Händedruck
Schweiz

Therwil BL: Handschlag darf von Lehrpersonen eingefordert werden

Therwil BL, 25.5.16 (kath.ch) Lehrpersonen dürfen verlangen, dass Schüler ihnen die Hand schütteln. Zu diesem Schluss kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) im Rahmen einer rechtlichen Prüfung für die Sekundarschule Therwil. Wer den Händedruck dennoch verweigert, kann mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden, teilt das BSKD am 25. Mai mit. Die bisherige Regelung der Sekundarschule Therwil, wonach zwei muslimische Schüler einer Lehrerin den Händedruck verweigern durften, ist damit aufgehoben.

«Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich», begründet das BSKD seine Entscheidung. Die Ausübung der eigenen Glaubens- und Gewissensfreiheit werde durch die Religionsfreiheit der anderen begrenzt.

Wenn eine Person den Händedruck aus religiösen Gründen verweigere, sei ein Handschlag nicht möglich. «Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen oder Mitschüler werden dadurch in eine religiöse Handlung einbezogen.» Dies unterscheide sich vom Tragen des Kopftuches oder vom Fernbleiben des Schwimmunterrichts. Die soziale Geste des Händedrucks sei wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben.

Islamischer Zentralrat kündigt rechtliche Schritte an

Der Händedruck könne von den Lehrpersonen eingefordert werden. Werde er weiter verweigert, kämen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: «Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5000 Franken gebüsst werden.» Parallel dazu könnten erzieherisch wirkende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden.

Aus Sicht des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS)bedeutet dieser «Zwang zum Händeschütteln», dass Schülerinnen und Schüler «zum Körperkontakt mit anderen Personen gedrängt werden dürfen.» Hiermit überschreite die BSDK ihre Kompetenzen. Sollte es zu einer Umsetzung der Bussandrohung kommen, wird der IRRS rechtlich dagegen vorgehen, wie er am 25. Mai mitteilt. (sys)

Händedruck | © Pixabay
25. Mai 2016 | 15:54
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