SKZ 31-32/1998

INHALT

Leitartikel

Was für eine Frage!

Die Tragweite der von der Ökumenischen Konsultation gestellten Frage nach der Zukunft, die wir wollen, bedenkt vor unserem Nationalfeiertag Christian Kissling

 

Wenn die Kirchen noch während eines ganzen Jahres unter dem Titel «Welche Zukunft wollen wir?» eine ökumenische Konsultation zur wirtschaftlichen und sozialen Zukunft unseres Landes durchführen, dann sollte man, nach dem erfolgreichen Start dieses Unternehmens, durchaus auch einmal innehalten und über die Ungeheuerlichkeit dieser Frage selbst nachdenken. Für diese Denkpause eignet sich der 1. August, der einzige nichtreligiöse landesweite Feiertag der Schweiz, besonders gut. Denn es geht ja nicht um die Zukunft, die wir als Christinnen und Christen erhoffen ­ auch wenn wir uns seit 2000 Jahren daran gewöhnt haben, dass sie noch nicht eingetreten ist ­, nämlich die absolute Zukunft der Erlösung der Welt, sondern es geht in dieser Konsultation um die innerweltliche Zukunft unseres Landes und seiner Menschen.
Ungeheuerlich ist die gestellte Frage der Konsultation, weil wir, wenn wir nur die Zeitung lesen und den Politikerreden (nicht gerade am 1. August, aber an den anderen Tagen des Jahres) zuhören, eigentlich von selbst zur Meinung gelangen müssten, dass es gar keine Zukunft gebe, die «gewollt» werden könnte. Die Rede ist normalerweise vielmehr von Rahmenbedingungen und Sachzwängen, von Kosten und Nutzen, Chancen und Risiken. Es gilt nicht, eine Zukunft zu wollen, sondern sich mit ihr zu arrangieren. Die Politik ist die Kunst des Möglichen ­ so wird dieses Verständnis auf den eingängigen Begriff gebracht, der eigentlich nichts anderes ist als blanker Defätismus.
Denn Politik ist nicht die Kunst der Möglichen, sondern die Kunst, die Rahmenbedingungen und Sachzwänge so zu gestalten, dass ein gutes Zusammenleben aller Menschen möglich ist. Wer nur ein bisschen etwas von der katholischen Soziallehre verstanden hat, weiss, dass dazu auch die Gesichtspunkte der Gerechtigkeit in ihren verschiedenen Dimensionen gehören.
Warum aber, so wird mitunter gefragt, sind es gerade die Kirchen, die die Frage stellen, welche Zukunft wir wollen, im Unterschied zur polit-professionellen Frage, in welche Zukunft wir uns zu schicken hätten? Überschreiten die Kirchen hier nicht ihre Kompetenz, sollten sie sich nicht besser an den Ausspruch des deutschen Kaisers Wilhelm II. («Die Herren Pastoren sollen sich um die Seelen ihrer Gemeinde kümmern, die Nächstenliebe pflegen, aber die Politik aus dem Spiel lassen, dieweil sie das gar nichts angeht»<1>) halten? Natürlich, die Frage ist rhetorisch gemeint. Aber vielleicht sollten wir uns gerade im Zeitalter der Globalisierung und der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte doch wieder einmal bewusst machen, dass zum Auftrag der Kirche neben der ­ noch immer viel zu sehr vernachlässigten ­ karitativen Diakonie auch eine politische Diakonie gehört, eine Diakonie, die das soziale Leid nicht bloss lindern, sondern die Ursachen des strukturellen Unrechts beheben will.<2> Und eine zweite Teilantwort ist auf diese rhetorische Frage zu geben: Die Tatsache, dass viele Menschen, wie die bereits eingehenden Stellungnahmen zum Konsultationstext zeigen, von der Notwendigkeit einer solchen politischen Diakonie der Kirchen ausgehen, zeigt doch, dass die professionelle Politik ­ dazu gehören freilich irgendwie auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ­ als solche offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, wirkliche Politik zu betreiben, eben eine Politik, die über die Kunst des Möglichen hinausgeht, die also fragt, welche Zukunft wir wollen.
Unsere Überlegungen zu Sinn und Unsinn der Leitfrage der ökumenischen Konsultation bleiben aber zumindest insofern noch unvollständig, als wir wenigstens ansatzweise kurz fragen sollten, welche Zukunft wir denn nun eigentlich wollen, wenn wir sie denn tatsächlich wollen können. Das Entscheidende wurde bereits gesagt: es geht um eine Zukunft in Gerechtigkeit, wobei diese Gerechtigkeit eben nicht (oder zumindest nicht nur) das Resultat des freien Spiels des Marktes sein kann. Ist damit aber auch schon alles gesagt? Oder bliebe hier noch etwas beizufügen, das auch für die Beantwortung der Leitfrage der Konsultation wichtig wäre? Man sollte diese Frage nicht zu schnell ad acta legen, denn es ist möglich, dass die absolut wichtige und unverzichtbare Berufung auf die Gerechtigkeit nicht ausreicht, um eine menschenfreundliche Gesellschaft, ein gutes Zusammenleben ermöglichen zu können.
Dazu ein Beispiel: Im Konsultationstext wird das schöne Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1­15) dahingehend interpretiert, hier gehe es um die Aufbrechung des Leistungslohn-Prinzips, um «die Verheissung einer Welt, in der auch die Arbeiter der letzten Stunde das Lebensnotwendige bekommen».<3> Das ist sicher richtig. Aber weniger sicher ist, ob damit auch schon die ganze Bedeutungsbreite dieses Gleichnisses zum Ausdruck kommt. Der Weinbergbesitzer rechtfertigt nämlich sein Tun keineswegs mit den Bedürfnissen der Arbeiter der letzten Stunde, sondern er rechtfertigt es vielmehr (abgesehen von einigen legalistischen Ausflüchten: V. 13.15a) überhaupt nicht; der Weinbergbesitzer ist einfach «gut».<4> Ist es nicht, so wäre zu fragen, diese irrationale Güte, die der christlichen Sozialethik ihren Sinn geben müsste ­ einen Sinn, der mit Vernunftargumenten gar nicht plausibel gemacht werden kann? Bleibt nicht der Einsatz für die Gerechtigkeit immer ein aussichtsloses und damit auch sinnloses Unterfangen, wenn er nicht im Kontext der gänzlich «unvernünftigen» Güte steht? Und wird nicht die Güte des Weinbergbesitzers verharmlost und ihrer ganz realen revolutionären Sprengkraft beraubt, wenn man sie auf die Berücksichtigung der Bedürfnisgerechtigkeit reduziert?
Das sind natürlich wiederum rhetorische Fragen, und ihre intendierte Antwort soll hier auch gar nicht gegen kritische Einwände verteidigt werden. Fragen wir uns nur noch, was die Berufung auf die Güte mit dem 1. August zu tun hat. Die Antwort lautet: Leider nichts. Unsere Politik müsste aber etwas mit der Güte zu tun haben, in der Asylpolitik, in der Sozialpolitik, in der Entwicklungspolitik oder wo auch immer. Sie müsste etwas mit dieser grundlosen, souveränen Güte des Weinbergbesitzers zu tun haben, die sich nicht zu rechtfertigen braucht und die erst recht nicht an den vermeintlich widrigen Rahmenbedingungen und Sachzwängen scheitert. Nun sage man nicht gleich, dass das eine weltfremde Utopie sei. Denn erstens sind in dieser Hinsicht die meisten 1.-August-Reden auch nicht besser, und zweitens sind es wohl solche weltfremden Utopien, die uns erst auf den Weg zu einer besseren und gerechteren Zukunft bringen. Oder um es etwas gelehrter auszudrücken: Die völlig unerklärliche (und eben nicht auf die Beachtung der Bedürfnisgerechtigkeit reduzierbare) Güte des Weinbergbesitzers, die als solche ein Gleichnis des Reiches Gottes ist, ist der notwendige motivationale Horizont des Einsatzes für innerweltliche Gerechtigkeit.
Welche Zukunft wollen wir also? In letzter Konsequenz müsste es uns um eine Gesellschaft zu tun sein, in der die Güte das strukturbildende Prinzip darstellt. Rein innerweltlich wird sich diese Gesellschaft nicht realisieren lassen. Aber ihre Vision ist es, die unserem innerweltlichen Einsatz für mehr Gerechtigkeit Sinn gibt.

 

Der im Fachbereich Ethik promovierte Theologe Christian Kissling ist deutschsprachiger Sekretär der Nationalkommission Justitia et Pax.


Anmerkungen

1 Zit. nach Stephan H. Pfürtner/Werner Heierle, Einführung in die katholische Soziallehre, Darmstadt 1980, 8.

2 Vgl. Edward Schillebeeckx, Menschen. Die Geschichte von Gott, Freiburg ­ Basel ­ Wien 1990, 217.

3 Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz: Welche Zukunft wollen wir? (Diskussionsgrundlage), Bern 21998, 18. Ähnlich auch Urs Eigenmann in seinem hervorragenden Buch «Das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit für die Erde». Die andere Vision vom Leben, Luzern 1998, 46­48.

4 Vgl. Der Weinbergbesitzer und die Gerechtigkeit, in: Sabine Bieberstein/Daniel Kosch (Hrsg.), Auferstehung hat einen Namen. Biblische Anstösse zum Christsein heute (Festschrift für Hermann-Josef Venetz), Luzern 1998, 157­165. Dieses Verständnis wird z.B. auch geteilt von E. Schillebeeckx, aaO. (Anm. 2) 155.


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