INHALT |
Leitartikel |
Wenn die Kirchen noch während eines ganzen Jahres unter dem Titel
«Welche Zukunft wollen wir?» eine ökumenische Konsultation
zur wirtschaftlichen und sozialen Zukunft unseres Landes durchführen,
dann sollte man, nach dem erfolgreichen Start dieses Unternehmens, durchaus
auch einmal innehalten und über die Ungeheuerlichkeit dieser Frage
selbst nachdenken. Für diese Denkpause eignet sich der 1. August, der
einzige nichtreligiöse landesweite Feiertag der Schweiz, besonders
gut. Denn es geht ja nicht um die Zukunft, die wir als Christinnen und Christen
erhoffen auch wenn wir uns seit 2000 Jahren daran gewöhnt haben,
dass sie noch nicht eingetreten ist , nämlich die absolute Zukunft
der Erlösung der Welt, sondern es geht in dieser Konsultation um die
innerweltliche Zukunft unseres Landes und seiner Menschen.
Ungeheuerlich ist die gestellte Frage der Konsultation, weil wir, wenn wir
nur die Zeitung lesen und den Politikerreden (nicht gerade am 1. August,
aber an den anderen Tagen des Jahres) zuhören, eigentlich von selbst
zur Meinung gelangen müssten, dass es gar keine Zukunft gebe, die «gewollt»
werden könnte. Die Rede ist normalerweise vielmehr von Rahmenbedingungen
und Sachzwängen, von Kosten und Nutzen, Chancen und Risiken. Es gilt
nicht, eine Zukunft zu wollen, sondern sich mit ihr zu arrangieren. Die
Politik ist die Kunst des Möglichen so wird dieses Verständnis
auf den eingängigen Begriff gebracht, der eigentlich nichts anderes
ist als blanker Defätismus.
Denn Politik ist nicht die Kunst der Möglichen, sondern die Kunst,
die Rahmenbedingungen und Sachzwänge so zu gestalten, dass ein gutes
Zusammenleben aller Menschen möglich ist. Wer nur ein bisschen etwas
von der katholischen Soziallehre verstanden hat, weiss, dass dazu auch die
Gesichtspunkte der Gerechtigkeit in ihren verschiedenen Dimensionen gehören.
Warum aber, so wird mitunter gefragt, sind es gerade die Kirchen, die die
Frage stellen, welche Zukunft wir wollen, im Unterschied zur polit-professionellen
Frage, in welche Zukunft wir uns zu schicken hätten? Überschreiten
die Kirchen hier nicht ihre Kompetenz, sollten sie sich nicht besser an
den Ausspruch des deutschen Kaisers Wilhelm II. («Die Herren Pastoren
sollen sich um die Seelen ihrer Gemeinde kümmern, die Nächstenliebe
pflegen, aber die Politik aus dem Spiel lassen, dieweil sie das gar nichts
angeht»<1>) halten? Natürlich,
die Frage ist rhetorisch gemeint. Aber vielleicht sollten wir uns gerade
im Zeitalter der Globalisierung und der Finanzknappheit der öffentlichen
Haushalte doch wieder einmal bewusst machen, dass zum Auftrag der Kirche
neben der noch immer viel zu sehr vernachlässigten karitativen
Diakonie auch eine politische Diakonie gehört, eine Diakonie, die das
soziale Leid nicht bloss lindern, sondern die Ursachen des strukturellen
Unrechts beheben will.<2> Und eine zweite
Teilantwort ist auf diese rhetorische Frage zu geben: Die Tatsache, dass
viele Menschen, wie die bereits eingehenden Stellungnahmen zum Konsultationstext
zeigen, von der Notwendigkeit einer solchen politischen Diakonie der Kirchen
ausgehen, zeigt doch, dass die professionelle Politik dazu gehören
freilich irgendwie auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
als solche offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, wirkliche Politik
zu betreiben, eben eine Politik, die über die Kunst des Möglichen
hinausgeht, die also fragt, welche Zukunft wir wollen.
Unsere Überlegungen zu Sinn und Unsinn der Leitfrage der ökumenischen
Konsultation bleiben aber zumindest insofern noch unvollständig, als
wir wenigstens ansatzweise kurz fragen sollten, welche Zukunft wir denn
nun eigentlich wollen, wenn wir sie denn tatsächlich wollen können.
Das Entscheidende wurde bereits gesagt: es geht um eine Zukunft in Gerechtigkeit,
wobei diese Gerechtigkeit eben nicht (oder zumindest nicht nur) das Resultat
des freien Spiels des Marktes sein kann. Ist damit aber auch schon alles
gesagt? Oder bliebe hier noch etwas beizufügen, das auch für die
Beantwortung der Leitfrage der Konsultation wichtig wäre? Man sollte
diese Frage nicht zu schnell ad acta legen, denn es ist möglich, dass
die absolut wichtige und unverzichtbare Berufung auf die Gerechtigkeit nicht
ausreicht, um eine menschenfreundliche Gesellschaft, ein gutes Zusammenleben
ermöglichen zu können.
Dazu ein Beispiel: Im Konsultationstext wird das schöne Gleichnis von
den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,115) dahingehend interpretiert, hier
gehe es um die Aufbrechung des Leistungslohn-Prinzips, um «die Verheissung
einer Welt, in der auch die Arbeiter der letzten Stunde das Lebensnotwendige
bekommen».<3> Das ist sicher richtig.
Aber weniger sicher ist, ob damit auch schon die ganze Bedeutungsbreite
dieses Gleichnisses zum Ausdruck kommt. Der Weinbergbesitzer rechtfertigt
nämlich sein Tun keineswegs mit den Bedürfnissen der Arbeiter
der letzten Stunde, sondern er rechtfertigt es vielmehr (abgesehen von einigen
legalistischen Ausflüchten: V. 13.15a) überhaupt nicht; der Weinbergbesitzer
ist einfach «gut».<4> Ist
es nicht, so wäre zu fragen, diese irrationale Güte, die der christlichen
Sozialethik ihren Sinn geben müsste einen Sinn, der mit Vernunftargumenten
gar nicht plausibel gemacht werden kann? Bleibt nicht der Einsatz für
die Gerechtigkeit immer ein aussichtsloses und damit auch sinnloses Unterfangen,
wenn er nicht im Kontext der gänzlich «unvernünftigen»
Güte steht? Und wird nicht die Güte des Weinbergbesitzers verharmlost
und ihrer ganz realen revolutionären Sprengkraft beraubt, wenn man
sie auf die Berücksichtigung der Bedürfnisgerechtigkeit reduziert?
Das sind natürlich wiederum rhetorische Fragen, und ihre intendierte
Antwort soll hier auch gar nicht gegen kritische Einwände verteidigt
werden. Fragen wir uns nur noch, was die Berufung auf die Güte mit
dem 1. August zu tun hat. Die Antwort lautet: Leider nichts. Unsere Politik
müsste aber etwas mit der Güte zu tun haben, in der Asylpolitik,
in der Sozialpolitik, in der Entwicklungspolitik oder wo auch immer. Sie
müsste etwas mit dieser grundlosen, souveränen Güte des Weinbergbesitzers
zu tun haben, die sich nicht zu rechtfertigen braucht und die erst recht
nicht an den vermeintlich widrigen Rahmenbedingungen und Sachzwängen
scheitert. Nun sage man nicht gleich, dass das eine weltfremde Utopie sei.
Denn erstens sind in dieser Hinsicht die meisten 1.-August-Reden auch nicht
besser, und zweitens sind es wohl solche weltfremden Utopien, die uns erst
auf den Weg zu einer besseren und gerechteren Zukunft bringen. Oder um es
etwas gelehrter auszudrücken: Die völlig unerklärliche (und
eben nicht auf die Beachtung der Bedürfnisgerechtigkeit reduzierbare)
Güte des Weinbergbesitzers, die als solche ein Gleichnis des Reiches
Gottes ist, ist der notwendige motivationale Horizont des Einsatzes für
innerweltliche Gerechtigkeit.
Welche Zukunft wollen wir also? In letzter Konsequenz müsste es uns
um eine Gesellschaft zu tun sein, in der die Güte das strukturbildende
Prinzip darstellt. Rein innerweltlich wird sich diese Gesellschaft nicht
realisieren lassen. Aber ihre Vision ist es, die unserem innerweltlichen
Einsatz für mehr Gerechtigkeit Sinn gibt.
Der im Fachbereich Ethik promovierte Theologe Christian Kissling ist deutschsprachiger Sekretär der Nationalkommission Justitia et Pax.
1 Zit. nach Stephan H. Pfürtner/Werner Heierle, Einführung in die katholische Soziallehre, Darmstadt 1980, 8.
2 Vgl. Edward Schillebeeckx, Menschen. Die Geschichte von Gott, Freiburg Basel Wien 1990, 217.
3 Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz: Welche Zukunft wollen wir? (Diskussionsgrundlage), Bern 21998, 18. Ähnlich auch Urs Eigenmann in seinem hervorragenden Buch «Das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit für die Erde». Die andere Vision vom Leben, Luzern 1998, 4648.
4 Vgl. Der Weinbergbesitzer und die Gerechtigkeit, in: Sabine Bieberstein/Daniel Kosch (Hrsg.), Auferstehung hat einen Namen. Biblische Anstösse zum Christsein heute (Festschrift für Hermann-Josef Venetz), Luzern 1998, 157165. Dieses Verständnis wird z.B. auch geteilt von E. Schillebeeckx, aaO. (Anm. 2) 155.