Italien wegen Abschiebungen in Lampedusa verurteilt

Strassburg, 1.9.15 (kath.ch) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Italien wegen unmenschlicher Behandlung von Flüchtlingen auf der Mittelmeerinsel Lampedusa verurteilt. Das Gericht gab am Dienstag in Strassburg der Klage von drei Tunesiern Recht, die im September 2011 nach Lampedusa geflohen und nach rund einer Woche wieder nach Tunesien abgeschoben worden waren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Italien die Männer ohne Rechtsgrundlage in einem Flüchtlingslager und später auf einem Schiff im Hafen von Palermo festgehalten habe. Zudem seien die hygienischen Verhältnisse in dem Flüchtlingslager unzumutbar gewesen. Auch hätten die Tunesier keine Möglichkeit gehabt, ihre Abschiebung juristisch prüfen zu lassen. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach jedem der drei Kläger eine Entschädigung in Höhe von 10’000 Euro zu. (kna)

1. September 2015 | 12:08
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