SKZ 41/1997

INHALT

Theologie

Moraltheologie im Abseits?

von Franz Furger

Im Jahr 1993 fand die Tagung der deutschsprachigen Moraltheologen und Sozialethiker unmittelbar vor dem Erscheinen der Moralenzyklika «Veritatis splendor» statt. Mehreren Teilnehmern war der Text noch unter Embargo schon bekannt. So stellte sich vor allem für die Moraltheologen (die Sektion der Sozialethik war von diesem Dokument ohnehin nicht direkt betroffen) die Frage nach einer Stellungnahme. Nach einer längeren Aussprache entschied man sich in Anbetracht der ohnehin in einer sehr spezialisierten, wenn auch offensichtlich nicht sehr differenzierten Sprache abgefassten, sich also an Fachleute wendenden Enzyklika auf Stellungnahme und Kommentare vorläufig zu verzichten. Entsprechend entfiel dann auch die vom Herder Verlag wie üblich geplante (und sogar einmal schon vorschnell angekündigte) kommentierte Ausgabe des Lehrschreibens. Bischöflicherseits verdeutlichte ein Wort aus Münster zudem treffend den Sachverhalt: «Die Darstellung der (moraltheologischen) Tendenzen geschieht bisweilen etwas holzschnittartig und lässt fragen, ob denn solche Tendenzen vertreten werden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Enzyklika offensichtlich nicht nur Aussagen von Moraltheologen im Blick hat.» <1>
Herausgegeben von D. Mieth erschien dann mit einem Jahr Abstand als «Antwort auf die Enzyklika» (Untertitel) unter dem Titel «Moraltheologie im Abseits?» eine «Quaestio disputata» <2> mit 16 Stellungnahmen namhafter Moraltheologen aus verschiedenen Ländern <3>, von denen «ein grösserer Teil sich von der Enzyklika zitiert fühlen dürfen» (7). Beim Erscheinen der Enzyklika wurde verschiedentlich (John Finnis und Germain Grisez werden hier ausdrücklich genannt [182 und passim]) nach einer Dogmatisierung der Hauptthesen der Enzyklika gerufen. Dagegen will diese Reaktion in einer «Quaestio disputata» einen besonderen Akzent setzen. Besonders interessant dürfte dann einmal der Beitrag von B. Fraling zu «Freiheit und Gesetz» sein, da dieser zu den offiziell für einen Kommentar der Enzyklika im «Osservatore Romano» angefragten Autoren gehörte, sein Beitrag in der italienischen Übersetzung aber ohne Rückfragen um wichtige Teile gekürzt erschien, so dass man hier nun den Beitrag in seiner vollen Form nachlesen kann.
Nicht weniger Aufmerksamkeit verdient aber auch die Stellungnahme zu einem der Zentralthemen der Enzyklika, nämlich zu den «in sich schlechten Akten» aus der Feder des in dieser Frage besonders bewanderten, heute über 80jährigen römischen Moraltheologen Josef Fuchs. Er zeigt auf, wie weder biblisch noch aus der Tradition der Begriff abzudecken ist. Zudem datiert er aus dem 19. Jahrhundert, wo er sich bei Kant und Fichte findet (bei Thomas von Aquin ist er höchstens in unklaren Andeutungen vorhanden) und sich inhaltlich aus dem Lehrstück der sogenannten «Fontes moralitatis (Objekt, Umstände, Folgen, Ziele)» herleitet. Sachlich kohärent ist er nur zu fassen (was aber von Fuchs nicht weiter thematisiert wird), wenn man ihn nicht absolut apriorisch, sondern aufgrund langer Erfahrung (wie dies etwa für Folter, Kindesmisshandlung usw. zuträfe) fasst. Da das Schwergewicht der konkret genannten Inhalte zudem im Bereich der Sexualität liegt, stellt sich auch von daher die Frage nach möglichen Einseitigkeiten. Fuchs jedenfalls zitiert dazu zustimmend eine Grussadresse zum Jubiläum des grossen Moraltheologen-Heiligen Alfons von Liguori durch den damaligen Kardinalstaatssekretär Villot von 1972: Man müsse «sich davor hüten, als Wille Gottes zu erklären und den Menschen aufzuerlegen, was als solches nicht genügend begründet ist» (187).
Fraling dagegen geht von den langen Diskussionen aus, die «Veritatis splendor» vorausgingen (zahlreiche Entwürfe zirkulierten während Jahren) und eine unfehlbare Erklärung zur Empfängnisverhütung fürchten liessen und stellt erleichtert das Ausbleiben eines solchen Versuches fest. Gleichzeitig betont er, wie zwar die personale Freiheit des Menschen positiv gewertet werde, das Hauptgewicht des Lehrschreibens aber trotzdem auf deren willkürlichem Missbrauch liege, wo dann eine gute Grundoption allein «situationsethisch» über die Sittlichkeit entscheide <4>. Denn Freiheit gebe es echt nur in der Wahrheit, die sich in den festen, gottgegebenen und vom kirchlichen Lehramt tradierten Geboten vorfinde.
Dass hier weder die Geschichtlichkeit von Normen (gerade auch im biblischen Verständnis des Dekalogs) noch die klassische, auch thomasische Unterscheidung vom primären und sekundären Naturrecht berücksichtigt sei, stellt Fraling deshalb zu Recht heraus. Konkrete ethische Wahrheit lässt sich eben nicht dekretieren, sondern ist Frucht der Erkenntnis der «ratio recta», der an den Grundwerten des Evangeliums sich bemessenden Vernunft die ­ wie E. Virt herausarbeitet ­ nur dank Epikie, der Tugend der Billigkeit sach- und menschengerecht, im traditionellen Wortsinn «klug» zu bleiben vermag.
Weitere Beiträge vertiefen diese fundamentalen Feststellungen. Aus der Sicht der Wahrheitsfindung in der Kirche durch Kommunikation statt durch Dekret, das unter Umständen die Basis dann gar nicht mehr erreicht, gehen D. Mieth und H. Rotter das Problem an. Hinsichtlich eines kritischen Umgangs mit den biblischen Quellen, wie es neulich vom allgemeinen Lehramt ja ebenfalls ausdrücklich angemahnt wurde, aber auch im Sinn eines unverzerrten Verständnisses von autonomer Moral in theologischem Verständnis und in einem kritisch überprüften Natur- bzw. Person- und Subjektbegriff bringen weitere Beiträge notwendige Klärungen in den im Vergleich zur aktuellen Fachdiskussion eher undifferenzierten «Holzschnitt» <5>. Dieses Desiderat verstärkt der Spanier M. Vidal durch einen Vergleich mit dem Weltkatechismus.
Nachdem anhand der (vor allem an der Wirklichkeit der USA erläuterten) konstruktiven Kontroverse in den Fragen zur Empfängnisverhütung (R.A. McCormick) bzw. an mehreren nicht weniger konstruktiven Beispielen von pastoralen Lösungen zu umstrittenen Problemen (sie reichen von der Kontroverse zu Hexenverbrennung über das Zinsverbot und die Religionsfreiheit bis zur heutigen Frage der Geschiedenenpastoral, hier vor allem durch B. Häring) die faktische Kirchlichkeit gerade solcher Auseinandersetzungen dargetan wurden, stellt der in der Enzyklika mit angefochtene A. Auer abschliessend die Frage: «Ist Kirche heute noch ethisch bewohnbar?» und gibt dazu eine positive Antwort unter der Voraussetzung, dass sich Ethik für eine dynamische Beziehung mit ermunterndem Angebot und konstruktiven Modellen statt mit Sanktionsdrohungen bzw. in kritischer Rationalität statt in dekretierender Autorität präsentiere, das heisst, wenn die Moraltheologie aus dem Glauben das Leben erleichtert und diese Erfahrung dem Lehramt unter Umständen «mit sanfter Gewalt konstruktiv» vermittelt. Auer ist zu sehr glaubender Theologe, als dass er dies nicht in christlicher Hoffnung bejaht und auch erwartet. Der hier vorgelegte kritische Umgang mit «Veritatis splendor» will eben solcher Hoffnung dienen. Er sollte unter diesem Vorzeichen gelesen werden.
Das Manuskript zu dieser Besprechung wurde im November 1994 abgeschlossen. Es sollte Aufnahme in eine weitere Sammelbesprechung von moraltheologischen Neuerscheinungen finden. Die Chance eines Studienfreisemesters im Sommer 1995 erschloss dann dem Autor die Möglichkeit einer neuerlichen Durchsicht der seit Ende 1967 in der SKZ erschienenen derartigen Sammelbesprechungen. Wie schon 1974 und 1978, also 10 bzw. 15 Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils <6> ging es darum, 30 Jahre nach dieser gerade auch für die Erneuerung der Moraltheologie einschneidend wichtigen Kirchenversammlung nochmals der Versuch zu unternehmen, Trends, anstehende Bedürfnisse, aber auch Grenzen und Hindernisse in der christlichen Ethik festzumachen. Dieser neuerliche Bericht wurde Ende September 1995 abgeschlossen und ist 1996, wiederum in der Zeitschrift «Theologie der Gegenwart», erschienen. In ihm wurden natürlich auch die seit Abschluss dieses Beitrags in der SKZ noch erschienenen Studien berücksichtigt. Es wäre wohl wenig sinnvoll, wenn diese Werke später hier nochmals vorgestellt würden. Für einmal soll es daher genügen, auf diese Werke hier bloss mit den bibliographischen Angaben hinzweisen, zumal so der von der Redaktion aus technischen Gründen immer wieder beklagte «Manuskript-Stau» wenigstens auf diesem Gebiet etwas und sogar sinnvoll abgebaut werden kann. Aus folgenden moralischen Fachgruppen sind uns bis zu jenem Zeitpunkt die nachstehend genannten Werke eingegangen und wurden im generellen Bericht damit berücksichtigt.

Ehe und Familie:

Politik ­ Recht ­ Wirtschaft:

Franz Furger, von 1976 bis 1987 Mitredaktor unserer Zeitschrift, war bis zu seinem jähen Tod am 5. Februar 1997 Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster und Direktor ihres Instituts für Christliche Sozialwissenschaften

Anmerkungen

<1>
So Bischof R. Lettmann zu Veritatis splendor, in: Kirche und Leben Nr. 40 vom 10. Oktober 1993.

<2>
Freiburg (Herder, Quaestio disputata, 153) 1994.

<3>
Obwohl der Fachmann mit dem Namen durchaus Persönlichkeiten zu verbinden vermag, wäre hier dem allgemein theologisch interessierten Leser eine biographische Kurznotiz hilfreich gewesen.

<4>
Es bleibt im Lehrschreiben allerdings unklar, wer solches behaupten könnte. Vgl. dazu klärend in diesem Band die Beiträge von K. Demmer und B. M. Duffé.

<5>
Vgl. dazu in der Reihenfolge der angesprochenen Probleme die Beiträge von: M. Theobald, K. W. Merks, W. Wolbert, E. Chiavaggi, J. P. Wils.

<6>
Vgl. F. Furger, Zur Begründung eines christlichen Ethos, Zürich 1974, 11­87, sowie ders., Entwicklungen im Bereich theologischer Ethikforschung, in: Theologie der Gegenwart 22 (1979) 147­159 und 203­314.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 1997