Seraina und Beno Kehl
Schweiz

Fall «Bruder Beno»: Kehl hatte nie Missio im Bistum Basel

Basel, 5.3.15 (kath.ch) Beno Kehl, bekannt als «Bruder Beno», hatte gar nie eine Missio des Bistums Basel. Von einem «Berufsverbot», wie der Tages-Anzeiger (5. März) heute titelt, könne somit nicht die Rede sein, sagt Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel, auf Anfrage von kath.ch.

Der Zürcher Tages-Anzeiger meldet in seiner Ausgabe vom Donnerstag, 5. Februar, der Basler Bischof Felix Gmür habe dem ehemaligen Franziskaner Beno Kehl ein Berufsverbot erteilt, indem er ihm die Missio, die kirchliche Beauftragung für den Dienst in seinem Bistum verweigert habe.

Beno Kehl, inzwischen verheiratet und Vater zweier Kinder, hatte im Bistum Basel nie eine Missio canonica, sagte der Basler Bistumssprecher Huber gegenüber kath.ch. Entsprechend könne man nicht wirklich von einem «Berufsverbot» sprechen. Beno Kehl wurde in Zürich (Bistum Chur) für den Franziskanerorden zum Diakon geweiht, wie Kehl auf Anfrage von kath.ch sagte.

Laisierte Priester und Diakone aus einem anderen Bistum dürften im Bistum Basel nicht in einem kirchlichen Dienst arbeiten, so Huber weiter. Diese Regelung habe der damalige Bischof Kurt Koch mit den anderen Bistümern getroffen, auf diese habe sich Felix Gmür berufen in seiner Weigerung, Beno Kehl die Missio für eine Anstellung als seelsorgerlicher Mitarbeiter in der Thurgauer Kirchgemeinde Lommis zu erteilen.

Freiwilligenarbeit in begrenztem Rahmen möglich

Mit dieser Haltung zeige sich Basel allerdings bereits liberaler als andere Bistümer, wo ein kirchlicher Dienst nicht einmal für die eigenen laisierten Priester vorgesehen sei, so Huber weiter. Aus diesem Grund fragten laisierte Priester und Diakone immer wieder um einen kirchlichen Dienst im Bistum Basel an. Bei laisierten Ordensleuten wie Beno Kehl liege der Fall nochmals anders, so Huber. Diese erhielten auch im Bistum Basel keine Missio, weil Ordensleute nicht dem Bischof unterstünden.

Laut dem Bistum Basel hat Kehl gegenüber der Kleruskongregation schriftlich bestätigt, dass mit der Laisierung keine Tätigkeit mehr im Bereich der Liturgie und der Verkündigung möglich sei (zum Beispiel Lektor oder Kommunionspender), auch dürfe er keine Sakramente mehr spenden. Andere Dienste im Freiwilligenbereich wie etwa Nachbarschaftshilfe oder die Begleitung von Randständigen stünden Beno Kehl aber nach wie vor offen. (sys)

 

 

Seraina und Beno Kehl |© Ruth Bossert
5. März 2015 | 17:00
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