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Kirche in der Schweiz |
Im Mittelpunkt des Interesses der im Anschluss an die Winterversammlung der Schweizer Bischofskonferenz durchgeführten Pressekonferenz stand die Stellungnahme zur «Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien im Dienst der Priester». Zunächst begrüsste jedoch der Informationsbeauftragte der Bischofskonferenz, Nicolas Betticher, den neuen Präsidenten der Konferenz: Msgr. Amédée Grab, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg. Bischof Amédée Grab seinerseits begrüsste in einigen anwesenden Medienschaffenden alte Bekannte aus der Zeit, als er die interdiözesanen Sitzungen der Synode 72 und dann die beiden Interdiözesanen Pastoralforen von 1978 und 1981 moderierte und schliesslich als Sekretär der Schweizer Bischofskonferenz von 1983 bis 1987 regelmässig an ihren Pressekonferenzen teilnahm. Als Präsident der Bischofskonferenz wolle er sich «bescheiden, aber entschieden in den Dienst des Evangeliums stellen»; er sei indes nicht Erzbischof, könne den anderen Bischöfen also kein präsidiales Programm vorgeben, sondern habe für die Konferenz den Dienst der Koordination der Arbeiten zu erbringen. Eine schon bisher von ihm wahrgenommene thematische Arbeit habe er allerdings behalten, nämlich die Begleitung der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz.
Anschliessend kommentierte Abtbischof Henri Salina, für den diese Pressekonferenz die 12. seiner Amtszeit als Präsident war, das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Pressecommuniqué der Winterversammlung.
Den Hinterbliebenen des Terroranschlags von Luxor habe die Bischofskonferenz ihr tiefempfundenes Beileid auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Weihbischof Peter Henrici in ihrem Namen an der Trauerfeier im Grossmünster teilgenommen habe.
Der Tessiner Bischof Giuseppe Torti habe aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen an der Versammlung nicht teilnehmen können, während Bischof Wolfgang Haas als künftiger Erzbischof offenbar nicht habe teilnehmen wollen. Im übrigen habe nun das Fürstentum Liechtenstein mit dem Fürstentum Monaco und dem Grossherzogtum Luxemburg in kirchlicher Hinsicht gleichgezogen. Das spricht das Communiqué der Apostolischen Nuntiatur in der Schweiz ausdrücklich an, das die Weihbischöfe Peter Henrici und Paul Vollmar am 2. Dezember 1997 um 12.00 Uhr in Zürich und Chur dem Domkapitel und den Dekanen des Bistums Chur bekanntgaben und das folgenden Wortlaut hat:
«Der L'Osservatore Romano, der heute Nachmittag (2. Dezember 1997)
erscheint, wird folgende Nachricht öffentlich bekanntgeben:
ÐDer Heilige Vater hat die Erzdiözese Vaduz (Liechtenstein) mit
aus der Diözese Chur (Schweiz) ausgegliedertem Territorium errichtet
und diese direkt dem Heiligen Stuhl unterstelltð.
ÐGleichzeitig hat der Heilige Vater den Hochwürdigsten Herrn Wolfgang
Haas, bisher Bischof von Chur, auf den genannten Erzbischofstuhl von Vaduz
erhobenð.
In Ausübung seines obersten Hirtenamtes der universalen Kirche ist
der Heilige Vater vom Wunsch erfüllt, das Wirken einer der ältesten
Kirchen jenseits der Alpen zu fördern. Deshalb hat er entschieden,
die direkten Bande mit der kirchlichen Gemeinschaft von Liechtenstein zu
stärken und den neuen kirchlichen Jurisdiktionsbereich zu schaffen,
der unmittelbar dem Heiligen Stuhl untersteht.
Diese Massnahme ist gedacht als Ehrung und bessere Unterstützung einer
eifrigen Volksgruppe, die es von den ersten Tagen ihrer Unabhängigkeit
an verstand, Problemen und Widrigkeiten jeglicher Art zu begegenen, ohne
jemals das Gespür ihrer treuen Religiosität zu verlieren. Während
ihrer Zugehörigkeit zur Diözese Chur hat die Volksgruppe hochherzig
auf allen kirchlichen Ebenen mitgearbeitet. Dies gilt für Priester,
Ordensleute und Laien in gleicher Weise.
In der Entscheidung Seiner Heiligkeit muss man auch eine hohe Wertschätzung
für das Fürstentum Liechtenstein, das geographische Herz Europas,
erblicken. Zudem trägt sie ebenso der historischen Bedeutung des Fürstentums
wie auch dessen aktiver Anwesenheit in der internationalen Gemeinschaft
Rechnung. Seit 1985 hat das Fürstentum unter der erleuchteten Führung
seines geliebten Fürsten, Seiner Durchlaucht Hans Adam II. diplomatische
Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl und mit vielen Ländern der Europäischen
Union aufgenommen und dabei verschiedene Initiativen auf internationaler
Ebene ergriffen.
In dem herzlichen Empfang, der ihm im Jahre 1985 in Liechtenstein bereitet
wurde, hat Papst Johannes Paul II. das Bild eines Volkes gesehen, das seine
tiefen religiösen Wurzeln und das feste Band mit dem Sitz Petri zu
bewahren vermochte.
Die neue Erzdiözese von Vaduz in Liechtenstein fügt sich also
künftig in die Reihe anderer Diözesen in Europa ein, die zu unmittelbar
dem Heiligen Stuhl unterstellten Erzbistümern erhoben wurden, wie Monaco
(Fürstentum) im Jahre 1981 und Luxemburg (Grossherzogtum) im Jahre
1988. Die Gründe dafür liegen in ihrem geographischen Erscheinungsbild
ebenso wie in ihrer besonderen Geschichte und herausgehobenen Stellung auf
ziviler, kultureller, gesellschaftlicher und religiöser Ebene.
Der Heilige Vater wünscht, dass diese Erhebung in allen Gläubigen
Liechtensteins einen neuen Ðsensus ecclesiaeð erwecke in Gemeinschaft
mit ihrem ersten Hirten, dem Hochwürdigsten Herrn Bischof Wolfgang
Haas der aus Vaduz stammt. Seine Heiligkeit betet darum, dass der Glaube
auflebe und auf dauerhafte Weise das kirchliche und gesellschaftliche Leben
aller seiner Bewohner erfülle und erneuere.»
Nachdem an der Herbstsitzung das neue Präsidium der Bischofskonferenz
gewählt worden war, erfragte das Sekretariat bei den Mitgliedern die
Präferenzen in bezug auf die sogenannten Ressorts. Das aus Platzgründen
im Amtlichen Teil der nächsten Ausgabe tabellarisch mitgeteilte
Ergebnis der an der Winterkonferenz vorgenommenen Beratung und Beschlussfassung
wurde von P. Roland-Bernhard Trauffer OP kurz kommentiert, womit er aber
ausdrücklich keine Wertung vorgenommen haben wollte.
Den Bereich von «Iustitia et Pax», für den bisher Bischof
Amédée Grab zuständig war, übernimmt der bisherige
Mitverantwortliche, Weihbischof Peter Henrici; Bischof Amédée
Grab bleibt indes Mitglied des Präsidiums der Ökumenischen Konsultation
zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz (Jean-Claude Huot,
Sekretär von «Iustitia et Pax», ist einer der Koordinatoren
dieser Konsultation). «Iustitia et Pax» werde sich mit zahlreichen
sozialethischen und -politischen Themen zu befassen haben, namentlich aus
dem Bereich Asylpolitik, Bioethik und Menschenrechte (nächstes Jahr
wird der 50 Jahre UNO-Erklärung der Menschenrechte zu gedenken sein).
Bei Fragen von Frieden und Versöhnung auf dem Balkan werde die schweizerische
mit der europäischen «Iustitia et Pax»-Kommission zusammenarbeiten.
Dass der neue Hauptverantwortliche für den Bereich der Ökumene
Bischof Kurt Koch ist, sei weiter nicht erstaunlich, war er doch als Professor
Mitglied der Evangelisch - Römisch-katholischen und der Christkatholisch
- Römisch-katholischen Gesprächskommission sowie der Ökumene-Kommission;
der Vertreter der Bischofskonferenz im ökumenischen Zweckverband ESE
2001 (Association des Églises de Suisse à l'Expo 2001) bleibt
aber Weihbischof Pierre Bürcher.
Als neuer Hauptverantwortlicher für den Bereich der Diakonie wird Bischof
Ivo Fürer namentlich Stiftungsratspräsident des Fastenopfers.
Die Zuständigkeit für Migrationsfragen wechselte von Bischof Amédée
Grab zu Bischof Norbert Brunner, und für die Belange der Mission ist
nach seiner Präsidialzeit wieder Abtbischof Henri Salina Hauptverantwortlicher.
Vor der Fragerunde dankte dann der neue dem scheidenden Präsidenten
für seine Art, auch schwere Fragen mit Gelassenheit und auch Humor
angegangen zu haben. Er habe sich als ein «gütiger, weiser und
liebevoller» Mensch erwiesen.
Nachdem Bischof Amédée Grab die auf der Frontseite dieser Ausgabe dokumentierte Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zum Dokument «Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester» vorgetragen hatte, fügte Abtbischof Henri Salina in französischer Sprache einige Bemerkungen an. Er habe in Morges eine De-
legation von Priestern, Diakonen, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten empfangen, die in der Kapelle von «La Longeraie» zum Gebet zusammengekommen sind wie in verschiedenen Städten Menschen zum Gebet zusammengekommen sind , ihre Sorgen und Empfindungen zur Kenntnis sowie verschiedene Texte entgegengenommen. Dabei habe er feststellen müssen, wie unterschiedlich die Situationen seien, namentlich zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz, und wie unterschiedlich auch die entsprechenden Strukturen seien. Abtbischof Salina betonte, dass sich die Instruktion an die Universalkirche richte, also nicht besonders auf die Schweiz gemünzt sei; es frage sich allerdings, ob zu diesem Fragenkreis für die Universalkirche ein einziger und gleicher Text geschrieben werden könne. Inhaltlich bringe der Text allerdings nichts Neues, es sei vielmehr die Art, die Dinge zu sagen, die zu entsprechenden Empfindungen führen müsse. Wichtig sei indes die Zielrichtung des Textes, die Identität des Priesters wie die andere Identität des Laien zu wahren und ihre gegenseitige Zuordnung zu klären.
In der Fragerunde gab es nur wenige Fragen zum Bistum Chur, etwa nach den mutmasslichen Fristen; Abtbischof Henri Salina rechnet damit, dass an der nächsten Märzsitzung bereits der neue Bischof von Chur wird teilnehmen können. Alle andere Fragen betrafen die Instruktion bzw. die Erklärung der Bischofskonferenz zur Instruktion.
Die Formulierung in der Erklärung, die erteilten Beauftragungen «seien in Kraft» und also weder «noch in Kraft» noch «bleiben in Kraft» , sei bewusst zweideutig. Zum einen, so erklärte Bischof Amédée Grab, sei mit der Instruktion eine erteilte missio canonica nicht automatisch entzogen, zum andern sei die Instruktion aber auch nicht gegenstandslos; vielmehr müsse nun die Praxis überprüft werden. Die sakramentale Struktur der Kirche erlaube keinen zum Ordo parallelen Stand der Laientheologen und Laientheologinnen. Deshalb müsse einem Identitätsverlust gewehrt werden, damit werde die Arbeit der Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten aber nicht überflüssig. Es werde also, so P. Roland-Bernhard Trauffer OP, nicht zu dramatischen Veränderungen kommen, es werde aber zu Veränderungen kommen. Als Kanonist machte er allerdings darauf aufmerksam, dass die Instruktion im Lichte von can. 3 des CIC gelesen werden müsse: Die letzte Verantwortung im Bistum trage der Bischof, und es gebe Vereinbarungen, die mit einer Instruktion nicht aufgekündigt werden können. Er zeigte sich auch darüber erstaunt, dass eine Instruktion, die vom Papst «in forma specifica» entgegengenommen worden ist, dann noch von acht Kongregationen unterschrieben wurde wobei das Staatssekretariat merkwürdigerweise fehlt. Die Instruktionen zur Befreiungstheologie hätten im übrigen gezeigt, dass eine Instruktion eine vorherige korrigieren könne. So habe die neue Instruktion zu einem Konflikt geführt, der der Klärung bedürfe.
Dazu gehört, wie Bischof Amédée Grab ausführte, dass die konkreten Regelungen mit Rom weiter verhandelt werden müssen. Die Praxis in den verschiedenen Diözesen sei unterschiedlich, und dass gegen allgemeine Normen verstossen werde, wüssten alle. Es gebe indes Situationen, für die Lösungen gefunden werden müssten; so sei es beispielsweise für einen alten Priester, der wohl noch die Messe lesen, aber nicht mehr predigen könne, eine notwendige Erleichterung, wenn ihm ein Laie die Predigt abnehme.
Überhaupt müsse die psychologische Ebene eingehender erwogen
werden. Wo die Seelsorge in Equipen wahrgenommen werde, gebe es weniger
Probleme, weil es auch weniger Frustrationen gebe. Eine römische Erlaubnis
zur Eheassistenz erwartet Bischof Amédée Grab nicht mehr,
während Abtbischof Henri Salina sie nicht für ausgeschlossen hält,
da in einem Entwurf liturgischer Texte die von einem Laien geleitete Feier
der Trauung als eine Variante vorkommt.
Für Bischof Amédée Grab ist wichtig, dass die von Laien
in den Pfarreien geleisteten Dienste allgemein aufgewertet werden; Priester
jedoch können nicht durch Laien ersetzt werden.
Dieser Instruktion voraus ging ein Symposium zum Thema «Teilhaben der Laien am priesterlichen Dienst», das auf Einladung der Kleruskongregation Ende April 1994 in Rom durchgeführt worden war; die Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz vertrat damals Abt Georg Holzherr, während Bischof Eugenio Corecco, der der Entwicklung in der deutschsprachigen Schweiz ablehnend gegenüberstand, einer der drei Referenten war. Auf die Frage, ob die Bischofskonferenz die Instruktion nicht einfach hätte zurückweisen müssen, antwortete Bischof Amédée Grab, den berechtigten Vorbehalten gegenüber der namentlich in der deutschsprachigen Schweiz gängigen Praxis müsse Rechnung getragen, die Instruktion müsse aber differenziert und der konkreten Situationen gerecht werdend zur Anwendung gebracht werden.