicht erstmals, vielleicht erneut bewusst werden, dann kann die Reaktion darauf eigentlich nur das 2. B sein: Bereuen oder Bedauern: Bedauern über individuelle und institutionelle Fehlhaltungen und Fehlverhalten, nicht nur durch Tun, sondern häufiger noch durch Unterlassen.

Bekennen

Soll es zur Versöhnung kommen, nicht nur mit uns selbst, sondern vor allem mit jenen, denen Unrecht geschehen ist, dann ist nach dem Besinnen und nach dem innerlichen Bedauern das Bekennen der Schuld sehr wichtig. Dass wir eine Schuld wirklich anerkennen und auch zu ihr stehen, zeigt sich erst dann, wenn die Schuld ausgesprochen wird. Nötig ist eine Beichte. Wenn es um eine gemeinsame Schuld geht, muss sie auch öffentlich bekannt werden. Das ist Aufgabe der höchsten Repräsentanten entweder des Staates oder der Kirche.
Was passiert, wenn öffentliche Beichten von höchster Stelle nur die halbe traurige Wahrheit zugeben, konnten wir im Frühjahr erleben, als der Vatikan seine Erklärung mit dem Titel: «Wir erinnern: Eine Reflexion über die Schoa» der Weltöffentlichkeit vorlegte. Da wurde der Holocaust als Schandfleck der Geschichte zwar zutiefst bedauert, aber das Schuldbekenntnis der Kirche fiel so aus, dass es von vielen führenden Juden nicht wirklich ernst genommen werden konnte. Warum? Wie so häufig bei offiziellen katholischen Rückblicken in die belastete eigene Geschichte, wurde zugegeben, dass einzelne «Söhne und Töchter der Kirche» gegenüber den Juden leider schuldig geworden seien. Aber «die Kirche», gemeint: Die Kirche als Institution, die Kirche mit ihrer Lehre, ihrer Liturgie und ihrer Disziplin, vor allem die Kirchenleitung bis hinauf zum Papst, die hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Ein solches Schuldbekenntnis, das individuelle und gemeinsame, auch institutionelle Schuld so auseinanderreisst, ist für Juden unverständlich und unakzeptabel, ganz abgesehen davon, dass die Kirche auch als Institution in Sachen Judenfeindschaft und Versagen gegenüber dem rassischen Antisemitismus ganz und gar nicht makellos dasteht<6>.

Büssen ­ Wiedergutmachen

Mit «Beichten» ist es nicht getan. Darum heisst das 4. B «Büssen». Da können wir die tratidionelle katholische «Beicht» nun allerdings nicht mehr zum Vorbild nehmen. Denn was sich da als sogenannte «Busse» eingebürgert hatte, hat denn das Gemeinte doch zu sehr verharmlost. Bei echter Busse geht's um mehr als um «drei Vaterunser» oder «ein Gesetzchen des Rosenkranzes» oder irgendein «Öpferchen». Büssen meint einerseits Sühnen, anderseits Wiedergutmachung. Wo Schuld Schaden angerichtet hat, muss eine Wiedergutmachung so weit wie nur möglich geleistet werden. Wenn es nun um Wiedergutmachung bei Menschen geht, die durch die schweizerische Flüchtlings- und Wirtschaftspolitik während und nach dem Zweiten Weltkrieg geschädigt worden sind, ist eine Wiedergutmachung in den meisten Fällen nur noch symbolisch möglich. Das, was wir jetzt noch tun können, gleicht ein wenig den 30 Silberlingen, die Judas nach seinem Verrat in den Tempel geworfen hat (Mt 27,3­10). Aber diese wenigstens symbolischen Widergutmachungen sind wichtig, wenn es zu einer Versöhnung kommen soll.
So hat der Schweizer «Holocaust-Fonds» für die Opfer der Schweizer Flüchtlingspolitik und für die Opfer des Holocaust und der nationalsozialistischen Rassenpolitik überhaupt doch eine beachtliche Bedeutung, dies nicht bloss, weil einigen Opfern, Juden oder Fahrenden und andern oder deren Nachfahren noch ein wenig geholfen werden kann. Der Holocaust-Fonds drückt das Bedauern über das Geschehene aus und kann so Verstärkung eines Schuldbekenntnisses sein. Er ist ein später Ausdruck des Mitgefühls mit den Opfern und deren Nachkommen, vor allem, wenn sie heute in ärmlichen Verhältnissen leben. Die Schweizer Banken haben im August einen wackeren Schritt in besagte Richtung getan bzw. tun müssen. Was die von Bundespräsident Arnold Koller am 5. März 1997 angekündigte Idee einer grosszügigen «Solidaristätsstiftung» betrifft, die von der Holocaust-Stiftung zu unterscheiden ist, ist zu hoffen, dass sie wirklich zustande kommt.<7> Es wäre auf jeden Fall ein höchst negatives Signal sowohl für das schweizerische Selbstverständnis wie aussenpolitisch, wenn das Schweizer Volk diese Solidaritätsstiftung ablehnen würde etwa mit der Begründung, wer bezahle, anerkenne damit seine Schuld<8>, oder es sei wichtiger, zuerst die eigene Staatsschuld abzutragen, bevor man grosszügig mit Geld um sich schmeisst. Wenn das Schweizer Volk diese Stiftung in einer Volksabstimmung ablehnte, würden wir wohl den vergangenen Fehlern der Schweiz einen neuen signalträchtigen Fehler hinzufügen. Hier wäre dann die gemeinsame Verantwortung eindeutig, man könnte das Problem nicht auf den Bundesrat oder das Parlament oder einen Nationalrat oder eine Partei abschieben.

Bessern

Der zweifellos fruchtbarste Umgang mit Schuld ist die ernsthafte Umkehr, wie es im Neuen Testament heisst («metanoia»). Es gilt, sich dort zu bessern, wo man Fehler eingesehen und zugegeben hat und wo man sich bemüht, angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Alte Fehler sollen sich nicht wiederholen. Das gilt wiederum persönlich und dort, wo es eine gemeinsame Verantwortung und auch eine gemeinsame Schuld gibt. Ich lasse mal die Kirche weg, denn dieser wird ja seit langem fast täglich entweder von aussen oder von innen und hier von unten und von oben unter die Nase gerieben, wo sie sich zu bessern hätte. Was die Schweiz betrifft, so müsste jetzt in Erinnerung an vergangene Fehler vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Beispiel über die gegenwärtige Flüchtlingspolitik oder über den internationalen Finanzplatz Schweiz oder über Geschäftsbeziehungen mit gewissen Staaten nachgedacht werden. Die Probleme sind zu komplex, um sie hier in Kürze sachgerecht aufwerfen zu können.
Ich denke aber, dass die Besserung der Schweiz grundsätzlicher ansetzen müsste. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Schweiz seit Beginn der 90er Jahre in eine währschafte Identitätskrise geraten ist, zumal seit der Zeit, da die Schweiz von ihrem hehren Sockel der Unabhängigkeit, der Neutralität und der Unbeflecktheit heruntergeholt worden ist. Allzulange haben wir uns als Sonderfall im Herzen Europas und der Welt betrachtet. Es geht heute darum, dass die Schweiz sich als Gleiche unter Gleichen verstehen lernt, wenn schon, haben alle Völker und Staaten ihre ureigene Geschichte, und die ist bei allen eine Geschichte mit Sonnen- und Schattenseiten. Wenn schon, sind alle Völker und Staaten je auf ihre Weise auch ein Sonderfall. Wir sind nicht besser aber auch nicht schlechter als andere Völker und Staaten. Wir brauchen jetzt gewiss nicht in Sack und Asche zu gehen. Es reicht aber auch nicht, gegen alle Anfechtungen von aussen trotzig auf Freiheit, Unabhängigkeit, Sicherheit und Neutralität zu schwören. Es geht heute darum, dass wir solidarisch mit andern Völkern und Staaten die Probleme Europas und der Menschheit angehen. Die Anfechtungen der Schweiz von aussen sind mehr als eine Aufforderung, dass wir unsere belastete Vergangenheit aufarbeiten. Sie sind aufs Ganze gesehen eher eine Herausforderung, dass wir uns in Europa und in der Welt neu orientieren und auch engagieren.

 

Hans Halter, Professor für Theologische Ethik mit Schwerpunkt Sozialethik an der Theologischen Fakultät und Leiter des Instituts für Sozialethik der Universitären Hochschule Luzern, weilt im Rahmen eines Sabbatseminars zurzeit in den Vereinigten Staaten.


Anmerkungen

1 Die Erklärung ist abgedruckt in Herder Korrespondenz 52/4 (1998) 189­193.

2 Die schweizerische Neutralität, auf die wir bis vor kurzem so stolz waren, wird uns wie nach dem Zweiten Weltkrieg erneut zum Vorwurf gemacht: Wie kann man gegenüber einem Unrechtssystem wie dem Nationalsozialismus neutral bleiben? Und was noch schlimmer ist: Während die Allierten im Krieg gegen die Nazis einen hohen Blutzoll entrichten mussten, profitierte die verschonte Schweiz mit ihrer Neutralität von Geschäften mit Nazi-Deutschland und den Achsenmächten insbesondere durch Goldhandel, Devisenbeschaffung und Rüstungsindustrie. Wie das aus nazi-deutscher Sicht damals ausgesehen hat, bemerkt Josef Goebbles in seinem Tagebuch am 3. Januar 1943 so: «Die Schweiz arbeitet in der Woche sechs Tage für Deutschland, und am siebten Tage betet und hofft sie für Englands Sieg. Die propagandistische Lage ist für uns in der Schweiz alles andere als positiv; aber die Hauptsache ist ja, dass die Schweiz für unsere Kriegsführung absolut eingesetzt ist und in keiner Weise Anstalten macht, ihren Kriegseinsatz zu sabotieren» (NZZ Nr. 47, 26.2.1998, S. 48). Noch mehr fällt die durch Angst vor dem nördlichen Nachbarn diktierte Schweizerische Flüchtlingspolitik ins Gewicht, neben ebensoviel aufgenommenen gab es ungefähr 30000 an der Grenze abgewiesene Juden, Tausende davon wurden so dem Tod in den Konzentrationslagern ausgeliefert, ohne dass dies freilich in der Schweiz klar gewusst worden wäre. Die konsequente harte Verfolgung der Juden in den nazibeherrschten Ländern war allerdings bekannt. Schliesslich werden die Banken beschuldigt, dass sie sich bei der Abklärung der rechtmässigen Eigentümer von namenlosen Konten bis in die jüngste Zeit hinein äusserst sperrig verhielten, so dass viele geschädigte Juden und deren Nachkommen keine Möglichkeit hatten, an ihre Vermögenswerte heranzukommen. ­ Siehe zum Ganzen bloss: J. Stadelmann, Umgang mit Fremden in bedrängter Zeit. Schweizerische Flüchtlingspolitik 1940­1945 und ihre Beurteilung bis heute, Orell Füssli Zürich 1998; Unabhängige Expertenkommission Schweiz ­ Zweiter Weltkrieg, Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg. Zwischenbericht, Bern 1998 (Bergier-Bericht).

3 In der Session des Nationalrates vom 18.3.1998 liess sich NR Blocher laut NZZ Nr. 65 vom 19.3.1998, S. 13, folgendermassen vernehmen: «Für den Zürcher SVP-Vertreter Christoph Blocher gab es damals einen einzigen Auftrag, nämlich das Land vom Krieg zu verschonen. Mit Armee, Neutralität, Vorsorge und kontrollierter Handelspolitik nach allen Seiten sei dieser Auftrag erfüllt worden. Dafür müsse sich niemand entschuldigen. Im Gegenteil. Wer jenen Schuld zuweise, die ein ganzes Volk vor Krieg und Elend gerettet hätten, handle unmoralisch. Weil er richtig gehandelt habe, müsse, ja dürfe sich der Staat nicht entschuldigen. Er müsse und dürfe auch nichts bezahlen. In der ganzen Diskussion sah Blocher letztlich nur Geldforderungen Ðausländischer jüdischer Kreise aus New Yorkð, welche Zahlungsunwilligen mit Nachteilen drohten. Wer bezahle, anerkenne aber Schuld und mache sich erpressbar. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Stiftung dürfe deshalb nicht gegründet werden. ÐMan kann Banken, Regierungen, Nationalbanken erpressen und zum Nachgeben zwingen. Ob man ein ganzes Volk an der Urne erpressen kann, das möchte ich sehen. Durch dieses Nadelöhr müssen Sie durchð, drohte Blocher, Ðund ich werde alles daransetzen, dass wir hier nicht nachgeben.ð Erneut stehe das Volk vor der Frage: Widerstand oder Anpassung, erklärte Blocher, und weil er das Parlament bereits abgeschrieben habe, werde er allein den Widerstand anführen.»

4 Vgl. in diesem Sinn die Kolumne von Ständerat A. Iten: «Vom Ärgernis der geschichtlichen Schuldzuweisung», in: Neue Luzerner Zeitung 2.6.1998.

5 Diese verkürzte Sicht der Schuld findet sich auch in der bemerkenswerten Rede von Bundespräsident Arnold Koller vom 5. März 1997: A. Koller, Wir brauchen uns nicht zu schämen. Notwendige Bekräftigung der humanitären Tradition, in: K. Angst (Hrsg.), Der Zweite Weltkrieg und die Schweiz. Reden und Analysen, Verlag NZZ, Zürich 1997, 23­32, S. 25: «Schuld immer persönliche Schuld». Die Verantwortung, jetzt als staatliche Gemeinschaft mit der Vergangenheit umzugehen, wird aber betont, ebd.

6 Wie sehr «halbbatzige» Schuldbekenntnisse irritieren und die Inquisition nicht befriedigen, zeigen auch die jüngsten Erklärungen von Präsident Clinton zu seinen Sex-Affären im August 1998.

7 Als international vielbeachtetes und von der ganzen Weltpresse gewürdigtes Zeichen des guten Willens der Schweiz (NZZ Nr. 56, 8.3.1997, S. 91) ist sie gerade jetzt sehr wichtig: und zwar sowohl für unsere Schweizerische Identität wie für das Ausland. Ob die Solidaritätsstiftung, die von der Holocaust-Stiftung zu unterscheiden ist, nun von der Schweiz aus mehr als Geste der Dankbarkeit für ihr Verschontbleiben im Zeiten Weltkrieg oder eher als zukunftsweisendes Zeichen der schweizerischen Solidarität mit Benachteiligten verstanden wird oder ob auch dieser Solidaritätsfonds nicht doch auch ein Akt der Wiedergutmachung ist, wenn auch nicht für die Opfer des Holocaust, das sollten wir in der Schweiz nicht auf die Goldwaage legen. Im Ausland wird man es kaum verstehen, wenn die Schweiz betont, beim Solidaritätsfonds gehe es in keiner Weise um eine Schuldanerkennung und um Wiedergutmachung. Ohne den Druck der Weltöffentlichkeit auf die Schweiz wäre diese Idee unserem Bundesrat wohl kaum gekommen.

8 NR Blocher NZZ Nr. 65, 19.3.1998, S. 13.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1998