Papst Franziskus
Vatikan

Papst für kürzere Ehenichtigkeitsprozesse: «Viele Ehen sind wegen Glaubensmangel ungültig»

Rom, 25.1.2015 (kath.ch) In Ehenichtigkeitsverfahren sollte nach Ansicht von Papst Franziskus künftig verstärkt geprüft werden, ob sich die betreffenden Paare der Bedeutung dieses Sakraments zum Zeitpunkt der Eheschließung voll bewusst waren. Ein Kirchenrichter müsse stets den «Zusammenhang der Werte und des Glaubens oder deren Mangel oder Abwesenheit» berücksichtigen, wenn er eine Eheschließung untersuche, sagte der Papst beim traditionellen Empfang für die Richter der Römischen Rota im Vatikan. Und forderte kostenfreie und zügigere Verfahren.

Wenn eine Unkenntnis des katholischen Eheverständnisses festzustellen sei, könne das nach dem Kirchenrecht ein Grund für die Ehenichtigkeit sein, erklärte der Papst. Diese Möglichkeit dürfe heute anders als früher nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden. Gegenwärtig werde die Ehe «tendenziell als eine bloße Form affektiver Befriedigung gesehen, die in beliebiger Weise gegründet und entsprechend der Sensibilität eines jeden verändert werden kann», so Franziskus. Ehenichtigkeitserklärungen aufgrund fehlenden Glaubens werden in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen von den Gegnern einer Änderung der derzeitigen offiziellen Praxis als Alternative genannt.

Orientierung an Seelenheil statt Haarspalterei

Weiter forderte der Papst die Kirchenrichter auf, sich stets vor Augen zu halten, dass die Rettung von Menschen, die sich an die Kirche wendeten, «nicht an juristischen Hindernissen» scheitern dürfe. Das Recht müsse sich am Seelenheil orientieren und dürfe nicht in «Haarspalterei» ausarten, so Franziskus.

Franziskus äussert den Wunsch, alle Ehenichtigkeitsverfahren kostenfrei für die Betreffenden anbieten zu können. «Auch die Sakramente sind gratis. Die Sakramente geben uns die Gnade. Und der Ehe-Prozess ist verbunden mit dem Sakrament der Ehe. Wie sehr, würde ich es mir wünschen, dass alle Prozesse kostenfrei wären!» Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Rota für Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Verfügung stelle.

Kürzere Prozese möglich

Ehenichtigkeitsverfahren könnten nach Ansicht von Papst Franziskus auch mit den gegenwärtig schon bestehenden rechtlichen Mitteln zügiger abgeschlossen werden. Es seien noch nicht alle Möglichkeiten für eine Verkürzung solcher Prozesse genutzt, die von der Instruktion «Dignitas connubii» (Die Würde der Ehe) bereitgestellt würden, sagte der Papst am Samstag vor Kirchenrechtlern im Vatikan. Ehenichtigkeitsverfahren würden von den Betroffenen oft als lang und ermüdend empfunden, so der Papst.

Zugleich machte Franziskus deutlich, dass eine Verkürzung nicht auf Kosten der «moralischen Gewissheit» gehen dürfe. Sie sei «das Wichtigste» in solchen Verfahren. Für eine Entscheidung müsse auch die «reine Möglichkeit des Gegenteils» ausgeschlossen werden können.

Der Papst stellte zudem Änderungen des Kirchenrechts zur Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren in Aussicht. Daran wird im Vatikan schon seit einiger Zeit gearbeitet. Auch in dem Fragebogen, der zur Vorbereitung der Bischofssynode zur Familie im Oktober verschickt wurde, wurden Vorschläge für eine Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren erbeten.

Weiter sagte Franziskus in seiner Ansprache, dass die Rolle des sogenannten Ehebandverteidigers auch künftig nicht entfallen werde. «Seine Tätigkeit ist sehr wichtig, damit der Richter eine unabhängige Stimme hört, die die Pro- und Contra-Argumente für das entsprechende Verfahren darlegt.»

Der Papst sprach vor Teilnehmern einer Konferenz an der päpstlichen Universität Gregoriana, die sich mit der vatikanischen Instruktion «Dignitas connubii» von 2005 befasste. (cic/kna)

Papst Franziskus |© 2014 Oliver Sittel
25. Januar 2015 | 12:53
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