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Theologie |
Im Jahr 1993 fand die Tagung der deutschsprachigen Moraltheologen und
Sozialethiker unmittelbar vor dem Erscheinen der Moralenzyklika «Veritatis
splendor» statt. Mehreren Teilnehmern war der Text noch unter Embargo
schon bekannt. So stellte sich vor allem für die Moraltheologen (die
Sektion der Sozialethik war von diesem Dokument ohnehin nicht direkt betroffen)
die Frage nach einer Stellungnahme. Nach einer längeren Aussprache
entschied man sich in Anbetracht der ohnehin in einer sehr spezialisierten,
wenn auch offensichtlich nicht sehr differenzierten Sprache abgefassten,
sich also an Fachleute wendenden Enzyklika auf Stellungnahme und Kommentare
vorläufig zu verzichten. Entsprechend entfiel dann auch die vom Herder
Verlag wie üblich geplante (und sogar einmal schon vorschnell angekündigte)
kommentierte Ausgabe des Lehrschreibens. Bischöflicherseits verdeutlichte
ein Wort aus Münster zudem treffend den Sachverhalt: «Die Darstellung
der (moraltheologischen) Tendenzen geschieht bisweilen etwas holzschnittartig
und lässt fragen, ob denn solche Tendenzen vertreten werden. Dabei
ist allerdings zu bedenken, dass die Enzyklika offensichtlich nicht nur
Aussagen von Moraltheologen im Blick hat.» <1>
Herausgegeben von D. Mieth erschien dann mit einem Jahr Abstand als «Antwort
auf die Enzyklika» (Untertitel) unter dem Titel «Moraltheologie
im Abseits?» eine «Quaestio disputata» <2> mit 16
Stellungnahmen namhafter Moraltheologen aus verschiedenen Ländern <3>,
von denen «ein grösserer Teil sich von der Enzyklika zitiert
fühlen dürfen» (7). Beim Erscheinen der Enzyklika wurde
verschiedentlich (John Finnis und Germain Grisez werden hier ausdrücklich
genannt [182 und passim]) nach einer Dogmatisierung der Hauptthesen der
Enzyklika gerufen. Dagegen will diese Reaktion in einer «Quaestio
disputata» einen besonderen Akzent setzen. Besonders interessant dürfte
dann einmal der Beitrag von B. Fraling zu «Freiheit und Gesetz»
sein, da dieser zu den offiziell für einen Kommentar der Enzyklika
im «Osservatore Romano» angefragten Autoren gehörte, sein
Beitrag in der italienischen Übersetzung aber ohne Rückfragen
um wichtige Teile gekürzt erschien, so dass man hier nun den Beitrag
in seiner vollen Form nachlesen kann.
Nicht weniger Aufmerksamkeit verdient aber auch die Stellungnahme zu einem
der Zentralthemen der Enzyklika, nämlich zu den «in sich schlechten
Akten» aus der Feder des in dieser Frage besonders bewanderten, heute
über 80jährigen römischen Moraltheologen Josef Fuchs. Er
zeigt auf, wie weder biblisch noch aus der Tradition der Begriff abzudecken
ist. Zudem datiert er aus dem 19. Jahrhundert, wo er sich bei Kant und Fichte
findet (bei Thomas von Aquin ist er höchstens in unklaren Andeutungen
vorhanden) und sich inhaltlich aus dem Lehrstück der sogenannten «Fontes
moralitatis (Objekt, Umstände, Folgen, Ziele)» herleitet. Sachlich
kohärent ist er nur zu fassen (was aber von Fuchs nicht weiter thematisiert
wird), wenn man ihn nicht absolut apriorisch, sondern aufgrund langer Erfahrung
(wie dies etwa für Folter, Kindesmisshandlung usw. zuträfe) fasst.
Da das Schwergewicht der konkret genannten Inhalte zudem im Bereich der
Sexualität liegt, stellt sich auch von daher die Frage nach möglichen
Einseitigkeiten. Fuchs jedenfalls zitiert dazu zustimmend eine Grussadresse
zum Jubiläum des grossen Moraltheologen-Heiligen Alfons von Liguori
durch den damaligen Kardinalstaatssekretär Villot von 1972: Man müsse
«sich davor hüten, als Wille Gottes zu erklären und den
Menschen aufzuerlegen, was als solches nicht genügend begründet
ist» (187).
Fraling dagegen geht von den langen Diskussionen aus, die «Veritatis
splendor» vorausgingen (zahlreiche Entwürfe zirkulierten während
Jahren) und eine unfehlbare Erklärung zur Empfängnisverhütung
fürchten liessen und stellt erleichtert das Ausbleiben eines solchen
Versuches fest. Gleichzeitig betont er, wie zwar die personale Freiheit
des Menschen positiv gewertet werde, das Hauptgewicht des Lehrschreibens
aber trotzdem auf deren willkürlichem Missbrauch liege, wo dann eine
gute Grundoption allein «situationsethisch» über die Sittlichkeit
entscheide <4>. Denn Freiheit gebe es echt nur in der Wahrheit, die
sich in den festen, gottgegebenen und vom kirchlichen Lehramt tradierten
Geboten vorfinde.
Dass hier weder die Geschichtlichkeit von Normen (gerade auch im biblischen
Verständnis des Dekalogs) noch die klassische, auch thomasische Unterscheidung
vom primären und sekundären Naturrecht berücksichtigt sei,
stellt Fraling deshalb zu Recht heraus. Konkrete ethische Wahrheit lässt
sich eben nicht dekretieren, sondern ist Frucht der Erkenntnis der «ratio
recta», der an den Grundwerten des Evangeliums sich bemessenden Vernunft
die wie E. Virt herausarbeitet nur dank Epikie, der Tugend der
Billigkeit sach- und menschengerecht, im traditionellen Wortsinn «klug»
zu bleiben vermag.
Weitere Beiträge vertiefen diese fundamentalen Feststellungen. Aus
der Sicht der Wahrheitsfindung in der Kirche durch Kommunikation statt durch
Dekret, das unter Umständen die Basis dann gar nicht mehr erreicht,
gehen D. Mieth und H. Rotter das Problem an. Hinsichtlich eines kritischen
Umgangs mit den biblischen Quellen, wie es neulich vom allgemeinen Lehramt
ja ebenfalls ausdrücklich angemahnt wurde, aber auch im Sinn eines
unverzerrten Verständnisses von autonomer Moral in theologischem Verständnis
und in einem kritisch überprüften Natur- bzw. Person- und Subjektbegriff
bringen weitere Beiträge notwendige Klärungen in den im Vergleich
zur aktuellen Fachdiskussion eher undifferenzierten «Holzschnitt»
<5>. Dieses Desiderat verstärkt der Spanier M. Vidal durch einen
Vergleich mit dem Weltkatechismus.
Nachdem anhand der (vor allem an der Wirklichkeit der USA erläuterten)
konstruktiven Kontroverse in den Fragen zur Empfängnisverhütung
(R.A. McCormick) bzw. an mehreren nicht weniger konstruktiven Beispielen
von pastoralen Lösungen zu umstrittenen Problemen (sie reichen von
der Kontroverse zu Hexenverbrennung über das Zinsverbot und die Religionsfreiheit
bis zur heutigen Frage der Geschiedenenpastoral, hier vor allem durch B.
Häring) die faktische Kirchlichkeit gerade solcher Auseinandersetzungen
dargetan wurden, stellt der in der Enzyklika mit angefochtene A. Auer abschliessend
die Frage: «Ist Kirche heute noch ethisch bewohnbar?» und gibt
dazu eine positive Antwort unter der Voraussetzung, dass sich Ethik für
eine dynamische Beziehung mit ermunterndem Angebot und konstruktiven Modellen
statt mit Sanktionsdrohungen bzw. in kritischer Rationalität statt
in dekretierender Autorität präsentiere, das heisst, wenn die
Moraltheologie aus dem Glauben das Leben erleichtert und diese Erfahrung
dem Lehramt unter Umständen «mit sanfter Gewalt konstruktiv»
vermittelt. Auer ist zu sehr glaubender Theologe, als dass er dies nicht
in christlicher Hoffnung bejaht und auch erwartet. Der hier vorgelegte kritische
Umgang mit «Veritatis splendor» will eben solcher Hoffnung dienen.
Er sollte unter diesem Vorzeichen gelesen werden.
Das Manuskript zu dieser Besprechung wurde im November 1994 abgeschlossen.
Es sollte Aufnahme in eine weitere Sammelbesprechung von moraltheologischen
Neuerscheinungen finden. Die Chance eines Studienfreisemesters im Sommer
1995 erschloss dann dem Autor die Möglichkeit einer neuerlichen Durchsicht
der seit Ende 1967 in der SKZ erschienenen derartigen Sammelbesprechungen.
Wie schon 1974 und 1978, also 10 bzw. 15 Jahre nach Abschluss des Zweiten
Vatikanischen Konzils <6> ging es darum, 30 Jahre nach dieser gerade
auch für die Erneuerung der Moraltheologie einschneidend wichtigen
Kirchenversammlung nochmals der Versuch zu unternehmen, Trends, anstehende
Bedürfnisse, aber auch Grenzen und Hindernisse in der christlichen
Ethik festzumachen. Dieser neuerliche Bericht wurde Ende September 1995
abgeschlossen und ist 1996, wiederum in der Zeitschrift «Theologie
der Gegenwart», erschienen. In ihm wurden natürlich auch die
seit Abschluss dieses Beitrags in der SKZ noch erschienenen Studien berücksichtigt.
Es wäre wohl wenig sinnvoll, wenn diese Werke später hier nochmals
vorgestellt würden. Für einmal soll es daher genügen, auf
diese Werke hier bloss mit den bibliographischen Angaben hinzweisen, zumal
so der von der Redaktion aus technischen Gründen immer wieder beklagte
«Manuskript-Stau» wenigstens auf diesem Gebiet etwas und sogar
sinnvoll abgebaut werden kann. Aus folgenden moralischen Fachgruppen sind
uns bis zu jenem Zeitpunkt die nachstehend genannten Werke eingegangen und
wurden im generellen Bericht damit berücksichtigt.
Ehe und Familie:
Politik Recht Wirtschaft:
Franz Furger, von 1976 bis 1987 Mitredaktor unserer Zeitschrift, war bis zu seinem jähen Tod am 5. Februar 1997 Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster und Direktor ihres Instituts für Christliche Sozialwissenschaften
<1>
So Bischof R. Lettmann zu Veritatis splendor, in: Kirche und Leben Nr. 40
vom 10. Oktober 1993.
<2>
Freiburg (Herder, Quaestio disputata, 153) 1994.
<3>
Obwohl der Fachmann mit dem Namen durchaus Persönlichkeiten zu verbinden
vermag, wäre hier dem allgemein theologisch interessierten Leser eine
biographische Kurznotiz hilfreich gewesen.
<4>
Es bleibt im Lehrschreiben allerdings unklar, wer solches behaupten könnte.
Vgl. dazu klärend in diesem Band die Beiträge von K. Demmer und
B. M. Duffé.
<5>
Vgl. dazu in der Reihenfolge der angesprochenen Probleme die Beiträge
von: M. Theobald, K. W. Merks, W. Wolbert, E. Chiavaggi, J. P. Wils.
<6>
Vgl. F. Furger, Zur Begründung eines christlichen Ethos, Zürich
1974, 1187, sowie ders., Entwicklungen im Bereich theologischer Ethikforschung,
in: Theologie der Gegenwart 22 (1979) 147159 und 203314.