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Die Veränderungen im Religions- und Konfessionsgefüge der Schweiz
seit der Volkszählung von 1850 aufgrund der Daten der seitherigen Volkszählungen:
Diese Analyse wurde vom Institut für Sozialethik des Schweizerischen
Evangelischen Kirchenbundes durchgeführt und vom Bundesamt für
Statistik veröffentlicht. <1> Die Daten der Volkszählungen
können allerdings nur über die erklärte Religions- oder Konfessionszugehörigkeit
und also nur über einen Aspekt der religiösen Identität Auskunft
geben. Trotzdem sind die diachron gelesenen Daten der Volkszählung
erhellend. <2>
Eine erste Tendenz, welche die Entwicklung der schweizerischen religiösen
Landschaft charakterisiert, ist eine Stabilität der Religionsund Konfessionszugehörigkeit.
Sie zeigt sich darin, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung entweder
einer protestantischen Kirche bzw. Gemeinschaft oder der römisch-katholischen
Kirche angehört. Als relativ stabil erweisen sich auch die konfessionellen
Verhältnisse bei (verheirateten wie unverheirateten) Paaren, insofern
zum einen die Endogamie (der Anteil konfessionell oder religiös homogener
Paare) immer noch hoch ist; sie betrug 1990 bei den Protestanten 61,3% und
bei den Römisch-Katholiken 65,5% (zum Vergleich: bei den Juden 63,7%
und bei den Muslimen 72,3%). Anderseits ist die Zunahme der konfessionsverschiedenen
bzw. -verbindenden (verheirateten wie unverheirateten) Paare stetig; der
Anteil von katholisch/protestantischen Paaren stieg von 5,4% im Jahre 1880
auf 16,4% im Jahre 1990.
Sodann hat sich das historische Verhältnis zwischen 35 Protestanten
und 25 Katholiken gesamthaft zugunsten der Katholiken verschoben; seit 1970
bilden die Katholiken die grösste religiöse Gruppe innerhalb der
Wohnbevölkerung, auch wenn sich seither ihr Anteil an der Bevölkerung
wie auch jener der Protestanten verringert. In den 22 Kantonen
mit einer konfessionellen Mehrheit von mehr als 60% im Jahre 1850 hat die
entsprechende Konfession ihre Mehrheitsstellung allerdings auch noch 1990
inne. Die Zunahme des katholischen Bevölkerungsteils verdankt sich
denn auch der Einwanderung aus mehrheitlich katholischen Ländern.
Schliesslich wurde die praktisch monopolartige Situation der christlichen
Konfessionen von 1850 von einer Diversifikation von Kirchen und Glaubensgemeinschaften
abgelöst. Dies zeigt sich im Zuwachs jener, die eine andere Zugehörigkeit
erklären oder sich mit keiner religiösen Tradition mehr identifizieren.
Dabei ist vor allem in den letzten drei Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme
der Zugehörigkeiten zu Minderheitskirchen und religiösen Gemeinschaften
hervorzuheben. Allerdings sind erst in fünf Kantonen drei religiöse
Minderheiten mit je über 1% in der kantonalen Gesamtbevölkerung
vertreten. Die Zunahme jener, die sich als konfessions- oder religionslos
erklärten, und jener, die eine Zugehörigkeitserklärung verweigerten,
ist hingegen spektakulär, stieg sie doch zwischen 1960 und 1990 von
0,7% auf 8,9%.
Auf der einen Seite «erbt» ein grosser Teil der Bevölkerung
die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft, auf der
andern Seite ist im Religions- und Konfessionsgefüge der Schweiz insgesamt
eine weitreichende Pluralisierung im Gang. Dazu kommt, dass die erklärte
Zugehörigkeit nur einen Aspekt der religiösen Identität darstellt,
weil das religiöse Verhalten nicht (mehr) ausschliesslich von der Glaubensgemeinschaft
bestimmt wird, der man angehört.
<1>
Claude Bovay, L'évolution de l'appartenance religieuse et confessionelle
en Suisse, Berne 1997; zu bestellen beim Bundesamt für Statistik, 3003
Bern, Telefon 031-3236060.
<2>
Im 1. Teil bespricht der Autor das Massnehmen der Glaubenszugehörigkeit,
im 2. Teil erörtert er die erklärten Zugehörigkeiten, im
3. Teil geht es um die Paare, im 4. Teil um die Demographie der religiösen
Gruppen, namentlich Migration und Immigration.