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«Das Kirchenrecht in der Schweiz hat einen neuen Ort, an dem es
für die Zwecke sowohl der Wissenschaft als auch der Praxis gesammelt
und von dem aus es einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden soll: das Schweizerische Jahrbuch für Kirchenrecht bzw.
Annuaire suisse de droit ecclésial»<1>,
schrieb der geschäftsführende Herausgeber und Schriftleiter Dieter
Kraus im Editorial des 1997 erschienenen ersten Jahrbuchs. Dieter Kraus
hatte sich mit seiner Dissertation über Schweizerisches Staatskirchenrecht<2> einen Namen gemacht. In dieser Arbeit
zeigt sich am Beispiel der Schweiz die grosse Vielfalt der möglichen
Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Das Jahrbuch
wird nun ermöglichen, die Diskussion um dieses Thema weiterzuführen
und für die interessierte Leserschaft stets auf aktuellem Stand zu
halten. Weitere Herausgeber sind: Jakob Frey, Präsident der das ganze
Vorhaben initiierenden und seit 1988 bestehenden Schweizerischen Vereinigung
für evangelisches Kirchenrecht, Wolfgang Lienemann, Professor für
Ethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität
Bern, René Pahud de Mortanges, Professor für Rechtsgeschichte
und Kirchenrecht an der Universität Freiburg i.Ü., und Christoph
Winzeler, der sich als Jurist in vielfältiger Weise mit wirtschafts-
und kirchenrechtlichen Fragen in Wissenschaft und Praxis befasst. Im Aufsatzteil
des Jahrbuchs werden die Referate, die an den Jahrestagungen der Schweizerischen
Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht gehalten werden, und allfällige
weitere Abhandlungen abgedruckt. Im Berichtsteil sollen bedeutsame kirchenrechtliche
Ereignisse und Entwicklungen in den Kirchen und Kantonen behandelt werden
(im erwähnten Editorial werden etwa die Rechtssetzung, relevante Gerichtsentscheide,
konfessionssoziologische Veränderungen sowie Mitteilungen zu Personalia
und Jubiläen genannt). Der Berichtsteil wird durch einen Dokumentationsteil
ergänzt. Am Schluss eines jeden Jahrbuchs informiert ein Rezensionsteil
über die kirchenrechtliche Literatur. Die Herausgeber beabsichtigen
neben den Berichten über evangelisch-reformiertes Kirchenrecht und
schweizerisches Staatskirchenrecht schon bald auch solche über die
Entwicklung des römisch-katholischen kantonalkirchlichen Rechts folgen
zu lassen. Es besteht der Wunsch, das Jahrbuch für allgemeine religionsrechtliche
Perspektiven zu öffnen. Neben den christlichen Hauptkonfessionen soll
auch anderen Religionsgemeinschaften Raum und Aufmerksamkeit gewährt
werden. Insbesondere im Aufsatzteil werden sodann die anderen Landessprachen
berücksichtigt. Damit soll mit der Zeit das ganze Gebiet der Schweiz
angesprochen werden können. Zur Veröffentlichung längerer
Abhandlungen und thematisch zusammengehörender Texte erscheint eine
Beiheftreihe zum Jahrbuch. Darin könnten allenfalls auch kirchenrechtliche
Dissertationen aufgenommen werden.
Im ersten Aufsatz des Bandes 1996 nimmt Jakob Frey zu einem Urteil des Schweizerischen
Bundesgerichts (BGE 120 Ia 194ff.) kritisch Stellung. Das Gericht hatte
eine Bestimmung der thurgauischen Verfassung der Evangelischen Landeskirche,
wonach der Pfarrer von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft sei
und demnach nicht gewählt werden könne, als mit einer Vorschrift
der Kantonsverfassung unvereinbar erklärt, die ihrerseits verbiete,
dass jemand seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehöre. Der
Entscheid gibt Gelegenheit, die Stellung des Pfarrers in der Gemeinde genauer
zu untersuchen. Die vom Gericht getroffene Lösung ist unbefriedigend
und wird mit sehr lesenswerten rechtlichen und theologischen Argumenten
kritisiert. Peter Karlen untersucht in seinem Beitrag die zurzeit häufig
erhobene Forderung nach einer öffentlichen Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften
und weist mit Nachdruck darauf hin, dass deren Erfüllung mit grösseren
Schwierigkeiten verbunden ist, als es zunächst scheint. Einer raschen
Umsetzung der Rechtsgleichheit stehen nämlich komplizierte historisch
gewachsene Ordnungen entgegen. Eine behutsame Öffnung der Anerkennung
für konkrete und sorgfältig abgeklärte Einzelfälle ist
demnach einer allgemeingültigen Anerkennung für eine unbestimmte
Zahl von Religionsgemeinschaften vorzuziehen. Mit der zurzeit im Zusammenhang
mit der Bundesverfassungsrevision neu diskutierten Genehmigung des Bundes
für die Errichtung von Bistümern befasst sich Christoph Winzeler.
In der Überschrift zu seinem Aufsatz stellt er die Frage, ob es sich
um «ein Fossil der neueren Verfassungsgeschichte» handle. Nach
Darlegung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift zeigt er Möglichkeiten
der Handhabung auf. Verfehlt war jedenfalls die ausschliessliche Anwendung
auf die römisch-katholische Kirche, gibt es doch auch noch andere Kirchen
mit Bistumsverfassungen. Ferner besteht staatlicherseits bei der Erteilung
der Genehmigung kaum ein Ermessensspielraum. Ob die Aufhebung der Genehmigungspflicht
bei den gegenwärtigen Spannungen insbesondere im innerkirchlichen Bereich
opportun ist, bleibt unbeantwortet. Am Schluss des Aufsatzteils wird das
kirchliche Mitgliedschaftsrecht als Schwerpunktthema der Tagung 1996 behandelt.
Axel Frh. v. Campenhausen betrachtet die Mitgliedschaft als je eigene Angelegenheit
der Religionsgemeinschaften. Bei den christlichen Kirchen wird sie durch
die Taufe erworben. Beim Austritt eröffnet die staatliche Rechtsordnung
lediglich die Befreiung von den öffentlichrechtlichen Folgen der Kirchenmitgliedschaft.
Der Autor lehnt einen Erwerb der Mitgliedschaft durch Geburt oder Abstammung
ab. Er befürwortet aber die Möglichkeit eines Übertritts
in eine andere Kirche ohne vorherigen Austritt. Diese staatskirchenrechtlichen
Erwägungen werden ergänzt durch den Beitrag von Wolfgang Lienemann,
der sich mit den gesellschaftlichen und theologischen Problemen der Kirchenmitgliedschaft
befasst.
Am Anfang des Aufsatzteils 1997 stehen zwei Beiträge zum Schwerpunktthema
der Tagung 1997 «Kirche und Demokratie». Der Kirchenratspräsident
des Kantons Zürich, Ruedi Reich, beleuchtet das Thema aus theologischer
Sicht. Die Verbindung von Evangelium und Demokratie hat in der zwinglianischen
Tradition besonders tiefe Wurzeln. Felix Hafner entfaltet demgegenüber
die juristischen Aspekte. Er weist unter anderem auf die Schwierigkeiten
der römisch-katholischen Kirche hin, eine mitbestimmende Teilhabe aller
Gläubigen an der kirchlichen Leitungsgewalt anzuerkennen. Rudolf Dellsperger
unternimmt in seinem Beitrag einen Gang durch die fünfzigjährige
Geschichte der bernischen Kirchenverfassung (19461996). Herbert Ehnes
stellt den Reformierten Weltbund vor.
Beide Jahrbücher enthalten entsprechend der Gesamtkonzeption neben
Aufsätzen Mitteilungen, aktuelle Berichte, Rezensionen und eine Textdokumentation.
In den Band 1997 wurde zudem erstmals eine umfassende Jahresbibliographie
zum schweizerischen Kirchen- und Religionsrecht aufgenommen.
1997 ist auch bereits das mit «Kirche in der Stadt» betitelte
Beiheft 1 zum Jahrbuch erschienen. Am Beispiel der evangelisch-reformierten
Kirche Basel-Stadt werden die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels
auf die Rechtsgestalt der Kirche gezeigt. Der Band enthält mehrere
Aufsätze und eine Textdokumentation, insbesondere zur Revision der
Kirchenverfassung.
Das Vorhaben «Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht»
ist gut angelaufen. Es ist zu hoffen, dass es auch künftig die komplexen
staatskirchenrechtlichen Verhältnisse in der Schweiz erhellen kann.
Der promovierte Jurist Urs Reber ist Rechtsanwalt und namentlich an rechtshistorischen und kirchenrechtlichen Fragen interessiert.
1 Bisher erschienen: Jahrbücher 1996 und 1997, Bern 1997 und 1998, sowie Beiheft 1, Kirche in der Stadt, Bern 1997.
2 Dieter Kraus, Schweizerisches Staatskirchenrecht. Hauptlinien des Verhältnisses von Staat und Kirche auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, (Jus ecclesiasticum, Bd. 45), Tübingen 1993.
Anton Rotzetter OFMCap (Hrsg.), Grundkurs zum franziskanisch-missionarischen Charisma, Bonn 1998.
Beim Interfranziskanischen Kongress im Mattli (Morschach) 1982 mit Schwestern
und Brüdern aus den fünf Kontinenten wurde man sich bewusst, dass
der franziskanische Orden, wie die Gesamtkirche, das Schwergewicht zusehends
in die südlichen Kontinente verlagert, und folglich dass man sich gegenseitig
von den zwei Hemisphären vermehrt helfen sollte, das franziskanisch-missionarische
Charisma für die heutige Zeit zu formulieren und zu leben.
P. Andreas Müller von der Missionszentrale der Franziskaner in Bonn
griff diesen Wunsch auf, rief 22 Autoren aus den verschiedenen Kontinenten
auf den Plan und brachte 1984 einen Korrespondenz-Kurs heraus, der ganz
oder verkürzt in 18 Sprachen übersetzt wurde, zum Beispiel auch
in Urdu, Indonesisch, Swahili, Koreanisch usw. Gleichzeitig schuf man kontinentale/nationale
Koordinationsteams, um entsprechende Kurse durchzuführen. So bildete
sich eine vorher nicht gekannte weltweite franziskanische Familie von Männern
und Frauen.
Nach zehn Jahren zeigte sich bei einem Treffen in Assisi 1994 das Bedürfnis
einer gründlichen Überarbeitung. Mit Hilfe von 12 zusätzlichen
Autoren entstand der neue Kurs.
Als verantwortliche Herausgeber zeichnen drei Männer und drei Frauen
mit A. Rotzetter als Präsident und A. Müller als Geschäftsführer.
Jeder der 25 Lehrbriefe zu je 2030 Seiten hat folgenden Aufbau: Aus
den Quellen; Einleitung; Übersicht; Information; Übungen; Anwendungen;
Literaturhinweise, alles didaktisch aufgelockert, in einfacher Sprache,
mit guten Illustrationen, kurz, ein monumentales Werk, das uns versorgt
mit den besten Texten, angefangen von den franziskanischen Quellen über
die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils bis zu den neuesten Forschungsergebnissen,
uns so einführt ins heutige theologische Denken, uns einlädt in
das loyale und zugleich kirchenkritische Verhalten, uns ermuntert zum mutigen
pastoralen Handeln, wahrlich ein Wegweiser für die kommenden Jahrzehnte.
Man erlag keineswegs der Versuchung, Franziskus zu idealisieren. Es wird
auf die Grenzen seines zeitgebundenen Denkens hingewiesen, aber auch auf
seine prophetischen Taten und wie seine Grundhaltung hilfreich sein kann,
um gegenüber den modernen Themen wie Säkularisierung, Kapitalismus,
Ökologie usw. die richtige Antwort zu finden.
Dieser Kurs ist nicht bloss für die professionellen Franziskaner und
Franziskanerinnen gedacht. Denn Franziskus ist nirgendwo ein Aussenseiter.
Man nennt ihn mit Recht «Bruder aller Menschen». Er wollte nichts
anderes als nach dem Evangelium leben. Somit ist auch die Kirche im letzten
Konzil mit Verspätung «franziskanisch», das heisst evangelisch
geworden. Deshalb haben auch evangelische Kreise, auch Pfarrer, mit Sympathie
den Kurs übernommen, und neuestens wird er von einem orthodoxen Priester
aus St. Petersburg ins Russische übersetzt. Es gibt für kirchlich-theologische
Weiterbildung im Einzelunterricht oder in Gruppen kaum einen andern gleichwertigen
Kurs.
In der Schweiz besorgt die Auslieferung Br. Flavian Hasler, Postfach 521,
8052 Zürich.
Peter Dinzelbacher, Angst im Mittelalter. Teufels-, Todes- und Gotteserfahrung: Mentalitätsgeschichte und Ikonographie, Verlag Fer-dinand Schöningh, Paderborn 1996, 295 Seiten.
Peter Dinzelbacher ist ein international bekannter Vertreter der Mentalitätsgeschichte des Mittelalters. Neben seinem Hauptwerk «Europäische Mentalitätsgeschichte» (Stuttgart 1993) hat er auch ein Sachwörterbuch zur Mediävistik und eines zur Mystik herausgegeben. Dazu kommt eine stattliche Reihe weit verstreuter Publikationen über Themen mittelalterlicher Geistes- und Gesinnungsgeschichte. «Angst im Mittelalter» meint Realängste, die im Mittelalter so verbreitet auftraten, dass sie als kollektiv und zeittypisch einzustufen sind. Im Vordergrund stehen die religiösen Ängste: Ängste vor Dämonen und ihren Anfechtungen und in der Folge die Abwehr durch Sakramentalien und Intervention heiliger Patrone (Dämonenvertreibung aus dem befallenen Menschen im Exorzismus und Teufelsaustreibung aus dämonischen Aufenthalten). Noch grösser war im Mittelalter die Angst vor den Angriffen des Bösen nach dem Tode. Zu den Abwehrstrategien sind da die Protektion des Erlösers, die Hilfe seiner Mutter Maria und eine ganze Reihe Fürbitter aus der Reihe der Engel (Michael) und Heiligen zu zählen. Der Autor zeigt auch die Dynamik in der Entwicklung der Thematik vom Frühmittelalter bis in die überbordenden Ängste und Abwehrpraktiken der vorreformatorischen Jahrzehnte. Die Dämonenangst wirkt auch weiter in der Todesangst und Gottesangst. Die Darstellung dieses hochinteressanten Themas erfährt eine wesentliche Bereicherung durch gezielt ausgewählte Illustrationen und ihre zeittypische Interpretation.
Hans Urs von Balthasar, Christlich meditieren, Beten heute, 15, Johannes Verlag, Einsiedeln 21995, 96 S. Hans Urs von Balthasar, Kennt uns Jesus Kennen wir ihn?, Kriterien, 93, Johannes Verlag, Einsiedeln 31995, 126 S.
Der Johannes Verlag legte zwei grundlegende Schriften zur geistlichen Betrachtung des grossen Theologen neu auf. Sie sind aus Vorträgen entstanden und lehren Grundsätzliches über die christliche Meditation. Beide Bändchen bieten konzentrierte Balthasar-Theologie, die kompromisslose Annahme dessen, was das Zentrum des Christentums ist Jesus Christus selbst. Sie erfüllen heute wie damals ihre Aufgabe im Hinweis, dass in der Flut von Meditationsangeboten die für einen gläubigen Christen adäquate Übung im Umgang und in der Nachfolge des Meisters besteht.