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Amtlicher Teil |
Liebe Schwestern und Brüder
Vor 15 Jahren nahm die Aktion zum Menschenrechtstag der Kirchen und anderer
Menschenrechtsorganisationen ihren Anfang. 1982 gelangten der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund und Amnesty International gemeinsam mit einer Dokumentation
an die reformierten Kirchgemeinden. Im folgenden Jahr schloss sich die römisch-katholische
Kirche dieser Aktion an, 1984 auch die christkatholische Kirche, ACAT (Aktion
der Christen für die Abschaffung der Folter) sowie Pax Christi und
1985 CSI (Christian Solidarity International). Jahr für Jahr waren
die Petitionen und die Fürbitten Zeichen der Solidarität mit den
Menschen, deren Rechte verletzt wurden.
Dieser Einsatz lohnt sich. Dank ihm erlangten eingekerkerte Menschenrechtsaktivisten
wieder die Freiheit. Der Menschenrechtstag ist auch ein spiritueller Aufbruch
mitten aus dem Leben. Christus sagt im Matthäusevangelium: «Was
ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr
mir getan» (Mt 25,40). Als Christen können wir unseren Glauben
nicht von unserer Haltung gegenüber den Opfern von Menschenrechtsverletzungen
trennen. Ja, der Einsatz lohnt sich! Durch unsere Interventionen bezeugen
wir die frohe Botschaft: Christus identifiziert sich mit Frauen und Männern,
deren Würde mit Füssen getreten wird, und er kündigt ihnen
ihre Befreiung an.
Darum sind wir in der Adventszeit ein weiteres Mal aufgerufen, durch Gebet
und Aktion das unergründliche Geheimnis der Menschwerdung ins Leben
umzusetzen. Gott ist Mensch geworden: er hat sich unserem Nächsten
zugewandt. Wenn wir bei Regierungen durch das Unterzeichnen von Petitionen
für die Anerkennung der Menschenrechte eintreten, ist dies ein Glaubensakt.
Wir bezeugen damit, dass Gott in jedem Menschen gegenwärtig ist und
seine Befreiungsverheissung sich verwirklicht.
Im 50-Jahr-Jubiläum der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
rufen wir im Geist des Glaubens und der Hoffnung alle Christen auf, diesen
gemeinsamen Einsatz für die menschliche Würde fortzusetzen. Wir
laden Sie ein, die Petitionen zu unterzeichnen und unterzeichnen zu lassen,
die Menschen, deren Rechte mit Füssen getreten werden, ins Gebet einzuschliessen
und die Organisationen, die für die Verteidigung der Menschenrechte
eintreten, finanziell zu unterstützen.
Benno Graf, bisher Pfarrer in Schüpfheim (LU), auf den 29. November 1998 zum Pfarrer der Pfarrei Hitzkirch (LU) im Seelsorgeverband Hitzkirch-Müswangen.
Am Donnerstag, 15. April 1999, wird um 18.00 Uhr in der St.-Johannes-Kapelle
des Bischöflichen Ordinariates, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, das
Sakrament der hl. Firmung gespendet.
Wer vom Angebot zum Empfang des Firmsakramentes Gebrauch machen möchte,
kann sich beim Wohnortspfarramt melden, welches der Bischöflichen Kanzlei
die entsprechende Meldung weiterleiten wird.
Voraussetzung zum Empfang der hl. Firmung sind:
Der Seelsorgerat des Bistums Basel hat sich während seiner 3. Sitzung
innerhalb der 8. Amtsperiode am 20./21. November im Seminar St. Beat in
Luzern erneut mit der «Ökumenischen Konsultation zur sozialen
und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz» beschäftigt. Dabei
wurden gute Ideen entwickelt, die sich zum Nachahmen eignen.
Kreativ zeigten sich die Ratsmitglieder, als es in Gruppenarbeit um die
«Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft
der Schweiz» ging. Von den einzelnen Fraktionen wurden viele praktische,
leicht umsetzbare Ideen eingebracht, die zur Nachahmung geeignet sind: einmal
im Monat einen Mittagstisch in der Pfarrei einzurichten, Verpflichtung zur
Nachbarschaftshilfe einzugehen, Zeitgutscheine zu vergeben, sich im Sinne
des Hospizgedankens um Kranke und Sterbende zu kümmern... Es gab aber
auch Forderungen, die sich an die Wirtschaft und an die politischen Gremien
richteten; wie die Nichterwerbsarbeit aufzuwerten und besser zu verteilen,
Phantasie bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu zeigen, und die
Arbeitslosigkeitsgesetzgebung zu ändern. Das Fazit: Was wir brauchen,
um die Welt zu verändern, sind ein warmes Herz und starke Hände.
Zu Beginn der Tagung hatte sich der Seelsorgerat darüber informiert,
woher das Geld im Bistum Basel kommt und wohin es geht. Wie sich bei den
Berichten aus den zehn Bistumskantonen zeigte, sind die Regelungen zum Kirchensteueraufkommen
nicht nur sehr unterschiedlich, sondern zum Teil auch für Aussenstehende
schwer verständlich. Die Mitglieder des Seelsorgerates waren der Ansicht,
dass das Bistum mehr Geld benötigt. Es wird hier auch eine Änderung
geben: die Finanzkommission des Bistums Basel hat für das Jahr 1999
beschlossen, dass der pro Katholik an das Bistum abgeführte «Bistumsfranken»
zwei Franken betragen wird. Darüber hinaus sind einige Landeskirchen
und die entsprechenden kantonalen Gremien bereit, im kommenden Jahr einen
zusätzlichen Beitrag von einem halben Franken zu leisten, um die notwendigen
Rücklagen zu garantieren.
Das Budget der Diözese wird von der Bistumsverwaltung erstellt und
in der Finanzkommission des Bistums Basel, die sich aus Vertretern der Landeskirchen
oder entsprechender kantonaler Gremien zusammensetzt, ausführlich und
in allen Einzelheiten beraten. Die Jahresrechnung wird in den Publikationen
einiger Landeskirchen veröffentlicht.
Generalvikar Rudolf Schmid legte dar, welche finanziellen Verpflichtungen
dem Bistum im Rahmen der deutschsprachigen Schweiz erwachsen. Er wies in
diesem Zusammenhang auch auf die grosse Bedeutung des Seminars St.Beat hin.
Die Ausbildung der zukünftigen Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum
sollte das grosse Anliegen aller Diözesanen sein. Die Theologie Studierenden
benötigen eine gute geistliche Begleitung, die personal- und damit
auch kostenintensiv ist.
Pastoralamtsleiter Hans-Rudolf Häusermann gab zu bedenken, dass die
Verteilung der Kirchensteuergelder auch das Denken und die Spiritualität
einer Gemeinde widerspiegle. So spreche es für sich, wenn beispielsweise
eine Kirchgemeinde bei 200000 Franken Überschuss ganze 1,5 Prozent
für soziale Aufgaben vorsehe.
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:
Franz Annen zum Pfarradministrator für Thusis (GR).
Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird die Pfarrei Samnaun
(GR) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 31. Dezember 1998 beim Sekretariat
des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
An der November-Tagung im Bildungshaus Neu-Schönstatt in Quarten
setzten sich die Mitglieder des diözesanen Seelsorgerates zusammen
mit Bischof Ivo und weiteren Mitgliedern der Bistumsleitung im Gespräch
in kleinen Gruppen und malend mit dem Thema «Glaubenserfahrung
Gottesbild» auseinander. Dieses wurde auch in den Gottesdienst am
Samstagmorgen hineingetragen.
Das 35köpfige, von Rösli Zeller, Oberriet, präsidierte Beratungsgremium
für den Bischof hat sich verpflichtet, intensiv am Bistumsprojekt «He,
was glaubst Du?» mitzuarbeiten. Mitglieder aus dem Seelsorgerat sind
es, die das Projekt in die Pfarreien hineintragen, dort auch zum Mitmachen
ermuntern. In der ersten Phase des «Sehens» waren persönliche
Glaubenserfahrungen ausgetauscht worden. Für die Vorbereitung der zweiten
Projektphase «Urteilen» regte die von Pfarrer Josef Manser,
Speicher, geleitete Arbeitsgruppe eine Auseinandersetzung an mit dem persönlichen
Gottesbild sowie mit der Frage: «Welches sind meine Anliegen an eine
lebendige Glaubensgemeinschaft der Kirche?» Daraus ergaben sich Wünsche
an die Kirchenleitung und an die Seelsorger/-innen, aber auch an jeden Christen.
Diese werden nun von der Arbeitsgruppe «Bistumsprojekt» ausgewertet
und für die nächsten Schritte in den Pfarreien aufbereitet.
Mitglieder des Seelsorgerates sind auch in Fachkommissionen tätig.
Sie berichteten an der Tagung aus dem Aktionsrat des Fastenopfers, dem Katholischen
Mediendienst, aus der Pastoralplanungskommission des Bistums St. Gallen
sowie aus dem Verein zur Herausgabe des «auftrag», der Zeitschrift
für praktische Pfarreiarbeit. An der Tagung von Delegierten aller Seelsorgeräte
der Schweiz stiess das St. Galler Bistumsprojekt «He, was glaubst
Du?» auf grosses Interesse.
Albert Hasler, St. Gallen
Während neun Jahren war Albert Hasler Pfarrer in Libingen. In vielfältiger
Weise hatte er von 1958 bis 1967 seine Kräfte für die Pfarrei
und über ihre Grenzen hinweg innerhalb des Alttoggenburgs eingesetzt.
In mancher Kommission leistete er stille Arbeit, von der wenig an die Öffentlichkeit
trat. In jener Zeit war er auch Diözesandirektor des päpstlichen
Missionswerkes. Gesundheitliche Gründe zwangen ihn, auf die Pfarrstelle
zu verzichten. Wie sehr er jedoch mit Libingen verbunden blieb, zeigt sein
Wunsch, hier begraben zu werden.
Albert Hasler, 1914 in Oberriet geboren, ist 1942 zum Priester geweiht worden.
Er war dann Kaplan in Engelburg und von 1945 bis 1958 Kaplan in Au. Probleme
mit seiner Gesundheit durchkreuzten immer wieder seine Pläne. Für
eine Reihe von Jahren stellte er sich dem Kloster St. Scholastika in Tübach
als Spiritual zur Verfügung, bis er seines Asthmas wegen 1976 ins Wallis
ziehen musste. In der Pension Bethania in Montana wirkte er in aller Stille
und Bescheidenheit, wie es seine Art war, als Hauskaplan. Im Frühling
1997 kehrte er zurück in die Ostschweiz. Am 18. November 1998 ist er
im Josefshaus in St. Gallen gestorben; beerdigt wurde er am 24. November
in Libingen.