Strassburg lehnt Urteilsprüfung im Sterbehilfe-Fall Lambert ab
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Überprüfung des Urteils im Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert abgelehnt. Die Eltern Lamberts hatten die Strassburger Richter unter Berufung auf neue Entwicklungen aufgefordert, ihre Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Massnahmen zu überprüfen.
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© Katholisches Medienzentrum, 07.07.2015
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