SKZ 45/1998

INHALT

Neue Bücher

Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht

von Urs Reber

 

«Das Kirchenrecht in der Schweiz hat einen neuen Ort, an dem es für die Zwecke sowohl der Wissenschaft als auch der Praxis gesammelt und von dem aus es einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll: das Schweizerische Jahrbuch für Kirchenrecht bzw. Annuaire suisse de droit ecclésial»<1>, schrieb der geschäftsführende Herausgeber und Schriftleiter Dieter Kraus im Editorial des 1997 erschienenen ersten Jahrbuchs. Dieter Kraus hatte sich mit seiner Dissertation über Schweizerisches Staatskirchenrecht<2> einen Namen gemacht. In dieser Arbeit zeigt sich am Beispiel der Schweiz die grosse Vielfalt der möglichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Das Jahrbuch wird nun ermöglichen, die Diskussion um dieses Thema weiterzuführen und für die interessierte Leserschaft stets auf aktuellem Stand zu halten. Weitere Herausgeber sind: Jakob Frey, Präsident der das ganze Vorhaben initiierenden und seit 1988 bestehenden Schweizerischen Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht, Wolfgang Lienemann, Professor für Ethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bern, René Pahud de Mortanges, Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Freiburg i.Ü., und Christoph Winzeler, der sich als Jurist in vielfältiger Weise mit wirtschafts- und kirchenrechtlichen Fragen in Wissenschaft und Praxis befasst. Im Aufsatzteil des Jahrbuchs werden die Referate, die an den Jahrestagungen der Schweizerischen Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht gehalten werden, und allfällige weitere Abhandlungen abgedruckt. Im Berichtsteil sollen bedeutsame kirchenrechtliche Ereignisse und Entwicklungen in den Kirchen und Kantonen behandelt werden (im erwähnten Editorial werden etwa die Rechtssetzung, relevante Gerichtsentscheide, konfessionssoziologische Veränderungen sowie Mitteilungen zu Personalia und Jubiläen genannt). Der Berichtsteil wird durch einen Dokumentationsteil ergänzt. Am Schluss eines jeden Jahrbuchs informiert ein Rezensionsteil über die kirchenrechtliche Literatur. Die Herausgeber beabsichtigen neben den Berichten über evangelisch-reformiertes Kirchenrecht und schweizerisches Staatskirchenrecht schon bald auch solche über die Entwicklung des römisch-katholischen kantonalkirchlichen Rechts folgen zu lassen. Es besteht der Wunsch, das Jahrbuch für allgemeine religionsrechtliche Perspektiven zu öffnen. Neben den christlichen Hauptkonfessionen soll auch anderen Religionsgemeinschaften Raum und Aufmerksamkeit gewährt werden. Insbesondere im Aufsatzteil werden sodann die anderen Landessprachen berücksichtigt. Damit soll mit der Zeit das ganze Gebiet der Schweiz angesprochen werden können. Zur Veröffentlichung längerer Abhandlungen und thematisch zusammengehörender Texte erscheint eine Beiheftreihe zum Jahrbuch. Darin könnten allenfalls auch kirchenrechtliche Dissertationen aufgenommen werden.
Im ersten Aufsatz des Bandes 1996 nimmt Jakob Frey zu einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE 120 Ia 194ff.) kritisch Stellung. Das Gericht hatte eine Bestimmung der thurgauischen Verfassung der Evangelischen Landeskirche, wonach der Pfarrer von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sei und demnach nicht gewählt werden könne, als mit einer Vorschrift der Kantonsverfassung unvereinbar erklärt, die ihrerseits verbiete, dass jemand seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehöre. Der Entscheid gibt Gelegenheit, die Stellung des Pfarrers in der Gemeinde genauer zu untersuchen. Die vom Gericht getroffene Lösung ist unbefriedigend und wird mit sehr lesenswerten rechtlichen und theologischen Argumenten kritisiert. Peter Karlen untersucht in seinem Beitrag die zurzeit häufig erhobene Forderung nach einer öffentlichen Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften und weist mit Nachdruck darauf hin, dass deren Erfüllung mit grösseren Schwierigkeiten verbunden ist, als es zunächst scheint. Einer raschen Umsetzung der Rechtsgleichheit stehen nämlich komplizierte historisch gewachsene Ordnungen entgegen. Eine behutsame Öffnung der Anerkennung für konkrete und sorgfältig abgeklärte Einzelfälle ist demnach einer allgemeingültigen Anerkennung für eine unbestimmte Zahl von Religionsgemeinschaften vorzuziehen. Mit der zurzeit im Zusammenhang mit der Bundesverfassungsrevision neu diskutierten Genehmigung des Bundes für die Errichtung von Bistümern befasst sich Christoph Winzeler. In der Überschrift zu seinem Aufsatz stellt er die Frage, ob es sich um «ein Fossil der neueren Verfassungsgeschichte» handle. Nach Darlegung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift zeigt er Möglichkeiten der Handhabung auf. Verfehlt war jedenfalls die ausschliessliche Anwendung auf die römisch-katholische Kirche, gibt es doch auch noch andere Kirchen mit Bistumsverfassungen. Ferner besteht staatlicherseits bei der Erteilung der Genehmigung kaum ein Ermessensspielraum. Ob die Aufhebung der Genehmigungspflicht bei den gegenwärtigen Spannungen insbesondere im innerkirchlichen Bereich opportun ist, bleibt unbeantwortet. Am Schluss des Aufsatzteils wird das kirchliche Mitgliedschaftsrecht als Schwerpunktthema der Tagung 1996 behandelt. Axel Frh. v. Campenhausen betrachtet die Mitgliedschaft als je eigene Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Bei den christlichen Kirchen wird sie durch die Taufe erworben. Beim Austritt eröffnet die staatliche Rechtsordnung lediglich die Befreiung von den öffentlichrechtlichen Folgen der Kirchenmitgliedschaft. Der Autor lehnt einen Erwerb der Mitgliedschaft durch Geburt oder Abstammung ab. Er befürwortet aber die Möglichkeit eines Übertritts in eine andere Kirche ohne vorherigen Austritt. Diese staatskirchenrechtlichen Erwägungen werden ergänzt durch den Beitrag von Wolfgang Lienemann, der sich mit den gesellschaftlichen und theologischen Problemen der Kirchenmitgliedschaft befasst.
Am Anfang des Aufsatzteils 1997 stehen zwei Beiträge zum Schwerpunktthema der Tagung 1997 «Kirche und Demokratie». Der Kirchenratspräsident des Kantons Zürich, Ruedi Reich, beleuchtet das Thema aus theologischer Sicht. Die Verbindung von Evangelium und Demokratie hat in der zwinglianischen Tradition besonders tiefe Wurzeln. Felix Hafner entfaltet demgegenüber die juristischen Aspekte. Er weist unter anderem auf die Schwierigkeiten der römisch-katholischen Kirche hin, eine mitbestimmende Teilhabe aller Gläubigen an der kirchlichen Leitungsgewalt anzuerkennen. Rudolf Dellsperger unternimmt in seinem Beitrag einen Gang durch die fünfzigjährige Geschichte der bernischen Kirchenverfassung (1946­1996). Herbert Ehnes stellt den Reformierten Weltbund vor.
Beide Jahrbücher enthalten entsprechend der Gesamtkonzeption neben Aufsätzen Mitteilungen, aktuelle Berichte, Rezensionen und eine Textdokumentation. In den Band 1997 wurde zudem erstmals eine umfassende Jahresbibliographie zum schweizerischen Kirchen- und Religionsrecht aufgenommen.
1997 ist auch bereits das mit «Kirche in der Stadt» betitelte Beiheft 1 zum Jahrbuch erschienen. Am Beispiel der evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt werden die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf die Rechtsgestalt der Kirche gezeigt. Der Band enthält mehrere Aufsätze und eine Textdokumentation, insbesondere zur Revision der Kirchenverfassung.
Das Vorhaben «Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht» ist gut angelaufen. Es ist zu hoffen, dass es auch künftig die komplexen staatskirchenrechtlichen Verhältnisse in der Schweiz erhellen kann.

 

Der promovierte Jurist Urs Reber ist Rechtsanwalt und namentlich an rechtshistorischen und kirchenrechtlichen Fragen interessiert.


Anmerkungen

1 Bisher erschienen: Jahrbücher 1996 und 1997, Bern 1997 und 1998, sowie Beiheft 1, Kirche in der Stadt, Bern 1997.

2 Dieter Kraus, Schweizerisches Staatskirchenrecht. Hauptlinien des Verhältnisses von Staat und Kirche auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, (Jus ecclesiasticum, Bd. 45), Tübingen 1993.


Franziskanische Theologie

Anton Rotzetter OFMCap (Hrsg.), Grundkurs zum franziskanisch-missionarischen Charisma, Bonn 1998.

Beim Interfranziskanischen Kongress im Mattli (Morschach) 1982 mit Schwestern und Brüdern aus den fünf Kontinenten wurde man sich bewusst, dass der franziskanische Orden, wie die Gesamtkirche, das Schwergewicht zusehends in die südlichen Kontinente verlagert, und folglich dass man sich gegenseitig von den zwei Hemisphären vermehrt helfen sollte, das franziskanisch-missionarische Charisma für die heutige Zeit zu formulieren und zu leben.
P. Andreas Müller von der Missionszentrale der Franziskaner in Bonn griff diesen Wunsch auf, rief 22 Autoren aus den verschiedenen Kontinenten auf den Plan und brachte 1984 einen Korrespondenz-Kurs heraus, der ganz oder verkürzt in 18 Sprachen übersetzt wurde, zum Beispiel auch in Urdu, Indonesisch, Swahili, Koreanisch usw. Gleichzeitig schuf man kontinentale/nationale Koordinationsteams, um entsprechende Kurse durchzuführen. So bildete sich eine vorher nicht gekannte weltweite franziskanische Familie von Männern und Frauen.
Nach zehn Jahren zeigte sich bei einem Treffen in Assisi 1994 das Bedürfnis einer gründlichen Überarbeitung. Mit Hilfe von 12 zusätzlichen Autoren entstand der neue Kurs.
Als verantwortliche Herausgeber zeichnen drei Männer und drei Frauen mit A. Rotzetter als Präsident und A. Müller als Geschäftsführer. Jeder der 25 Lehrbriefe zu je 20­30 Seiten hat folgenden Aufbau: Aus den Quellen; Einleitung; Übersicht; Information; Übungen; Anwendungen; Literaturhinweise, alles didaktisch aufgelockert, in einfacher Sprache, mit guten Illustrationen, kurz, ein monumentales Werk, das uns versorgt mit den besten Texten, angefangen von den franziskanischen Quellen über die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils bis zu den neuesten Forschungsergebnissen, uns so einführt ins heutige theologische Denken, uns einlädt in das loyale und zugleich kirchenkritische Verhalten, uns ermuntert zum mutigen pastoralen Handeln, wahrlich ein Wegweiser für die kommenden Jahrzehnte.
Man erlag keineswegs der Versuchung, Franziskus zu idealisieren. Es wird auf die Grenzen seines zeitgebundenen Denkens hingewiesen, aber auch auf seine prophetischen Taten und wie seine Grundhaltung hilfreich sein kann, um gegenüber den modernen Themen wie Säkularisierung, Kapitalismus, Ökologie usw. die richtige Antwort zu finden.
Dieser Kurs ist nicht bloss für die professionellen Franziskaner und Franziskanerinnen gedacht. Denn Franziskus ist nirgendwo ein Aussenseiter. Man nennt ihn mit Recht «Bruder aller Menschen». Er wollte nichts anderes als nach dem Evangelium leben. Somit ist auch die Kirche im letzten Konzil mit Verspätung «franziskanisch», das heisst evangelisch geworden. Deshalb haben auch evangelische Kreise, auch Pfarrer, mit Sympathie den Kurs übernommen, und neuestens wird er von einem orthodoxen Priester aus St. Petersburg ins Russische übersetzt. Es gibt für kirchlich-theologische Weiterbildung im Einzelunterricht oder in Gruppen kaum einen andern gleichwertigen Kurs.
In der Schweiz besorgt die Auslieferung Br. Flavian Hasler, Postfach 521, 8052 Zürich.

Walbert Bühlmann


Religiöse Ängste

Peter Dinzelbacher, Angst im Mittelalter. Teufels-, Todes- und Gotteserfahrung: Mentalitätsgeschichte und Ikonographie, Verlag Fer-dinand Schöningh, Paderborn 1996, 295 Seiten.

Peter Dinzelbacher ist ein international bekannter Vertreter der Mentalitätsgeschichte des Mittelalters. Neben seinem Hauptwerk «Europäische Mentalitätsgeschichte» (Stuttgart 1993) hat er auch ein Sachwörterbuch zur Mediävistik und eines zur Mystik herausgegeben. Dazu kommt eine stattliche Reihe weit verstreuter Publikationen über Themen mittelalterlicher Geistes- und Gesinnungsgeschichte. «Angst im Mittelalter» meint Realängste, die im Mittelalter so verbreitet auftraten, dass sie als kollektiv und zeittypisch einzustufen sind. Im Vordergrund stehen die religiösen Ängste: Ängste vor Dämonen und ihren Anfechtungen und in der Folge die Abwehr durch Sakramentalien und Intervention heiliger Patrone (Dämonenvertreibung aus dem befallenen Menschen im Exorzismus und Teufelsaustreibung aus dämonischen Aufenthalten). Noch grösser war im Mittelalter die Angst vor den Angriffen des Bösen nach dem Tode. Zu den Abwehrstrategien sind da die Protektion des Erlösers, die Hilfe seiner Mutter Maria und eine ganze Reihe Fürbitter aus der Reihe der Engel (Michael) und Heiligen zu zählen. Der Autor zeigt auch die Dynamik in der Entwicklung der Thematik vom Frühmittelalter bis in die überbordenden Ängste und Abwehrpraktiken der vorreformatorischen Jahrzehnte. Die Dämonenangst wirkt auch weiter in der Todesangst und Gottesangst. Die Darstellung dieses hochinteressanten Themas erfährt eine wesentliche Bereicherung durch gezielt ausgewählte Illustrationen und ihre zeittypische Interpretation.

Leo Ettlin


Christliche Meditation

Hans Urs von Balthasar, Christlich meditieren, Beten heute, 15, Johannes Verlag, Einsiedeln 21995, 96 S. Hans Urs von Balthasar, Kennt uns Jesus ­ Kennen wir ihn?, Kriterien, 93, Johannes Verlag, Einsiedeln 31995, 126 S.

Der Johannes Verlag legte zwei grundlegende Schriften zur geistlichen Betrachtung des grossen Theologen neu auf. Sie sind aus Vorträgen entstanden und lehren Grundsätzliches über die christliche Meditation. Beide Bändchen bieten konzentrierte Balthasar-Theologie, die kompromisslose Annahme dessen, was das Zentrum des Christentums ist ­ Jesus Christus selbst. Sie erfüllen heute wie damals ihre Aufgabe im Hinweis, dass in der Flut von Meditationsangeboten die für einen gläubigen Christen adäquate Übung im Umgang und in der Nachfolge des Meisters besteht.

Leo Ettlin


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1998